Peggy Knobloch
31.05.2012 um 16:28@LivingElvis
Ich hätte den Ulvi nicht nur freigesprochen aus Mangel an Beweisen, sondern ich hätte außerdem auch gewisse Rügen erteilt, weil der Ulvi ohne seinen Rechtsbeistand vernommen wurde. Zudem hätte ich gefragt, warum keine Sachbeweise vorgelegt wurden, um das Geständnis zu untermauern.
Ich hätte den Ulvi nicht nur freigesprochen aus Mangel an Beweisen, sondern ich hätte außerdem auch gewisse Rügen erteilt, weil der Ulvi ohne seinen Rechtsbeistand vernommen wurde. Zudem hätte ich gefragt, warum keine Sachbeweise vorgelegt wurden, um das Geständnis zu untermauern.