ramisha schrieb:, erhebt sich die Frage: Wie war das Wetter im April/Mai 2001?
Badewetter? Um die Jahreszeit zumeist nicht, schon garnicht in einem offenen See.
Laut
http://www.chroniknet.de/daly_de.0.html?year=2001&month=5&day=01"deutlich zu warm". Ob das für die ganze BRD gilt, weiß ich nicht.
Scipper schrieb:Er musste nur die Geschichten erzählen, die man von ihm hören wollte. Und wenn er sie nicht selbst erlebt hat, musste er sie so erzählen, dass sie so klangen als habe er das erlebt. Auf dem Gebiet der Fantasie (Fabulation) ist er nicht minderbegabt. Das steht in einem psychologischen Gutachten.
Vorsicht! Wenn man schon die Gutachten anführt, dann bitte richtig.
Laut dem Gutachten Dr. Webers habe der thematische Apperzeptions-Test gezeigt, "dass der Angeklagte in flüssiger Weise lebendige, fantasievolle Geschichten erzählen könne, wofür auch die Ergebnisse des Angeklagten beim Rorschach Formdeuteverfahren, die auch auf die Fähigkeit des Angeklagten zu sorglosem, konfabulatorischem Anbieten von Einfällen hindeuten, sprächen. Der Angeklagte sei jedoch ein intellektuell ausgesprochen schwach begabter mit wenig planender Phantasie ausgestattet." (s.74)
Dr. Weber kommt auch zu einem eindeutigen Ergebnis: "Er (Ulvi) habe insgesamt hierbei - wie auch in der Hauptverhandlung - den Eindruck hinterlassen, als habe er die Ebene des Berichts über einen Bericht verlassen und schildere Erlebtes. Die hohe zeitliche Konstanz der Angaben des Angeklagten spreche insbesondere angesichts der niedrigen Intelligenz desselben für einen realen Erlebnishintergrund." (S.73)
Zum selben Ergebnis kommt auch Prof. Dr. Kröber:
"Der Sachverständige Professor Dr. Kröber führte weiter aus, dass diese intellektuell ausgesprochen schwache Begabung des Angeklagten, der mit wenig planender Fantasie ausgestattet sei, in Zusammenschau mit der bei den Geständnissen, insbesondere der Dokumentation der Tatrekonstruktion in der Bild-Ton-aufzeichnung vom 30.07.2002 ersichtlichen, zielstrebigen, zügigen Wiedergabe der Ereignisse ausschließe, dass der Angeklagte das in den Geständnissen Wiedergegebene frei erfunden habe" (S.75)
Auch Dr. Nedopil kommt zu keinem anderen Ergebnis und greift sogar die Möglichkeit auf, dass Ulvi sich mit den Geständnissen wichtig machen wollte, bzw. über Beachtung freute:
"Der Sachverständige (Nedopil) hat ausgeführt, der Angeklagte habe kein schlüssiges Motiv für eine unwahre Selbstbelastung bei seinen Geständnissen.
Es sei auszuschließen, dass der Angeklagte gestand, um eine große Medienaufmerksamkeit zu erfahren, da zum Zeitpunkt seiner Geständnisse er keine große Medienaufmerksamkeit erfahren hatte und auch nicht damit rechnen konnte. Darüber hinaus sei er nicht als massiv geltungssüchtig, alle Mittel nutzend, um ins Zentrum der Betrachtung zu rücken, einzuschätzen." (S.70)
Also wenn man die Gutachten schon anführt, dann ist es unzulässig die Schlussfolgerung der Gutachter einfach unter den Tisch fallen zu lassen und sich lediglich einige wenige Punkte, die einem genehm erscheinen "rauszupicken".