Hallo
@all:
Da ich gerade meine letzten 644 Posts durchgehe, bin ich im Zusammenhang mit dem jetzt angezweifelten ersten Geständnis auf einen interessanten Fakt gestoßen:
Ulvi hat am 02.07. gestanden.
Er wiederholt dieses Geständnis - offensichtlich im Beisein des Anwalts - am 23.07., wobei er erstmals seinen Vater als Mittäter ins Spiel bringt.
Dennoch erlaubt sein Anwalt der Polizei ausdrücklich, während seines Urlaubs zwischen dem 24.07. und 14.8. Ulvi weiter zu befragen. Aus seiner Erfahrung als Anwalt wissend, dass sogar eine Tatrekonstruktion anstehen könnte.
Trotz des zweifelhaften Geständnisses. Ich versteh das nicht ganz, normalerweise hätte er Ulvi doch schon beim geringsten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vernehmung den sofortigen Widerruf nahelegen und danach den Mund zukleben müssen.
@Frankenblick: nachdem einige akzeptable Beiträge von Dir kamen, postest Du heute:
Frankenblick schrieb:Hawo meinte einmal in seinem "Missionseifer" schreiben zu müssen, sinngem.: Ob nicht ein Mitglied der BI, oder ein Nahestehender, ein Interesse haben könnte, andere zu beschuldigen, um von sich abzulenken.
Das ist leider so nicht richtig: In meinem Posts auf Seiten 162 gehe ich auf einen Beitrag von MinnieMaus ein und betone sogar die Gefährlichkeit solcher Aussagen:
@MinnieMaus: wir müssen vorsichtig sein, wenn wir solche Vermutungen äußern.
Selbst das "sinngem." macht diese Lüge nicht wahrer.
@Scipper: vielen Dank für den FP Beitrag! Wenn ich mich recht entsinne, ist jedoch Peggy nur beim angeblichen Einsteigen in den roten Mercedes beobachtet worden, oder? Ich finde im Urteil keine Hinweise darauf. Obwohl der Ansatz mit den Autos äußerst interessant ist! Zumindest das erste hätte doch ermitelt werden müssen, da dei Zeugin ja angab das Kennzeichen zu kennen.