Icg gucke mir grade mal diese von Scipper gepostete Doku an und posten mal meine Gedanken dazu (chronologisch)
https://www.youtube.com/watch?v=auK9HkBySac_________________________________________________________________________
Min 1:00 - Frau Rödel mockiert sich darüber, dass es bezüglich der Vergewaltigung keine Zeugen oder Spuren gibt. Es liegt in der Natur der Sache, dass Vergewaltigungen meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Fehlt zudem der Körper des Opfers, fehlen die Spuren. Das ist ja gerade der Sinn eines Mordes, um eine andere Straftat (Vergewaltigung) zu verdecken.
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Min 02:30 - Da die Aussage von Dieter T. (wie Hawo erst letztens deutlich darlegte) extrem schwammig ist, beweist selbst die Tachoscheibe nicht, dass Ulvi keine Tatgelegenheit hatte.
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Min 2:50 - Welche Erfahrung hat Euler mit Wiederaufnahmeverfahren?
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Min 7:40 - Wenn Susanne Knobloch das in vollem Bewusstsein an der Entführung Peggys beteiligt gewesen zu sein vorgespielt hat, dann sollte sie dringend nach Hollywood gehen. Das wäre eine schauspielerische Glanzleistung die ich selbst einem Robert DeNiro so nicht zutraue.
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Min 8:40 - Offenbar kommt der Name Ulvi sehr früh ins Spiel. Dass es dann trotzdem noch über ein Jahr dauert, bis der suggestible Ulvi ein Geständnis ablegt, widerspricht Eulers Annahme man habe mit Nennung des Namens keine weiteren Spuren verfolgt.
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Min 11:40 - 8km schafft man niemals in 5min. Dafür bedarf es keiner aufwändigen Test, sondern einfacher Mathematik: Damit man diese Strecke in dieser Zeit bewältigt, müsste man eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 96km/h fahren. Da aber liegt ungefähr die Höchstgeschwindigkeit einers Busses. Schlicht nicht möglich. Das beweist, dass entweder Abfahrt- oder Ankunftszeit fehlerhaft sind. Oder beides.
Mit ihren 15min, sprich einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 32km/h dürfte Frau Rödel aber so ziemlich das untere Limit abgefahren haben. Ich halte 10min, also durchschnittlich 48km/h für realistisch.
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Min 13.05 - Interessant. Was der Sprecher nicht vorliest, aber der Junge ausgesagt hat: "Sie (Peggy - Anm. von mir) kam aus der Bäckerei, ich vermute, dass sie dort etwas gekauft hat."
Sollte es sich um ein und diesselbe Bäckerei handeln, so stünde dem nicht nur die Aussage der Verkäuferin entgegen, sondern diese müsste jetzt -geht man von der Richtigkeit ALLER Sichtungen aus- die Glocke gleich 4x überhört haben und Peggy bei 2xigem Besuch nicht gesehen haben.
Auch interessant - bereits 2001 wird die korrekte "dass"-Form verwendet. Noch dazu in Bayern. (Später im Widerruf nutzt man allerdings die alte Form.)
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Min 14:10 - Moment. Die Eltern hätten "irgendetwas gehört", dass die Kinder irgendwelche sachdienlichen Hinweise gegeben hätten. Bei 10-jährigen Kindern kann das nicht sein. Erstens haben die dabei zu sein und zweitens, will ich als Elternteil doch wissen, warum mein Kind zur Polizei geht, insbesondere bei so einem Fall. Da begnüge ich mich doch nicht mit "irgendwas über sachdienliche Hinweise hören"...sehr merkwürdig
Warum konfrontiert Euler eigentlich die Eltern und nicht die mittlerweile 21-jährigen Zeugen mit dem Widerruf? (ah...kommt später)
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Min 16:55 - Es ist üblich sogenannten Vertrauenspersonen (V-Mann) auch Aufträge zum Aushorchen zu erteilen. Daran ist per se nichts falsches.
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Min 17:47 - Oh...das bislang unwiderrufene Geständnis hinsichtlich der Vergewaltigung kam also lange vor dem Mord-Geständnis.
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Min 20:44 - Der Zeuge wollte nicht mit Euler reden?
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Min 21:56 - Kein Wunder, dass die StA den Zeugen bittet, die Kosten für die Hypnose zu tragen. Hypnose ist in 136a StPO als verbotene Vernehmungsmethode gelistet. Im "Autobahnraser-Fall" hat das zwar mal ein Gericht durchgewunken, trotzdem ist das strafprozessual ein ganz heißes Eisen. Rechtlich gesehen, darf man natürlich die Kostenübernahme einer verbotenen Vernehmungsmethode nicht zusichern. Es gibt zwar (vgl Autobahnraser-Fall), die Sichtweise, es falle nicht unter 136a, wenn es dem Willen des Zeugen entspricht. Diese Sichtweise ist aber alleine deswegen schon Quatsch, weil eine Hypnose gegen den Willen des Probanden gar nicht möglich ist.
