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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

13.12.2012 um 19:55
@LivingElvis

Der Freisgesprochene im Fall Lolita Brieger ist kein Mörder, denn ein Mord war nicht nachweisbar. Der Totschlag war verjährt. Ich führte das nur als Beispiel an, dass sich eisernes Schweigen vor Gericht auszahlt. Das Reden hat er seinem Anwalt überlassen, womit er sicherlich sehr gut beraten war.


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Peggy Knobloch

13.12.2012 um 19:56
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Im Übrigen....wo bitte steht eigentlich geschrieben, dass ein Geständnis aufgezeichnet werden muss?
Und wie siehts mit dem rechtlichen Beistand aus?


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Peggy Knobloch

13.12.2012 um 19:59
Im Gegensatz dazu war der Ulvi ein großer Redner vor dem Herrn, sogar ohne seinen Anwalt. Wer hat ihm denn erlaubt drauf los zu plaudern was das Zeug hält? Oder tat er das aus freien Stücken? Hat ihn sein Anwalt nicht dahingeghen belehrt, dass er den Mund halten soll, wenn man ihn seitens der Kripo fragt, ob er Peggy umgebracht hat, da alles gegen ihn verwendet werden kann, vor allem dann, wenn der Anwalt nicht dabei ist? Das Geständnis des Ulvi ist das Papier nicht wert auf dem es steht.


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Peggy Knobloch

13.12.2012 um 20:01
Zitat von pinkmanpinkman schrieb:Und wie siehts mit dem rechtlichen Beistand aus?
Hat Anwesenheitsrecht, aber keine Pflicht.


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Peggy Knobloch

13.12.2012 um 20:09
Es ist das Recht eines Beschuldigten, dass sein Anwalt dabei ist oder herbei gerufen wird, wenn sein Mandant er etwas gestehen möchte, um zu vermeiden, dass sich der Mandant um Kopf und Kragen redet und der Anwalt hinterher seine liebe Not hat eine milde Strafe für ihn heraus zu schinden oder einen Freispruch zu erreichen, was das Ziel eines guten Anwaltes sein sollte, falls er unschuldig ist.


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Peggy Knobloch

13.12.2012 um 20:14
Der Anwalt hat seinen Mandaten zu verteidigen, denn das gehört zu seinem Auftrag und Beruf. Und wenn sein Mandant nicht ganz bei Sinnen ist, hat er dem sogar jedes Wort zu verbieten, damit sein Mandant aufgrund seine Unfähigkeit nicht hinterher bei Gericht in einen Schlammassel gerät !!!


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Peggy Knobloch

13.12.2012 um 20:14
@Scipper
Betonung liegt auf "Recht"

Er hat auch das Recht zu schweigen und er hat genauso das Recht auszusagen. Auch ohne Anwalt.

Ich weiß nicht, was Du da kreieren willst.


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Peggy Knobloch

13.12.2012 um 20:19
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Betonung liegt auf "Recht"

Er hat auch das Recht zu schweigen und er hat genauso das Recht auszusagen.
Glaubst du, dass Ulvi das einschätzen kann? Ich nicht, deswegen wundert es mich sehr, dass das rechtlich so durchgeht.


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Peggy Knobloch

13.12.2012 um 20:20
@LivingElvis

Das Recht hat er, aber auch die Pflicht, seinen Anwalt nicht zu übertölpeln oder auszubooten, indem er ohne dessen Erlaubnis "dummes Zeugs" von sich gibt, das nicht vom Anwalt abgesegnet wurde, sei es weil er den Anwalt übergangen hat oder aus Unbedarftheit ohne seinen Anwalt aufgepackt hat, um der Polizei eine Freude zu machen, wobei er hinterher dann aber nichts alles widerrufen sollte. Denn damit war die Freude, die er der Polizei gemacht hat, ja etwas getrübt. Geständnisse taugen nur dann was, wenn man sie nicht hinterher widerruft. Faustregel: Wer unschuldig ist, sollte nie etwas gestehen !!!


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Peggy Knobloch

13.12.2012 um 20:30
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Ich weiß nicht, was Du da kreieren willst.
Maßgebend sind für mich nur die Zahlen, Daten und Fakten. Fakt ist, dass der Ulvi auf die Hilfe seines Anwaltes angewiesen war und dass man ihn ohne seinen Anwalt zum Fall Peggy befragt hat. Wenn ich sein Anwalt wäre, würde ich damit vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.


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Peggy Knobloch

13.12.2012 um 20:35
Falls es nicht zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommt, wäre zu überlegen, ob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingeschaltet werden sollte, um sich des Falles Ulvi anzunehmen.

"Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht." (siehe § 359 Nr. 6 StPO).


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Peggy Knobloch

13.12.2012 um 20:39
Zitat von pinkmanpinkman schrieb:Glaubst du, dass Ulvi das einschätzen kann? Ich nicht, deswegen wundert es mich sehr, dass das rechtlich so durchgeht.
Er ist darüber zu belehren und zwar so, dass er es versteht. Laut Urteil ist das auch so geschehen und Ulvi solle dabei abgewunken haben und gesagt haben, er wisse das doch schon, sein Rechtsanwalt habe ihm das gesagt.

Daneben ist es auch recht unglaubwürdig, dass Ulvi über ein Jahr verhört wird und ihm diese Recht auf einmal "entfällt".

