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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

06.10.2012 um 19:56
@Scipper

Doch, meines Wissens kann es das bedeuten, wenn ein Richter und Sachverständigengutachter beispielsweise zu dem Schluss kommen, dass auf Grund dieser mangelnden Steuerungsfähigkeit prognostisch sehr wahrscheinlich wiederholt mit sexuellen Übergriffen auf Kinder zu rechnen sein wird.

Die Juristen unter euch korrigieren mich bitte, falls ich falsch liegen sollte.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 20:00
P.S.:

Aus ebendiesem Grund wird Ulvi daher auch in einer geschlossenen Einrichtung sein und eben NICHT in einer tagesklinischen Betreuung^^


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 20:01
"Oligophren sind Menschen, deren geistige Entwicklung durch angeborene oder erworbene Störungen vorübergehend oder auf Dauer hinter der altersgemäßen Norm zurückgeblieben ist, so dass sie für ihre Lebensführung besonderer Hilfe bedürfen." Quelle: http://www.pflegewiki.de/wiki/Oligophrenie

Daraus folgt, dass er der besonderen Hilfe bei der Lebensführung bedarf, aber deshalb muss er nicht auf unbestimmte Zeit in einer psychiatrischen Klinik eingesperrt sein, denn das geht auch anders. Nur wenn ein Gutachter und ein Richter feststellt, dass eine Gefahr von ihm ausgeht, dann kann er nicht einfach entlassen werden, wobei dann aber auch zu definieren wäre, welche Gefahr genau besteht.

Im Moment stellt sich aber nicht die Frage der Entlassung aus der Psychiatrie, denn noch steht das Urteil wegen Mordes im Raum und ich verstehe durchaus, dass man ihn aufgrund seiner Behinderung lieber in der Klinik belässt und nicht in ein Gefängnis überweist, wo er sicherlich untergehen würde.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 20:09
Nur wenn ein Gutchter und ein Richter feststellt, dass eine Gefahr von ihm ausgeht, dann kann er nicht einfach entlassen werden, wobei dann aber auch zu definieren wäre, welche Gefahr genau besteht.
Im Moment stellt sich abner noicht die Frage der Entlassung aus der Psychiatrie, denn noich steht das Urteil wegen Mordes im Raum und ich verstehe durchaus, dass man ihn aufgrund seiner Behinderung lieber in der Klink belässt und nicht in ein Gefängnis überweist, wo er sicherlich "untergehen" würde.
§ 63 des StGB definiert das meines Erachtens sehr eindeutig und mit "lieber mal in der Klinik lassen" hat das nichts zu tun.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 20:19
Ja, das ist alles gesetzlich geregelt, aber der Fall ist rechtlich viel schwieriger als man denkt, denn auf der einen Seite gilt er als schuldunfähig und auf der anderen Seite wurde er für schuldfähig erklärt. Im Falle der "Doktorspiele" erkannte man an, dass er geistig behindert und schuldunfähig ist, aber im Falle des "Mordes" soll der gleiche Mensch Ulvi "schuldfähig" gewesen sein. Was ist das für eine Logik?


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 20:23
@Scipper
bitte tu mir den Gefallen, und schreibe nicht immer von "Doktorspielen". Das war bei U. K. wohl ein wenig heftiger. Wegen "Doktorspielen" kommt man nicht in die geschlossene Psychiatrie.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 20:27
@iYoUwE

Ich weiß nicht was er mit dem Kindern genau gemacht hat, denn mir liegt das Urteil nicht vor. Das Wort "Doktorspiele" taucht in Berichten auf, denn er hat die Kinder nicht vergewaltigt, sondern er hat vor den Kindern angeblich nur seine Hose herunterlassen und onaniert. Vielleicht hat er die Kinder auch befummelt. Man kann ihn aber nicht mit einem geistig voll zurechnungsfähigen Kinderschänder vergleichen. Er hat sich sogar selbst angezeigt und alles zugegeben, stand in einem Bericht.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 20:32
@Scipper
Doktorspiele sind unter Kindern (gleichaltrigen) aber was völlig normales. Das, was U. K. gemacht hat war eben nicht normal. Er war zu der Zeit - wenn auch geistig nicht seines Alters entsprechend - immerhin über 20 Jahre alt. Er war in Kneipen, hat Bier getrunken, sich mit Erwachsenen abgegeben. Er soll sogar eine Partnerin gehabt haben. Das hat nichts mit den "Doktorspielen" zu tun, die KINDER spielen.

Und wenn er sich selbst angezeigt und alles zugegeben hat, dann muss er ja auch gewusst haben, dass das nicht in Ordnung ist, was er da macht.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 20:37
@iYoUwE

Die sexuellen Verfehlungen, die der Ulvi begangen hat, sind Straftaten nach § 176 StG, aber dafür bekommt ein zurechnungsfäöhniger Straftäter maximal nur 10 Jahre Gefängnis aufgebrummt !!!

Wieso sitzt Ulvi seit 11 Jahren wegen Taten in einer geschlossen Anstalt, für die er nichts konnte?


