Und wieder geht es von vorne los. Da es wohl nicht klar ist, wenn man es immer und immer wieder erwähnt, dann eben als Warnung.
J.B. und H.E. werden nicht weiter verdächtigt. Sie stehen nicht im Fokus der Ermittlungen und es gibt keinerlei Hinweise für irgendeine Verbindung und von daher greift die Regel, dass gegen nicht verdächtige Personen keine Verdächtigungen erlaubt sind. Weitere Verstöße gegen diese Regel werden sanktioniert!
Peggy Knobloch
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Peggy Knobloch
27.09.2018 um 10:06Die Unzufriedenheit mit der deutschen Presse zeigt sich in diesem Interview mit einem türkischen Print-Medium.
UKs Vater ist Türke. Inwieweit UK selbst auch Bezug zur Türkei hat, vermag ich nicht zu sagen.
http://www.sabah.de/gundem/2018/09/25/ulviye-ikinci-kumpas
Ulvi Kulaç, yıllar önce polis kurgusuyla Peggy’nin katili diye yapıldı. Türkiye düşmanı Alman basını, beraat eden Türk gencini yeniden Peggy’nin katili ilan etti
Ulvi Kulac wurde vor Jahren von einer Polizeifiktion zu Peggys Morder gemacht.
Die deutsche Presse, die Feind der Türkei ist, erklärt den freigesprochenen jungen Türken wieder zu Peggys Mörder.
...
"Bild gibi gazeteler hiç utanmadan Ulvi'nin ismini ve fotoğrafını kullanarak onun suçlu olduğu algısını oluşturmaya çalışıyorlar. Buna karşı hukuk mücadelesi başlattık.
"Zeitungen wie Bild versuchen, die Wahrnehmung, dass er schuldig ist, zu schaffen, indem sie seinen Namen und sein Foto ohne Scham verwenden. Wir haben einen rechtlichen Kampf dagegen begonnen.
...
ULVİ'NİN vasisi Gudrun Rödel de, "Adli makamların Ulvi'nin bu cinayeti işlemiş olabileceği yönünde imalarda bulunması skandaldır.
ULVIs Vormund Gudrun Rödel sagte: "Die Tatsache, dass die Justizbehörden vorgeschlagen haben, dass Ulvi diesen Mord begangen haben könnte, ist skandalös.
...
Bütün bu gelişmeler bizi çok etkiledi. Bu haberler karşısında Ulvi ve ailesi dehşete kapıldılar, perişan oldular. Ulvi ilaçlarla ayakta tutuluyor.
All diese Entwicklungen haben uns sehr beeinflusst. Angesichts dieser Nachrichten waren Ulvi und seine Familie entsetzt und unglücklich. Sie werden durch Drogen am Leben erhalten.
...
UKs Vater ist Türke. Inwieweit UK selbst auch Bezug zur Türkei hat, vermag ich nicht zu sagen.
http://www.sabah.de/gundem/2018/09/25/ulviye-ikinci-kumpas
Ulvi Kulaç, yıllar önce polis kurgusuyla Peggy’nin katili diye yapıldı. Türkiye düşmanı Alman basını, beraat eden Türk gencini yeniden Peggy’nin katili ilan etti
Ulvi Kulac wurde vor Jahren von einer Polizeifiktion zu Peggys Morder gemacht.
Die deutsche Presse, die Feind der Türkei ist, erklärt den freigesprochenen jungen Türken wieder zu Peggys Mörder.
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"Bild gibi gazeteler hiç utanmadan Ulvi'nin ismini ve fotoğrafını kullanarak onun suçlu olduğu algısını oluşturmaya çalışıyorlar. Buna karşı hukuk mücadelesi başlattık.
"Zeitungen wie Bild versuchen, die Wahrnehmung, dass er schuldig ist, zu schaffen, indem sie seinen Namen und sein Foto ohne Scham verwenden. Wir haben einen rechtlichen Kampf dagegen begonnen.
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ULVİ'NİN vasisi Gudrun Rödel de, "Adli makamların Ulvi'nin bu cinayeti işlemiş olabileceği yönünde imalarda bulunması skandaldır.
ULVIs Vormund Gudrun Rödel sagte: "Die Tatsache, dass die Justizbehörden vorgeschlagen haben, dass Ulvi diesen Mord begangen haben könnte, ist skandalös.
