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Peggy Knobloch
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Peggy Knobloch
06.10.2012 um 09:03Herr Euler taucht immer mal in der Frankenpost auf z.B.
http://www.frankenpost.de/lokal/muenchberg/mhtz/Zell-Brandstifter-kommt-mit-Bewaehrung-davon;art2441,2136477
und er hat wohl auch in anderen Fälle zu tun. Völlig richtig.
Es steht in diesem Bericht auch drin, daß er ein Wideraufnahmeverfahren im Fall Peggx anstrebt.
Aber leider nicht mehr.
http://www.frankenpost.de/lokal/muenchberg/mhtz/Zell-Brandstifter-kommt-mit-Bewaehrung-davon;art2441,2136477
und er hat wohl auch in anderen Fälle zu tun. Völlig richtig.
Es steht in diesem Bericht auch drin, daß er ein Wideraufnahmeverfahren im Fall Peggx anstrebt.
Aber leider nicht mehr.
Peggy Knobloch
06.10.2012 um 09:47@Curlysue
@Scipper
Die Frage ist ja, ob Euler und die BI ihr ganzes Pulver durch die Kampagne im Frühjahr schon verschossen haben, als die TV-Doku lief und das Thema anscheinend gezielt in die Medien geschoben wurde. Dort kam für mich rüber, dass der Belastungszeuge Peter H. seine Aussage zurückzog (geschah wohl schon 2010, ist also auch keine Überraschung mehr für das Gericht). Neu war mir der angebliche Fund einer Mädchenleiche. Alles Andere wie die Zeugenaussagen und der ausgewertete Fahrtenschreiber, die dem Zweck dienen, das mögliche Zeitfenster einzugrenzen und so Zweifel an Ulvis Schuld an einem Mord zu säen, sind für mich keine Beweise. Allenfalls regen sie zum Nachdenken an. Ob das für eine Wiederaufnahme reicht?
Als unbeteiligter Laie würde ich einfach mal spekulieren, dass die zusammengetragenen Informationen und Hinweise seitens Euler zumindest im ersten Anlauf nicht gereicht haben oder dass sich das Verfahren zur Wiederaufnahme hinzieht. Und vielleicht kam die Berichterstattungswelle auch nicht so gut an, denn dadurch kann sich die Gegenpartei ja auch unter Druck gesetzt fühlen und erst mal "bocken".
Jedenfalls wäre es für mich vollkommen unverständlich, wenn Euler seinen Antrag nicht genau dann eingereicht hätte, wenn der Weg bereitet und das öffentliche Interesse groß war. Sonst kann ich mir den Zweck dieser Hinwendung an die Öffentlichkeit nicht erklären.
Bleibt aber meine eigene Sicht der Dinge.
@Scipper
Die Frage ist ja, ob Euler und die BI ihr ganzes Pulver durch die Kampagne im Frühjahr schon verschossen haben, als die TV-Doku lief und das Thema anscheinend gezielt in die Medien geschoben wurde. Dort kam für mich rüber, dass der Belastungszeuge Peter H. seine Aussage zurückzog (geschah wohl schon 2010, ist also auch keine Überraschung mehr für das Gericht). Neu war mir der angebliche Fund einer Mädchenleiche. Alles Andere wie die Zeugenaussagen und der ausgewertete Fahrtenschreiber, die dem Zweck dienen, das mögliche Zeitfenster einzugrenzen und so Zweifel an Ulvis Schuld an einem Mord zu säen, sind für mich keine Beweise. Allenfalls regen sie zum Nachdenken an. Ob das für eine Wiederaufnahme reicht?
Als unbeteiligter Laie würde ich einfach mal spekulieren, dass die zusammengetragenen Informationen und Hinweise seitens Euler zumindest im ersten Anlauf nicht gereicht haben oder dass sich das Verfahren zur Wiederaufnahme hinzieht. Und vielleicht kam die Berichterstattungswelle auch nicht so gut an, denn dadurch kann sich die Gegenpartei ja auch unter Druck gesetzt fühlen und erst mal "bocken".
