Peggy Knobloch
27.09.2018 um 20:53emz schrieb:Wer hilft mir mit einer Quelle, dass Manuel S. im WAV als Zeuge aussagte.Wenn U.K.s Anwältin schreibt, er habe nicht ausgesagt, dann denke ich, man kann ihr das glauben.
emz schrieb:Wer hilft mir mit einer Quelle, dass Manuel S. im WAV als Zeuge aussagte.Wenn U.K.s Anwältin schreibt, er habe nicht ausgesagt, dann denke ich, man kann ihr das glauben.
Hinsichtlich der vollkommen desaströsen Berichterstattung der Bildzeitung sei hier auf Folgendes hingewiesen. Unter dem Aufmacher „Könnte Ulvi K. erneut verurteilt werden“ wird ausgeführt: „ABER: Der Freispruch aus dem Wiederaufnahmeverfahren 2014 könnte ange-fochten werden. Denn damals sagte bereits Manuel S. aus – und belastete Ulvi K. offenbar NICHT. Damit aber hätte er unvollständig ausgesagt.“ Dann schreibt die Bildzeitung: Der Anwalt und Strafrechtsexperte Dr. Adam Ahmed (47) zu BILD: „Damit würde eine uneidliche Falschaussage vorliegen. Denn eine unvollständige Aussage stellt auch eine Falschaussage dar. In diesem Falle hätte die Staatsanwaltschaft einen Wiederaufnahmegrund. DAS BEDEUTET: Der Freispruch könnte zurückgenommen werden. Dann müsste Ulvi K., der heute in einer betreuten Einrichtung lebt, vielleicht doch noch als Mörder ins Gefängnis.“
M.S. hat im Wiederaufnahmeverfahren nicht ausgesagt.
Baruchan schrieb: CrimeHunter schrieb:Laut Pressekonferenz war es "zuhause", wo er den Ranzen und die Jacke verbrannte.
Ja wenn die Spurensicherung die genaue Stelle des verbrennen weiß können die ganz sicher etwas nachweisen.
Interessant, wo hat MS den Ranzen nach seinen Angaben verbrannt ?
Ja irgendwas muss da ja sein. Er muss ja scheinbar den Ort genannt haben. Andererseits, nach all den Jahren? hmmm.
kollberg schrieb: aber wenn UKs Rechtsanwältin schriftlich äußert, dass MS im Wiederaufnahmeverfahren nicht ausgesagt hat, wird das schon so sein
OpLibelle schrieb:Wenn U.K.s Anwältin schreibt, er habe nicht ausgesagt, dann denke ich, man kann ihr das glauben.Seit wann kann man davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt die Wahrheit sagt :D ?
Interested schrieb:Sorry, my bad...Du suchst den link, wo er doch ausgesagt hat.... :(Genau so :D
emz schrieb:Laut Pressekonferenz war es "zuhause", wo er den Ranzen und die Jacke verbrannte.Stimmt auch wieder. Vielleicht hat er die Reste iwie dann auf die.............kombiniere..........mit anderen sachen auf die .............? Mülldeponie...........
CrimeHunter schrieb:Ja wenn die Spurensicherung die genaue Stelle des verbrennen weißWir hatten bis vor einigen Jahren auch so eine Stelle wo etwas verbrannt wurde.
emz schrieb:Seit wann kann man davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt die Wahrheit sagt :D ?Von Sagen war nicht die Rede.^^ Aber bei einer schriftlichen Verlautbarung über ein WAV wird sie ja wohl hoffentlich bei den Fakten bleiben.
CrimeHunter schrieb:Wir hatten bis vor einigen Jahren auch so eine Stelle wo etwas verbrannt wurde.Naja. Wenn der schlau war , hat er ja wohl die erde mit Deponiert. Aber andererseits sind wier keine Spezialisten, wer weiss , was die heute nachweisen können.
Ich denke wenn die Heutige Spurensicherung diese Stelle untersuchen würde, das die herausfinden was ich vor 8 Jahren oder so dort verbrannt habe doch soweit sind die.
Baruchan schrieb:Tja für alle nochmal mit dem WAV es gab damals im WAV def einen Zeugen der gelogen hat und das steht hier auch verlinkt. Nur einige scheinen es nicht lesen und verstehen zu wollen, wenn in einem Freispruchsverfahren ein Zeuge einen Meineid leistet und der Beschuldigte von damals, wieder in den Fokus rückt...........dann stöbert mal schön, ist hier mehrfach verlinkt. ;)
Und ich reg mich hier nicht mehr auf. Und bin damit keine Quelle schuldig. Da erst vor ca. 3 Tagen die Sache verlinkt wurde und ich mehrfach das Zitat gesetzt habe
Baruchan schrieb:Das war schonmal vor glaub 3 Tagen oder kurz danach sogar verlinkt. Ich find das nicht mehr. Ihr lest doch auch mit. Also müsste es ja hier bekannt sein. Und da sagte der Beschuldigte, dass er an diesem TAg nicht in Lichtenberg war. WAs ja jetzt wiederlegt ist. Also hat er im WAV gelogen. Da er ja jetzt nachweislich doch dort war zum Verschwindezeitpunkt.Du sprichst von einem Meineid, den M.S. im WAV geleistet habe . Es ist an Dir , beides zu belegen,also dass er im WAV ausgesagt hat und das unter Eid.
