Peggy Knobloch
27.09.2018 um 13:33margaretha schrieb:ch interpretiere das anders, sie hat mehrere Abmahnungen an diverse Medien abgesetzt, weil diese schlussfolgern das MS den Namen Ulvi K. genannt hat.Die Anwältin von U.K. hat in ihrer Presseerklärung vom 24.09.2018 folgendes vorgetragen:
"Der Journalist Otto Lapp sagt im Interview bei Sat 1 „Insofern gibt es im Moment gar keine andere Möglichkeit als eine wenigstens Mittäterschaft von Ulvi K. anzunehmen".
Dies will er mit seiner besonderen Kenntnis des Falles begründen, denn mein Mandant habe ja immer wieder Manuel S. beschuldigt. Das hat mein Mandant nicht getan. Ferner, auch das sei hier deutlich angemerkt, ist es Gang und gebe, dass ein Beschuldigter nur das einräumt was ihm nachgewiesen werden kann und es ist generell üblich andere Personen zunächst zu belasten um von sich abzulenken.
Die Aussage es gebe insofern keine andere Möglichkeit als eine wenigstens Mittäterschaft meines Mandanten anzunehmen, erfüllt deshalb auch den Tatbestand der üblen Nachrede."
Quelle: https://www.rechtsanwältin-hanna-henning.de/pek-zu-ulvi-k-24-09-2018/ (Archiv-Version vom 27.09.2020)
Die Formulierung von Lapp war in der Tat unglücklich. Natürlich gibt es objektiv denkbare unh dauch logisch erleitbare Möglichkeiten, sich ein Tatgeschehen ohne Beteiligung des U.K. zu denken; machen wir in diesem Faden ja auch (z.B. Deine Unfallthese). Insofern trifft der Vorwurf schon.