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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

01.12.2012 um 12:44
@LivingElvis:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Damit könnte auch die Äußerung, er solle gestehen, an seiner Situation ändere sich sowieso nichts, gemeint sein. Das wäre dann so falsch nicht.
Im Gegenteil: ihm wurden tatsächlich Vergünstigungen versprochen: statt einer Haftstrafe stellte mindestens ein Polizist eine Unterbringung im BKH Bayreuth in Aussicht. Das meintest Du sicher mit: "an seiner Situation ändere sich nichts". Aber es ging hier um das Geständnis selbst. Und da ist nirgends überliefert, dass ein Ermittler solch eine Aussage getroffen hätte. Im Vorfeld sicher; nicht zum Geständniszeitpunkt.
Ich werde da zum Pfennigfuchser, wenn man unsichere oder falsche kausale bzw. temporale Zusammenhänge herstellt.
Als Statistiker kann ich da ein Lied von singen. Beispielsweise sinkt die Storchpopulation in Deutschland seit 1934 identisch mit dem Geburtenrückgang. Dies ist der statistische Beweis dafür, dass der Klapperstorch die Babys bringt. Cum hoc ergo propter hoc.


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Peggy Knobloch

01.12.2012 um 12:58
Zitat von hawohawo schrieb:Im Gegenteil: ihm wurden tatsächlich Vergünstigungen versprochen: statt einer Haftstrafe stellte mindestens ein Polizist eine Unterbringung im BKH Bayreuth in Aussicht. Das meintest Du sicher mit: "an seiner Situation ändere sich nichts". Aber es ging hier um das Geständnis selbst. Und da ist nirgends überliefert, dass ein Ermittler solch eine Aussage getroffen hätte. Im Vorfeld sicher; nicht zum Geständniszeitpunkt.
Ich werde da zum Pfennigfuchser, wenn man unsichere oder falsche kausale bzw. temporale Zusammenhänge herstellt.
Ich halte da -soweit solltest Du mich kennen- auch wenig von Großzügigkeit.

Vergleiche das Urteil Seite 53. Die Aussage von KOK R. diesbezüglich erfolgte am 02.07.02. Also am Tag des ersten Geständnisses.
Zitat von hawohawo schrieb:Beispielsweise sinkt die Storchpopulation in Deutschland seit 1934 identisch mit dem Geburtenrückgang. Dies ist der statistische Beweis dafür, dass der Klapperstorch die Babys bringt. Cum hoc ergo propter hoc.
Ich kannte nur die Scheinkorrelation zwischen Storchenflug in Norddeutschland und der dortigen Geburtenrate....


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Peggy Knobloch

01.12.2012 um 13:44
@hawo

Deine Theorie mit dem Storch und der Geburtenrate stimmt nicht. Denn einem Film entnahm ich dies:
Als Sherlock Holmes 5 Jahre alt war, beobachtete er gezielt das Nachbarhaus. Immer wenn dort die Hebamme erschien, bekamen die Nachbarn kurz darauf ein Kind. Daraus schloss der kleine Holmes, dass die Hebamme (nicht der Klapperstorch) die Kinder in ihrem Hebammenkoffer dort hinbrachte.


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Peggy Knobloch

01.12.2012 um 14:04
@Curlysue

Wenn du die gestrige Sendung verpasst hast, kannst du sie am 4. Dezember 2012 sehen:

Wiederholung der Fernsehsendung: am 04.12.2012, 23.30 Uhr im SWR Fernsehen.


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Peggy Knobloch

01.12.2012 um 14:24
Sorry, aber hier noch ein Hinweis: Die SWR-Nachtcafe-Sendungen werden - wie mir scheint - nach einer gewissen Zeit auch im Internet wiederholt. Das sieht man dann wohl auf dieser Webseite:

http://www.swr.de/nachtcafe/-/id=200198/nid=200198/did=4735726/1d7j61l/index.html

Ich habe mir die gestrige SWR-Sendung angeschaut und hatte einen sehr guten Eindruck von der Frau Rödel. Den Namen darf man nennen, denn Frau Rödel trat ja mit ihrem Namen im Fernsehen auf. Auch der Herr Professor (früher beim BGH) fand anerkennende Worte für das Engagement der Frau Rödel.


