Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 14:42
Apropos reißerischer Bericht: Diesen Eintrag fand ich beim Stöbern im Internet in einem Forum:
Foreneintrag von "Eichi" vom 07.06.2005 um 10:35 Uhr:

Bürgerinitiative: Peggys Mörder nach Festnahme misshandelt - Staatsanwalt ermittelt!

Die Hofer Polizei will sich zu Quäl- und Foltervorwürfen, die Peggys Mörder Ulvi K. gegen Ermittler erhoben hat, nicht äußern.

Die Nürnberger Abendzeitung hatte schwere Vorwürfe von Ulvi K. veröffentlicht. Demnach sollen zwei Kriminalbeamte den geistig behinderten Gaststättenhelfer nach seiner Festnahme während einer Vernehmung körperlich misshandelt und mit Psychoterror eingeschüchtert haben. Die Zeitung beruft sich dabei auf die Initiative "Freiheit für Ulvi", die den 27-Jährigen für unschuldig hält und für eine Wiederaufnahme des Verfahrens kämpft. Der Mann hatte ein Geständnis abgelegt, die neunjährige Peggy am 7. Mai 2001 getötet zu haben, hatte dieses aber später widerrufen.

H. aus Naila, der Sprecher der Initiative, und deren Gründerin R. aus Münchberg hatten Ulvi K. erstmals vergangenen Donnerstang für zwei Stunden in der Forensischen Station der Bezirksklinik Bayreuth besuchen können.

H. wiederholte gegenüber unserer Zeitung seine Aussage, wonach der Gastwirtssohn bei dem Gespräch berichtet habe, dass er nach seiner Verhaftung in den Räumen der Polizeidirektion Hof ständig angeschrieen worden sei, nichts zu essen und zu trinken bekommen habe und allein in Dunkelhaft gesteckt worden sei. Im weiteren Verlauf des Gesprächs habe er dann auch bestätigt, dass ihm körperliche Schmerzen zugefügt worden seien. H.: "Um ihm keine Worte in den Mund zu legen, bat ich ihn, an mir zu demonstrieren, wie dies gemacht wurde. Daraufhin griff er mir an die Schultern und drückte gezielt auf eine hinter dem Schlüsselbein liegende Stelle."

Für ihn und seine Begleiterin R. war klar: "Jeder, der eine Ahnung von Kampfsport hat, weiß, dass dort ein Nervenpunkt liegt, der stärkste Schmerzen auslöst. Dabei werden aber keinerlei Spuren hinterlassen."

Ulvi K. habe weiter erklärt, dass die rabiate Behandlung nach seiner Verhaftung in den Räumen der Polizeidirektion Hof erfolgt sei, noch bevor der Haftrichter und sein Rechtsanwalt anwesend waren. Vor deren Erscheinen hätten zwei Beamte, die Ulvi K. namentlich genannt habe, ihm damit gedroht, er solle die Vorfälle für sich behalten, da er sonst nie wieder auf freien Fuß komme.

H. hält die Aussage für "absolut glaubhaft". Ulvi K. habe keine Sekunde überlegt und völlig frei gesprochen. Die Frage, warum der Verurteilte erst jetzt redet und sich nicht längst seinen Anwälten oder dem Gericht anvertraut hat, beantwortete er so: Die beiden Beamten hätten Ulvi eingeschärft, weder seinen Eltern, noch seinem Arzt und den Anwälten davon zu erzählen. Daran habe er sich auch gehalten. H. kennt Ulvi von klein auf, dieser habe zu ihm "absolutes Vertrauen".

Anzeige habe er, H., nicht erstattet, da die Behörden verpflichtet seien, nach Bekanntwerden der Vorwürfe dieser Sache ohnehin nachzugehen. Die Staatsanwaltschaft Hof habe wegen der Vorwürfe ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, teilte Behördenleiter S. mit. Gegen wen ermittelt wird, wollte S. allerdings nicht sagen.

Die Hofer Polizeisprecherin W. verweigerte gestern jede Stellungnahme zu den Vorwürfen. Federführend sei die Staatsanwaltschaft, Journalisten sollten dort anrufen, riet sie.

