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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

12.01.2013 um 19:34
@pinkman

Meine Erfahrung: Nachdem ich mir letztes Jahr einen radikalen Kurzhaarschnitt habe verpassen lassen, wurde ich auf einem Volksfest innerhalb von drei Stunden zweimal von Personen angesprochen, die mich mit jemandem verwechselt haben, drei Leute haben mich auf Anhieb nicht erkannt.

Bei allen nicht. Peggys Weg bis zum Friedhof ist schon einmal schlüssig. Die Frage, die sich mir stellt, ist: Wenn Peggy bis nach Hause kam und andere Sachen anzog, die Zeugen aber Angaben zu einem Mädchen in der anderen Aufmachung machten...steig ich da bald sowieso nicht mehr durch, sofern nicht mal detaillierte Angaben zu den Sichtungen vorliegen.


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Peggy Knobloch

12.01.2013 um 19:42
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Zumindest finden sich im Urteil diese Angaben nicht. Da ist R.W der letzte Augenzeuge des 07.05. Der will Peggy um 15:30 Uhr am Dorfbrunnen gesehen haben.
Oops...Fehler!
Zeuge P.G will Peggy noch zwischen 18 und 19 Uhr in der Nähe der elterlichen Wohnung gesehen haben.

@pinkman
Machen die auch. Das will ich damit nicht sagen. Nur rennen die auch schonmal 3 Meter an der Leiche vorbei. Unfehlbar mag ihre Nase sein, allein was im Kopf eines Hundes vorgeht, weiß nur der allein.
Mir gings auch nur drum, dass das zielstrebige Laufen des Hundes kein Beweis für ne eindeutige Spur ist.

@jerry142
Ging mir ähnlich. Mal aus nächster Nähe verwechselt worden (von guten Bekannten!), mal von Wildfremden angesprochen worden. Passiert.


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Peggy Knobloch

12.01.2013 um 20:57
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Zeuge P.G will Peggy noch zwischen 18 und 19 Uhr in der Nähe der elterlichen Wohnung gesehen haben.
Wie lautet hier der genaue Wortlaut?


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Peggy Knobloch

13.01.2013 um 04:06
Zum Beitrag von @LivingElvis von gestern um 18:57 Uhr:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:"Zumal ja einige hier berichteten, dass zu dieser Zeit bereits versucht wurde Kinder in PKW zu ziehen."
Und zur Frage von @pinkman von gestern um 19:13 Uhr:
Zitat von pinkmanpinkman schrieb:"Gibts da eigentlich was handfestes zum Thema, oder ist das wieder so eine hören-sagen-geschichte? Wenn dem so wäre, müssten das mehrere Personen der Polizei gemeldet haben. Gabs da eine Anzeige, weiß das jemand?"
Hier der Bericht über drei Vorfälle in Lichtenberg, wobei besonders der zweite Vorfall sehr mysteriös ist, denn ein unbekannter Autofahrer versuchte damals angeblich ein Kind in sein Auto zu zerren:
Berichtsdatum: 20.05.2001:

Eine junge Mutter aus der Nachbarschaft der neunjährigen Peggy will jedoch in den Tagen vor dem Verschwinden des Mädchens einen weißen, tschechischen Wagen beobachtet haben, der auf dem Markt auf und ab fuhr. Das Kennzeichen sei ihr bekannt, sagte die Zeugin gegenüber WELT am SONNTAG.

Auch ein weiterer Vorfall, der sich vor einigen Wochen in Lichtenberg ereignet hat, beschäftigt die Polizei: Damals war der Versuch eines Unbekannten gescheitert, ein Kind in seinen Wagen zu zerren. Es hatte laut um Hilfe geschrien, war aber von einem Zeugen nicht ernst genommen worden.

Als gesichertste Spur bezeichnete Hofs Polizeisprecher Klaus Bernhardt gestern den roten, zweitürigen Mercedes mit tschechischem Kennzeichen, den zwei Schulkameraden Peggys unabhängig voneinander beschrieben haben. Die 60-köpfige Soko sucht über das Kraftfahrtbundesamt gezielt nach Haltern entsprechender Coupés beziehungsweise Cabrios."