Jedenfalls wäre es für mich vollkommen unverständlich, wenn Euler seinen Antrag nicht genau dann eingereicht hätte, wenn der Weg bereitet und das öffentliche Interesse groß war. Sonst kann ich mir den Zweck dieser Hinwendung an die Öffentlichkeit nicht erklären.
Bleibt aber meine eigene Sicht der Dinge.
Peggy Knobloch
06.10.2012 um 13:15@jaska
@hawo
Nein ich meinte, dass es eine Möglichkeit wäre, dass Peggy mit irgendjemand mitgegangen oder mitgefahren ist, ohne dass man gleich dahinter eine große Verschwörung im Sinne von KiPo-Ring sehen muss. Wobei ich auch das nicht ausschließe. Es ist aber eben nur eine Option von vielen.
@jaska
Das sind alles nur Ideen, die ich ich hier „reinwerfe“, so eine Art Brainstorming halt…
Und zum Wiederaufnahmeverfahren muss ich leider auch sagen, dass sich hier meine anfängliche „Euphorie“ ziemlich gedämpft hat. Mir dauert es auch mittlerweile zu lang…
jaska schrieb: Schieb mir aber nicht in die Schuhe, Dich vertrieben zu haben.Nein, das tu ich nicht. Das hast du nicht.
Danke
@hawo
hawo schrieb: Eins möchte ich jedoch ausschließen: dass Peggy von zuhause weglief.Ich habe zwar nicht gemeint, dass Peggy von zu Hause abgehauen ist auf Nimmerwiedersehen, aber ist natürlich auch eine – wenn auch unrealistische – Option.
Nein ich meinte, dass es eine Möglichkeit wäre, dass Peggy mit irgendjemand mitgegangen oder mitgefahren ist, ohne dass man gleich dahinter eine große Verschwörung im Sinne von KiPo-Ring sehen muss. Wobei ich auch das nicht ausschließe. Es ist aber eben nur eine Option von vielen.
@jaska
jaska schrieb:Hat man als Pädophiler eine bessere Beobachtungsgabe? Oder wie muss man sich das erklären?Nein, eine bessere Beobachtungsgabe sicher nicht. Aber eine andere. Eine, die sich fokussiert auf das „Treiben“ von Kindern. Und wenn ich sage, dass dieser Pädo (Robert E., heißt er so?) durchaus als Zeuge interessant wäre, meine ich nicht nur den Zeitpunkt des Verschwindens von Peggy. Es könnte doch sein, dass er einiges schon im Vorfeld beobachtet hat, das zur Aufklärung evtl. beitragen könnte.
Das sind alles nur Ideen, die ich ich hier „reinwerfe“, so eine Art Brainstorming halt…
Und zum Wiederaufnahmeverfahren muss ich leider auch sagen, dass sich hier meine anfängliche „Euphorie“ ziemlich gedämpft hat. Mir dauert es auch mittlerweile zu lang…
Peggy Knobloch
06.10.2012 um 13:35@Scipper
Etwas spät, aber noch eine Stellungnahme zum Besuch beim Hausarzt:
Peggys Mutter berichtete bei "Kerner" davon, daß sie den Hausarzt nach den Verhaltensauffälligkeiten befragt hat und dieser sie mit dem Hinweis auf "vorpubertäres Verhalten" vertröstete...
Das heisst nun mitnichten, wie Du interpretierst, daß es keinen Missbrauch gab, keineswegs...
Es heisst allerdings auch nicht das Gegenteil.
Der Arzt kannte keine Vorgeschichte (wie auch immer die letztlich ausgesehen hat), die Mutter war verunsichert, er wollte sie beruhigen, hat aber nicht näher nachgeforscht, das ist das, was ich daraus lese. Im Nachhinein steht diese Verhaltensänderung natürlich vermutlich in Zusammenhang mit Peggys Verschwinden, das konnte aber damals niemand ahnen.
Etwas spät, aber noch eine Stellungnahme zum Besuch beim Hausarzt:
Peggys Mutter berichtete bei "Kerner" davon, daß sie den Hausarzt nach den Verhaltensauffälligkeiten befragt hat und dieser sie mit dem Hinweis auf "vorpubertäres Verhalten" vertröstete...