Quelle: http://www.ariva.de/forum/Mordfall-Peggy-194367



melden

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 14:56
Der obige Bericht stand laut Foreneintrag in der "Abendzeitung" (das Datum des Berichts fehlt leider):
Foreneintrag von "Eichi" vom 06.06.2005 um 10:16 Uhr:

"Schwere Vorwürfe gegen die Hofer Polizei:

Zwei Kriminaler sollen den wegen Mordes an der neunjährigen Peggy verurteilten Ulvi K. während seiner Vernehmung körperlich misshandelt und mit Psychoterror eingeschüchtert haben.

Das berichtete die "Abendzeitung" und beruft sich dabei auf die Initiative "Freiheit für Ulvi", die ihn für unschuldig hält.

Die Polizei wollte sich zu den Vorwürfen gegenüber der "AZ" nicht äußern.

Nun prüft die Staatsanwaltschaft."

Quelle: http://www.ariva.de/forum/Mordfall-Peggy-194367
Welche "Abendzeitung" damit gemeint ist, weiß ich leider nicht. Dem eigentlichen Berichtstext nach zu urteilen scheint aber die "Nürnberger Abendzeitung" gemeint zu sein, denn in dem Bericht steht: "Die Nürnberger Abendzeitung hatte schwere Vorwürfe von Ulvi K. veröffentlicht." Leider hat der Schreiber "Eicher" in seinem Foreneintrag keinen Link und kein Datum zu dem Zeitungsbericht angeben. Es stellt sich auch die Frage, was aus den "Vorwürfen" geworden ist oder nach einem Sachstandsbericht.


melden

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 15:11
Nachtrag: Im Videofilm mit dem Profiler Dr. Thomas Müller berichtete Ulvi sinngemäß, dass jemand ihm bei einer Befragung oder Vernehmung angeblich von hinten in die Schulter gezwickt habe. Das habe ihm wehgetan. Von einer Folter oder einem Anbrüllen oder Psychoterror war in dem Filmbericht jedoch keine Rede. Auch von Dunkelhaft oder einem Einschüchtern war in diesem Filmbericht keine Rede. Es ist in dem Filmbericht nur von "strengen Verhörmethoden" die Rede.

https://www.youtube.com/watch?v=nt5HhlDmPpY

https://www.youtube.com/watch?v=-4FGIr99xO0


melden

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 15:48
@hawo
Zitat von hawohawo schrieb:Außerdem glaube ich der Frankenpost sowieso nicht mehr, wenn selbst Gudrun R. diese als unglaubwürdig, skandalös und meinungsmacherisch eingestuft hatte.
Ein wenig plump oder Ironie?

Was die Abneigung von Frau R. gegenüber der Frankenpost betrifft, so resultiert diese sicherlich nicht aus den (Prozess)begleitenden Berichten von 2001 – 2004, als vielmehr aus der Berichterstattung nach Gründung ihrer Initiative.

Konkret zu dem von Dir angesprochenen Gästebuch-Beitrag und von Frau R. stark kritisierten Artikel…
Familie Kulac wohne schon lange nicht mehr in Lichtenberg, sie habe das mentale Spießrutenlaufen nicht mehr ausgehalten.
Hier kann ich den Aufruhr der Dame absolut verstehen.

Umgehend nach dieser absoluten Falschdarstellung hat sich die Frankenpost öffentlich entschuldigt:

536ea5 fr

http://www.dbzorg.eu/Der%20Kosmonauten-Check.PDF (Archiv-Version vom 25.12.2016) (Links unten)


melden

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 16:02
Wenn ein geistig behinderter Mensch durch "strenge Vernehmungsmethoden" von Polizeibeamten befragt wird, sollte stets sein Betreuer oder Rechtsbeistand anwesend sein, damit sichergestellt ist, dass sich alles im Rahmen von Recht und Gesetz hält. Bei einem gesunden Menschen ist das nicht nötig, denn der kennt seine Rechte und dürfte in der Lage sein auch ohne Anwalt einem strengen Verhör standzuhalten oder den Beamten zu sagen: So bitte nicht, sonst beschwere ich mich !!!

Ich war mal Soldat bei der Bundeswehr und dort war es den Vorgesetzten durch strikte Vorschriften der Generalität oder des Verteidigungsministers verboten, einen Rekruten auch nur leicht anzufassen.