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bura ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

01.12.2012 um 18:05
Ohne mir den ganzen Thread durchzulesen. In 30 Minuten einen Mord zu behen 13.15 Uhr angeblich Peggy noch gesehen(Bus) und um 13.45 Uhr war der Ulvi beim "Holz machen".Dann in der Zeit Peggy verschwinden zu lassen ,so dass sie nie mehr auftaucht.Dazu die angebliche 600m Verfolgung von Peggy von einem dicklichen Ulvi,der bestimmt noch nie 600m am Stueck schnell gelaufen ist,dann laueft er nach dem angeblichen Mord durch den ganzen Ort bis er dann kurz vor 13.45 Uhr beim Zeugen zum "Holz machen"eintrifft.Natuerlich total frisch,nicht ausser Atem oder verschwitzt..-)
In meinen Augen ein Skandalurteil...den Mord,oder eventuelle Entfuehrung werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit andere begangen haben.


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Peggy Knobloch

01.12.2012 um 18:17
1. Soll der Vater Peggys Leiche "entsorgt" haben.

2. Er lief hinter einem Kind mit Schulranzen her.

3. Das Kind ist laut Geständnis mehrfach hingefallen.

4. Ulvi hat nach eigenen Angaben Fußball gespielt.

5. Ulvi wurde erst im Krankenhaus derart dick.

6. Die Uhrzeit 13:45, zu der er bei Dieter T. gewesen sein soll, ist alles andere als sicher.


Wenns so einfach wäre, hätte der Thread 2 Seiten....


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bura ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

01.12.2012 um 19:24
@Livin Elvis..dazu reicht die ARD Doku vom Sommer -) Soll,haette,wenn und aber zaehlt halt nicht.
Nach gesundem Menschenverstand hat er die Tat eher nicht begangen. Das Kind ist kurz vor dem Wohnhaus und soll dann in eine Richtung vor dem Ulvi geflohen sein,wo keine "Zeugen"sich befinden.Das Kind schreit auch nicht oder ruft um Hilfe auf den angeblichen 600 m...
Was ist dem mit dem Vater passiert? Ist der wegen Mittaeterschaft angeklagt worden?


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Peggy Knobloch

02.12.2012 um 01:05
Hi.

@LivingElvis: wir zwei und ein Urteil. Und dazu meine Nachlässigkeit. Ich sage, ich werde zum Pfennigfuchser und drücke mich dann so schwammig aus. Ich ging bei Seite 53 davon aus, dass es sich um die Vernehmung ab 7:50 Uhr handelte, nicht um das ohne Anwalt abgegebene Geständnis.
Vernehmungstaktisch wäre ich davon ausgegangen, dass der Beschuldigte erst in seine Comfort-Zone gebracht und dann mit neuen, belastenden Indizien konfrontiert wird (angebliche Blutanhaftungen an den Arbeitssachen). Es kann aber auch andersherum gewesen sein. Damit tue ich Abbitte bei Frau Rödel!

@Scipper: natürlich stimmt die Theorie nicht! Ich bin dreifacher Vater und habe bereits eine schwache Ahnung, woher die Babys kommen.
Allerdings ist auch Dein Beispiel ein gutes: neben meiner Scheinkorrelation (falsche statistische Beweise wie z.B. der für die globale Erwärmung) haben wir auch Deinen falschen kausalen Schluss ("Papi, kannst Du Mama rumdrehen? Ich will lieber einen Hund!")
Und genau mit diesen Schlüssen arbeitet die BI, nach 372 Seiten Thread unkommentiert:
- Ulvi kann Peggy nicht hinterherlaufen, denn er war dick.
- Der Bus kann nicht 13:15 Uhr in Lichtenberg gewesen sein, da der Fahrtenschreiber was anderes aussagt.
- Peggy lebt noch, weil Urlauber sie in der Türkei erkannt haben.
- Frau K. ist zumindest involviert, da sie auf Party-Fotos beim feiern zu sehen ist.

