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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

18.08.2012 um 21:35
@aufdecker1955

Es kann auch ein organisiertes Verbrechen vorliegen. Also organisierte Kriminalitaet. Denkbar ist alles.
Organisierte Kriminalität (fachliche Abkürzung OK) bezeichnet Gruppierungen, die kriminelle Ziele systematisch verfolgen. In Deutschland wird der Tatbestand wie folgt definiert:

„Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig

a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
c) unter Einflussnahme auf Politik, Massenmedien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft

zusammenwirken. Der Begriff umfasst nicht Straftaten des Terrorismus.“

Wikipedia: Organisierte Kriminalität



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Peggy Knobloch

18.08.2012 um 21:39
@Scipper leider hast du unrecht,da das ok,zt.in den internationalen terrorismus übergeht!ineinzelnen fällen gibt es eine direkte verbindung.es dreht sich um diese hinterleute welche ich meine!!!!!


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Peggy Knobloch

18.08.2012 um 21:51
@Curlysue schrieb:
Zitat von CurlysueCurlysue schrieb:Ich glaube übrigens, daß ich morgen dringend Semmeln brauche, und dann mal die Glocke teste:-)
Das ist eine sehr gute Idee !!!


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Peggy Knobloch

19.08.2012 um 01:40
Damit das nicht untergeht, zitiere ich was @LivingElvis gestern aus dem Urteilstext vorgetragen hat:
Auszug aus Eintrag von gestern um 15:42 Uhr / Zitat Urteil des LG Hof S. 92:

"Der Zeuge Alexander K. bekundete in der Hauptverhandlung, uneidlich vernommen, ebenso wie der gleichfalls uneidlich vernommene Zeuge Jan K. in seiner polizeilichen Vernehmung (...) Peggy Knobloch am Nachmittag des 07.05.2001 in der Bäckerei (...) gesehen zu haben.

Auch dies trifft nach Überzeugung der Jugendkammer nicht zu, weil die uneidlich vernommene Zeugin Sabine B. in der Hauptverhandlung glaubhaft bekundete, am 07.05.2001 am Nachmittag in der (...) Bäckerei B., in der die Knaben K. und K. Peggy gesehen haben wollen gearbeitet zu haben. Peggy sei nicht dort gewesen. Wenn sie, die Zeugin, nicht im Verkaufsraum gewesen sei, wäre sie beim Betreten des Ladens durch eine jederzeit und überall in der Bäckerei hörbare Glocke darauf aufmerksam geworden und wäre in den Verkaufsraum gegangen. Sie könne daher ausschließen, dass Peggy Knobloch am Nachmittag des 07.05.2001 dort gewesen sei."

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Auszug aus Eintrag von gestern um 15:55 Uhr / Laut Urteil:

15:30-45: Robert W. gibt an Peggy gesehen zu haben, als er gemeinsam mit Simon Sch. seinen Hund ausgeführt habe. Simon Sch. kann dies nicht bestätigen!

Robert W. hatte ferner gegenüber Susanne Knobloch am 07.05.2001 gesagt, er habe Peggy NICHT gesehen.

(Selbst wenn Susanne Knobloch lügen sollte....warum weiß der Simon nix vom Gassi gehen?)

16-17 Uhr: Ein F. der mit Peggy gespielt haben will, wird im Urteil nicht erwähnt.

18-19 Uhr: Ein R taucht auch hier im Urteil nicht auf. Lediglich Patrick G., der Peggy mit einem blau-silbernen Roller gesehen zu haben. Susanne Knobloch sagte aus, Peggys Roller sei silber und nach wie vor vorhanden.

Ferner war G. sich weder bei seiner polizeilichen Vernehmung am 08.05.01 noch bei seiner gerichtlichen Vernehmung sicher Peggy gesehen zu haben. Lediglich am 07.05.01 gab er an, sicher zu sein. Den Widerspruch, warum er einen Tag später nicht mehr sicher war, konnte Patrick G. vor Gericht nicht erklären.

