@hawo Du hast Deine Definition offensichtlich aus Wikipedia.
"Unter Arten von Bäder" ist dort gelistet:
Freibad
Hallenbad
Sportbad
Thermalbad
Solebad
Allwetterbad
Stadtbad
Freizeitbad
Erlebnisbad
Volksbad
Wellenbad
Den Badesee suchst Du vergeblich. Dem fehlt es am wesentlichen Merkmal des Schwimmbeckens.
Dies ist doch Quatsch:
hawo schrieb:In meiner Jugend war ein Schwimmbad eine Einrichtung, wo ich schwimmen gehen konnte. Völlig egal, ob mit oder ohne Kacheln.
Im Atlantik kann ich auch schwimmen gehen. Aber es käme doch niemand auf die Idee ihn als "Schwimmbad" zu bezeichnen. Auch würde wohl niemand sagen, er fahre ins "Schwimmbad" wenn er an den Chiemsee, den Bodensee oder den Königssee fährt.
hawo schrieb:prima. Da hat das Gericht eine in Deinen Augen falsche Bezeichnung verwendet: damit sind natürlich drei Berufsrichter und zwei Schöffen sowas von unqualifiziert, dass mindestens berechtigte Zweifel am Urteil angebracht sind. Ein Wort aus 132 Seiten...
P.S.: ich hab sogar Schreibfehler gefunden, wollen wir die auch noch verwenden?
Du übertreibst.
Was sonst noch falsch ist, können wir gar nicht wissen. Es erübrigt sich eine Spekulation darüber.
Wie gesagt, hier hat es keine Auswirkungen, weil es egal ist, ob der Missbrauch am Badesee, Schwimmbad oder am Sportplatz stattgefunden hat. Trotzdem - solche Sachen gibt es leider mehr als man denkt. Und oft haben sie einfach größere Auswirkungen, Warum also unnötigerweise unscharfe Begriffe verwenden?
Ich hab da schon Dinge vor Gericht erlebt, das glaubst Du nicht. Da hat die Zeugin, die eindeutig "grün" gesagt hat, im Urteil auf einmal "blau" gesagt. Mit dem Ergebnis, dass sich die gesamte Aussage ins Gegenteil verkehrt. Mit fatalen Auswirkungen für die Urteilsfindung.
Ich kann Dir ebenso ein Urteil zeigen, wo genau an so einem schlampigen Moment, der Richter seine Argumentationskette beginnt, an dessen Ende er sich freut, dem Angeklagten die Lüge nachgewiesen zu haben. Tatsächlich hat er aber lediglich seine eigenen Schwächen im Schreib-Lese-Verständnis manifestiert. Gottlob gabs da ein Wortprotokoll. Vorm LG wär da nie wieder was dran zu rütteln gewesen.
Warum also, soll ein Handwerker millimetergenau arbeiten müssen, während ein Richter mal locker behaupten kann, dass ein Martinshorn nur (!) vor dem Streifenwagen zu hören ist? Warum ist es für einen Richter, ob mit oder ohne IQ über 100, verzeihlich, wenn er den Unterschied zwischen "Behandlung" und "Beobachtung" nicht kennt?
Genau DAS sind die Dinge, weswegen der Geiger meinte, dass man in Deutschland statt einen Prozess zu führen ebenso gut würfeln könne.