@bura: danke für Deine Beiträge!
Ich muss aber @LivingElvis zustimmen: nichts von diesen Vermutungen und Schlüssen ist bewiesen.
In der ARD Doku, die übrigens unter erheblicher Mitwirkung der BI entstand, finden sich daher eine Menge @Scippers Kausalschlüsse. Offensichtlich sind auch Teile der Interviews geschnitten worden: so wird kein Sachverständiger dieser Welt ein Statement abgeben, ohne vorher darauf hingewiesen zu haben, dass er auf der Grundlage der vorliegenden Daten begutachtet. Wenn diese falsch wären, würde er zu einem falschen Schluss kommen. Wenn also die Analoguhr des Busses nur 10 Minuten vorging, ist sofort die ganze wohlfeile Demonstration der Fahrzeit ad absurdum geführt.
Zitat von burabura schrieb:Soll,haette,wenn und aber zaehlt halt nicht.
Genauso hat es das Gericht damals auch gesehen.


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Peggy Knobloch

02.12.2012 um 01:32
P.S.: ich hatte gestern auch einen Kommentar im BI Gästebuch gepostet, sogar mit dem Hinweis auf unser Forum. Ggf. hat ja jemand Informationen, die uns hier weiterhelfen.
Künstlich erzeugtes Gold hat wenigstens eine Halbwertszeit von 2,7 Tagen, mein Beitrag lag irgendwie im Minutenbereich... :-)


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Peggy Knobloch

02.12.2012 um 11:37
Zitat von burabura schrieb:@Livin Elvis..dazu reicht die ARD Doku vom Sommer -) Soll,haette,wenn und aber zaehlt halt nicht.
Nach gesundem Menschenverstand hat er die Tat eher nicht begangen. Das Kind ist kurz vor dem Wohnhaus und soll dann in eine Richtung vor dem Ulvi geflohen sein,wo keine "Zeugen"sich befinden.Das Kind schreit auch nicht oder ruft um Hilfe auf den angeblichen 600 m...
Was ist dem mit dem Vater passiert? Ist der wegen Mittaeterschaft angeklagt worden?
Also ist Dein "gesunder Menschenverstand" mit teilweise falschen Fakten und oberflächiger Betrachtungsweise mehr wert, als die Arbeit der Kriminalisten und Gutachter? Ja prima....wofür machen wir uns da die Arbeit mit Kriminalpolizei, Gutachtern und Tatortbegehung? Du schaust kurz n Filmchen drüber und dein gesunder Menschenverstand sagt uns alles.....

So kam das Kind zum Beispiel aus der entgegengesetzten Richtung und hätte, um zum Wohnhaus zu gelangen, an Ulvi vorbei gemusst. Da wirds schon wieder kompliziert....

Vater Kulac ist verhaftet worden, allerdings hat man da darauf abgestellt, dass die Strafvereitelung bei Angehörigen nicht strafbar ist.
Zitat von hawohawo schrieb: wir zwei und ein Urteil. Und dazu meine Nachlässigkeit. Ich sage, ich werde zum Pfennigfuchser und drücke mich dann so schwammig aus. Ich ging bei Seite 53 davon aus, dass es sich um die Vernehmung ab 7:50 Uhr handelte, nicht um das ohne Anwalt abgegebene Geständnis.
Vernehmungstaktisch wäre ich davon ausgegangen, dass der Beschuldigte erst in seine Comfort-Zone gebracht und dann mit neuen, belastenden Indizien konfrontiert wird (angebliche Blutanhaftungen an den Arbeitssachen). Es kann aber auch andersherum gewesen sein. Damit tue ich Abbitte bei Frau Rödel!
Reden wir grad aneinander vorbei? Ich meine die Zusage, dass sich an Ulvis Situation ohnehin nichts ändern werde.
Die Uhrzeit steht nicht im Urteil. Du hast insoweit recht, als dass bei Ulvi fraglich sein müsste, ob er sich um 10:30 noch an Dinge erinnert, die er um 08:00 gehört hat. Allerdings...wenn Schwemmer nicht anwesend gewesen ist, müsste Ulvi das ja sogar noch länger erinnert haben.
Zitat von hawohawo schrieb:Und genau mit diesen Schlüssen arbeitet die BI, nach 372 Seiten Thread unkommentiert:
- Ulvi kann Peggy nicht hinterherlaufen, denn er war dick.
- Der Bus kann nicht 13:15 Uhr in Lichtenberg gewesen sein, da der Fahrtenschreiber was anderes aussagt.
- Peggy lebt noch, weil Urlauber sie in der Türkei erkannt haben.
- Frau K. ist zumindest involviert, da sie auf Party-Fotos beim feiern zu sehen ist.
Exakt das sind die Dinge, wo der ach so gesunde Menschenverstand (ohne jetzt darauf rumhacken zu wollen, Bura, aber es ist so) oftmals scheitert und man auch mal über den Tellerrand drüberschauen muss und ALLES in Betracht ziehen muss, was man nicht sicher ausschließen kann. Und da muss man einfach nach 372 Seiten Thread, 3 Urteilen und hunderten Dokus sagen - es gibt keinen Fakt, der Ulvi sicher als Täter nach Geständnis ausschließt.
Zitat von hawohawo schrieb:Wenn diese falsch wären, würde er zu einem falschen Schluss kommen. Wenn also die Analoguhr des Busses nur 10 Minuten vorging, ist sofort die ganze wohlfeile Demonstration der Fahrzeit ad absurdum geführt.
Das ist IMMER das Problem mit Zeiten und Zeugenaussagen.
Wir wissen auch nicht genau, woher Helen C. ihre Uhrzeit hat. Selbst wenn die Uhr des Busses richtig ging, ist nicht auszuschließen, dass Helen C. ihre Uhr oder gar ihr Zeitgefühl bemüht hat. Immerhin konnte sie nicht wissen, dass diese Zeit mal wichtig wird. Vor Gericht/ bei der Polizei versucht man solche Zeiten logischerweise fest zu machen.