Quelle: Peggy Knobloch (Seite 228)
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Ich habe diese wichtigen Punkte/Details ins "Zeitfenster" eingearbeitet, damit man durchblickt:

15.30/15.45 Uhr: Marktplatz, Nähe Rathaus, R. hat Peggy dort mit Sicherheit gesehen ohne Ranzen. Laut Urteil: Robert W. gibt an Peggy gesehen zu haben, als er gemeinsam mit Simon Sch. seinen Hund ausgeführt habe. Simon Sch. kann dies nicht bestätigen!

16/17 Uhr: Peggy spielte mit F. am Parkplatz Feuerwehrhaus, Peggy holte Spielzeugauto. 16-17 Uhr: Ein F. der mit Peggy gespielt haben will, wird im Urteil nicht erwähnt.

18.30/18.45 Uhr: Sperberweg-Carlsgrüner Weg R. und G. haben Peggy mit City-Roller gesehen. Ein R taucht im Urteil nicht auf. Lediglich Patrick G., der Peggy mit einem blau-silbernen Roller gesehen zu haben.

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Unklar ist mir im Moment noch in welchen Zeitraum der Bäckerei-Bericht fällt. Das lässt sich aber feststellen, denn der Bäckerei-Bericht wurde hier ja bereits irgendwo (mit der Uhrzeit?) erwähnt.
Ich muss das erst noch nachschauen, ob und wo der Bäckerei-Bericht mit der Uhrzeit erwähnt ist.


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Peggy Knobloch

19.08.2012 um 01:55
Hallo Gemeinschaft,
ich bin endlich wieder im Lande.
Leider bin ich nur dazu gekommen, ein paar Seiten zu überfliegen und die Dokumentation "Mord ohne Leiche" zu sehen. Erst mal ist mir aufgefallen, dass zwei Versionen im Internet kursieren: eine mit 29 Minuten und eine mit 44 Minuten. Irgendwas ist da an mir vorbeigegangen.
Mir sind vier Sachen aufgefallen:
Einmal sollte eine Bäckereiangestellte doch relativ flink zum Tresen eilen, wenn die Glocke anschlägt - das hat was mit Umsatz zu tun. Wurde denn auch bei den beiden Knaben nachgehakt, ob es sich um tatsächlich den betreffenden Tag gehandelt hat? Ich bin zwar schon etwas älter, aber ich kann aus dem Stehgreif nicht mal mehr sagen, ob der Golffahrer meinen Landy am 16.12 oder 17.12.2011 geschrottet hat. Außerdem finde ich die Aussage der BI da sehr schön: Es war ja bekannt, dass Peggy klaute, daher hat sie die Angestellte nicht gesehen." Prima.
Zum anderen wurde mal wieder auf der Tachoscheibe rumgehackt, da eine Tour nach Lichtenberg nicht in fünf Minuten gefahren werden kann. Selbst Frau Rödel hat sich medienwirksam ans Steuer ihres alten Honda Accord gesetzt, um 19 Minuten zu brauchen. Allerdings: die Tachouhren waren damals noch analog, ohne "Funkuhr". Wer sagt uns denn bei der ganzen Schlamperei da unten, dass der Tacho nicht einfach 10 Minuten vorging? Der Sachverständige hat sich nur auf die Scheibe selbst bezogen; das Ergebnis hätte ich auch ohne ihn so hingekriegt.
Und dann haben wir noch den "Lichtenberger Bürger" :-) der mit Ulvi ab 14:00 Haolz gemacht hat und nun Mitglied der BI ist. Laut Urteil hat er aber 14:05 Uhr allein angefangen, da Ulvi nicht da war.
Und: der angebliche "Hauptbelastungszeuge" wurde im Urteil als nicht glaubwürdig verworfen.

Um ehrlich zu sein: ich bin auch nicht von Ulvis Schuld überzeugt, aber wenn es berechtigte Zweifel geben soll, dann bitte eben tatsächliche, nicht so an den Haaren herbeigezogene "Gegenbeweise", die eher zum Kennedy-Attentat oder der Mondlandung passen.