Das geht auch aus einem Focus-Bericht hervor, in dem es heißt: "Es ist ein Grundsatz seit Bestehen der Bundeswehr, dass ein Vorgesetzter zunächst mal seine Soldaten nicht mal anfassen darf."

Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/bundeswehrprozess_aid_264846.html


melden

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 16:17
Wenn man sich mit der Frage befasst, wie glaubhaft das Geständnis des Ulvi ist, kommt man nicht umhin, auch die Frage zu untersuchen, ob die "strengen Verhörmethoden" der Polizei sich nach dem Recht und Gesetz gerichtet haben und ob sichergestellt ist, dass die Rechte des Ulvi gewahrt wurden.

Nach der StPO ist bei Vernehmungen durch die Polizei vieles erlaubt, aber es ist auch einige strikt verboten. So ist es sicherlich verboten, einen geistig Behinderten in die Schulter zu zwicken. Fraglich ist auch, ob ein lautes Anschreien oder Anbrüllen des zu Vernehmenden durch Polizeibeamte erlaubt ist ?

Berichten war zu entnehmen, dass bei den Befragungen oder Vernehmungen des Ulvi durch die Polizei nicht immer und permanent sein Rechtsbestand anwesend war. Das ist ein großer Mangel, denn dadurch besteht leider keine Möglichkeit die Rechtmäßgkeit der Verhörmethoden zu untersuchen.


melden

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 16:32
Wir reden ja gerne über das Geständnis des Ulvi und fragen uns, ob das Geständnis auch glaubhaft ist. Interessant ist, dass vor dem Geständnis des Ulvi bereits das "Drehbuch" fertig war. Und zwar meine ich damit die Tathergangshypothese. Diese stammt laut Datum eines Schriftstückes vom 2. Mai 2002 und hat bereits das Geständnis des Ulvi am 2. Juli 2002 vorweggenommen. War das Hellseherei ?


melden

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 16:39
Der Professor wusste anscheinend nichts von der Tatherganghypothese, die bereits am 30. April 2002 vorglag und am 2. Mai 2002 (ausweislich des Datums auf dem Schriftstück) besprochen wurde:
Das Gericht beauftragt den Leiter des Instituts für forensische Psychiatrie an der Charité in Berlin, K., mit einem Gutachten über die Glaubwürdigkeit des Geständnisses, das Ulvi K. abgelegt hatte. K. kommt zu dem Ergebnis, dass Ulvis Geständnis mit hoher Wahrscheinlichkeit einen realen Erlebnishintergrund hat. Ulvi habe einen längeren Geschehensablauf konkret und mit vielen Details in schlüssigen räumlichen und zeitlichen Verknüpfungen dargestellt.

Er habe Einzelheiten geschildert, die, wenn er die Geschichte erfunden hätte, keine Funktion für den Geschehensablauf hätten, beispielsweise den Sturz über den Stein. Er habe ein psychologisch schlüssiges Motiv für die Tat angegeben. Seine Angaben seien über einen Zeitablauf von mehreren Wochen konstant geblieben. Dies alles sei bei der verminderten Intelligenz Ulvis nicht möglich, wenn die Darstellung nicht auf wirklichem Erleben beruhe.

Es gebe auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Vernehmungsbeamten Ulvi einen bestimmten Ablauf suggeriert hätten, stellt K. fest. Bis zum Beginn des Geständnisses am 2. Juli (2002) habe die Polizei noch kein Tatszenario gehabt, das sie Ulvi hätte suggerieren können. K. weiß offensichtlich nichts von der Existenz einer "Tathergangshypothese", die als Ergebnis einer Besprechung der Soko Peggy 2 am 30. April 2002 von dem Profiler H. aufgestellt worden war.

Diese Hypothese kommt dem von Ulvi K. gestandenen Tatgeschehen sehr nahe: "Grund für die Eskalation könnte die Vergewaltigung der Peggy durch Ulvi im Vorfeld sein und er am 7. 5. 01 bei einer erneuten Kontaktaufnahme eine Überreaktion auf ihre Flucht vor ihm zeigte, wobei eine Einwirkung auf den Hals aufgrund von Schreien der Peggy nicht auszuschließen ist. Bei der Beseitigung der Leiche wirkten (noch) weitere Personen (evtl. enges familiäres Umfeld des Ulvi) mit."