Mir fällt es schwer mir vorzustellen, dass Helen C. Peggy sah und dann auf ihre Uhr schaute. Ich denke eher, dass diese Zeit aus der Abfahrt des Busses am Ort, wo Helen zustieg plus die vermutete Fahrzeit resultiert. Das können durchaus 5 Minuten Plus oder Minus sein. Das kann sich auch kumulieren und hinterher wirds sehr spekulativ.

Das ist aber ohnehin eine sehr müßige Diskussion, da eben die Begrenzung des Zeitfensters nach Hinten durch Dieter T. extrem schwammig ist. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob ich dem Dieter T. die Aussage überhaupt abnehme. Mal anzugeben, er habe mit der Arbeit auf Ulvi gewartet und mal, er habe schon 4 Fuhren gemacht, spricht nicht gerade für die Glaubwürdigkeit des T. oder die Glaubhaftigkeit seiner Aussage.


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Peggy Knobloch

02.12.2012 um 12:47
@LivingElvis

"... und man auch mal über den Tellerrand drüberschauen muss und ALLES in Betracht ziehen muss, was man nicht sicher ausschließen kann."

Meine Rede!


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Peggy Knobloch

03.12.2012 um 00:34
Hmmm,

aktuell gibt es tatsächlich nicht viel neues.

@ramisha: ich sehe das genauso! Leider war aber auch meine Idee, endlich etwas greifbares mit dem Bekannten und Halle in der Hand zu haben (siehe Seite 366), nach gründlichem Hinsehen eine Luftnummer.

@LivingElvis:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Reden wir grad aneinander vorbei?
Nee, passt scho.

Ich habe gerade aus gegebenen Anlass die Seiten der BI wieder besucht. Mein Beitrag ist immer noch weg:
Hallo im Gästebuch von Ulvi Kulac. Sagen Sie uns Ihre Meinung!
Naja.
Ich würde ja vorschlagen: "Hallo im Gästebuch von Ulvi Kulac. Sagen Sie uns unsere Meinung!"