Ich würde Dir zustimmen, wenn Ulvi das erste Mal verhört worden wäre. Dann könnte man denken, der wusste nicht, was er darf und was nicht und hat einfach mal losgeplappert. Aber nach über einem Jahr? Nach ewiger Zeit als Beschuldigter? Wo er schon im Krankenhaus war?

Also irgendwie muss dem doch da auch aufgefallen sein, dass da irgendwas um ihn herum passiert.

@Scipper
Aha....dann machen also jetzt die Anwälte das Geständnis?

Also wenn ein Mörder jetzt künftig sagt, er möchte gestehen, dann soll ihm Deiner Meinung nach der Anwalt sagen: "Nein, tun sie das nicht! Damit gefährden Sie meinen Freispruch?"
Zitat von ScipperScipper schrieb:Wenn ich sein Anwalt wäre, würde ich damit vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.
Und damit grandios scheitern. Wie gesagt, es gibt keine Anwaltspflicht bei Vernehmungen. Ich wüsste nicht, dass das im europäischen Ausland anders gehandhabt würde.
Zitat von ScipperScipper schrieb:Maßgebend sind für mich nur die Zahlen, Daten und Fakten. Fakt ist, dass der Ulvi auf die Hilfe seines Anwaltes angewiesen war und dass man ihn ohne seinen Anwalt zum Fall Peggy befragt hat.
Fakt ist auch, dass Ulvi das Geständnis im Beisein seines Anwaltes wiederholt hat.
Fakt ist auch, dass der Anwalt der Mutter von Ulvi erzählt hat, dass Ulvi ihm gegenüber gestanden hat.
Fakt ist auch, dass man Ulvi ohne Anwalt vernehmen durfte. So ist das deutsche Strafprozeßrecht. Da gibt es nix zu diskutieren. Wem das nicht passt, dem steht es natürlich frei den Abgeordneten seines Vertrauens anzuschreiben mit der Bitte die Strafprozeßordnung zu ändern.
Zitat von ScipperScipper schrieb:"Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht. (siehe § 359 Nr. 6 StPO).
Ahja....es fehlt halt an der Menschenrechtsverletzung.


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Peggy Knobloch

13.12.2012 um 20:44
Es wäre von den Rechtsexperten in Straßburg zu untersuchen, ob im Fall des Ulvi ein Verstoß gegen die Menschenrechte vorliegt, da es sich um einen geistig behinderten Staatsbürger handelt, der angeblich ohne seinen Rechtsbeistand am 2. Juli 2002 von einem Ermittler zum Fall Peggy befragt wurde.


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Peggy Knobloch

13.12.2012 um 20:46
@Scipper
Schlag das doch mal der BI vor. Die sind sicher dankbar dafür.


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Peggy Knobloch

13.12.2012 um 20:51
Stelle mir das Verhör Ulvi allein etwa so vor als wenn man jetzt meine kleine Tochter ohne mich oder den Anwalt verhören würde und das was dabei rauskommt allein als die unumstößliche Wahrheit gelten würde.


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Peggy Knobloch

13.12.2012 um 20:52
Die Berichte über den Fall und das Urteil besagen, dass das erste Geständnis am 2. Juli 2002 erfolgte, nachdem der Anwalt bereits das Büro verlassen und quasi bereits "nach Hause" marschiert war !!!

Die Experten für Menschenrechte sollten die genauen Umstände untersuchen, warum der Ulvi nach einem monatelangen Leugnen auf einmal wie durch Zauberhand dieses erste Geständnis ablegte, obgleich er später mehrfach vehement bekundet hat, dass er den Mord gar nicht begangen hat.


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Peggy Knobloch

13.12.2012 um 20:57
@LivingElvis

Ich schlage niemandem was vor, denn ich nehme an, dass der RA Euler auch von sich aus weiß, wie er den Ulvi aus dem ganzen Schlamassel rausholen kann, denn das ist ein studierter Rechtsexperte.


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Peggy Knobloch

13.12.2012 um 21:24
@Scipper
Tjoa....Schwemmer und Bagnoli waren auch beides "studierte Rechtsexperten".

Keiner von Beiden hat das weder bei der ersten Verhandlung noch im Zuge von Revision oder Verfassungsklage bemängelt.

Das könnte einem doch zu denken geben, oder?


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Peggy Knobloch

13.12.2012 um 21:39
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Leider konnten die Herren das Tonbandgerät nicht richtig bedienen oder das Tonbandgerät war defekt, so dass der erste Teil von Ulvi' s Märchen vom 2. Juli 2002 leider nicht auf Tonband gespeichert ist.
und wenn es aufgezeichnet wäre? welchen konkreten unterschied würde das für dich persönlich machen? Das interessiert mich brennend


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Peggy Knobloch

13.12.2012 um 21:42
@pinkman
LivingElvis schrieb:
Betonung liegt auf "Recht"

Er hat auch das Recht zu schweigen und er hat genauso das Recht auszusagen.


Glaubst du, dass Ulvi das einschätzen kann? Ich nicht, deswegen wundert es mich sehr, dass das rechtlich so durchgeht.
soooo schwer geisitg minderbemittelt, dass er geschäftsunfähig ist, war U. nicht. Bitte vergiss das nicht.
du und scipper tut grad so, als wäre U. eine entmündigte Person gewesen. Das lass ich nicht unkommentiert stehen, weil es nicht den Tatsachen entspricht.


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