Grüße

Wolfgang


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Peggy Knobloch

19.08.2012 um 02:08
@hawo

Schön, dass du wieder da bist. Der ARD-Film und der BR-Film sind im Prinzip fast oder nahezu identisch, auch wenn der eine Film länger als der andere ist. Beide Filme sind aber dennoch sehenswert. Du hast nichts verpasst, denn es gibt nichts Neues, außer diesen zwei Filmen.

Mittlerweile haben wir uns ein paar Mal im Kreis gedreht, aber wir sind jetzt doch etwas weiter, und zwar durch die Details, die @LivingElvis gestern vorgertragen hat. Das erschien mir wichtig und daher habe ich das oben zitiert und schlicht und einfach in das bereits bekannte "Zeitfenster" eingearbeitet.


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Peggy Knobloch

19.08.2012 um 02:17
Hi Scipper,
danke für die Wiederaufnahme in unseren erleuchteten - oder nach Licht suchenden - Kreis!

Ich glaube, @Themis hat gestern einen ganz wichtigen Aspekt angesprochen. die Sache mit Robert E. geht mir nicht aus dem Kopf. Entweder ist Lichtenberg ein einziges Sodom und Gomorrah (erst der Pfarrer, dann Ulvi, dann Robert E.), wo Pädophilie ein Kavaliersdelikt ist, oder Peggys Verschwinden fällt genau in das Zeitfenster der Umtriebe E.s.
Darüber hinaus hat @LivingElvis mit den Urteilsauszügen Recht.

Grüße

ich :-)


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Peggy Knobloch

19.08.2012 um 08:28
Aufenthalt von Peggy am Tag des Verschwindens

(erstellt durch KPI Hof vom 30.5.2001)

ca. 14.45 Uhr wird Peggy an der Bäckerei, Marteau-Platz, gesehen.
Bei dieser Begegnung handelt es sich definitiv nicht, um die im Urteil als unglaubwürdig angeführten Zeugen Alexander K bzw. Jan K.

Diese gaben an, Peggy nach 16:00 Uhr in der Bäckerei gesehen zu haben.

Die Sichtung findet sich hier bei der Auflistung der Kripo Hof nicht wieder.

Die aufgeführte Begegnung an der Bäckerei um ca. 14:45:

Hierbei handelt es sich um die Schilderung des roten CZ-Autos durch zwei Klassenkameraden von Peggy.

Sie spielten im Verfahren keine Rolle, weil sie ihre Aussage im Juni 01 zurückzogen.

Auch noch mal ein Zitat aus dem bereits erwähnten Artikel aus der Süddeutschen von gestern:
Einen Pfeil hat Rechtsanwalt Euler noch im Köcher, und der könnte sich als der schärfste erweisen: Zwei Buben, damals neun Jahre alt, die angaben, sie hätten beobachtet, wie Peggy gegen 15 Uhr vor der Bäckerei in einen roten Mercedes mit tschechischem Kennzeichen stieg. Ein Mann habe am Steuer gesessen, auf dem Rücksitz habe noch ein anderes, etwa zehn Jahre altes Mädchen gesessen.

Jörg D. und Steffen R. machten diese Aussage wenige Tage nach Peggys Verschwinden. Aber vier Wochen später, am 11. Juni, hält die Polizei in zwei Aktenvermerken fest: Jörg D. und Steffen R. seien jeweils im Beisein ihrer Mutter erneut befragt worden und hätten erklärt, sie hätten sich das alles nur "irgendwie zusammengereimt", das sei in der Schule so erzählt worden, sie hätten Peggy an diesem Nachmittag überhaupt nicht gesehen. Damit war der Fall für die Polizei erledigt. In der Urteilsbegründung des Landgerichts werden diese beiden Jungen mit keiner Silbe erwähnt.