Interessant ist die Pressemitteilung von RA Euler:
Soweit dem Unterzeichner durch die Staatsanwaltschaft zum Vorwurf gemacht werden soll, der Wiederaufnahmeantrag sei seit Monaten angekündigt, bislang aber nicht eingereicht, so ist dies dem Umstand geschuldet, dass durch die Betreuerin von Ulvi K. und dem Unterzeichner ein Großteil der Ermittlungsergebnisse der damaligen Polizeibehörden einer neuen Überprüfung unterzogen werden musste, was mit einem großen zeitlichen Aufwand verbunden war.
Was haben er und Frau Rödel vorher gemacht? Die Akten sollten ja nun nicht brandneu sein...
Der in Vorbereitung befindliche Wiederaufnahmeantrag beinhaltet eine ganze Reihe weiterer Ermittlungsfehler und Wiederaufnahmegründe, die nicht Gegenstand der durch das BR und der ARD ausgestrahlten Reportage vom 18.07.2012 waren.
Da bin ich gespannt. Übrigens: kein Wort über den tatsächlichen Verbleib von Peggy, es geht nur um begründete Zweifel an Ulvis Schuld. @LivingElvis: ich weiss, Euler ist nicht für Peggy, sondern für Ulvi angestellt.
Soweit die Staatsanwaltschaft Bayreuth in der Pressemeldung vom 19.07.2012 vorgibt, das Gericht habe sich gerade nicht entscheidend auf die Falschaussage des Zeugen Peter H. gestützt, so ist dies nicht richtig.
Mit der Aussage, Ulvi hätte Peggys Tod nicht gewollt, bleibt Peter Hofmann Welten hinter der gerichtlichen Feststellung des Mordes zurück. Dann wären es nämlich maximal Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag gewesen.
Wenn die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom 19.07.2012 darauf hinweist, dass eine Entlassung von Ulvi K. derzeit nicht im Raum stünde, weil gegen ihn noch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet sei, so kann dieser Rechtsauffassung nicht beigetreten werden.
Entschuldigt bitte, aber nach keinerlei Reue bezüglich der unbestritten begangenen Taten an Kindern kann ich nur sagen: dem sei Gott vor.


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Peggy Knobloch

03.12.2012 um 07:00
@hawo - Du legst mir Worte in den Mund, die ich niemals sagte. Dies habe ich geschrieben:
Scipper schrieb am 01.12.2012 um 13:44 Uhr:

@hawo

Deine Theorie mit dem Storch und der Geburtenrate stimmt nicht. Denn einem Film entnahm ich dies: Als Sherlock Holmes 5 Jahre alt war, beobachtete er gezielt das Nachbarhaus. Immer wenn dort die Hebamme erschien, bekamen die Nachbarn kurz darauf ein Kind. Daraus schloss der kleine Holmes, dass die Hebamme (nicht der Klapperstorch) die Kinder in ihrem Hebammenkoffer dort hinbrachte.
Das war als harmloser Scherz gedacht und keineswegs so wie du das beschrieben hast. Denn daraus wurde bei dir etwas ganz anderes, wie der kluge Leser aus deinem Text erkennen kann:
Hawo schrieb am 2. Dezember 2012 um 01:05 Uhr:

@Scipper: natürlich stimmt die Theorie nicht! Ich bin dreifacher Vater und habe bereits eine schwache Ahnung, woher die Babys kommen.
Allerdings ist auch Dein Beispiel ein gutes: neben meiner Scheinkorrelation (falsche statistische Beweise wie z.B. der für die globale Erwärmung) haben wir auch Deinen falschen kausalen Schluss ("Papi, kannst Du Mama rumdrehen? Ich will lieber einen Hund!")
Und genau mit diesen Schlüssen arbeitet die BI, nach 372 Seiten Thread unkommentiert:
- Ulvi kann Peggy nicht hinterherlaufen, denn er war dick.
- Der Bus kann nicht 13:15 Uhr in Lichtenberg gewesen sein, da der Fahrtenschreiber was anderes aussagt.
- Peggy lebt noch, weil Urlauber sie in der Türkei erkannt haben.
- Frau K. ist zumindest involviert, da sie auf Party-Fotos beim feiern zu sehen ist.

In der ARD Doku, die übrigens unter erheblicher Mitwirkung der BI entstand, finden sich daher eine Menge ]@Scippers Kausalschlüsse.

Dies nur zur Klarstellung, weil du hier der Vordenker bist, der aber auch Fehler machen kann. :)



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Peggy Knobloch

03.12.2012 um 07:24
@ Hawo!

Sorry, mein obiger Satz "Dies nur zur Klarstellung, weil du hier der Vordenker bist, der aber auch Fehler machen kann" - ist aus Versehen mit ins obige Zitat gerutscht. Ich bitte um Entschuldigung.
Dein Satz "Papi, kannst Du Mama rumdrehen? Ich will lieber einen Hund!" hat mir nicht gefallen.

Mir hat auch nicht gefallen, dass du mich mit der BI in einen Topf rein geworfen hast. Denn ich habe zwar einen Scherz gemacht (Sherlock Holmes), aber ich habe absolut nichts mit der BI "Gerechtigkeit für Ulvi" zu tun und kann daher auch nichts für die "Kausalschlüsse" der BI "Gerechtigkeit für Ulvi".


