Peggy Knobloch
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Peggy Knobloch
04.10.2018 um 19:49Ja, aber wieviele z. B. auch hier sind nicht restlos davon überzeugt?damesic00 schrieb:Aber U:K: ist bereits vollkommen entlastet.Mehr als so einen Freispruch kann die deutsche Justiz nicht geben.
Peggy Knobloch
04.10.2018 um 19:55Das fragt sich bei etlichen Fällen in diesem Forum.margaretha schrieb:Ja, aber wieviele z. B. auch hier sind nicht restlos davon überzeugt?
Was Gerichtsentscheidungen betrifft nehme ich die hin, meine Ansicht behalte ich für mich.
Ich bin richtig unruhig wie es hier weitergeht, mittlerweile habe ich meine Vorstellungen und warte nun darauf ob es so kommt.
Peggy Knobloch
04.10.2018 um 19:56Langsam wird's hier absurd. Vielleicht sollte man einige mal daran erinnern, dass das sicherste Beweismittel noch immer eine Leiche ist und wenn die 17 Jahre lang nicht zu finden ist, gilt als einziger Sachbeweis nun mal die Zeugenaussage. Und die Zeugenaussagen, die es gegeben hat, waren wahlweise unzuverlässig, widersprüchlich, politisiert oder instrumentalisiert. Am auskunftfreudigsten dürften sich da wohl noch die beteiligten Kinder gezeigt haben. Ner Pol vorzuwerfen, dass sie mit dem gearbeitet haben, was in diesem Sumpf nach oben schwappte, ist hanebüchen. Unterstützung durch die Bevölkerung bei einer Ermittlung dürfte wohl anders aussehen.
Peggy Knobloch
04.10.2018 um 19:57Aber nur Alteingesessene haben Stimmrecht!emz schrieb:Der Stadtrat setzt sich zusammen, stellt eine Liste der möglichen Verdächtigen zusammen und dann stimmen die Lichtenberger Bürger in demokratischer Wahl ab, wer ihnen als Peggys Mörder genehm wäre.
Dass es den Lichtenbergern so schwer fällt zu kapieren, dass diese Mordermittlungen nicht aufhören werden, bis der Täter feststeht, und dass böswillige Gerüchte und Lügen zu verbreiten nichts daran ändern wird, man fasst es einfach genau so wenig wie dass es scheinbar nicht in die Köpfe hineingeht, dass ein Mörder frei herumläuft und dass die viel ersehnte Ruhe nur dann einkehrt, wenn nicht mehr vertuscht und gelogen und verschleiert und er überführt wird.
Peggy Knobloch
04.10.2018 um 19:59ich will damit sagen,dass ich Leute verstehen kann,wenn sie nicht bereit sind mit der Polizei zu kooperieren.Diese hat Pflicht fair zu ermitteln.Das hat sie nicht getan im Fall UK.Also wie du mir so ich dir.jaska schrieb:Was magst Du mit diesem Satz sagen?
Peggy Knobloch
04.10.2018 um 19:59Da möchte ich aber doch fragen: was ist mehr als ein Freispruch mangels Beweisen?damesic00 schrieb:Aber U:K: ist bereits vollkommen entlastet.Mehr als so einen Freispruch kann die deutsche Justiz nicht geben.
Ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Das wäre dann eine vollkommene Entlastung.
Peggy Knobloch
04.10.2018 um 20:02Peggy Knobloch
04.10.2018 um 20:03diese hat er ja bekommen.Freispruch wegen erwiesener Unschuld.Das hab ich irgendwo so gelesen.emz schrieb:Da möchte ich aber doch fragen: was ist mehr als ein Freispruch mangels Beweisen?
Ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Das wäre dann eine vollkommene Entlastung.
Peggy Knobloch
04.10.2018 um 20:04Nun ja, ein Freispruch, weil die angeklagte Tat nicht zu hinreichenden Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden konnte, und die Einstellung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens, weil der Tatverdacht nicht erhärtet werden konnte, haben gemeinsam, dass der Betreffende keine juristische Verfolgung wegen der vorgeworfenen Tat mehr zu fürchten hat. Dennoch kann er natürlich die Tat begangen haben, auch wenn sie nicht ausreichend bewiesen werden konnte.margaretha schrieb:Ja, aber wieviele z. B. auch hier sind nicht restlos davon überzeugt?
Ergeben sich später neue Verdachtsmomente, kann das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen werden, das Strafverfahren, wenn der Angeklagte rechtskräftig freigesprochen ist, aber nur unter ganz, ganz engen Voraussetzungen, die im Falle UK ja in den Medien bereits ausreichend diskutiert worden sind.
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Peggy Knobloch
04.10.2018 um 20:06Das ist Gang und Gäbe. Z.bsp. offensichtliche Alkoholiker oder Zwangslügner werden oftmals garnicht angehört. Es macht auch keinen Sinn sie vorzuladen, die Verteidigung würde das sofort auseinandernehmen.Andante schrieb:Und stell dir mal vor, Gericht, Polizei oder StA würden sich weigern, Entlastungszeugen der Verteidigung zu vernehmen, die ein Alibi des Tatverdächtigen bestätigen könnten. Dann wäre aber aber was los!
Peggy Knobloch
04.10.2018 um 20:06Nein, aus diesen Gründen, also wegen erwiesener Unschuld, wurde er nicht freigesprochen. Bis heute gibt es ja keinen feststehenden Alternativtäter.damesic00 schrieb:diese hat er ja bekommen.Freispruch wegen erwiesener Unschuld
Letztlich ist aber in den Rechtswirkungen Freispruch natürlich gleich Freispruch: Beim Freispruch gilt immer das „ne bis in idem“, es gibt Haftentschädigung, der Betreffende ist nicht vorbestraft etc. Warum letztlich der Freispruch erfolgte, ist dabei egal.