Quelle: http://www.welt.de/print-wams/article612055/Angst-um-Peggy.html



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Peggy Knobloch

13.01.2013 um 04:35
Bei der Suche nach dem obigen "Autofahrerbericht" fand ich durch Zufall diesen Bericht, der zwar nichts mit dem "Autofahrerbericht" zu tun hat, aber dennoch vielleicht von Interesse sein könnte:
SOKO Peggy: Knochen und Zähne entdeckt - Bericht in "Merkur-Online" vom 14.11.2002:

Lichtenberg - Bei einer neuerlichen Suchaktion nach der Leiche der seit Mai 2001 vermissten Peggy Knobloch aus dem oberfränkischen Lichtenberg sind Knochen und Zähne gefunden worden. Nach Angaben der Polizei ist unklar, ob sie von einem Menschen oder von einem verendeten Tier stammen. "Die Fundstücke müssen noch von Rechtsmedizinern untersucht werden", sagte Polizeisprecher Klaus Bernhardt.

Rund drei Dutzend Polizeibeamte hatten nach einem Hinweis aus der Bevölkerung damit begonnen, ein mehrere Quadratkilometer großes Waldstück nach der getöteten neunjährigen Schülerin zu durchkämmen. Dabei soll es sich um das Pilzrevier des Vaters des geistig behinderten Tatverdächtigen handeln. Der 24-jährige Ulvi K. soll die Schülerin vergewaltigt und wenige Tage später erstickt haben (wir berichteten). Nach seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sommer des vergangenen Jahres hatte der Mann die Tat zunächst eingeräumt, sein Geständnis aber später widerrufen. Bei einer seiner Vernehmungen hatte er angegeben, sein Vater habe die Leiche des neunjährigen Mädchens in eine Decke gehüllt und mit dem Auto weggeschafft. Die Sonderkommission (SOKO) Peggy habe erst jetzt von einem Lichtenberger Bürger den Hinweis auf das "Schwammerlrevier" von Ulvis Vater erhalten, berichtete Sprecher Bernhardt. Das riesige Waldstück liegt etwa acht Kilometer östlich von Lichtenberg nahe der Autobahn A 9 Berlin-Nürnberg. Nach dem Verschwinden des Mädchens hatte die Polizei die nähere Umgebung der Kleinstadt an der bayerisch-thüringischen Grenze mehrfach abgesucht und dabei auch Tornados der Bundeswehr eingesetzt. Erst vor drei Wochen hatte die Polizei Ulvi K. als den mutmaßlichen Täter präsentiert. Dessen Vater hatte wenig später über seinen Anwalt erklären lassen, er habe nichts mit dem Verschwinden von Peggy Knobloch zu tun.

http://www.merkur-online.de/lokales/regionen/soko-peggy-knochen-zaehne-entdeckt-117537.html
Leider fand ich bisher keinen Bericht über das Untersuchungsergebnis der "Knochen und Zähne".


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Peggy Knobloch

13.01.2013 um 05:23
In Merkur-Online fand ich auch diesen Bericht vom 3. Mai 2004 , der erkennen lässt, dass man seitens der damaligen Anwälte des Ulvi erhebliche Zweifel an der "Mordtheorie" hatte. Hier ein Auszug:
Für die Anwälte des Gastwirtssohnes bestehen die Zweifel an der Mordtheorie fort. Nur wenige Minuten nach der Urteilsverkündung kündigten die Verteidiger Revision gegen das Urteil an. Von seinem Mandanten berichtete Rechtsanwalt Wolfgang Schwemmer: "Er hat das regungslos aufgenommen und war sehr blass. Ich denke aber, er hat verstanden, dass dieses Urteil ein Eingesperrtsein für die nächsten 15 Jahre bedeutet." Nach Meinung der Verteidiger blieben in dem über ein halbes Jahr dauernden Prozess viele Rechtsfragen ungelöst. Es habe zu viele Zweifel in diesem Verfahren gegeben, als dass sie für eine Verurteilung ausreichten, sagte Rechtsanwalt Walter Bagnoli. "Das wird jetzt aber letztlich der Bundesgerichtshof entscheiden müssen."

