Peggy Knobloch
29.05.2012 um 22:25@LivingElvis
Es geht nur um die Abfuhr der Container für Fleischabfälle ab dem Tag von Peggys Verschwindens.
Es geht nur um die Abfuhr der Container für Fleischabfälle ab dem Tag von Peggys Verschwindens.
Das ist immer gleich.Scipper schrieb:Es geht nur um die Abfuhr der Container für Fleischabfälle ab dem Tag von Peggys Verschwindens.
Kommt auf die Größe der Schredderanlage an. N mittelgroßer Schredder haut das alles klein und Schweine sind Allesfresser.DeepThought schrieb:Ungeprüft in die Schweinemast, wo Gabeln, Messer und was weiß ich teilweise noch im Abfall vorhanden waren.
Das Verbot gilt seit November 2006 in Deutschland.Peggy starb lt Urteil 2001....
In Deutschland hatte die Verfütterung erhitzter Speisereste in der Schweinemast eine lange Tradition. Eingesammelt wurden und werden Lebensmittelreste (unverpackt und verpackt) in Kantinen, Mensen, Kleingastronomie, Restaurants und Hotels. Seit dem 1. November 2006 ist diese Verfütterung EU-weit verboten.Wikipedia: ReFood
Ja. Wenn Du 2-3 Seiten im Thread zurückblätterst kannst Du da alles Wesentliche zu lesen.DeepThought schrieb:War jetzt im Urteil von "Schwimmbad" die Rede???