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Bütün bu gelişmeler bizi çok etkiledi. Bu haberler karşısında Ulvi ve ailesi dehşete kapıldılar, perişan oldular. Ulvi ilaçlarla ayakta tutuluyor.
All diese Entwicklungen haben uns sehr beeinflusst. Angesichts dieser Nachrichten waren Ulvi und seine Familie entsetzt und unglücklich. Sie werden durch Drogen am Leben erhalten.
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Peggy Knobloch
27.09.2018 um 10:06Zwei Dinge waren auf der PK der Polizei doch eindeutig:
1.) Sie ermitteln gegen M.S. wg. Mordes.
2.) Sie ermitteln gegen sonst niemanden.
Das bedeutet doch zunächstmal, dass die Polizei dem M.S. kein Wort von seiner Geschichte glaubt, soweit es um den Tod von Peggy geht.
Für die Tatsache, dass die Polizei nicht gegen die Person ermittelt, die M.S. als Übergeber des Leichnams genannt hat, gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten:
Entweder es gibt rechtliche oder objektive Ermittlungshindernisse, z.B. weil diese Person bereits verurteilt oder freigesprochen wurde ... oder auch beides. ..., oder die Person ist tot, oder es kann gegen sie nicht ermittet werden, weil sie Immunität genießt, z.B. weil sie zwischenzeitlich in den Bundestag oder ein Landesparlament gewählt wurde, oder, oder, oder. Zu dem vorstehend genannten Kreis, gegen den nicht ermittet werden kann, gehört meines Wissens nur U.K.. Also sind alle Personen, gegen die sich vor mehr als einem Jahrzehnt mal ein Anfangsverdacht gerichtet haben mag, definitiv raus. Jedenfalls solange es keine neuen Erkenntnisse gibt.
Mindestens ebenso naheliegend als Grund, warum nur gegen M.S. ermittelt wird, ist es doch aber auch, dass die Polizei die Geschichte von M.S. für eine reine Schutzbehauptung hält und sie davon ausgeht, dass M.S. ein Einzeltäter ist.
So oder so, ich finde das Vorgehen der Polizei gegenüber M.S. höcht bemerkenswert. Ist Euch irgendein anderer Fall bekannt, in dem Polizei jemals offen erklärt hätte, irgendjemand sei Beschuldigter in einer laufenden Mordermittlung, gleichwohl lasse man ihn auf freiem Fuß, weil kein dringender Tatverdacht besteht? Mir nicht.
Und welchem Zweck dienen die aktuellen Zeugenaufrufe, wenn nicht zum Aufbau von weiterem Druck? Wer hat vor 17 Jahren einen goldfarbenen Audi 80 - möglicherweise nebst Peggy - gesehen? Niemand natürlich. Nach all den zeitnahen Ermittlungen und Zeugenaufrufen, nach zwei Prozessen, nach zwei XY Sendungen, und dem ganzen Rummel um die NSU-Fehlspur, ist die Wahrscheinlichkeit doch Null, dass es jetzt, Dank dieser PK, irgendwem wie Schuppen von den Augen fällt, dass er vor 17 Jahren ja eine sachdienliche Beobachtung gemacht hat, die die Polizei noch nicht kennt.
Die Behörden hängen sich hier sehr weit aus dem Fenster. Damit wird ein öffentlicher Druck auf M.S. aufgebaut, der mir so aus keinem anderen Fall bekannt ist. Ich denke, die Polizei muss sich sehr sicher sein, dass M.S. wirklich ein Mörder ist, denn sonst sehe ich am Horizont schon einen Haufen Anwälte, die aufgrund der PK Unsummen an Schadensersatz und Schmerzensgeld für ihn einfordern.
Wie alt sind die Kinder von M.S.? Wie habe ich mir das beim Abendbrot im Hause S. vorzustellen? "Du, Papa, hast Du die Peggy totgemacht?" -- "Unsinn. Nur verscharrt! Und nun iß!"
Man stelle sich vor, was in den Medien los wäre, wenn M.S. aufgrund des Drucks Suizid begehen würde und sich dann herausstellen würde, dass er tatsächlich nicht für Peggys Tod verantwortlich ist?! Die Polizei wird vor der PK diese Möglichkeit ins Auge gefasst haben. Offenbar sehen sie da keine Gefahr.
