Noella schrieb:Und das macht es für mich umso unverständlicher, warum die Eltern das so abblocken: Es wäre doch immerhin möglich, dass Ulvi ihnen damals etwas erzählt hat - zum Beispiel etwas, das er gesehen hat oder das ihm jemand erzählt hat - dem sie damals keine große Aufmerksamkeit schenkten, das heute aber womöglich wichtig sein könnte, um den Täter zu überführen (angenommen, es war MS)..
Blocken sie den ab? Warum sollten die Eltern das - wenn ihnen UK etwas gesagt hätten - nicht schon vor 17 Jahren den Ermittlern gesagt haben?
Hast Du den irgendwo gelesen, das UKs Eltern die Aussage verweigern? Dann bitte ein Beleg.
So wie es aktuell aussieht, stehen die Eltern den Ermittlern gegenüber auf Kriegsfuß, sicherlich auch geschürt durch R.
Denn zu R dürften die Eltern deutlich mehr vertrauen haben, als gegenüber den Ermittern, denn schließlich war es R. die hauptsächlich bewirkt hatte, dass UK freigesprochen wurde. Leider hat R offenbar einen ganz anderen Verdacht als die Ermittler und von dem kommt sie nicht los und das schlägt sich sicherlich auch auf die Eltern nieder. Die Eltern stehen eben unter Rs Einfluss und das kann man nicht ändern und man darf ihnen das auch nicht nachteilig auslegen. Es ist eben viel passiert in den 17 Jahren. Sicherlich haben sie auch selber einen Anteil daran, weil sie bzgl. dem Missbrauch ihres Sohnes viel zu spät reagiert haben, aber um den geht es hier nicht.
So wie ich es sehe, wollen die Eltern nicht von den Ermittlern überrascht werden und ihnen dann ohne Vorbereitung Rede und Antwort stehen zu müssen. Das ist in ihrer Situation für mich verständlich.
So wird der Staatsanwalt dann auch erstmal überlegen, ob die Befragung überhaupt sinnvoll ist. Wird sie wirklich - unter den bekannten Umständen - die Lösung des Falles vorranbringen können? Kann eine erneute Befragung mehr bringen, als das Bekannte, was in den Akten steht? Wenn das dann gegeben ist, wird hier eine offizielle Ladung erfolgen, zu den dann die Elten erscheinen müssen.
Für die Ermittler ist das etwas schwieriger als den anderen Weg zu gehen, sie müssen über eine weitere Enrscheidungsstelle gehen. Unter den gegebenen Umständen aber durchaus sinnvoll.
Also, bitte nenne eine Quelle, aus der hervorgeht, dass die Eltern die Aussage verweigern.
Andante schrieb:Ach ja, und dass man damals schon gegen MS wegen Leichenverbringung ermittelt hat, hat natürlich mit Ulvi zu tun, der ja alle möglichen Leute dieser Leichenverbringung bezichtigt hat, so u.a. auch seinen Vater und eben auch MS.
Die Bezichtigung des Vaters war zu einem deutlich späteren Zeitpunkt, das kann man nicht in einen Topf werfen. Ob es UK war, der MS schon zu einem so frühen Zeitpunkt hat, weiß ich nicht.
Bist Du sicher, dass es zu diesem frühen Zeitpunkt schon UK war? Hast Du da eine Quelle dazu? Oder hast Du das einfach nur geschlossen? MS soll doch in einem Saufgelage das von sich gegeben haben, bei dem UK anwesend war. Da können auch durchaus auch andere Personen den Hinweis gegeben haben. Wenn es UK war, dann muss man ihm doch dankbar sein, denn ohne diese Behauptung hätten die Ermittler heute deutlich weniger.
Und noch eins, Mord an Kindern hat nicht immer etwas mit Pädophilie zu tun, manchmal geht es um die Ausübung von Macht. Wenn bei MS nichts bzgl. Pädophilie gefunden wurde, sagt das nichts aus. Er kommt als Täter nach wie vor in Frage.