Quelle: SZ-Bericht: Fall Peggy Der lange Schatten der Ungewissheit vom 18.08.2012
Warum hat man dem Herrn Professor nichts von der Tathergangshypothese vom 2. Mai 2002 gesagt?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 17:20
@Scipper: das mit dem schmerzhaften Anfassen kenne ich auch, es war sogar mal bei der BI ein handgeschriebener Zettel von Ulvi zu sehen, auf dem er das schilderte. Also gehe ich davon aus, dass die Ermittler sich wirklich auf die genannte Weise an ihm vergriffen haben.

Ich kriege nur den zeitlichen Zusammenhang noch nicht hin. Am Tag des ersten Geständnisses war der Anwalt den ganzen Vormittag anwesend und wäre doch sicherlich vehement eingeschritten, wenn es zu verbalen oder körperlichen Übergriffen gekommen wäre. Und genau an diesem eigentlich normalen Tag, nachdem er in den Wochen vorher offensichtlich über Stunden und ohne Anwalt so unter Druck gesetzt wurde und standhielt, gesteht er die Tat. Hätte er da nicht schon viel eher körperlich oder geistig zusammenbrechen müssen?
Konkret zu dem von Dir angesprochenen Gästebuch-Beitrag und von Frau R. stark kritisierten Artikel…

Familie Kulac wohne schon lange nicht mehr in Lichtenberg, sie habe das mentale Spießrutenlaufen nicht mehr ausgehalten.

Hier kann ich den Aufruhr der Dame absolut verstehen.
Ich, ehrlich gesagt nicht. Leider ist entweder der Artikel oder die entsprechende Zeile aus dem Artikel: http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/fp+mordfall+peggy.artikel/art2388,1636300
verschwunden.

Kann des ein einfacher und peinlicher Schreibfehler gewesen sein: "Frau Knobloch wohnt schon lange nicht mehr in Lichtenberg, sie hat das mentale Spießrutenlaufen nicht mehr ausgehalten."

Warum so ein Geschrei wegen eines leicht zu korrigierenden Fehlers?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 17:26
In der Forum-Bildergalerie hat Bayernwastl ein Schriftstück vom 2. Mai 2002 eingestellt. Dieses Schrifrtstück betrifft eine Besprechung vom 30. April 2002 mit dem Betreff: "Konzept für die Vernehmung des Ulvi K." Darauf geht hervor, dass damals eine Tatherganghypothese vorlag:
"1. Tathergangshypothese

Im vorliegenden Delikt dürfte es zu einer Eskalation im Handlungsablauf gekommen sein, von einer geplanten Tötung ist nicht auszugehen. Grund für die Eskalation könnte die Vergewaltigung der Peggy durch Ulvi im Vorfeld sein und er am 7. 5. 01 bei einer erneuten Kontaktaufnahme eine Überreaktion auf ihre Flucht vor ihm zeigte, wobei eine Einwirkung auf den Hals aufgrund von Schreien der Peggy nicht auszuschließen ist. Bei der Beseitigung der Leiche wirkten (noch) weitere Personen (evtl. enges familiäres Umfeld des Ulvi) mit."

Quelle: /i/tc866a4_b8ccd8_Tathergangshypothese_1_1.jpg
Der Text der "Tathergangshypothese" geht auch aus dem SZ-Bericht vom 18.08.2012 hervor. Der Professor scheint das aber leider nicht gewusst zu haben, denn in dem Zeitungsbericht steht:
Zitat von ScipperScipper schrieb:"Es gebe auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Vernehmungsbeamten Ulvi einen bestimmten Ablauf suggeriert hätten, stellt K. fest. Bis zum Beginn des Geständnisses am 2. Juli (2002) habe die Polizei noch kein Tatszenario gehabt, das sie Ulvi hätte suggerieren können. K. weiß offensichtlich nichts von der Existenz einer "Tathergangshypothese", die als Ergebnis einer Besprechung der Soko Peggy 2 am 30. April 2002 von dem Profiler H. aufgestellt worden war."
Es mag sein, dass die Polizei dem Ulvi nichts "suggeriert" hat, aber der Satz, dass die Polizei bis zum Beginn des Geständnisses am 2. Juli 2002 noch kein "Tatszenario" gehabt hatte, stimmt nicht ganz, wenn feststellbar ist, dass bereits 2 Monate vorher eine "Tatherganghypothese" vorgelegen hat !!!