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Min 22:14 - Unfug. Da ist allenfalls rausgekommen, dass der Zeuge mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit GLAUBT eine Mädchenleiche gesehen zu haben. Die Hypnose kann nur im Gehirn abgespeichertes hervorbringen. Gehen wir also davon aus, dass der Zeuge nicht lügt. Das bedeutet aber nicht, dass er sich nicht "verguckt" hat. Es ist also möglich, aber nicht gesichert, dass bei Helmbrechts damals eine Mädchenleiche (mglw. Peggy) gelegen hat.
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Min 22:15 - Dass Peter Hofmann lügt, ist nicht der Polizei anzulasten. Vor Gericht hat ihm ohnehin niemand geglaubt. Der Bursche ist für das Wiederaufnahmeverfahren völlig uninteressant. Vertrauenspersonen sind übrigens fast immer Kriminelle. Warum ist klar - Klosterschüler wissen nicht allzu viel Spannendes über die kriminelle Szene zu berichten.
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Min 25:30 - Es ist ungeklärt, wie es zu Geständnis kam? Einfach hier nach lesen. Hat Hawo schön auseinanderklabüstert. Oder meinen die, was Ulvi bewogen hat, das Geständnis abzugeben?
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Min 27:15 - Moment. Laut Film habe die Zeugin Peggy kurz vor ihrem Haus gesehen, so dass sie um hinter die Gärten zu gelangen an Ulvi vorbei gemusst hätte. Das macht natürlich gar keinen Sinn.
Das steht aber so nicht im Urteil. S. 65
"Auf der rechten Straßenseite der Nailaer Straße in Lichtenberg befindet sich, wovon sich die Jugendkammer durch Einnahme des Augenscheins der Nailaer Straße überzeugt hat, wenn man die Lichtenberger Straße in Richtung Henri-Marteau-Platz geht, die Friedhofsmauer. In diesem Bereich hat auch die Schülerin Helen C. nach ihrer glaubhaften Aussage in der Hauptverhandlung Peggy Knobloch laufen sehen. Die Jugendkammer ist aufgrund der Aussagen der Zeugin Helen C., die bekundete, mit einem kleineren Schulbus von Naila mittags zur Bushaltestelle oberhalb des Henri-Marteau-Platzes unterwegs gewesen zu sein..."
(Hawo bitte bestätigen.
Unabhängig davon, dass die Beschreibung der Kammer verwirrend bis unzutreffend ist, bleibt die Friedhofsmauer als zentraler Punkt und die Nailaer Straße als Verkehrslinie.
Hier ein Überblick
http://maps.google.de/maps?q=henri+marteau+lichtenberg&rlz=1C1MDNE_deDE479DE479&sugexp=chrome,mod%3D4&um=1&ie=UTF-8&sa=X&ei=0NU0UO3XAuj04QTZv4DgAg&ved=0CAsQ_AUoAgAlso nichts da von wegen "kurz vor dem Haus" und Peggy musste auch nicht an Ulvi vorbei, wenn sie hinter die Gärten rennt, sondern im Gegenteil hätte sie an Ulvi vorbei gemusst, wenn sie zur Haupthaustür rennt. Da macht es auch Sinn, dass sie hinter die Gärten rennt. Die wollte schlicht nicht an Ulvi vorbei.
Eine Sichtung "kurz vor dem Haus" würde bedeuten, dass Helen C. Peggy aus einem fahrenden Bus in eine Straße blickend in recht großer Entfernung von hinten erkannt haben müsste. Alleine das wäre zweifelhaft. Darüberhinaus gäbe es für Peggy keinen Grund umzudrehen, es sei denn, sie hatte nur einen Kellertürschlüssel und die Tür nur von hinter den Gärten zugänglich. Kann da jemand was zu sagen? Kann man von der Eingangstür des Hauses durch den Garten zur Keller/Hintertür?
Ferner suggeriert die Doku Helen C. habe Ulvi sicher nicht gesehen. Tatsächlich konnte sie "ebenfalls keine Angaben dazu machen, ob sie den Angeklagten, als sie Peggy Knobloch aus dem Schulbus heraus sah, wahrgenommen hat." (S.83 - Hawo)
Auch sehr interessant - Das Urteil geht auf Grundlage der Zeugenaussagen der Helen C. und des Busfahrers auf den Seiten 65 und 66 von 13:15 Uhr und 13:20 Uhr aus. Da braucht dann die Frau Rödel nichts mehr abfahren. 10 Minuten sind für 8km (wir erinnern uns - durchschnittlich 48km/h) absolut realistisch. (Hawo - bitte um Verifikation)
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Min 29:55 - Wasserdichtes Alibi durch Dieter T., der nicht wusste, wann genau der Ulvi ankam, bzw. der die Zeit abschätzt anhand dem Heimkommen seiner Frau und der Zeit, die er für Fuhren braucht? Ein wässriges Alibi wäre treffender....