Und andersherum: So sicher ist sich die Polizei dann doch wieder nicht, dass M.S. der Mörder ist, sonst bestünde ja ein dringender Tatverdacht und dann wäre er nicht auf freiem Fuß.
Nun kann man natürlich sagen, er hat es nicht besser verdient. Selbst wenn er nicht der Mörder ist, hat er der Famlie unsagbares Leid und Bangen zugefügt. Wenn er nicht der Mörder ist, hätte der Mordfall jedenfalls vor 17 Jahren aufgeklärt werden können und - je nach dem, ob U.K. nun mit im Boot ist oder nicht - dem U.K. wäre der Prozess oder Peggys Familie wäre die Wiederaufnahme erspart geblieben.
Alles richtig. Aber das Gesetzt sieht für Strafvereitelung nuneinmal Verjährungsfristen vor und die sind nach meiner Meinung um (ich weiß, der user @-9- sieht das anders, ich habe da eine Diskussion per PN mit ihm laufen).
Falls M.S. in den nächsten Tagen sein Geständnis nachbessert und einen Mord - sei als als Eimzeltäter, sei es gemeinschaftlich - gesteht, werden viele sagen, der Zweck heiligt die Mittel.
Wirklich?
Uuups. Da der Faden gerade geschlossen ist, hatte ich Zeit mir nochmals durchzulesen, was ich da geschrieben habe. Vermutlich werde ich jetzt einiges an Feuer auf mich ziehen. Zur Meidung von Missverständnissen: Ich hege keinerlei Verständis oder Mitleid für M.S., selbst falls er wirklich "nur" der Verscharrer ist. Mir geht es eher um grundsätzliche Überlegungen.
1.) Sie ermitteln gegen M.S. wg. Mordes.
2.) Sie ermitteln gegen sonst niemanden.
Das bedeutet doch zunächstmal, dass die Polizei dem M.S. kein Wort von seiner Geschichte glaubt, soweit es um den Tod von Peggy geht.
Für die Tatsache, dass die Polizei nicht gegen die Person ermittelt, die M.S. als Übergeber des Leichnams genannt hat, gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten:
Entweder es gibt rechtliche oder objektive Ermittlungshindernisse, z.B. weil diese Person bereits verurteilt oder freigesprochen wurde ... oder auch beides. ..., oder die Person ist tot, oder es kann gegen sie nicht ermittet werden, weil sie Immunität genießt, z.B. weil sie zwischenzeitlich in den Bundestag oder ein Landesparlament gewählt wurde, oder, oder, oder. Zu dem vorstehend genannten Kreis, gegen den nicht ermittet werden kann, gehört meines Wissens nur U.K.. Also sind alle Personen, gegen die sich vor mehr als einem Jahrzehnt mal ein Anfangsverdacht gerichtet haben mag, definitiv raus. Jedenfalls solange es keine neuen Erkenntnisse gibt.
Mindestens ebenso naheliegend als Grund, warum nur gegen M.S. ermittelt wird, ist es doch aber auch, dass die Polizei die Geschichte von M.S. für eine reine Schutzbehauptung hält und sie davon ausgeht, dass M.S. ein Einzeltäter ist.
So oder so, ich finde das Vorgehen der Polizei gegenüber M.S. höcht bemerkenswert. Ist Euch irgendein anderer Fall bekannt, in dem Polizei jemals offen erklärt hätte, irgendjemand sei Beschuldigter in einer laufenden Mordermittlung, gleichwohl lasse man ihn auf freiem Fuß, weil kein dringender Tatverdacht besteht? Mir nicht.
Und welchem Zweck dienen die aktuellen Zeugenaufrufe, wenn nicht zum Aufbau von weiterem Druck? Wer hat vor 17 Jahren einen goldfarbenen Audi 80 - möglicherweise nebst Peggy - gesehen? Niemand natürlich. Nach all den zeitnahen Ermittlungen und Zeugenaufrufen, nach zwei Prozessen, nach zwei XY Sendungen, und dem ganzen Rummel um die NSU-Fehlspur, ist die Wahrscheinlichkeit doch Null, dass es jetzt, Dank dieser PK, irgendwem wie Schuppen von den Augen fällt, dass er vor 17 Jahren ja eine sachdienliche Beobachtung gemacht hat, die die Polizei noch nicht kennt.
