Peggy Knobloch
05.01.2013 um 06:15@hawo schrieb gestern 15:02 auf meinen Eintrag von gestern 12:21
stellte auf Seite 163 um 01.06.2012, 0:30 folgendes ein:
Ich muss nicht lügen, ich kann lesen.
Auszug: "...den Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB) in der qualifizierten Form der öffentlichen Begehung durch Verbreitung von Schriften erfüllt. Die in den Fragen enthaltenen Behauptungen seien so beschaffen, daß ein Normalleser den Eindruck haben müsse, die Verantwortlichen seien für ... ... Als Verantwortliche kämen für den Normalleser mindestens die Mitglieder der BI, Ulvis Familie und deren nahestehenden Unterstützer in Betracht. Diese seien zwar in den Publikationen nicht mit Namen, wohl aber in ihren Funktionen und dem gemeinsamen Interesse, auch für Außenstehende erkennbar genannt.
hawo schrieb:Selbst das "sinngem." macht diese Lüge nicht wahrer.@hawo
stellte auf Seite 163 um 01.06.2012, 0:30 folgendes ein:
Es gibt diesen abgedroschen - aber doch oft wahren - Spruch:Selbst diese Frage ist eine Unterstellung und evtl. durchaus strafbar.
"Angriff ist die beste Verteidigung".
Könnte es evtl. dort - bei den Ulvi-Ist-Unschuldig-Leuten jemanden geben, der von sich ablenkt??
Ich muss nicht lügen, ich kann lesen.
Auszug: "...den Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB) in der qualifizierten Form der öffentlichen Begehung durch Verbreitung von Schriften erfüllt. Die in den Fragen enthaltenen Behauptungen seien so beschaffen, daß ein Normalleser den Eindruck haben müsse, die Verantwortlichen seien für ... ... Als Verantwortliche kämen für den Normalleser mindestens die Mitglieder der BI, Ulvis Familie und deren nahestehenden Unterstützer in Betracht. Diese seien zwar in den Publikationen nicht mit Namen, wohl aber in ihren Funktionen und dem gemeinsamen Interesse, auch für Außenstehende erkennbar genannt.