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Min 33:38 - Jetzt ist die "Doku" endgültig unten durch...."Das Gericht hält ihn (Peter H. "V-Mann) für glaubhaft".
Das ist erstunken und erlogen, liebe ARD. Bitte das Urteil lesen! Das Einzige, was die Kammer dem Peter H. glaubt, ist, dass Ulvi den Tod von Peggy nicht gewollt habe. (S.109)
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Min 34:30 - Wie? Die Tathergangshypothese der Soko II beruht auf der Falschaussage des Peter H.? Also hat Peter H. erstmals VOR dem 02.05.02 diese Aussage gemacht? Das wäre -je nach Detailgenauigkeit- insoweit interessant, als das dies ein Hinweis auf ein suggeriertes Geständnis sein könnte. Bleibt die Frage, warum die Kammer dem Peter nicht glaubt, wenn doch alles seiner Fantasie entspringt.
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Min 35:20 - Quark, die Kammer hat Peter nichts geglaubt, deswegen bringt auch die eidesstattliche Form nichts.
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Min 37:20 - Selbst wenn die Uhr des Busses korrekt gegangen ist, würde Abfahrt 13:10 Uhr zu einer Sichtung gegen 13:20 Uhr durchaus passen. Mich würde mehr interessieren, wann laut Tachoscheibe der Bus am Henri-Marteau-Platz gehalten hat.
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Min 39:20 - Nein, das Urteil beruht nicht auf der Aussage von Peter. Und es stellt im Sachverhalt auch keine Uhrzeit fest, sondern lediglich, dass sich Ulvi gegen 13:15 Uhr auf der Bank befunden habe und innerhalb diesen Zeitraumes (also um 13:15 Uhr) auf Peggy traf.
Damit kommt Euler so nicht weiter, solange die Aussage Dieter T. nicht gefestigt werden kann. Denn solange der nicht zweifelsfrei bestätigen kann, WANN Ulvi genau bei ihm war, ist das Zeitfenster groß genug. Unabhängig davon, ob es jetzt von 13:15 bis 13:45 oder von 13:20 bis 13:50 Uhr reicht.
Interessanterweise scheint die Möglichkeit des Hinterherrennens für das Wiederaufnahmeverfahren keine Rolle zu spielen.
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Min 40:00 - Hier kann man sich mal ein Bild von Dieter T. machen. Um 13 Uhr haben sie sich verabredet. Ulvi habe sich "ein bisschen" verspätet. Da wäre es ungefähr zwischen 13:30 Uhr und 13:45 gewesen, dann auf einmal ist es kurz vor 13:45 Uhr gewesen.
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Min 40:20 - war klar, dass der Spaziergang mit Hund und Simon, an den sich Simon nicht erinnern kann, aufgeführt wird.
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Min 41:07 - es handelt sich also um dieselbe Bäckerei.
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Min 41:17 - Interessant. Da steht: "Du hast einmal angegeben, daß Peggy in den roten Mercedes eingestiegen sei. Sie sagten mir dabei, sie habe ihre Schultasche im Lager vergessen?"
Die siezen einen 10jährigen? Mal unabhängig von der Inkonstanz...
Viel interessanter - Peggy soll also ihre Schultasche im Lager vergessen haben? Dann kann die Verkäuferin sie ja wohl unmöglich nicht bemerkt haben.
Das aber lässt nur 2 Möglichkeiten zu - entweder ist die Aussage falsch oder die Verkäuferin ist in die Entführung/Ermordung involviert.
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Min 43:24 - Nein, lieber Michael Euler, Ulvi ist nicht unschuldig untergebracht. Er ist untergebracht wegen der zweifelsfrei erwiesenen Missbrauchsfälle. (Übrigens ist hier neulich einer entlassen worden, dessen Taten mit denen Ulvis (bis auf den Mord) durchaus vergleichbar sind. Der ist nach 10 Jahren aus der Haft (nicht aus dem Krankenhaus, wie Ulvi) entlassen worden. Der hat 10 Jahre dafür bekommen. Gab übrigens riesige Proteste seitens der Bevölkerung. Nicht jeder hat offenbar eine Frau Rödel auf seiner Seite.
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Boah....wie brutal suggestiv die "Doku" am Schluss ist. Da hat die ARD einmal mehr bewiesen, dass objektive Berichterstattung selbst beim staatlichen Fernsehen nicht mehr Usus ist.
Ich habe durchaus nicht geringe Zweifel an der Täterschaft Ulvis, entlastet ist er aber durch diese Doku kaum. Man bräuchte da echt die Akten.