Die Behörden hängen sich hier sehr weit aus dem Fenster. Damit wird ein öffentlicher Druck auf M.S. aufgebaut, der mir so aus keinem anderen Fall bekannt ist. Ich denke, die Polizei muss sich sehr sicher sein, dass M.S. wirklich ein Mörder ist, denn sonst sehe ich am Horizont schon einen Haufen Anwälte, die aufgrund der PK Unsummen an Schadensersatz und Schmerzensgeld für ihn einfordern.
Wie alt sind die Kinder von M.S.? Wie habe ich mir das beim Abendbrot im Hause S. vorzustellen? "Du, Papa, hast Du die Peggy totgemacht?" -- "Unsinn. Nur verscharrt! Und nun iß!"
Man stelle sich vor, was in den Medien los wäre, wenn M.S. aufgrund des Drucks Suizid begehen würde und sich dann herausstellen würde, dass er tatsächlich nicht für Peggys Tod verantwortlich ist?! Die Polizei wird vor der PK diese Möglichkeit ins Auge gefasst haben. Offenbar sehen sie da keine Gefahr.
Und andersherum: So sicher ist sich die Polizei dann doch wieder nicht, dass M.S. der Mörder ist, sonst bestünde ja ein dringender Tatverdacht und dann wäre er nicht auf freiem Fuß.
Nun kann man natürlich sagen, er hat es nicht besser verdient. Selbst wenn er nicht der Mörder ist, hat er der Famlie unsagbares Leid und Bangen zugefügt. Wenn er nicht der Mörder ist, hätte der Mordfall jedenfalls vor 17 Jahren aufgeklärt werden können und - je nach dem, ob U.K. nun mit im Boot ist oder nicht - dem U.K. wäre der Prozess oder Peggys Familie wäre die Wiederaufnahme erspart geblieben.
Alles richtig. Aber das Gesetzt sieht für Strafvereitelung nuneinmal Verjährungsfristen vor und die sind nach meiner Meinung um (ich weiß, der user @-9- sieht das anders, ich habe da eine Diskussion per PN mit ihm laufen).
Falls M.S. in den nächsten Tagen sein Geständnis nachbessert und einen Mord - sei als als Eimzeltäter, sei es gemeinschaftlich - gesteht, werden viele sagen, der Zweck heiligt die Mittel.
Wirklich?
Uuups. Da der Faden gerade geschlossen ist, hatte ich Zeit mir nochmals durchzulesen, was ich da geschrieben habe. Vermutlich werde ich jetzt einiges an Feuer auf mich ziehen. Zur Meidung von Missverständnissen: Ich hege keinerlei Verständis oder Mitleid für M.S., selbst falls er wirklich "nur" der Verscharrer ist. Mir geht es eher um grundsätzliche Überlegungen.
Peggy Knobloch
27.09.2018 um 10:11OpLibelle schrieb:Das bedeutet doch zunächstmal, dass die Polizei dem M.S. kein Wort von seiner Geschichte glaubt, soweit es um den Tod von Peggy geht.Das bedeutet es überhaupt nicht, sonst wäre der dringende Tatverdacht gegen Manuel S. gerade bejaht worden und er wäre längst in Untersuchungshaft.
Gegen Ulvi K. wird nicht ermittelt, weil gegen ihn nicht ermittelt werden darf. Ganz simpel.
Peggy Knobloch
27.09.2018 um 10:17Deus_Ex_Machin schrieb: OpLibelle schrieb:Wenn die Polizei die Geschichte des M.S. - nämlich dass dieser nur Verscharrer, nicht Mörder ist - glauben würde, wäre er wegen dringenden Tatverdachts in U-Haft? Ist das ein Missverständnis habe ich einen grundsätzlichen Denkfehler?
Das bedeutet doch zunächstmal, dass die Polizei dem M.S. kein Wort von seiner Geschichte glaubt, soweit es um den Tod von Peggy geht.
Das bedeutet es überhaupt nicht, sonst wäre der dringende Tatverdacht gegen Manuel S. gerade bejaht worden und er wäre längst in Untersuchungshaft.
Peggy Knobloch
27.09.2018 um 10:50OpLibelle schrieb:Zwei Dinge waren auf der PK der Polizei doch eindeutig:Eindeutig - jain.
1.) Sie ermitteln gegen M.S. wg. Mordes.
2.) Sie ermitteln gegen sonst niemanden.
