Peggy Knobloch
28.11.2012 um 00:40äh .. wie bitte?
Doch es gibt Hoffnung: 2013 wird das Verfahren wieder aufgenommen, auch dank der Recherchen des Autorenduos.Hoffentlich weiß der Verlag da schon mehr. ;)
ramisha schrieb:Aus eingeschüchterten Kindern werden selbstbewusste Erwachsene und manchmal bewirktUnd manchmal bewirkt die Medienpräsenz und der Druck seitens einer öffentlichkeitswirksamen Gruppierung, dass junge Erwachsene ihre "Erinnerungen" ändern.
ein verstrichener längerer Zeitraum den Mut zur Wahrheit oder eine Gewissenserleichterung.
Sweetgwen schrieb am 27.11.2012:Naja dank Ulvi und seines Handicaps kann man schön von sich ablenken... man hat ja einen Täter ;-)....Aber genau das impliziert Deine Aussage doch: Wenn ich den Verdacht auf jemanden lenke, um von mir abzulenken, muss ich dafür einen Grund haben, also selbst invoviert sein.
was nicht heisst, das es die Mutter war oder das er es doch war...
LivingElvis schrieb:http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-der-lange-schatten-der-ungewissheit-1.1443538-5Ich glaube auch, dass Herr Holzhaider bei uns vorbeigeschaut hat. Oder zumindest das Urteil gesehen hat, da er einige Passagen sinngemäß exakt wiedergibt. Das hebt ihn wohltuend von anderen Schreibern ab.
hawo schrieb:Bezüglich der Jungen habe ich meine Zweifel: seit wann vernimmt die Polizei neunjährige Kinder ohne Beisein der Eltern? Selbstverständlich kann ein Ermittler mit einem Kind "schwatzen", aber eine Vorladung zur Anhörung als Zeuge geht bei Minderjährigen an die Eltern. Oder war es denen evtl. egal, was da auf der Wache vor sich geht?Richtig.
@ThemisAlso zumindest das LG Hof hat sich die Sache NICHT einfach gemacht. Die Behauptungen, die hätten niemanden gehört, der der Tathergangshypothese widerspricht, sind zumindest in großen Teilen erfunden.
da bin ich anderer Meinung. Gerade weil Ulvi geistig zurückgeblieben ist, hat man es sich nicht leicht gemacht mit den Ermittlungen. Einfach so einen Täter präsentiert hat niemand. Das darf man nicht vergessen, da wurde lange ermittelt.
„Auch äußerte der Angeklagte gegenüber dem in der Hauptverhandlung uneidlich vernommenen Zeugen Peter H., einem Mitinsassen des Bezirkskrankenhauses Bayreuth, nach dessen insoweit glaubhaften Aussage in der Hauptverhandlung, er, der Angeklagte, habe den Tod von Peggy Knobloch nicht gewollt.“http://www.ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html
hawo schrieb:Ihm wurden Vergünstigungen versprochen. Möööp. Das einzig überlieferte in diesem speziellen Zusammenhang ist, dass der Polizist "Hannes" nicht mehr sein Freund ist, wenn er nicht die Wahrheit sagt.Damit könnte auch die Äußerung, er solle gestehen, an seiner Situation ändere sich sowieso nichts, gemeint sein. Das wäre dann so falsch nicht.
hawo schrieb:Schon die Anmoderation von Frau R. (darf ich Rödel sagen?) bestand aus fünf Sätzem und drei Lügen. Ulvi wurde ohne Anwalt befragt. Solche Verbrecher bei der Polizei. Dass eine schriftliche Vollmacht des Anwalts vorlag, hat sie vergessen.Ich wiederhole mich da mal - Ulvi hatte damals -obwohl er schon lange als Beschuldigter geführt wurde - offenbar immer noch keinen Betreuer (oder war Schwemmer als Betreuer bestellt?).