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 20:46
@iYoUwE
Ganz genau!
"Doktorspiele" ist hier verharmlosend...
@Scipper
Das darf ja nun echt nicht wahr sein, sorry.
Du weisst nicht, was er gemacht hat, vielleicht auch "befummelt", macht ja nichts, oder?
Hauptsache, er kommt wieder frei?
Merkst Du noch, was Du da schreibst? Es geht um Kinder, verdammt...
Es ist doch vollkommen wurscht, ob er das zugegeben hat , soetwas geht nicht...
Es ist doch egal, mit was man ihn vergleichen kann, er hat in der Nähe von Kindern nichts zu suchen und fertig. Oder würdest Du, falls es Dein Kind treffen würde auch erzählen, es war ja "nur" Hose runterlassen und onanieren (bisschen Fummeln könnte auch sein...)? Ich bestimmt nicht, mein Partner auch nicht, da hätte es sich ganz schnell ausgefummelt, sorry.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 20:52
Wenn man der Meinung ist, dass alle Sexualstraftäter tickende Zeitbomben sind, dann muss man sich fragen, warum der Ulvi mehr Jahre in einer Klinik einsitzen muss, als jeder normale Vergewaltiger, der zurechnungsfähig ist und aus dem Grund auch moralisch in höherem Maße verantwortlich ist. Selbst ein echter und geistig gesunder Kinderschänder, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und schuldfähig ist, bekommt maximal nur 10 Jahre aufgebrummt, wobei geringere Strafen an der Tagesordnung sind. Die Antwort liegt auf der Hand: Ulvi sitzt unbegrenzt in der Klink ein, weil er wegen Mordes verurteilt wurde.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 20:55
@Scipper

es mag gut sein, dass man juristische Sachverhalte moralisch kritisch bewerten kann, allerdings einer juristischen Beurteilung zu unterstellen, sie sei einzig und allein auf Grundlage moralischer Erwägungen getroffen worden, halte ich in diesem Fall für überzogen und populistisch.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 21:03
@Mao1974

Ich sehe den Ulvi als geistig behinderten Menschen an, der für sein gesamtes Fehlverhalten nichts kann. Ich hätte ihn auch nicht wegen Mordes verurteilt, selbst wenn er den Mord begangen haben sollte, weil ihn für schuldunfähig im strafrechtlichen Sinne halte. Und zwar in nahezu jeder Hinsicht.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 21:05
@Scipper
Nicht jeder Sexualstraftäter hat 20 Delikte (laut wikipedia mindestens) begangen...
Ulvis Gefährlichkeit liegt teilweise gerade in seiner Behinderung, man kann ihn doch nicht ewig als Unschuldsengel sehen...
Er muss entsprechend betreut werden, das wird er (endlich), wo ist das Problem?


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 21:05
@Scipper
Geistig behindert bedeutet doch nicht frei von jeglicher Schuld zu sein! Wie kommst du denn darauf? Es spielt doch auch eine Rolle, welche Behinderung jemand hat!

Und offensichtlich kam U. K. ja wohl im alltäglichen Leben ziemlich gut klar!


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 21:11
@Scipper
Und dann? Hättest Du ihn laufenlassen oder was willst Du damit sagen?
Als Angehöriger würde ich Dich mal gern hören, ob Du dann auch noch so verständnisvoll wärst...


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 21:13
Es geht um die strafrechtliche Schuldfähigkeit. Früher nannte man das Zurechnungsfähigkeit. Bei Ulvi ist eine geistige Behinderung festgestellt worden, die sein gesamtes Verhalten beeinflusst. Daher ist es mir ein Rätsel, warum man ihn wegen Mordes verurteilt hat. Er hat den Mord ja nicht geplant. Er hat vermutlich überhaupt keinen Mord oder Totschlag begangen. Aber das ist ein anderes Thema.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 21:19
@Scipper
Na, dann ist ja alles ok, selbst wenn er den Mord begangen hat...(seufz)
Sorry, wenn der Ulvi nicht fähig war, für sich zu entscheiden und er für andere eine Gefahr darstellte, dann hätten seine Erziehungsberechtigten für Ordnung sorgen müssen. Stattdessen ging er auf Sauftouren, hatte eine eigene Wohnung usw...
Er konnte tun und lassen, was er wollte...
Dann müssten die dafür verantwortlich gemacht werden, oder?


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 21:22
@Mao1974

Ich hätte ihn freigesprochen und in eine geschlossene Anstalt eingewiesen zwecks Therapie. Aber nur wegen den sexuellen Straftaten. Im Falle des Mordes hätte ich ihn freigesprochen mangels Beweises. Daher hätte sich bei dem angeblichen Mord oder Totschlag die Frage der Schuldunfähigkeit erübrigt.


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Peggy Knobloch

06.10.2012 um 21:24
@Scipper
Was ändert das am Ergebnis?
Er IST in einer geschlossenen Anstalt und das zurecht.

Was DU getan hättest oder nicht ist für mich nicht relevant, Du schriebst doch, Du hast das Urteil nicht, wie kannst Du dann ein Urteil von Richtern, die sämtliche Akten eingesehen haben, anzweifeln?


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