Peggy Knobloch
04.10.2018 um 20:07Wie hätte denn eine faire Polizeiermittlung deiner Meinung nach aussehen müssen?damesic00 schrieb:ich will damit sagen,dass ich Leute verstehen kann,wenn sie nicht bereit sind mit der Polizei zu kooperieren.Diese hat Pflicht fair zu ermitteln.Das hat sie nicht getan im Fall UK.Also wie du mir so ich dir.
Peggy Knobloch
04.10.2018 um 20:08Da geh ich mal drauf ein.emz schrieb:Da möchte ich aber doch fragen: was ist mehr als ein Freispruch mangels Beweisen?
Ich habe Gegoogelt, hier gabs schon zig Erklärungen aber geschnallt hab ichs nicht (genau wie beim Abseits im Fußball, kapier ich auch einfach nicht), ich denke entweder ist man schuldig oder unschuldig , was gibt es dazwischen ?
Es gibt doch auch nur schwanger oder nicht schwanger , kein halb schwanger, aber das ist eben finde ich die Justiz, gleich schreibt @emz ich soll das nicht immer betonnen :) .
Peggy Knobloch
04.10.2018 um 20:10Das "Dazwischen" nennt sich "Mangel an Beweis". Und das war Grundlage für den Freispruch. Nicht, weil UKs "Unschuld" festgestellt worden wäre, sondern weil man das (später widerrufene) Geständnis nicht mittels Sachbeweis bestätigen konnte.CrimeHunter schrieb:ich denke entweder ist man schuldig oder unschuldig , was gibt es dazwischen ?
Peggy Knobloch
04.10.2018 um 20:10Das mit der erwiesenen Unschuld, das entspricht einem Wunschdenkendamesic00 schrieb: Da möchte ich aber doch fragen: was ist mehr als ein Freispruch mangels Beweisen?
Ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Das wäre dann eine vollkommene Entlastung.
diese hat er ja bekommen.Freispruch wegen erwiesener Unschuld.Das hab ich irgendwo so gelesen.
Solltest du diese Ansicht aufrecht erhalten wollen, müsstest du das aber belegen können, so mit Quellenangabe.
Peggy Knobloch
04.10.2018 um 20:11"damesic00 schrieb:jaska schrieb:
Was magst Du mit diesem Satz sagen?
Darauf Deine Antwort an Jaska : "
ich will damit sagen,dass ich Leute verstehen kann,wenn sie nicht bereit sind mit der Polizei zu kooperieren.Diese hat Pflicht fair zu ermitteln.Das hat sie nicht getan im Fall UK.Also wie du mir so ich dir.
Und selbst wann man als potentieller Zeuge denkt, die Polizei hätte nicht fair ermittelt , wäre es absolut kindisch zu denken " Ällebätsch, so wie Du mir, so ich Dir ."
Es geht nicht um persönliche Animositäten , sondern um ein [b ] ! ermordetes Kind ! [/b]],dem wenigstens juristische Gerechtigkeit auf Basis eines demokratischen Rechtssystems zusteht und um dessen Mutter ! ( nicht, dass Du bei allem Verständnis für die Mutter von U.K. vergisst , dass das !Opfer! ebenfalls eine Mutter hat ! ) , die das Recht hat , irgendwann auch mal zur Ruhe kommen zu dürfen.
Wenn die entsprechenden potentiellen Zeugen wirklich , für Dich nachvollziehbar,
denken sollten ,sollte zur Zeugenladung vielleicht ein Lutscher beigelegt werden .damesic00 schrieb:Also wie du mir so ich dir.
Peggy Knobloch
04.10.2018 um 20:14Im übrigen wurde Ulvi K. zwar in der Tat vom Vorwurf freigesprochen, Peggy ermordet zu haben.
Das Gericht ordnete damals aber gleichzeitig seine weitere Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an, weil er mehrere Kinder, unter anderem Peggy, missbraucht hatte und das Gericht noch 2015 feststellte, dass von ihm weiter Gefahr ausgehe - unter anderem wurde in Bezug darauf auch gerügt, dass ihm "von außen" suggeriert werde, er habe nichts getan, wobei es sich in Wirklichkeit "um erhebliche Straftaten gegenüber Kindern" gehandelt habe.
Das Gericht ordnete damals aber gleichzeitig seine weitere Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an, weil er mehrere Kinder, unter anderem Peggy, missbraucht hatte und das Gericht noch 2015 feststellte, dass von ihm weiter Gefahr ausgehe - unter anderem wurde in Bezug darauf auch gerügt, dass ihm "von außen" suggeriert werde, er habe nichts getan, wobei es sich in Wirklichkeit "um erhebliche Straftaten gegenüber Kindern" gehandelt habe.
Peggy Knobloch
04.10.2018 um 20:17Die Gefahr besteht ja bei jedem Freispruch.Andante schrieb:Nun ja, ein Freispruch, weil die angeklagte Tat nicht zu hinreichenden Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden konnte, und die Einstellung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens, weil der Tatverdacht nicht erhärtet werden konnte, haben gemeinsam, dass der Betreffende keine juristische Verfolgung wegen der vorgeworfenen Tat mehr zu fürchten hat. Dennoch kann er natürlich die Tat begangen haben, auch wenn sie nicht ausreichend bewiesen werden konnte.
Das ist auch so eine Straßengesprächs /Forum Angelegenheit ob die Leute das annehmen.
Das interessiert das Gericht aber nicht und lehnt sich wer auf der Straße oder in Foren so richtig gegen ein Urteil aus dem Fenster, wer weiß , am Ende landet der im Knast.
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