Hathora schrieb:Andererseits kann man sich natürlich fragen, warum X die Aussage verweigert, dient diese doch zur Aufklärung eines Mordes. Meiner Meinung nach ist das dann der Fall, wenn er zuerst mit seinem Anwalt intensiv Rückfrage halten will, was er aussagen und was er verschweigen kann. Daraus ist zu schließen, dass er "etwas weiß", von dem er glaubt, es könnte ihm oder einem Angehörigen schaden.
Das ist Deine Interpretation, die aber nur dann zutrifft, wenn man den Ermittlern ein großes Vertrauen entgegenbringen kann.
Zeugenbefragungen nach so viel Jahren sind sehr problematisch, die Erinnerung sind verblasst. Die Zeiten wird man nicht mehr ausreichend genau wissen, es gibt falsche Erinnerungen. Und was man damals gesagt hat, steht in den Akten, da können Ermittler unter diesen Umständen jedem irgendwelche fehlerhafte Aussagen nachweisen. Und jetzt kommt es eben darauf an, berücksichtigen die Ermittler ausreichend, dass man nicht alles so genau mehr im Gedächtnis haben kann?
Und hier ohne Anwalt den Ermittlern gegenüber Aussagen zu machen, erfordert ausreichendes Vertrauen den Ermittlern gegenüber und das war vor 17 Jahren verloren gegangen. Nein, das sind hier nicht irgendwelche "Befindlichkeiten" um die es hier geht. Wie vor 17 Jahren müssen Ks befürchten, dass die Ermittler ihnen wieder an ihre Wäsche wollen. Sie wissen nicht, was MS behauptet. Und unter solchen Umständen müssen die Ermittler eben den ganz normalen Weg gehen. Wenn die wirklich angeklopft haben, haben sie in dieser Situation das verkehrteste gemacht, was sie nur machen konnten.