Das heisst nun mitnichten, wie Du interpretierst, daß es keinen Missbrauch gab, keineswegs...
Es heisst allerdings auch nicht das Gegenteil.
Der Arzt kannte keine Vorgeschichte (wie auch immer die letztlich ausgesehen hat), die Mutter war verunsichert, er wollte sie beruhigen, hat aber nicht näher nachgeforscht, das ist das, was ich daraus lese. Im Nachhinein steht diese Verhaltensänderung natürlich vermutlich in Zusammenhang mit Peggys Verschwinden, das konnte aber damals niemand ahnen.
Peggy Knobloch
06.10.2012 um 16:37@Scipper
Noch eine Sache: Du sagst, Ulvi muss, wenn ihm kein Mord nachgewiesen wird, auf "freien Fuss".
Seine sexuelle Störung wäre therapiert (woher weisst Du das?) und er wäre sicher keine "Zeitbombe" (wie es hawo erwähnte und ich, im Übrigen, völlig zustimme).
Wer übernimmt dafür die Verantwortung? Du, die BI, der Anwalt?
Wer sollte rund um die Uhr dafür Sorge tragen, daß nichts passiert?
Seine Eltern? (mit, wenn ich nicht täusche, um die siebzig?)? Wie sollte seine Zukunft aussehen, wenn die Eltern( die ihn offenbar noch nie im Griff hatten) nichtmehr können?
Hast Du Dir das mal überlegt?
Daß er gegenüber Kindern übergriffig wurde ist unbestritten! Würdest Du ebenso nachsichtig urteilen, wenn er nicht behindert wäre? Für die Opfer ist es egal, vom wem sie belästigt wurden, das ist klar, da ändert auch eine Behinderung des Täters wenig.
Hast Du Dir das alles genau überlegt?
Ich frag nur, denk nochmal drüber nach...
Noch eine Sache: Du sagst, Ulvi muss, wenn ihm kein Mord nachgewiesen wird, auf "freien Fuss".
Seine sexuelle Störung wäre therapiert (woher weisst Du das?) und er wäre sicher keine "Zeitbombe" (wie es hawo erwähnte und ich, im Übrigen, völlig zustimme).
Wer übernimmt dafür die Verantwortung? Du, die BI, der Anwalt?
Wer sollte rund um die Uhr dafür Sorge tragen, daß nichts passiert?
Seine Eltern? (mit, wenn ich nicht täusche, um die siebzig?)? Wie sollte seine Zukunft aussehen, wenn die Eltern( die ihn offenbar noch nie im Griff hatten) nichtmehr können?
Hast Du Dir das mal überlegt?
Daß er gegenüber Kindern übergriffig wurde ist unbestritten! Würdest Du ebenso nachsichtig urteilen, wenn er nicht behindert wäre? Für die Opfer ist es egal, vom wem sie belästigt wurden, das ist klar, da ändert auch eine Behinderung des Täters wenig.
Hast Du Dir das alles genau überlegt?
Ich frag nur, denk nochmal drüber nach...
Peggy Knobloch
06.10.2012 um 17:59@iYoUwE
Schön, dass Du antwortest. Dadurch verstehe ich Deine Anmerkung wirklich besser, der pädophile Nachbar könnte was gesehen haben. Wenn Du Dich nicht explizit auf den Tattag, sondern einfach auf vielleicht nützliche Informationen beziehst, kann ich das theoretisch nachvollziehen. Praktisch gesehen dürfte da nicht viel bei rüberkommen, denn er wird sich bei seiner Vorgeschichte eher nicht kooperativ zeigen. Meine Einschätzung.
@Mao1974
@Scipper
Zu einer Therapie gehört ja erst mal eine Therapiefähigkeit, der Patient muss schon in der Lage sein, das Falsche in seinen Handlungen und in seinen Beweggründen zu sehen.
Ohne Profi zu sein, sehe ich die Schwierigkeit darin, dass wir hier von einem Menschen reden, der körperlich ein ausgewachsener Mann, seelisch ein Kind ist. In der TV-Doku mit dem Dr. Thomas Müller sprach Ulvi ja völlig arglos über seine Belästigungen.