Natürlich ist dies keine sehr ausführliche "Tathergangshypothese", aber immerhin ist es eine Annahme, dass sich die Tat so abgespielt haben könnte, also im Großen und Ganzen. Wobei man normalerweise aber auch eine logisch durchdachte Begründung für seine Thesen und Theorien haben sollte. Diese Begründung fehlt jedoch in diesem Schriftstück vom 2. Mai 2002. Man wusste also noch nicht genau, wie sich der Tathergang im Detail abgespielt hat. So ist zwar dort von einer Flucht des Opfers die Rede, aber anscheinend wusste man noch nicht, wo der mutmaßliche oder reale Fluchtweg war. Die Ausschmückungen der Theorie erfolgten erst durch das Geständnis des Ulvi, der insoweit erheblich bei der Fallauflärung mitgewirkt hat, fast wie ein Kriminalist - obgleich man sich fragen muss, wie er das alles geschafft haben kann, wenn er gar nicht der Täter ist, wie er sagte? Der er widerrief ja alles !!!


melden

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 17:36
Korrektur: Der Ulvi widerrief ja alles !!! Er widerrief das Geständnis, weil es nicht stimmte. Das denke ich. Denn würde ich denken, dass er den Mord begangen hat, würde ich hier gar nichts schreiben !!!


melden

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 17:40
@Scipper: ham wirs jetzt?

Du hast auf dieser Seite des Threads ganz klar mit 9:3 gegen die anderen Forenmitglieder gewonnen!

Bei der Menge an kurz hintereinander geposteten Beiträgen läufst Du Gefahr, einfach überlesen zu werden.

Ich würde ja gerne antworten habe aber a) gar keinen Überblick mehr, worauf und b) Angst, dass inzwischen schon zwei neue Beiträge reinkommen.

Oder hast Du irgendwo ein geheimes Beiträgelager, das Freitag leer werden muss?


melden

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 17:47
@hawo du hast geschrieben:
Zitat von hawohawo schrieb:Ich kriege nur den zeitlichen Zusammenhang noch nicht hin. Am Tag des ersten Geständnisses war der Anwalt den ganzen Vormittag anwesend und wäre doch sicherlich vehement eingeschritten, wenn es zu verbalen oder körperlichen Übergriffen gekommen wäre. Und genau an diesem eigentlich normalen Tag, nachdem er in den Wochen vorher offensichtlich über Stunden und ohne Anwalt so unter Druck gesetzt wurde und standhielt, gesteht er die Tat. Hätte er da nicht schon viel eher körperlich oder geistig zusammenbrechen müssen?
Ich bekomme den zeitlichen Ablauf ab dem 2. Mai 2002 bis zum 2. Juli 2002 durchaus zusammen:

- 30. April 2002: Besprechung der "Tathergangshypothese" laut Aktenvermerk vom 2. Mai 2002.

- 2. Juli 2002: Vernehmung von 7:55 Uhr bis 10:37 Uhr - danach geht der Anwalt vom Ulvi weg.

- 2. Juli 2002 nach 10:37 Uhr: Ulvi legt unverhofft sein Geständnis ab, ohne seinen Anwalt. Dauer: 40 Minuten. Der Beamte fertigt ein Gedächtnisprotokoll, da leider keine Tonbandaufzeichnung vorliegt.

Druck wurde dabei sicher nicht ausgeübt, also kein Schulterzwicken und auch keine Brüllerei, denn das war nicht nötig, weil der Ulvi halt auspacken wollte, um seine Ruhe zu haben, wie er sagte oder wie er auf dem Zettel schrieb, weil an dem Tag angeblich einfach nur "fix und fertig" war mit den Nerven !!!


melden

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 17:57
@hawo

Ob ich einen oder 100 Beiträge am Stück schreibe, muss dir egal sein, denn es geht um den Fall und nicht um deine Witzchen, um vom Thema abzulenken, wie du das bereits seit Monaten versuchst !!!