Lass es mich mal so erklären, auch wenn das vielleicht juristisch nicht ganz so einwandfrei formuliert sein mag ;)
Juristen mögen bitte gegebenenfalls ergänzend und klärend eingreifen.
1. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Mordes an Peggy Knobloch
2. Sie ermittelt im Zusammenhang mit diesem Mord gegen Manuel S.
3. Sie ermittelt ansonsten gegen keine weitere Person.
Mir war das bei der PK auch aufgefallen, dass das nicht an allen Stellen für einen Laien leicht verständlich rüber kam. Aber die Tatsache, dass wegen Mordes ermittelt wird, muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass auch gegen Manuel S. ein direkter Mordvorwurf besteht. Es geht hierbei also darum, dass er in Zusammenhang stehen könnte. Dass er die Verbringung Peggys bereits gestanden hat, zeigt, dass er zugibt, in Zusammenhang mit dem Mord zu stehen.
OpLibelle schrieb:Wenn die Polizei die Geschichte des M.S. - nämlich dass dieser nur Verscharrer, nicht Mörder ist - glauben würde, wäre er wegen dringenden Tatverdachts in U-Haft?"Hinreichender Tatverdacht ist dann gegeben, wenn bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation eine spätere Verurteilung wahrscheinlich ist." Da wissen wir mal gar nichts, vor allem was da schon verjährt sein könnte. Zudem ist nicht anzunehmen, dass Manuel S. abhaut (Fluchtgefahr) und Verdunklungsgefahr ist wohl auch auszuschließen.
Peggy Knobloch
27.09.2018 um 10:51@OpLibelle
Ja Denkfehler... Denn es geht nicht darum was die Polizei denkt und für glaubwürdig hält, sie müssen es prüfen. Uhaft muss begründet sein... Somit noch nicht möglich, da nur das Verschaffen anscheinend feststeht.
Da man seiner Aussage erstmal gehör schenken muss und trotzdem nur gegen ihn ermittelt wird, ist die Sache relativ klar um wen es sich um den benannten wahrscheinlich handelt... Dies kann natürlich erfunden sein, trotzdem würden sie es, wenn sie dürften untersuchen
Ja Denkfehler... Denn es geht nicht darum was die Polizei denkt und für glaubwürdig hält, sie müssen es prüfen. Uhaft muss begründet sein... Somit noch nicht möglich, da nur das Verschaffen anscheinend feststeht.
Da man seiner Aussage erstmal gehör schenken muss und trotzdem nur gegen ihn ermittelt wird, ist die Sache relativ klar um wen es sich um den benannten wahrscheinlich handelt... Dies kann natürlich erfunden sein, trotzdem würden sie es, wenn sie dürften untersuchen
Peggy Knobloch
27.09.2018 um 10:55http://www.sabah.de/gundem/2018/09/25/ulviye-ikinci-kumpas
emz schrieb:Die deutsche Presse, die Feind der Türkei ist, erklärt den freigesprochenen jungen Türken wieder zu Peggys Mörder.Seit wann gilt U.K. denn als Türke?
...
emz schrieb:"Zeitungen wie Bild versuchen, die Wahrnehmung, dass er schuldig ist, zu schaffen, indem sie seinen Namen und sein Foto ohne Scham verwenden. Wir haben einen rechtlichen Kampf dagegen begonnen.Feind, Kampf - scheinbar ist Krieg.
emz schrieb:Angesichts dieser Nachrichten waren Ulvi und seine Familie entsetzt und unglücklich. Sie werden durch Drogen am Leben erhalten.O.K., wenn die Familie jetzt Drgen nehmen muss, ist das schon krass. Ulvi K. selbst wird kaum an Drogen kommen.
Peggy Knobloch
27.09.2018 um 10:57@Alex9247
@emz
@Deus_Ex_Machin
Vielleicht habe ich mich in dem Punkt nicht klar genug ausgedrückt. Aber lasst doch mal die Nebenkriegsschauplätze weg.
Was mich interessiert ist Eure Meiung, zu der Art und Weise, wie die Polizei den M.S. öffentlich treibt. Eben gerade weil ein dringender Tatverdacht verneint wurde, finde ich das grenzwertig, ohne mir eine abschließende Meinung gebildet zu haben. Ich frage ganz ergebnisoffen.
@emz
@Deus_Ex_Machin
Vielleicht habe ich mich in dem Punkt nicht klar genug ausgedrückt. Aber lasst doch mal die Nebenkriegsschauplätze weg.
