damesic00 schrieb:Die Zeugenaussagen waren im Verfahren gegen UK so furchtbar konfus,dass man besser auf sie verzichtet hätte.
Der Zeugenbeweis aber nun einmal eines der gesetzlich zugelassenen Beweismittel. Polizei, StA und Gericht MÜSSEN alle zugelassenen Beweismittel, wenn sie der Aufklärung dienen, verwenden. Sie dürfen nicht von vornherein sagen „Ach, was der Zeuge sagen wird, wird eh total konfus sein, den vernehmen wir erst gar nicht, Punkt“. Das wäre eine verbotene vorweggenommene Beweiswürdigung.
Und stell dir mal vor, Gericht, Polizei oder StA würden sich weigern, Entlastungszeugen der Verteidigung zu vernehmen, die ein Alibi des Tatverdächtigen bestätigen könnten. Dann wäre aber aber was los!
Also: so lange der Gesetzgeber den Zeugenbeweis zulässt, muss ihm auch nachgegangen werden. Ja, es ist für Ermittlungsbehörden und Gerichte eine schwierige und undankbare Aufgabe, aus zahlreichen sich widersprechenden Zeugenaussagen etwas herauszuholen, aber nur weil es schwierig und undankbar ist, darf die Vernehmung der Zeugen mit nachfolgender Bewertung aller Aussagen nicht unterbleiben. Natürlich ist allen Genannten dabei klar, dass der Zeugenbeweis das unzuverlässigste aller zugelassenen Beweismittel ist