Wo hier die Basis einer erfolgreichen Therapie sein soll, weiß ich nicht und ich sehe das ähnlich skeptisch wie Mao1974. Wie werden sehen.
Schön, dass Du antwortest. Dadurch verstehe ich Deine Anmerkung wirklich besser, der pädophile Nachbar könnte was gesehen haben. Wenn Du Dich nicht explizit auf den Tattag, sondern einfach auf vielleicht nützliche Informationen beziehst, kann ich das theoretisch nachvollziehen. Praktisch gesehen dürfte da nicht viel bei rüberkommen, denn er wird sich bei seiner Vorgeschichte eher nicht kooperativ zeigen. Meine Einschätzung.
@Mao1974
@Scipper
Zu einer Therapie gehört ja erst mal eine Therapiefähigkeit, der Patient muss schon in der Lage sein, das Falsche in seinen Handlungen und in seinen Beweggründen zu sehen.
Ohne Profi zu sein, sehe ich die Schwierigkeit darin, dass wir hier von einem Menschen reden, der körperlich ein ausgewachsener Mann, seelisch ein Kind ist. In der TV-Doku mit dem Dr. Thomas Müller sprach Ulvi ja völlig arglos über seine Belästigungen.
Wo hier die Basis einer erfolgreichen Therapie sein soll, weiß ich nicht und ich sehe das ähnlich skeptisch wie Mao1974. Wie werden sehen.
Peggy Knobloch
06.10.2012 um 18:04@Mao1974
Der Ulvi ist für mich in erster Linie ein geistig behinderter Mensch, der betreut werden muss. Aus dem Grund wurde eine Betreuerin bestellt. Insoweit ist sichergestellt, dass er auch künftig betreut wird.
Im übrigen ist anzunehmen, dass er in den vergangen acht Jahren in der Klinik gewisse Fortschritte gemacht hat und er inzwischen weiß, dass man sich in der Öffentlichkeit nicht entblößen darf. Ob sein Wissen ausreicht, damit er nicht wieder exhibitionistisch tätig wird, kann ich nicht berurteilen.
Falls ein Wiederaufnahmeverfahren stattfindet und falls er dann freigeprochen wird, ist er auf freien Fuß zu setzen, auch wenn das vielleicht bei juristischen Laien auf ein gewisses Unverständnis stößt.
Der Ulvi ist für mich in erster Linie ein geistig behinderter Mensch, der betreut werden muss. Aus dem Grund wurde eine Betreuerin bestellt. Insoweit ist sichergestellt, dass er auch künftig betreut wird.
Im übrigen ist anzunehmen, dass er in den vergangen acht Jahren in der Klinik gewisse Fortschritte gemacht hat und er inzwischen weiß, dass man sich in der Öffentlichkeit nicht entblößen darf. Ob sein Wissen ausreicht, damit er nicht wieder exhibitionistisch tätig wird, kann ich nicht berurteilen.
Falls ein Wiederaufnahmeverfahren stattfindet und falls er dann freigeprochen wird, ist er auf freien Fuß zu setzen, auch wenn das vielleicht bei juristischen Laien auf ein gewisses Unverständnis stößt.
Peggy Knobloch
06.10.2012 um 18:13@Scipper
Scipper schrieb:Falls ein Wiederaufnahmeverfahren stattfindet und falls er dann freigeprochen wird, ist er auf freien Fuß zu setzen, auch wenn das vielleicht bei juristischen Laien auf ein gewisses Unverständnis stößt.Aber er ist doch in der Psychiatrie wegen der Missbräuche an Kindern, oder? Wieso sollte er dann auf freiem Fuß zu setzen sein? Oder habe ich da was missverstanden?
Peggy Knobloch
06.10.2012 um 18:14@Scipper
Exhibitionismus ist doch nicht das eigentliche Problem. Es stehen sexuelle Handlungen an bzw. in Beisein von Kindern und sogar Vergewaltigung im Raum.
Exhibitionismus ist doch nicht das eigentliche Problem. Es stehen sexuelle Handlungen an bzw. in Beisein von Kindern und sogar Vergewaltigung im Raum.