Diese Aktenvermerke, sagt Euler, seien aber falsch: "Ich habe mit den Müttern gesprochen, die wussten nichts von diesem Widerruf. Sie waren nicht mit bei der Polizei." Die beiden Buben, inzwischen junge Männer, hätten ihm erzählt, sie seien damals alleine bei der Polizei gewesen. Man habe ihnen vorgehalten, man wisse, dass sie gelogen hätten, der jeweils andere habe schon alles gestanden. Daraufhin hätten sie Angst bekommen und so ausgesagt, wie die Polizei das gewollt habe. Aber die Wahrheit sei, dass sie Peggy tatsächlich an jenem Nachmittag beobachtet hätten, wie sie in das rote Auto einstieg.
@aufdecker1955
Zitat von aufdecker1955aufdecker1955 schrieb:darum schreibe ich es ja! ich erinnere mich schwach daran das es in diesen thread zur sprache gekommen ist,das das auto konntrolliert worden sei!der fahrer ein freund von besitzer dessen,hat oder ist aus dem r.-milieu und ein bekannter der mutter. ob diese aussage stimmt,keiner weis es!
allerdings weis ich nicht mehr wo das stand,bzw.kam.ware wieder etwas für @Scipper.
Um deine Frage lediglich zu beantworten:

Auf der euch allen bekannten Internetseite befand sich folgender Kommentar:
Ein Zeuge hatte wenige Tage nach dem Verschwinden der Peggy in Lichtenberg einen roten zweitürigen PKW mit tschechischem Kennzeichen bemerkt. Der Fahrer konnte ermittelt werden; der PKW gehörte dessen Bruder, der in Tschechien lebt und ein Bordell betreibt. Wohl nicht ganz zufällig habe der Fahrer dieses PKW Peggy und ihre Mutter bestens gekannt.



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Peggy Knobloch

19.08.2012 um 15:38
Zitat von ScipperScipper schrieb:Die Vernunft gebietet es, das Gerichtsurteil im Fall Peggy vollkommen neutral zu betrachten. Das Urteil kann aufgrund der Ausgangslage (Geständnis des Ulvi) und des Wissenstandes des Gerichtes in formal-rechtlicher und in materiell-sachlicher Hinsicht fehlerfrei und im Gesamtergebnis durchaus richtig sein.

Das Urteil kann aber - trotz aller Gewissenhaftigkeit - im Ergebnis auch falsch sein, wenn der Ulvi den Mord nicht begangen hat, was im Moment aber keiner von uns hier beurteilen kann oder will, denn keiner von uns kennt den gesamten Fall oder besser gesagt die gesamten Akten dieses Falles.
Ganz neutral betrachtet ist das Urteil derzeit die einzige Primärquelle, die ich habe.

Daneben gibt es noch eine Menge Sekundär- und Tertiärquellen, die sich aber schon häufig als fehlerhaft in der Wiedergabe des Urteils erwiesen haben.


Damit bleibt das Urteil als "beste", aber nicht perfekte Quelle. Ich betrachte das neutral, Du solltest mich eigentlich lange genug kennen, dass es Deiner Belehrung nicht bedarf.


Ich finde die Autofahrer-Hypothese prinzipiell weder schlecht noch unlogisch. Sie ist nicht widerlegt. Allerdings - auch die These, dass Peggy von Aliens entführt worden ist, ist nicht widerlegt.

Ich schreibe das bewusst so provokativ, denn warum erscheint uns Möglichkeit A sympathischer, als Möglichkeit B? Weil sie aufgrund der Lebenserfahrung wahrscheinlicher ist. Nichts anderes tun wir - nach Wahrscheinlichkeiten staffeln. Ausgangspunkt dafür muss aber die Faktenlage sein. Die kennt hier keiner wirklich, also nimmt man die als am verlässichsten erscheinende Quelle. Das ist nunmal die Tatsachenfeststellung des Gerichts.

Man muss deren Schlussfolgerung nicht übernehmen, aber hinsichtlich der Tatsachenfeststellung ist das Urteil solange das Nonplusultra, wie keiner hier eine andere Primärquelle aufweisen kann.


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Peggy Knobloch

19.08.2012 um 15:50
Zitat von hawohawo schrieb:Und dann haben wir noch den "Lichtenberger Bürger" :-) der mit Ulvi ab 14:00 Haolz gemacht hat und nun Mitglied der BI ist. Laut Urteil hat er aber 14:05 Uhr allein angefangen, da Ulvi nicht da war.
Weißt Du zufällig die Seite mit der Zeit? Die ist mir irgendwie entgangen...
Zitat von hopingfortruthhopingfortruth schrieb:Man habe ihnen vorgehalten, man wisse, dass sie gelogen hätten, der jeweils andere habe schon alles gestanden.
DAS wäre ein 136a-Verstoß...