Du reitest auf dem Urteil herum - nach dem Motto - die Obrigkeit kann sich nicht irren. Sie kann sich aber irren, denn niemand ist unfehlbar. Sogar der Herr Professor kann sich geirrt haben, denn er hat anscheinend nicht mal gewusst, dass es am 2. Mai 2002 bereits eine Tathergangshypothese gab !!!

Du lenkst hier immer geschickt mit Witzchen vom Thema ab, aber bei mir funktioniert das nicht !!!


melden

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 18:12
@hawo

Wo ist denn dein Problem, hier alles der Reihe nach zu lesen? Ob ich einen Beitrag am Stück schreibe oder ein paar Beiträge hintereinander, weil ich zwischendurch was anderes zu tun habe oder in den Berichten nach wörtlichen Reden oder nach Quellenangaben suche, spielt keine Rolle.

Das hier ist kein Chatroom - sondern ein Forum - und wenn du gerne Dialoge mit Usern hast, musst du einen Chatroom aufzusuchen. Da kannst du dann auch deine Witzchen machen, wie es beliebt.

Fakt ist, dass das Urteil mehr Fragen aufwirft, als gut ist. Selbst der Laie erkennt, dass es in diesem Fall an greifbarebn Fakten fehlt. Das Geständnis des Ulvi ist nichts wert. Er hat es ja widerrufen.


melden

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 18:34
Selbst der international anerkannte Kriminalpsychologe und Profiler Dr. Thomas Müller hat gesagt, dass kein objektiver Sachbeweis vorliegt und dass fast alles nur auf dem Geständnuis des Ulvi beruht. Jeder Mensch kann Geschichten oder Märchen erfinden. Wie kann denn ein Gericht einem Menschen alles glauben, der bekannt ist für seine rege Fantasie und für seine erfundenen Stories? Der Ulvi muss sich damals ja wie ein Star gefühlt haben, als sogar der Herr Professor aus Berlin mit ihm geredet hat. Dem Professor soll der Ulvi aber bei einem Gespräch gesagt haben, dass er das alles nur erfunden hat. Er hat gemeint, er sei der Erfinder, vermutlich weil er nicht merkte, dass man es ihm möglicherweise alles eingetrichtert hat, aufgrund der Tathergangshypthese.


melden

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 18:55
Wenn es so ist, wie in dem SZ-Bericht vom 18.08.2012 steht, wusste der Herr Professor anscheinend nicht, dass bereits zwei Monate vor dem Gestälndnis des Ulvi eine schriftliche Tathergangshypothese vorlag, wobei das wohl das "Drehbuch" für die weiteren Vernehmungen des Ulvi durch die SOKO war:
"Es gebe auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Vernehmungsbeamten Ulvi einen bestimmten Ablauf suggeriert hätten, stellt K. fest. Bis zum Beginn des Geständnisses am 2. Juli (2002) habe die Polizei noch kein Tatszenario gehabt, das sie Ulvi hätte suggerieren können. K. weiß offensichtlich nichts von der Existenz einer "Tathergangshypothese", die als Ergebnis einer Besprechung der Soko Peggy 2 am 30. April 2002 von dem Profiler H. aufgestellt worden war."

Quelle: SZ-Bericht: Fall Peggy Der lange Schatten der Ungewissheit vom 18.08.2012
Wieso meinte der Professor, dass die SOKO vorher kein Tatszenario hatte, wenn doch erstens klar ist, dass man den Ulvi vorher bereits monatelang als Tatverdächtigen befragt hatte und dass zweitens ein Profiler aus München darauf aufbauend eine Tathergangshypothese erstellt hatte, die auf der Annahme beruhte, dass das Kind Peggy vor dem Ulvi die Flucht ergriffen hat, obgleich der Ulvi das damals noch gar nicht gesagt hatte? Sogar über das Verstecken der Leiche hatte der Profiler sich seine Gedanken gemacht. Das beweist doch, dass man sich bereits vor dem Geständnis auf den Ulvi als Täter fixiert hatte und sich dabei sicherlich auch überlegt hat, wie der angebliche Tathergang gewesen sein kann oder sogar sein muss, damit es passt. Da gab es nicht mehr viel Freiraum für den Ulvi, um was von Grund zu erfinden, sondern allenfalls Freiraum, um einen moosbewachsenen Stein zu erfinden und um die Geschichte etwas auszuschmücken, wie mit der Zigarettenpause nach dem angeblichen Mord !!!