Peggy Knobloch
06.10.2012 um 18:31@Scipper
Für mich ist er auch ein geistig behinderter Mensch, der betreut werden muss (wenn möglich rund um die Uhr), das ist momentan der Fall.
Die Betreuerin ist eher ein Vormund, oder meinst Du, Frau Rödel betreut Ulvi nach einer ev. Entlassung rund um die Uhr?
"ist anzunehmen" und "gewisse Fortschritte" reicht mir nicht. Ist auszuschliessen, daß er wieder übergriffig wird?
Und ja, es würde bei mir auf ein "gewisses Unverständnis" stossen, Kinder diesem Risiko auszusetzen. Ich bin juristischer Laie, Du nicht?
Für mich ist er auch ein geistig behinderter Mensch, der betreut werden muss (wenn möglich rund um die Uhr), das ist momentan der Fall.
Die Betreuerin ist eher ein Vormund, oder meinst Du, Frau Rödel betreut Ulvi nach einer ev. Entlassung rund um die Uhr?
"ist anzunehmen" und "gewisse Fortschritte" reicht mir nicht. Ist auszuschliessen, daß er wieder übergriffig wird?
Und ja, es würde bei mir auf ein "gewisses Unverständnis" stossen, Kinder diesem Risiko auszusetzen. Ich bin juristischer Laie, Du nicht?
Peggy Knobloch
06.10.2012 um 18:41In Wikipedia steht: "Im Sommer 2000 missbrauchte er einen sieben Jahre alten Jungen sexuell. Die Mutter ... erfuhr davon und zeigte ihn an. Es stellte sich heraus, dass er sich in mindestens 20 Fällen seit 1996 an Jungen vergangen hatte. Er hatte, wie er eingestand, Kindern Kekse angeboten, wenn sie sich auf Doktorspiele einließen. Im September 2001 wurde er in Bayreuth in eine Psychiatrie eingewiesen." Quelle: Wikipedia: Ulvi Kulaç
Ich muss meinen obigen Satz daher wie folgt korrigieren: Im übrigen ist anzunehmen, dass er in den vergangenen 11 Jahren in der Klinik gewisse Fortschritte gemacht hat und er inzwischen weiß, dass man sich in der Öffentlichkeit nicht entblößen und keine "Doktorspiele" mit Kindern machen darf.
Denn § 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern - besagt: "Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft." Darunter fallen auch Doktorspiele.
Ich muss meinen obigen Satz daher wie folgt korrigieren: Im übrigen ist anzunehmen, dass er in den vergangenen 11 Jahren in der Klinik gewisse Fortschritte gemacht hat und er inzwischen weiß, dass man sich in der Öffentlichkeit nicht entblößen und keine "Doktorspiele" mit Kindern machen darf.
Denn § 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern - besagt: "Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft." Darunter fallen auch Doktorspiele.
Peggy Knobloch
06.10.2012 um 18:46@Scipper
Warum ist das "anzunehmen" ? Gibts da Belege?
Ich bitte Dich, 20 Fälle...
Nochmal meine Frage: Würdest Du für einen nicht behinderten ähnliche Freiheiten fordern oder würde dann der Schutz der Kinder im Vordergrund stehen?
Warum ist das "anzunehmen" ? Gibts da Belege?
Ich bitte Dich, 20 Fälle...
Nochmal meine Frage: Würdest Du für einen nicht behinderten ähnliche Freiheiten fordern oder würde dann der Schutz der Kinder im Vordergrund stehen?
Peggy Knobloch
06.10.2012 um 18:54@Mao1974
Meines Wissens wurde der Ulvi wegen der nachgewiesenen "Doktorspiele mit Kindern" aufgrund seiner geistigen Behinderung vom Gericht nicht für schuldfähig befunden. Wäre er schuldfähig gewesen, wäre er ins Gefängnis gekommen und hätte seine Strafe bereits abgesessen. Denn er hätte nach § 176 StGB (Sexueller Mißbrauch von Kindern) dafür nur maximal 10 Jahre Gefängnis bekommen können.