Zweifel hatten in dem Prozess immer wieder auch Zeugen gesät, die Peggy erst vor wenigen Wochen gesehen haben wollen. Dass das Gericht darauf nichts gab, machte Richter Georg Hornig in der Urteilsbegründung klar: Es habe sich wohl teilweise um "Erscheinungen" gehandelt, mutmaßte er. Offensichtlich habe es auch "Absprachen in Lichtenberg gegeben, um Zeugenaussagen abzustimmen", meinte der Richter. Auf die zweifelhaften Angaben zahlreicher "Wahrsager und Traumdeuter" ging das Gericht erst gar nicht ein.

Die Vorwürfe von Zeugenabsprachen wiesen die Verteidiger freilich zurück. "Anscheinend haben alle, die Peggy am 7. Mai 2001 nach 14 Uhr - dem mutmaßlichen Todeszeitpunkt des Mädchens - noch gesehen haben wollen, an Halluzinationen gelitten", kritisierte Rechtsanwalt Wolfgang Schwemmer.

Eher wortkarg gab sich nach dem Urteil die Staatsanwaltschaft. Der Leitende Oberstaatsanwalt Ernst Tschanett beschränkte sich auf nur wenige Sätze. "Es gibt keinen Anlass für eine Revision." Dann dankte er noch den Hunderten Polizeibeamten, die "bei der Aufklärung des Falles mitwirkten". Aufs Schärfste verwahrte sich Ernst Tschanett gegen den immer wieder erhobenen Vorwurf, die Anklage sei leichtfertig erhoben worden, "nur, um einen Schuldigen präsentieren zu können." Aus dem Urteil gehe klar hervor, dass nur der Angeklagte der Täter gewesen sein könne."

http://www.merkur-online.de/lokales/regionen/ende-traenen-bleibende-zweifel-184440.html



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Peggy Knobloch

13.01.2013 um 09:25
@pinkman gestern 16:02:
Gecancelt? Klingt ja sehr abenteuerlich. Kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach geht. Wenn das so wäre, dann müsste die BI doch einfach diese Mutter mitsamt Kind ins Boot holen. Davon wurde bislang aber noch nichts berichtet. Komisch, wenn man bedenkt wieviel Frau Rödel schon im TV erzählt hat.
Text
Steht in der BI Seite: http://www.ulvi-kulac.de/ermittlungen.html
Aufenthalt der Peggy am 07.05.2001


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Peggy Knobloch

13.01.2013 um 13:58
Zitat von FrankenblickFrankenblick schrieb:Steht in der BI Seite: http://www.ulvi-kulac.de/ermittlungen.html
Aufenthalt der Peggy am 07.05.2001
Der dort genannte Zeuge ist in der Hauptverhandlung vernommen worden. Seine Aussage kommt jedoch in dem Abschnitt, in welchem sich das Gericht mit den Sichtungen nach 13:15 Uhr auseinandersetzt, nicht zur Sprache.

Also von "von der Kripo gecancelt" kann unmöglich die Rede sein. Der Junge und auch seine Mutter hätten ja jederzeit vor Gericht etwas bezüglich ihrer Sichtung sagen können. Da saß ja nun sicher kein Kripo-Mann mit der Waffe daneben und hat den bedroht.

Dass das Gericht seine Aussage unter den Teppich fallen ließ, ist auch schwer vorstellbar. Dann hätten die sich kaum mit den anderen Sichtungen auseinander gesetzt, wenn die einfach nur "durchprügeln" wollten.