Was mich interessiert ist Eure Meiung, zu der Art und Weise, wie die Polizei den M.S. öffentlich treibt. Eben gerade weil ein dringender Tatverdacht verneint wurde, finde ich das grenzwertig, ohne mir eine abschließende Meinung gebildet zu haben. Ich frage ganz ergebnisoffen.
Peggy Knobloch
27.09.2018 um 11:01OpLibelle schrieb:1.) Sie ermitteln gegen M.S. wg. Mordes.Oder es laufen Ermittlungen gegen unbekannt.
2.) Sie ermitteln gegen sonst niemanden.
Vielleicht versteift man sich hier zu sehr auf die Spuren, die bereits ausgewertet und zugeordnet werden konnten.
Was wir nicht wissen ist, ob nicht weitere Spuren vorhanden sind, die bislang keiner Person zugeordnet werden konnten und die ein Verbringen der Leiche, so unglaublich das für einen normaldenkenden Menschen auch sein mag, plausibel erscheinen lassen.
Peggy Knobloch
27.09.2018 um 11:06@Deus_Ex_Machin
M.S. benennt die Person die ihm die Leiche übergeben hat namentlich. Müsste dann nicht gegen diese Person ermittelt werden, wenn man denn noch kann?
Liegt es im Spielraum der Staatsanwalt schaft zu sagen : " Nö, wie ermitteln da gar nicht erst "
M.S. benennt die Person die ihm die Leiche übergeben hat namentlich. Müsste dann nicht gegen diese Person ermittelt werden, wenn man denn noch kann?
Liegt es im Spielraum der Staatsanwalt schaft zu sagen : " Nö, wie ermitteln da gar nicht erst "
Peggy Knobloch
27.09.2018 um 11:07@OpLibelle
Was wäre denn deiner Meinung nach richtig? Da werden mehrere Immobilien von der Polizei auf links gedreht, meinst du nicht, da ist eine PK der bessere Weg, bösen Gerüchten vorzubauen? Eine Nachrichtensperre wäre da wohl der schlechteste Weg und durch nichts zu begründen.
Vertrauen wir auf das, was die Ermittler sagen.
Was wäre denn deiner Meinung nach richtig? Da werden mehrere Immobilien von der Polizei auf links gedreht, meinst du nicht, da ist eine PK der bessere Weg, bösen Gerüchten vorzubauen? Eine Nachrichtensperre wäre da wohl der schlechteste Weg und durch nichts zu begründen.
frange schrieb:Oder es laufen Ermittlungen gegen unbekannt.Müßig in die Richtung zu spekulieren, da es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt.
Vertrauen wir auf das, was die Ermittler sagen.
Peggy Knobloch
27.09.2018 um 11:07@frange
frange schrieb:Oder es laufen Ermittlungen gegen unbekannt.Manuel S. hat ja den Übergeber namentlich genannt, der ist der Polizei bekannt. Da passen keine Ermittlungen gegen "unbekannt", oder?
Peggy Knobloch
27.09.2018 um 11:09Frau.N.Zimmer schrieb:M.S. benennt die Person die ihm die Leiche übergeben hat namentlich. Müsste dann nicht gegen diese Person ermittelt werden, wenn man denn noch kann?Diese Person - das ist ja an die Medien bereits durchgesickert - Ulvi K. Normalerweise müsste dann auch gegen ihn ermittelt werden. Aber hier ist die Besonderheit, dass Strafklageverbrauch eingetreten ist und deshalb, selbst wenn die StA davon überzeugt wäre, dass der Täter Ulvi K. gewesen sei, gegen ihn nicht ermittelt werden darf.
Liegt es im Spielraum der Staatsanwalt schaft zu sagen : " Nö, wie ermitteln da gar nicht erst "
Peggy Knobloch
27.09.2018 um 11:10Kurze Frage, ich hoffe ich finde hier auf jemanden der über den Verfahrensweisen kundig ist.
Warum ist Manuel S. nicht in Untersuchungshaft?
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Tat, die Verbringung der Leiche von Peggy bereits verjährt und kann daher nicht mehr Angeklagt werden.