Meines Wissens wurde der Ulvi wegen der nachgewiesenen "Doktorspiele mit Kindern" aufgrund seiner geistigen Behinderung vom Gericht nicht für schuldfähig befunden. Wäre er schuldfähig gewesen, wäre er ins Gefängnis gekommen und hätte seine Strafe bereits abgesessen. Denn er hätte nach § 176 StGB (Sexueller Mißbrauch von Kindern) dafür nur maximal 10 Jahre Gefängnis bekommen können.
Peggy Knobloch
06.10.2012 um 18:55@Scipper
Interessant hierzu ist Folgendes:
Wie du wunderbar erläuterst, wusste Ulvi, dass er etwas Verbotenes tut, denn sonst hätte er den Kindern keine Kekse angeboten.
Übersetzt lautet die o.g. Verhaltensfolge einer Oligophrenie übrigens, dass, wenngleich eine gewisse Einsichtsfähigkeit in verbotenes Handeln besteht, diese sich noch lange nicht in einer Verhaltenskontrolle bzw. Steuerungsfähigkeit niederschlägt. Das Handeln oligophrener Menschen ist größtenteils sehr unmittelbar und trieb- nicht intellektuell gesteuert. Die Kontrolle sexueller Impulse durch Therapie erscheint mir auf Grundlage einer bestehenden Oligophrenie kaum möglich.
In Wikipedia steht: "Im Sommer 2000 missbrauchte er einen sieben Jahre alten Jungen sexuell. Die Mutter ... erfuhr davon und zeigte ihn an. Es stellte sich heraus, dass er sich in mindestens 20 Fällen seit 1996 an Jungen vergangen hatte. Er hatte, wie er eingestand, Kindern Kekse angeboten, wenn sie sich auf Doktorspiele einließen. Im September 2001 wurde er in Bayreuth in eine Psychiatrie eingewiesen." Quelle: Wikipedia: Ulvi_KulaçEine der Diagnosen des Ulvi K. lautet Oligophrenie.
Ich muss meinen obigen Satz daher wie folgt korrigieren: Im übrigen ist anzunehmen, dass er in den vergangenen 11 Jahren in der Klinik gewisse Fortschritte gemacht hat und er inzwischen weiß, dass man sich in der Öffentlichkeit nicht entblößen und keine "Doktorspiele" mit Kindern machen darf.
Interessant hierzu ist Folgendes:
Die Willensfunktionen sind teilweise durch die geringe intellektuelle Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt. Aus der nur mäßigen Einsichtsfähigkeit in die Folgen des Handelns ergeben sich Konflikte mit der Umwelt.Quelle: http://www.pflegewiki.de/wiki/Oligophrenie
Wie du wunderbar erläuterst, wusste Ulvi, dass er etwas Verbotenes tut, denn sonst hätte er den Kindern keine Kekse angeboten.
Übersetzt lautet die o.g. Verhaltensfolge einer Oligophrenie übrigens, dass, wenngleich eine gewisse Einsichtsfähigkeit in verbotenes Handeln besteht, diese sich noch lange nicht in einer Verhaltenskontrolle bzw. Steuerungsfähigkeit niederschlägt. Das Handeln oligophrener Menschen ist größtenteils sehr unmittelbar und trieb- nicht intellektuell gesteuert. Die Kontrolle sexueller Impulse durch Therapie erscheint mir auf Grundlage einer bestehenden Oligophrenie kaum möglich.
Peggy Knobloch
06.10.2012 um 19:00@redfern
Klasse Beitrag. Fundiert und gut erklärt.
Und Du zeigst die Problematik sehr schön.
Deshalb wird Ulvi wohl nicht so leicht "auf freien Fuß" kommen, selbst wenn ein erneutes Verfahren das Mordurteil revidieren würde.
Klasse Beitrag. Fundiert und gut erklärt.
Und Du zeigst die Problematik sehr schön.
Deshalb wird Ulvi wohl nicht so leicht "auf freien Fuß" kommen, selbst wenn ein erneutes Verfahren das Mordurteil revidieren würde.