Würden die Zeugen -immerhin 4- zu diesen Angaben stehen, dann könnte tatsächlich noch was aus der Wiederaufnahme werden.


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Peggy Knobloch

19.08.2012 um 17:08
Vier Jungen haben in "Zweierteams" unabhängig voneinander Peggy um 14:45 vor der Bäckerei beim "Einsteigen in ein rotes Auto" und 16:00 in der Bäckerei gesehen. Andere bezeugen, dass Peggy noch nach 18:00 in Lichtenberg war. Damit hätte dann der tschechische Zuhälter-Bruder ein Alibi, korrekt? Oder wollen wir nur den Zeugen glauben, die ins Bild passen? Dann wären wir keinen Deut besser als die Soko II.


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Peggy Knobloch

19.08.2012 um 17:09
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Damit bleibt das Urteil als "beste", aber nicht perfekte Quelle. Ich betrachte das neutral, Du solltest mich eigentlich lange genug kennen, dass es Deiner Belehrung nicht bedarf.
Sorry, wenn das so rüberkam. Mir lag es fern dich belehren zu wollen. Das Problem ist aber ein ganz anderes: Sind die Tatsachenfeststellungen des Gerichtes richtig und vollständig? Wenn ich lese, dass wichtige Zeugen vor Gericht gar nicht zu Wort kamen, dann muss ich das bezweifeln. Ich bezweife hingegen nicht, dass der Ulvi ein "Geständnis" ablegte. Laut Gutachten eines Professors wurde das Geständnis vom Ulvi nicht frei erfunden, denn dazu reicht angeblich sein Verstand oder sein Wissen in medizinischer Hinsicht über den Erstickungstod nicht aus. In einem Bericht las ich unlängst, wie ein Erstickungstod real vor sich geht. Das ist nicht so einfach, wie man meint, denn das Opfer wehrt sich erstmal, solange es noch bei Bewusstsein ist. Und der Körper zuckt noch heftig, auch wenn das Opfer bewusstlos ist. Bis zum Todeseintritt können bis zu 10 Minuten vergehen. Jede Unterbrechung des Vorgangs führt dazu, dass das Opfer wieder aus der Bewusstlosigkeit erwacht und sich erneut wehrt.


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Peggy Knobloch

19.08.2012 um 17:16
@Scipper: hatte Ulvi nicht sogar im Geständnis was von etwa zehn Minuten - bis sie sich nicht mehr rührte - gesagt? Und wir müssen bedenken, dass es sich nicht um einen Erwachsenen, sondern um ein Kind außer Atem handelte. Ich gehe hier von einer tiefen Bewusslosigkeit nach nicht mal der halben Zeit aus. Wenn sie dann auf dem Rücken lag, verlegte die zurückfallende Zunge die Atemwege, was unwiderruflich zum Tod führt. Da helfen auch keine laienhaften Wiederbelebungsversuche was.
Ich kann mich entsinnen, dass wir als Kinder ein absolut sinnfreies Spiel (aus heutiger Sicht) gespielt haben: es wurde eine Minute lang schnell tief ein- und ausgeatmet und dann der Brustkorb von einem Kumpel zusammengedrückt. Dies führte sofort zu einer leichten Bewusstseinstrübung. Ich bin heute noch froh, dass dabei nichts ernstes passiert ist...


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Peggy Knobloch

19.08.2012 um 17:18
Zitat von hawohawo schrieb:Vier Jungen haben in "Zweierteams" unabhängig voneinander Peggy um 14:45 vor der Bäckerei beim "Einsteigen in ein rotes Auto" und 16:00 in der Bäckerei gesehen. Andere bezeugen, dass Peggy noch nach 18:00 in Lichtenberg war. Damit hätte dann der tschechische Zuhälter-Bruder ein Alibi, korrekt? Oder wollen wir nur den Zeugen glauben, die ins Bild passen? Dann wären wir keinen Deut besser als die Soko II.
Guter Punkt. Wenn die 14:45 Uhr-Version stimmt, muss die Bäckerei-Verkäuferin recht haben, es sei denn die tschechischen Kinderhändler haben Peggy erst noch überredet in der Bäckerei was zu klauen...