melden

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 19:19
@hawo

Aber nehmen wir einfach mal an, das Geständis wäre vom Ulvi nicht erfunden worden, dann muss man sich aber doch fragen, wer die angebliche Leiche des Mordopfers wo versteckt hat. Der Ulvi kann die Leiche nicht versteckt haben, denn das sagte sogar der Profiler in seiner Tatherhergangshypothese.
Die angebliche Tathergangshypothese laut Schriftstück vom 2. Mai 2002:

"Im vorliegenden Delikt dürfte es zu einer Eskalation im Handlungsablauf gekommen sein, von einer geplanten Tötung ist nicht auszugehen. Grund für die Eskalation könnte die Vergewaltigung der Peggy durch Ulvi im Vorfeld sein und er am 7. 5. 01 bei einer erneuten Kontaktaufnahme eine Überreaktion auf ihre Flucht vor ihm zeigte, wobei eine Einwirkung auf den Hals aufgrund von Schreien der Peggy nicht auszuschließen ist. Bei der Beseitigung der Leiche wirkten (noch) weitere Personen (evtl. enges familiäres Umfeld des Ulvi) mit."

Quelle: /i/tc866a4_b8ccd8_Tathergangshypothese_1_1.jpg
Selbst ein Laie wird wissen, dass man eine Leiche nicht am hellichten Tag ungehindert auf der Schulter durch die Landeschaft oder einen Ort tragen kann, denn das würde sicherlich Aufsehen erregen. Also stellt sich die Frage, wer den angeblichen Leichenabtranport vom Tatort durchgeführt hat und wohin der angebliche Helfer oder Mitwisser die angebliche Leiche des Mordopfers danach verbrachte ?


melden

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 19:29
@Scipper
Geht es jetzt schon wieder los, daß Du ein sich wiederholendes Posting nach dem anderen absetzt und dann recht patzig wirst, wenn man Dich drauf hinweist?

Zur Erinnerung: Es ist grade mal ein paar Tage her, daß Du Besserung gelobt hast...Schon vergessen?

Zur Sache drei Dinge:
Der Profiler hatte immerhin die Info, der Ulvi habe die Peggy vergewaltigt. Insofern macht sein Szenario durchaus Sinn, als Hypothese wohlgemerkt.
Ulvi hat den bewachsenen Stein eben nicht erfunden, der lag tatsächlich da (für die Beamten offenbar zunächst nicht ersichtlich). Warum hat der Ulvi auf diesen Stein hingewiesen und nicht einfach behauptet, die Peggy wäre zB auf der Treppe gestolpert (wäre bei einer erfundenen Geschichte doch näherliegend) ?
Niemand geht davon aus, daß der Ulvi die Leiche selbst versteckt hat. Sind Dir die Beiträge zu diesem Thema entgangen?

Im Übrigen bin ich es leid, hier immer wieder den Vorwurf zu lesen, man wolle vom Thema Peggy ablenken, nur weil man anderer Meinung ist. Solche Vorwürfe sind einfach unredlich.


melden

Peggy Knobloch

26.10.2012 um 19:35
@Mao1974

Lass es gut sein, ich gelobe Besserung, in dem Sinne, dass ich in Zukunft meine Beiträge etwas mehr zusammenfasse. Nun aber zurück zum Fall. Ich denke, dass das gesamte Geständnis des Ulvi von ihm erfunden wurde. Und zwar ungewollt, indem er aus den Fragen erkannte, worum es ging. Die Fragen der SOKO beruhten auf der Tathergangshypothese des Profilers, die aus dem Aktenvermerk vom 2. Mai 2002 ersichtlich ist. Ulvi hat den Tathergang natürlich nicht von Grund auf erfunden, sondern sich nach den gezielten Fragen gerichtet und das Ganze etwas ausgeschmückt. Er kann halt gut Geschichten erfinden.


melden