Allerdings ermittelt man doch nun wegen Mordverdacht gegen ihn? Mord verjährt nicht und solange die Anklage gegen ihn läuft, sich zwangsweise ein Verfahren gegen ihn eröffnet, müsste er da nicht in Untersuchungshaft genommen werden? Ich verstehe in diesem Kontext den nicht vorhandenen dringenden Tatverdacht nicht. Wenn gegen ihn Anklage erhoben wurde, bedarf es doch zwingender Belastungen, oder? Ohne Tatverdacht darf doch in Deutschland eigentlich keine Anklage vom Staatsanwalt eingereicht werden?
Vielleicht kann mir einer in einfachen Worten erklären warum das bei ihm nicht der Fall ist.
Warum ist Manuel S. nicht in Untersuchungshaft?
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Tat, die Verbringung der Leiche von Peggy bereits verjährt und kann daher nicht mehr Angeklagt werden.
Allerdings ermittelt man doch nun wegen Mordverdacht gegen ihn? Mord verjährt nicht und solange die Anklage gegen ihn läuft, sich zwangsweise ein Verfahren gegen ihn eröffnet, müsste er da nicht in Untersuchungshaft genommen werden? Ich verstehe in diesem Kontext den nicht vorhandenen dringenden Tatverdacht nicht. Wenn gegen ihn Anklage erhoben wurde, bedarf es doch zwingender Belastungen, oder? Ohne Tatverdacht darf doch in Deutschland eigentlich keine Anklage vom Staatsanwalt eingereicht werden?
Vielleicht kann mir einer in einfachen Worten erklären warum das bei ihm nicht der Fall ist.
Peggy Knobloch
27.09.2018 um 11:12Streuselchen schrieb:Kurze Frage, ich hoffe ich finde hier auf jemanden der über den Verfahrensweisen kundig ist.§§ 112 StPO ff. https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html da wird dir geholfen ...
Warum ist Manuel S. nicht in Untersuchungshaft?
Peggy Knobloch
27.09.2018 um 11:13Frau.N.Zimmer schrieb:Liegt es im Spielraum der Staatsanwalt schaft zu sagen : " Nö, wie ermitteln da gar nicht erst "Es gilt das Legalitätsprinzip Wikipedia: Legalitätsprinzip Demzufolge wird es schon einen Grund haben, weshalb man derzeit expressiv verbis nur gegen eine Person ermittelt.
Peggy Knobloch
27.09.2018 um 11:14@Deus_Ex_Machin
Das mit dem Strafklageverbrauch hab ich , glaub ich, begriffen. Ich frage weil es ja theoretisch möglich wäre, dass es sich um eine andere Person handelt.
Es gab ja schon mal jemanden aus U.K. s Umfeld gegen den wegen "Verbringung der leiche " ermittelt wurde. Dieses Verfahren wurde damals eingestellt. Dürfte man dieses Verfahren wieder aufleben lassen?
Das mit dem Strafklageverbrauch hab ich , glaub ich, begriffen. Ich frage weil es ja theoretisch möglich wäre, dass es sich um eine andere Person handelt.
Es gab ja schon mal jemanden aus U.K. s Umfeld gegen den wegen "Verbringung der leiche " ermittelt wurde. Dieses Verfahren wurde damals eingestellt. Dürfte man dieses Verfahren wieder aufleben lassen?
Peggy Knobloch
27.09.2018 um 11:14@Streuselchen
Gegen Manuel S. wurde keine Anklage erhoben. Es läuft derzeit nur das Ermittlungsverfahren.
Gegen Manuel S. wurde keine Anklage erhoben. Es läuft derzeit nur das Ermittlungsverfahren.
Peggy Knobloch
27.09.2018 um 11:14Streuselchen schrieb:Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Tat, die Verbringung der Leiche von Peggy bereits verjährt und kann daher nicht mehr Angeklagt werden.Gegen Manuel S. ist bisher von der StA keine Anklage wegen Mordes vor Gericht erhoben worden. Gegen ihn laufen lediglich durch die Polizei Ermittlungen wegen des Verdachts des Mordes. Diese Verdachtsmomente reichen zur Zeit aber laut Polizei nicht aus, um ihn schon während der Ermittlungen in Untersuchungshaft zu nehmen.
Allerdings ermittelt man doch nun wegen Mordverdacht gegen ihn? Mord verjährt nicht und solange die Anklage gegen ihn läuft, sich zwangsweise ein Verfahren gegen ihn eröffnet, müsste er da nicht in Untersuchungshaft genommen werden?