Gibt es Zeugen, die die Aussage des Jungen vor Gericht gehört haben? Was sagt seine Mutter dazu? Die ist ja schließlich auch in der Hauptverhandlung vernommen worden. Auch von ihr findet sich keine Angabe zu einer Sichtung nach 13:15 Uhr im Urteil.
Zitat von pinkmanpinkman schrieb:Wie lautet hier der genaue Wortlaut?
Den genauen Wortlaut der Aussage kenne ich nicht. Im Urteil paraphrasieren die Richter leider. Wortprotokolle gibt es beim LG nur, wenn dies im Einzelfall beantragt wird, zB vom Verteidiger.

Ich kann Dir also nur den Wortlaut des Gerichtes hier abtippen. Möchtest Du das?


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Peggy Knobloch

13.01.2013 um 15:27
@LivingElvis

Ich weiß, dass es mehrere Aussagen von F.L. gibt, dass er noch um 16.30 mit P. gespielt hat.
Die erste tatnah, einen Tag nach P.s Verschwinden. Bevor ihn jemand beeinflussen konnte, oder ein Interesse daran haben konnte. Die sind bestätigt von dessen Mutter und von seinem Bruder. Und m.W. von einer Nachbarin, die mit im Haus wohnte.

Warum das Gericht großzügig darüber weg sieht,erschließt sich mir nicht. Eine schlüssige Erklärung habe ich allerdings dafür.

Es ist aber auch nicht das einzige, was unter den Tisch - gefallen wurde.

Aber das Urteil ist ja auch nicht mein Evangelium.


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Peggy Knobloch

13.01.2013 um 15:42
Der Post hätte ohne den letzten Satz absolut ausgereicht.

Ich weiß nicht, warum es manchen so schwer fällt, zwischen "Evangelium" und "belastbarer Quelle" zu unterscheiden.

Also zusammenfassend bleibt, im Urteil steht diesbezüglich nichts. Demgegenüber steht Deine Behauptung. Ich nehme das zur Kenntnis.
Aber niemand der bei Verstand ist, kann sich selbst so wichtig nehmen, dass er erwarten kann, dass andere ein überprüfbares Urteil eines Landgerichtes als widerlegt ansehen, weil er selbst dem Urteil diametral gegenüberstehende unbelegte Behauptungen aufstellt.

Damit sage ich NICHT, dass es nicht genauso sein kann, wie Du sagst. Damit sage ich NUR, dass es schön ist, wenn Du das weißt, das kann aber unbelegt für einen Außenstehenden kein Beweis sein.

Denn Dein Wort ist nunmal auch kein Evangelium. ;)


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Peggy Knobloch

13.01.2013 um 19:07
@LivingElvis
ach so, nein danke. Nicht notwendig ;)


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Peggy Knobloch

14.01.2013 um 06:42
@LivingElvis schrieb:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Aber niemand der bei Verstand ist, kann sich selbst so wichtig nehmen, dass er erwarten kann, dass andere ein überprüfbares Urteil eines Landgerichtes als widerlegt ansehen, weil er selbst dem Urteil diametral gegenüberstehende unbelegte Behauptungen aufstellt.

Damit sage ich NICHT, dass es nicht genauso sein kann, wie Du sagst. Damit sage ich NUR, dass es schön ist, wenn Du das weißt, das kann aber unbelegt für einen Außenstehenden kein Beweis sein.
So "Außenstehend" kannst Du nicht sein.
Lesen durfte ich, nicht kopieren:

Aus Vernehmungsprotokollen, Aktenvermerken, etc. d. SOKO I

F. sagt an folgenden Tagen, er habe P. am 7.5.01 nachmittags noch gesehen.

8.5.2001 F. Mutter bestätigt es
17.5.2001 F.
21.5.2001 Mutter
22.5.2001 F.
28.5.2001 F.
7.6.2001 F.
18.6.2001 F. v. Mutter bestätigt und v. Bruder M.
10.7.2001 Mutter

Ab 25.2.2002 auch gegen über der SOKO II

30.4.02 Aktenvermerk
wieder auf den 7.5.01 befragt:
F. hat zu Hause Mittag gegessen, Hausaufgaben gemacht,
seine Mutter gefragt, ob er mit P. spielen darf,
auf einem großen Parkplatz zusammen mit P. mit Autos gespielt,
in der Telefonzelle Notruf gespielt.