Aber die sollen ja sogar so weich sein, dass die am nächsten Tag den Hamster geholt haben.
Zitat von ScipperScipper schrieb:Sorry, wenn das so rüberkam
Kein Ding :)
Das Problem ist ein ganz anderes: Sind diese Tatsachenfeststellungen im Urteil richtig und vollständig?
Keine Ahnung, aber ob www.ulvi-kulac.de und Co glaubwürdiger sind, wage ich zu bezweifeln.
Bis zum Todeseintritt können bis zu 10 Minuten vergehen. Jede kurze Unterbrechung des Vorgangs führt dazu, dass das Opfer wieder aus der Bewusstlosigkeit erwacht und sich erneut heftig wehrt.
Bei reinem Ersticken zB mit der Hand ja, aber wohl auch nur die ersten 2-3 Minuten. Danach dürfte eine Unterbrechung zwar den Erfolg (Tod) der Handlung gefährden, aber nicht zum sofortigen Wiedererwachen inklusiver gleichzeitiger heftiger Gegenwehr führen.

Davon ab, will Ulvi ja 10 Minuten dafür gebraucht haben, oder nicht?


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Peggy Knobloch

19.08.2012 um 17:21
Hier habe ich den Bericht eines Profilers wie ein Erstickungstod in der Wirklichkeit vor sich geht:
Vor einigen Tagen zeigte das Kölner Artheater am Ehrenfeldgürtel das preisgekrönte Drama "Der Kissenmann". Darin gibt es eine Szene, die kein Zuschauer so schnell vergisst: Der Protagonist erstickt seinen Bruder mit einem Kissen. Der irische Dramatiker Martin McDonagh begrenzte die Erstickung auf 50 Sekunden - für die Zuschauer schon eine unerträgliche Ewigkeit. Mehr wäre dem Publikum einfach nicht zuzumuten.

Darüber kann Axel Petermann, einer der dienstältesten Profiler Deutschlands, nur den Kopf schütteln. "Das Ersticken mit einem Kissen dauert mehrere Minuten", sagt der Leiter der Abteilung Operative Fallanalyse bei der Bremer Kripo, der in seinem bislang 42-jährigen Berufsleben als Polizist zu weit mehr als 1000 Todesermittlungen gerufen wurde.

Auch wenn das Opfer weiblich, klein und zierlich sei, der Täter hingegen männlich, groß und stark, entwickle das Opfer im Angesicht des Todes übermenschliche Kräfte. "Irgendwann wird das Opfer zwar bewusstlos, aber der Kampf des Körpers gegen den Tod geht weiter. Mit Eintritt der Bewusstlosigkeit beginnen automatisch die konvulsivischen Spasmen, die den ganzen Körper zucken und verkrampfen lassen, wieder abebben, nach 30 Sekunden erneut einsetzen und wieder nachlassen. Acht- bis zehn Mal geschieht dies periodisch, bis der Mensch tot ist. Hört der Täter vorzeitig auf, erwacht das Opfer aus der Bewusstlosigkeit."

http://www.general-anzeiger-bonn.de/lokales/region/fall-trudel-ulmen/Wie-boese-Geruechte-neue-Wahrheiten-schaffen-article767518.html



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Peggy Knobloch

19.08.2012 um 17:21
@hawo
Schön dass Du wieder da bist. Du gibst hervorragende Denkanstöße.

Peggy war wohl außer Atem. Da dürfte es schneller gehen. Insbesondere weil bei einem Zuhalten von Mund und Nase zu erst die Abatmung von Co2 das Problem ist.


Allerding fraglich wie Ulvi auf die Zeit (10min) gekommen ist. Ich traue ihm zwar zu, die Uhr zu können, aber nicht drauf geschaut zu haben. Ob er ein gutes Zeitgefühl hatte?