Peggy Knobloch
06.10.2012 um 19:11@iYoUwE
Wenn er in dem Mordfall Peggy freigesprochen werden sollte, ist er insoweit aber auf freien Fuß zu setzen, sofern keine Gründe vorliegen, ihn weiterhin in der geschlossenen Anstalt einzusperren. Es kann natürlich nur ein Gutachter - zusammen mit einem Richter - beurteilen, ob er geheilt ist !!!
iYoUwE schrieb:Aber er ist doch in der Psychiatrie wegen der Missbräuche an Kindern, oder? Wieso sollte er dann auf freiem Fuß zu setzen sein? Oder habe ich da was missverstanden?Er ist in dem Sinne nicht mit einem voll zurechnungsfähigen Täter zu vergleichen, sondern mit einem Menschen, der aufgrund seiner anerkannten geistigen Behinderung insoweit nicht schuldfähig war.
Wenn er in dem Mordfall Peggy freigesprochen werden sollte, ist er insoweit aber auf freien Fuß zu setzen, sofern keine Gründe vorliegen, ihn weiterhin in der geschlossenen Anstalt einzusperren. Es kann natürlich nur ein Gutachter - zusammen mit einem Richter - beurteilen, ob er geheilt ist !!!
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Peggy Knobloch
06.10.2012 um 19:13@Scipper
Aber Ulvi sitzt doch, wie schon erwähnt wurde, nicht wegen dem Mord an Peggy, sondern wegen den Missbrauchsfällen, also hätte eine Revision und ein eventueller Freispruch nichts mit seinen Aufenthalt in der Psychiatrie zu tun.
Aber Ulvi sitzt doch, wie schon erwähnt wurde, nicht wegen dem Mord an Peggy, sondern wegen den Missbrauchsfällen, also hätte eine Revision und ein eventueller Freispruch nichts mit seinen Aufenthalt in der Psychiatrie zu tun.
Peggy Knobloch
06.10.2012 um 19:29@Themis
"Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."
Ein hochintelligenter und schuldfähiger Täter wäre also nach spätestens 10 Jahren auf freien Fuß zu setzen und stünde sich somit besser als ein geistig behinderter Täter, der auf unbestimmte Zeit wegen Schuldunfähigkeit zwar nichts ins Gefängnis, aber in die Psychiatrie (geschlossene Anstalt) kam.
Mao1974 schrieb:Nochmal meine Frage: Würdest Du für einen nicht behinderten ähnliche Freiheiten fordern oder würde dann der Schutz der Kinder im Vordergrund stehen?Bei einen schuldfähigen Straftäter - sagen wir mal bei einem Professor - würde ich im Fall von sexuellen Kindesmissbrauch eine Gefängnisstrafe für richtig halten, wie sie § 176 StGB vorsieht:
"Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."
Ein hochintelligenter und schuldfähiger Täter wäre also nach spätestens 10 Jahren auf freien Fuß zu setzen und stünde sich somit besser als ein geistig behinderter Täter, der auf unbestimmte Zeit wegen Schuldunfähigkeit zwar nichts ins Gefängnis, aber in die Psychiatrie (geschlossene Anstalt) kam.
Peggy Knobloch
06.10.2012 um 19:48@redfern
Er bedarf aufgrund seiner gesitigen Behinderung einer Betreuung. Wenn er jemals auf freien Fuß kommt, bedarf er auch einen gewissen Beschäftigung in einer sozialen Einrichtung, wie einer beschützender Werkstatt oder einer Tagesstätte, wo sich Menschen um den Ulvi kümmern.
redfern schrieb:"Die Kontrolle sexueller Impulse durch Therapie erscheint mir auf Grundlage einer bestehenden Oligophrenie kaum möglich."Das bedeutet, dass der Ulvi also niemals ganz ohne eine Betreuung auskommt, aber es muss nicht bedeuten, dass es deshalb immer in einer geschlossenen Anstalt (Psychiatrie) verbleiben muss !!!
Er bedarf aufgrund seiner gesitigen Behinderung einer Betreuung. Wenn er jemals auf freien Fuß kommt, bedarf er auch einen gewissen Beschäftigung in einer sozialen Einrichtung, wie einer beschützender Werkstatt oder einer Tagesstätte, wo sich Menschen um den Ulvi kümmern.