27.10.2002 F.

5.11.2002 Aktenvermerk
Frau .L. ruft wieder an und teilt mit, dass sich F. gegenüber seinem Paten beschwert und sagt, dass ihm keiner glaubt, er hat doch an dem Montag, als P. verschwand, noch mit ihr gespielt!

6.12.2002 F.

Doch einfach mal bei der BI anfragen, ob sie diese Belege raus gibt.
Für das WA-verfahren dürften sie wohl drittrangig sein.

(Trotzdem: Die BI hat noch nie veröffentlicht, das WA-Verfahren, bzw. der Antrag wäre bereits raus!---Diese Quelle möchte ich sehen)


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Peggy Knobloch

14.01.2013 um 07:50
@Frankenblick
Zitat von FrankenblickFrankenblick schrieb:(Trotzdem: Die BI hat noch nie veröffentlicht, das WA-Verfahren, bzw. der Antrag wäre bereits raus!---Diese Quelle möchte ich sehen)
Indirekt eben schon. Aus Deinem Beitrag vom 31.12.2012:
Woher willst Du wissen, dass sich nichts getan hat? Es gibt Beispiele anderer Fälle, die zeigen, wie lange ein solches WA-verfahren dauert.

Übrigens hat Herr Euler nun alle Zeit der Welt, weil sich bereits die Staatsanwaltschaft von Amts wegen darum kümmern muss.
Und es wurden ja schon mehrfach unterschiedliche, aber immer zeitnahe, Deadlines benannt. In unterschiedlichen Medien.
Dass eine Deadline nicht eingehalten werden konnte, wurde eher weniger bis nie thematisiert.

Auf entsprechende Nachfragen kam nichts, die Gästebucheinträge wurden gelöscht. Dafür erschienst Du hier und hast auf Fragen in dieser Richtung entweder nicht oder ausweichend geantwortet (siehe oben).

Das legt den Schluss nahe, dass eben lange noch nichts so klar ist, wie postuliert, dass aber der Eindruck weiterhin bestehen soll.


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Peggy Knobloch

14.01.2013 um 08:31
Für die Beantragung des Wiederaufnahmeverfahrens gelten keine "Deadlines" (Fristen oder Termine). Es wurd nie ein genauer Termin benannt. Wozu denn auch, wenn gar keine Termine gelten? Warum sollte sich der RA Euler durch die Nennung eines bestimmten Kalendertermines unter Druck setzen, wenn der Gesetzgeber keinen Termin für die Angabe des Antrags vorschreibt? Er wird den Antrag erst dann einreichen, wenn er ihn fertiggestellt hat mit allen Zahlen, Daten und Fakten oder mit allen Beweisen und Zeugenaussagen und wohl mit einer ausführlichen und durchdachten Begründung.


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Peggy Knobloch

14.01.2013 um 08:43
@Scipper
Na klar muss Keiner einen solchen Termin nennen.
Diese Ankündigungen hat doch Keiner von uns gemacht, das waren Informationen, die eindeutig aus Richtung der BI kamen.
Wäre kein Termin je genannt worden, dann gäbe es auch keine Diskussion darüber.
Wenn aber in den Medien groß angekündigt wird "Ende 2011", "in den nächsten Wochen", "bald" usw. dann darf man sich schon fragen, warum das nicht passiert.
Wir als Empfänger dieser Infos haben dann natürlich eine Erwartungshaltung und die wurde bisher einfach nicht korrigiert oder erfüllt.


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Peggy Knobloch

14.01.2013 um 08:51
Meines Wissens gelten keine Fristen für die Abgabe des Wiederaufnahmeantrages. Also kann der RA Euler sich Zeit lassen, denn es kann kein Fristversäumnis und auch keine Verjährung eintreten. Es gibt Formulierungsbeispiele oder Muster für einen Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren. Das kennt jeder Anwalt. Aber es kommt auf die Begründung an, also auf Zahlen, Daten und Fakten (Beweise). Die Hürden sind sehr hoch. Daher muss der Antrag hieb- und stichfest sein. Es gibt nur einen Versuch. Es kommt dabei nicht auf die Schnelligkeit an, sondern auf die Qualität des Antrags und der Begründung.