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Peggy Knobloch

03.12.2012 um 07:37
@LivingElvis

Deinem Text, dass man auch mal über den "Tellerrand" schauen sollte, stimme ich zu.


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Peggy Knobloch

03.12.2012 um 12:44
Hi @Scipper: zuerst möchte ich mich dafür entschuldigen, dass Du das in den falschen Hals bekommen hast!

Da wir offensichtlich alle erwachsen und über die Babyherkunft informiert sind, habe ich Deinen Post genauso aufgefasst und ebenso scherzhaft geantwortet.
Ich finde den Ansatz der falschen Kausalschlüsse tatsächlich sehr interessant, da eine falsche Grundannahme in den meisten Fällen zum falschen Ergebnis führt. Aus dem Grund hatte ich auf Dein Sherlock Holmes Beispiel den alten Witz mit dem Familienausflug in den Park draufgelegt.

Die "Scippers Kausalschlüsse" sollten Dich nicht in die Nähe der BI rücken, sondern nur zeigen, dass Dir die Ehre dessen gebührt, der den Ansatz ins Spiel gebracht hat. Genauso wie der statistische Beweis, dass der Verzehr von Gewürzgurken bei amerikanischen Kampfpiloten zum Tod durch Flugzeugabsturz führt, "Wolfgangs Beweis" wäre.

@LivingElvis: ich habe nochmal den übrigens sehr gut gemachten und objektiven Beitrag in der Süddeutschen gelesen.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-der-lange-schatten-der-ungewissheit-1.1443538
Ulvis Rechtsanwalt Euler sieht das anders: Niemand, sagt er, könne wissen, wie die Aussage des Peter H. das Bewusstsein der Richter geprägt habe: "Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass diese Aussage nicht kausal für das Urteil war. Das kann sie nicht."
Ich hätte da meine Schwierigkeiten mit der Argumentation. Im Antrag auf ein WA Verfahren müsste doch eigentlich der Anwalt diese Kausalität beweisen und nicht umgekehrt.


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Peggy Knobloch

03.12.2012 um 15:05
Zitat von hawohawo schrieb:aktuell gibt es tatsächlich nicht viel neues.
Genaugenommen gar nichts. Die Akten hat Euler dem LG Hof bereits zurückgesandt. Ein Wiederaufnahmeantrag liegt noch nicht vor.
Zitat von hawohawo schrieb:Ich hätte da meine Schwierigkeiten mit der Argumentation. Im Antrag auf ein WA Verfahren müsste doch eigentlich der Anwalt diese Kausalität beweisen und nicht umgekehrt.
Nicht unbedingt. Euler müsste quasi nur belegen, dass die Aussage H. eine wichtige Rolle gespielt hat. Dann könnte man den Nachweis der Falschheit dieser Aussage als Wiederaufnahmegrund ansehen.

Die Aussage ist ja
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:„Auch äußerte der Angeklagte gegenüber dem in der Hauptverhandlung uneidlich vernommenen Zeugen Peter H., einem Mitinsassen des Bezirkskrankenhauses Bayreuth, nach dessen insoweit glaubhaften Aussage in der Hauptverhandlung, er, der Angeklagte, habe den Tod von Peggy Knobloch nicht gewollt.“
Damit sagt das Gericht zunächst zweierlei:
a) Sie glauben H. den Rest nicht.
b) Sie glauben ihm aber, dass Ulvi ihm gegenüber geäußert hat, er "wollte" den Tod nicht.

Das kann natürlich bedeuten, dass Ulvi einfach generell den Tod von Peggy bedauert. Es kann aber ebenso gut aus dieser Aussage der Schluss gezogen werden, dass Ulvi sehr wohl wusste, dass Peggy tot ist. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass Ulvi zumindest in den Tod des Kindes involviert sein muss, da er sonst kaum von dem Tod eines Mädchens berichten könnte, dessen Tod nur deshalb als sicher gilt, weil er ihre Ermordung gestanden hat.

Sprich - wenn Ulvi weiß, dass sein Geständnis falsch ist, dann kann er auch nicht wissen, ob Peggy tot ist, also auch eine solche Aussage nicht tätigen.

