@emz @Septemberlouis @alleSeptemberlouis schrieb:Peggy Knobloch
heute um 07:54
Kannitverstan schrieb:
Die Ermittler sollen in Zukunft eben den ganz offiziellen Weg gehen, eine förmliche Ladung von Seiten der StA, evtl. eben auch über die Anwälte. Gegen gerichtlich veranlasste Hausdurchsuchungen ist ein Hausverbot natürlich unwirksam, aber ich denke, man kann damit solchen unerwarteten Besuchen, über die sich die Nachbarschaft sicherlich dann anschließend das Maul zerreißt, vorbeugen.
Ja, das wäre der bessere Weg.
Der Fall ist ja nun nicht so dringend. Ein Schreiben usw. hatte/würde die Befragung um ca. 2-3 Tage verzögert.
Und ob es nun so wahr ist fraglich.
So ein überraschender Besuch der Polizei erschreckt jeden.
Ich möchte bitte nochmal kurz darauf eingehen.
Ich weiß ganz sicher, dass jede Zeugenaussage (bei Mord) in einem Polizeirevier aufgenommen wird. Das heißt im Klartext: Der Staatsanwalt ordnet die Einvernahme des Zeugen X an und dessen Büro sendet eine schriftliche Vorladung mit Termin und Ort an X. Dieser X hat dann im nächsten Polizeirevier zu erscheinen. Die Ermittler bekommen von Staatsanwalt einen Durchschlag dieser Ladung und erwarten X an eben diesem Ort, um dessen Aussage schriftlich zu fixieren. So läuft das ab.
Wenn nun die Polizei (ich gehe von uniformierten Beamten im Streifenwagen aus), dann hat das entweder gar nichts mit dem Mordfall zu tun, oder es wurde bereits eine dringliche persönliche Einvernahme (durch den Richter und käme einer Verhaftung gleich) angeordnet. Aber das kann so nicht gewesen sein, denn dann hätten die "Geladenen" keine Gelegenheit mehr gehabt, sich zu weigern.
Sind dagegen die Ermittler in Zivil und in einem Zivilfahrzeug zu X gekommen und hätten an die Tür geklopft, um X zu befragen, so wäre das m.E. gar nicht zulässig, denn dann läge keine Anordnung der Staatsanwaltschaft zur Einvernahme für X vor. (Diese muss schriftlich an den Zeugen vorher gehen, siehe oben.) Natürlich könnte X in diesem Falle eine Aussage verweigern. Insofern wäre eine anwaltliche Gegenmaßnahme rechtens.
Andererseits kann man sich natürlich fragen, warum X die Aussage verweigert, dient diese doch zur Aufklärung eines Mordes. Meiner Meinung nach ist das dann der Fall, wenn er zuerst mit seinem Anwalt intensiv Rückfrage halten will, was er aussagen und was er verschweigen kann. Daraus ist zu schließen, dass er "etwas weiß", von dem er glaubt, es könnte ihm oder einem Angehörigen schaden.
Ich bin kein juristischer Fachmann, aber so wurde es mir sinngemäß erklärt. Hier sind bestimmt Leute mit mehr Fachwissen, die das alles auch in juristischen Jargon (leider dann fast unverständlich) ausdrücken können. Wenn ich falsch liege, dann bitte berichtigt mich.