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Peggy Knobloch

14.01.2013 um 09:02
@Scipper
Du scheinst nicht zu verstehen, was ich meine.

Beispiel:
Wenn Du mir sagst, dass Du gerne in der Zukunft mal nach Mallorca fliegen möchtest, nehm ich das zur Kenntnis und gut ists. Ich frag Dich vielleicht ab und an danach und freu mich, dass Du einen so schönen vagen Plan hast.
Wenn Du mir sagst, Du fährst nächste Woche nach Mallorca, dann geh ich davon aus, dass Du Deine Tickets hast und dass Du definitiv fährst. Bleibst Du dann trotzdem hier, frag ich mich, was passiert ist, was Dir dazwischengekommen ist. Und mit ausweichenden Antworten kann ich dann auch nichts anfangen.
Wenn Du dann diese Aktion mehrfach ankündigst, ohne irgendwann zu verreisen, dann glaub ich Dir einfach nicht mehr unbesehen Alles, was Du sagst. Dann tu ich das als Geschwätz ab, was nicht nur der Sache an sich Glaubwürdigkeit kostet, sondern dann auch Dir. Und das betrifft dann nicht nur die Malle-Reise.
Und wenn Du (als Steigerung sozusagen) das Ganze dann noch nicht mal direkt sondern über Medien streust und damit Hoffnungen schürst bei ganz vielen Leuten, dann hat das unwillkürlich ein Gschmäckle.
Kapiert?

Gegen eine gründlichste Vorbereitung hat sicher Keiner was, die Wichtigkeit eines solchen Wiederaufnahmeverfahrens ist zu groß.
Bei dieser Art von Informationspolitik aber bleibe ich zumindest skeptisch zurück.


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Peggy Knobloch

14.01.2013 um 09:20
Der RA Euler hat meines Wissen im Fernsehen oder in den Zeitungen bisher keinen genauen Termin (Kalendertag) genannt, wann er den Wiederaufnahmeantrag bei Gericht einreichen will. Es mag sein, dass in Fernsehberichten gewisse Zeitspannen genannt wurden, aber diese sind nicht verbindlich. Er kann den Antrag erst bei Gericht einreichen, wenn er ihn fertiggestellt hat. Er kann sich Zeit lassen. Der Antrag muss durchdacht und sehr gut begründet und belegt sein. Sonst wird er abgewiesen und es nützt dann nichts mehr, wenn man hinterher klagt und weint, denn es gibt nur diesen einen Versuch.


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Peggy Knobloch

14.01.2013 um 09:33
Fakt ist, dass der RA Euler persönlich niemals im Fernsehen einen genauen Termin genannt hat. Wenn im Fernsehen gesagt wurde "in den nächsten Wochen", so ist das kein rechtsverbindlicher Termin. Es mag sein, dass man den Abeitsaufwand für den Wiederaufnahmeantrag unterschätzt hat oder dass man plante den Antrag bis dann oder dann einzureichen, aber der Fertigstellungstermin hängt nicht vom Wunschdenken ab, sondern alleine davon, wann der Antrag hieb- und stichfest fertig ist. Die Hürden für Wiederaufnahmeverfahren sind sehr hoch und daher muss der Wiederaufnahmeantrag perfekt sein. Er muss das Gericht überzeugen !!!


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Peggy Knobloch

14.01.2013 um 09:36
@Scipper
Stimmt! Nur könnte die BI in der Öffentlichkeit dann einfach sagen das an einem Wiederaufnahmeverfahren gearbeitet wird. Dieses " in Kürze" weckt Erwartungen die nicht erfüllt werden und die BI somit etwas unglaubhaft macht.


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