Peggy Knobloch
01.01.2013 um 19:00Ok, vielleicht können wir wieder zum Thema zurückkehren?
Es ging ja um die "neuen Entwicklungen", die (dank Hopingfortruth) im Zeitungsartikel nachzulesen sind.
Wie lest Ihr eigentlich den Artikel aus der Frankenpost? War der Autor selbst anwesend in der Verhandlung oder berichtet er aus zweiter Hand?
Ich habe den Eindruck, dass letzteres zutrifft. Leider. Denn die vielen indirekten Reden geben streng genommen nur die Meinung einer Dritten Partei wider und nicht erwiesene Fakten. Und dementsprechend hilft er uns nicht so wirklich weiter.
Soweit ich das herauslese hatte dieses Verfahren wegen Beleidigung seitens des Angeklagten den Sinn, die Glaubwürdigkeit eines Ermittlers zu zerstören und seitens des Klägers, weitere Beleidigungen zu unterbinden.
Während ich letzteres noch verstehen kann, versuche ich vergeblich, ersteres in einen schlüssigen Zusammenhang mit einer möglichen Wiederaufnahme zu bringen. Selbst wenn die Glaubwürdigkeit erschüttert wäre (was sie nicht ist), so träfe das ja nur auf einen einzigen Ermittler zu und müsste für alle Beteiligten wiederholt werden, um der Argumentation folgen zu können. Denn nur wenn alle Unterzeichner des ersten Geständnisses falsches Zeugnis abgelegt hätten könnte dieses angezweifelt werden. Blieben noch die vielen weiteren Geständnisse gegenüber vielen weiteren Personen, was macht man damit?
Deshalb nochmals meine Fragen von vor einigen Tagen:
Es ging ja um die "neuen Entwicklungen", die (dank Hopingfortruth) im Zeitungsartikel nachzulesen sind.
Wie lest Ihr eigentlich den Artikel aus der Frankenpost? War der Autor selbst anwesend in der Verhandlung oder berichtet er aus zweiter Hand?
Ich habe den Eindruck, dass letzteres zutrifft. Leider. Denn die vielen indirekten Reden geben streng genommen nur die Meinung einer Dritten Partei wider und nicht erwiesene Fakten. Und dementsprechend hilft er uns nicht so wirklich weiter.
Soweit ich das herauslese hatte dieses Verfahren wegen Beleidigung seitens des Angeklagten den Sinn, die Glaubwürdigkeit eines Ermittlers zu zerstören und seitens des Klägers, weitere Beleidigungen zu unterbinden.
Während ich letzteres noch verstehen kann, versuche ich vergeblich, ersteres in einen schlüssigen Zusammenhang mit einer möglichen Wiederaufnahme zu bringen. Selbst wenn die Glaubwürdigkeit erschüttert wäre (was sie nicht ist), so träfe das ja nur auf einen einzigen Ermittler zu und müsste für alle Beteiligten wiederholt werden, um der Argumentation folgen zu können. Denn nur wenn alle Unterzeichner des ersten Geständnisses falsches Zeugnis abgelegt hätten könnte dieses angezweifelt werden. Blieben noch die vielen weiteren Geständnisse gegenüber vielen weiteren Personen, was macht man damit?
Deshalb nochmals meine Fragen von vor einigen Tagen:
Was würden denn diese Anschuldigungen in Bezug auf das Geständnis ändern? Der diesbezügliche Vorwurf besteht ja darin, dass mind. einer der Unterzeichner des ersten Geständnisses gar nicht anwesend war. Würde dadurch das ganze Geständnis hinfällig oder wäre das "nur" eine disziplinarische Sache? Und was würde das für die Bewertung und Verwertbarkeit der weiteren Geständnisse bedeuten?Ich befürchte ja, dass hier kein einziger Schritt in Richtung "Entlastung Ulvis" gemacht wurde/wird.