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Peggy Knobloch

19.08.2012 um 17:26
@Scipper
Ersticken mit einem Kissen ist was anderes als Mund und Nase mit der Hand zuhalten. Durch das Kissen ist zumindest ein Atmung in geringem Maße möglich. Wenn die Hand fest drauf gepresst ist, ist GAR NICHTS möglich.

Ich hab so mal einen Submission Grappling-Kampf gewonnen - ich konnte meinen Gegner nicht zum Tappen (Aufgabe) bringen, dazu verteidigte er zu gut und ich lag nach Punkten hinten.

Ich hab dem dann die Hand auf Mund und Nase gepresst und er, der jeden Hebel muskulär gegenhalten konnte (das war ein Ochse) schlug nach wenigen Sekunden ab. Der war nur ganz kurz sich panisch am wehren und meinte hinterher, er habe abgeschlagen, als es "bereits dunkel wurde".

Kann man ganz gut vergleichen, weil der auch ziemlich außer Atem war. (Ich auch)


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Peggy Knobloch

19.08.2012 um 17:27
@Scipper, @LivingElvis: danke schön :-)
Ich kannte den Bericht aus dem GA auch. Allerdings behandelt er das Ersticken mit einem Kissen, welches die Atemwege nicht vollständig verlegt. Es kommt eher zu einer Atmung in das Kissen hinein und erst nach längerer Zeit zu einer Ohnmacht durch Kohlendioxidintoxikation.
Ich merke mir 10 Minuten immer mit ca. einer Zigarettenlänge. Und Ulvi war ja auch Raucher...


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Peggy Knobloch

19.08.2012 um 17:31
@hawo

Wenn das Ersticken mit einem dicken Kissen bereits sehr schwierig ist, dürfte das Ersticken mit bloßer Hand durch Zuhalten von Mund und Nase noch schwieriger sein, es sei denn, der Täter wäre ein ausgebildeter Spezialist und würde den Griff seiner Hand durchgehend 10 Minuten durchhalten.

Natürlich kann auch ein dummer Mensch oder ein Dilettant einen Menschen mit der bloßen Hand ersticken, aber es muss dann auch geprüt werden, wie er das getan hat, denn das geht nicht so einfach wie man meint, denn die Luftzufuhr muss rund 10 Minuten strikt unterbunden werden.

Zitat aus dem Bericht eines Profilers: "Mit Eintritt der Bewusstlosigkeit beginnen automatisch die konvulsivischen Spasmen, die den ganzen Körper zucken und verkrampfen lassen, wieder abebben, nach 30 Sekunden erneut einsetzen und wieder nachlassen. Acht- bis zehn Mal geschieht dies periodisch, bis der Mensch tot ist. Hört der Täter vorzeitig auf, erwacht das Opfer aus der Bewusstlosigkeit."


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Peggy Knobloch

19.08.2012 um 17:47
Der Täter müsste in so einem Fall sogar Kratzspuren im Gesicht oder an den Händen aufweisen. Denn wie aus dem Bericht des Profilers hervorgeht, wehrt sich das Opfer helftig. Das Zucken und Strampeln des Opfer könnte zudem auch Spuren am Tatort und Verletzungen am Körper des Täters zurücklassen. Denn bei einem Kampf auf Leben und Tod erleidet automatisch auch der Täter gewisse Blessuren. Laut Tathergangsrekonstruktion hielt Ulvi das Opfer mit einer Hand am Genick fest und mit der anderen Hand hielt er dem Opfer Mund und Nase zu. Das kann so aber nicht einfach funktionieren, denn diesen Todesgriff müsste er rund 10 Minuten durchgehalten haben. Abgesehen von dem Problem, dass das Opfer auf dem Boden lag und das Ganze sich auf einer "abschüssigen Treppe" abgespielt haben soll. Es bestand vermutlich Rutschgefahr, denn die Treppe war mit Moos bewachsen. Wurde der Tatort auf DNA-Spuren und Blutspuren untersucht? Nein! Der Faktenbeweis (Spuren am Tatort) für die Tat fehlt.


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