traces schrieb:Geschmackssache, ob man in dem Vorgehen der Pol ein "öffentliches Treiben des MS" sehen will.Ja, diese von dir zitierten Äußerungen sind eine sehr interessante Beobachtung und meiner Meinung nach könnte es sein, dass auf den erwähnten Aufnahmen, die diese Kamera aus der Sparkasse aufgenommen hat, alle Personen klar zu erkennen sind, die zu dem Zeitpunkt in dem Auto waren. Die Ermittler haben diese Aufnahmen damals gesichert, sie wurden die ganze Zeit aufbewahrt, und trotzdem haben sie wohl früher keine Rolle bei der Bewertung des Falles gespielt.
Ich würde einfach mal sagen, dass die Beamten ihrem Job nachgehen und wenn sie überhaupt etwas "vorantreiben", dann sind es ihre Ermittlungen^^. Mit Sicherheit dient der öffentliche Zeugenaufruf, wie auf der PK bereits erwähnt, der Überprüfung der Angaben des MS. Und spannend ist aus meiner Sicht dabei lediglich der betonte Hinweis auf die 30tsd Euro Belohnung. Es wurde im Zeugenaufruf NICHT gefragt, wer MS (^^) mit Peggy IM Auto gesehen habe, sondern:
Wer hat an oder in dem Fahrzeug Personen wahrgenommen, gegebenenfalls mit Peggy Knobloch?
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2018/29.php (Archiv-Version vom 25.11.2018)
Sollte eine StA sich derart vertippen, dass sie hier die Mehrzahl angibt? Person-en? Und sollte sie sich dabei noch derart vertun, dass sie im zweiten Teilsatz sogar von einer Mehrzahl spricht, in die Peggy NICHT inkludiert ist?
Fragen über Fragen...^^
Baruchan schrieb: was die heute nachweisen können.Ich denke sehr viel.
CrimeHunter schrieb:Ich denke sehr viel.Ich weiss nicht, wie weit unsere Forensik ist. Denke die bekamen Hilfe von Amerika. Sonst hätte es wohl nicht so lang gedauert. Aber nur Vermutung. Mich interessieren solche Sachen auch.
Das ist so meine Sache , echte Forensische Spuren , die wie jetzt zu MS führen sind das Non plus Ultra, Zeugenaussagen sind so ein..... .
In Ordnung , ohne Zeugen geht vieles nicht, Zeugen können aber irren, und lügen, das lügen ist natürlich ein Straftat wenn es nachgewiesen werden kann und gerade bei diesem Fall glaube ich an echte Lügner.
Baruchan schrieb: Egal. Ich klink mich aus und warte die Ermittlungen ab.Bei diesem Fall möchte ich das auch, aber ich lese mit und dann muss ich doch wieder schreiben, mal sehen wie Dir und mir das gelinkt.
CrimeHunter schrieb:Bei diesem Fall möchte ich das auch, aber ich lese mit und dann muss ich doch wieder schreiben, mal sehen wie Dir und mir das gelinkt.Mir gelingt das mittlerweile hier sehr gut. :)
Baruchan schrieb:Ich hoffe nur darauf, dass Peggys Mom endlich ihre Schnecke beerdigen kann.Das hoffe ich für Peggys Mutter auch !
Baruchan schrieb:Falls ich das mit dem WAV und M.S. doch nochmal finde,.........:)War es möglicherweise der Pressebeitrag hier?
Der Freispruch aus dem Wiederaufnahmeverfahren 2014 könnte angefochten werden. Denn damals sagte bereits Manuel S. aus – und belastete Ulvi K. offenbar NICHT. Damit aber hätte er unvollständig ausgesagt.https://m.bild.de/news/inland/news-inland/mordfall-peggy-kann-ulvi-k-40-erneut-verurteilt-werden-57395682.bildMobile.html
Der Anwalt und Strafrechtsexperte Dr. Adam Ahmed (47) zu BILD: „Damit würde eine uneidliche Falschaussage vorliegen.
Denn eine unvollständige Aussage stellt auch eine Falschaussage dar. In diesem Falle hätte die Staatsanwaltschaft einen Wiederaufnahmegrund.“
DAS BEDEUTET: Der Freispruch könnte zurückgenommen werden. Dann müsste Ulvi K., der heute in einer betreuten Einrichtung lebt, vielleicht doch noch als Mörder ins Gefängnis.