Dabei wäre allerdings höchst fraglich, ob der hochsuggestible Ulvi überhaupt einer solchen Geistesleistung fähig ist oder ob er Peggys Tod nicht quasi aus der allgemeinen Meinung übernommen hat ohne sich dessen bewusst zu sein, dass sein Geständnis für diese Meinung ursächlich ist.

Somit ist schon nicht einfach widerlegbar, dass diese Überzeugung bei der Urteilsfindung eine Rolle gespielt hat, selbst wenn die Äußerung im Urteil an sich mehr für eine wohlwollende "in dubio pro reo"-Annahme spricht, denn für eine Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Geständnisses an sich. Allerdings hat das Gericht explizit diesen Teil von H.s Aussage als glaubhaft benannt und somit das Urteil unnötigerweise angreifbar gemacht. Inwieweit, wäre die Frage, die es zu klären gilt.

Wenn nun die StA im Probationsverfahren (sollte es soweit kommen) die Möglichkeit, dass diese Überzeugung bei der Urteilsbildung des Landgerichts eine Rolle gespielt haben kann, so könnte dies durchaus dazu führen, dass das Wiederaufnahmeverfahren angeordnet wird.

Eulers Argumentation ist zwar "dünn", aber nicht gänzlich von der Hand zu weisen. Allerdings hat diese Aussage auch etwas "verzweifeltes", scheint es doch -zumindest im Probationsverfahren- Eulers einziger Trumpf zu sein.
Zitat von hawohawo schrieb:Entschuldigt bitte, aber nach keinerlei Reue bezüglich der unbestritten begangenen Taten an Kindern kann ich nur sagen: dem sei Gott vor.
Moralisch würde ich Dir da beipflichten, rechtlich ist aber auch hier Eulers Argumentation schon richtig. Wobei selbst Euler lediglich von der "Möglichkeit" spricht. Der will sich da auch seine Mandanten nicht verprellen.

Andererseits kann es aber auch, wenn man meint es verantworten zu können, sinnvoll sein Ulvi therapeutisch begleitet langsam an das Leben in Freiheit zu gewöhnen. Diese Frage stellt sich offenbar derzeit aber nicht, so dass ich selbst im Falle eines Freispruches nicht von einer Entlassung ausgehen würde.

Aber wie gesagt - würde Euler diesem Satz der StA nicht widersprechen, würde Frau Rödel ihm vermutlich sofort das Mandat entziehen. Insofern werte ich das mal unter "Werbung in eigener Sache".


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Peggy Knobloch

03.12.2012 um 15:12
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Wenn nun die StA im Probationsverfahren (sollte es soweit kommen) die Möglichkeit, dass diese Überzeugung bei der Urteilsbildung des Landgerichts eine Rolle gespielt haben kann, so könnte dies durchaus dazu führen, dass das Wiederaufnahmeverfahren angeordnet wird.
muss korrekt heißen:
Wenn nun die StA im Probationsverfahren (sollte es soweit kommen) die Möglichkeit, dass diese Überzeugung bei der Urteilsbildung des Landgerichts eine Rolle gespielt haben kann, nicht zweifelsfrei ausräumen kann, so könnte dies durchaus dazu führen, dass das Wiederaufnahmeverfahren angeordnet wird.



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Peggy Knobloch

03.12.2012 um 17:27
Nach dem Motto: Man soll fragen, wenn man was nicht weiss, habe ich Herrn Reusch mal bezüglich des Fahrtenschreibers kontaktiert. Seine Antwort:
Sehr geehrter Herr Reinhold,

prinzipiell kann die Uhrzeit beliebig von der tatsächlichen Uhrzeit abweichen, da die Uhr des Aufzeichnungsgerätes von Hand gestellt wird.

Im vorliegenden Fall muss die mögliche Abweichung anhand zusätzlicher Informationen festgestellt werden. Hierzu werden bei einer genauen Auswertung anhand der Originalscheibe u.a. die Zeitdauern und Wegstrecken der einzelnen Fahrtabschnitte, Fahrpläne, Einsatzpläne usw. zur Eingrenzung mit herangezogen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Reusch
Was mich zurückbringt zu:
Der Fahrer des Schulbusses erklärte vor Gericht, der Bus sei, je nach Verkehrslage, zwischen 13.15 und 13.20 Uhr am Henri-Marteau-Platz gewesen.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-der-lange-schatten-der-ungewissheit-1.1443538-4


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