Peggy Knobloch
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
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Peggy Knobloch
29.05.2012 um 23:24@LivingElvis
Alter Schwede, wenn da geschlampt werden darf auf die Art und Weise, möchte ich nicht wissen, wo noch überall geschlampt wurde.
Alter Schwede, wenn da geschlampt werden darf auf die Art und Weise, möchte ich nicht wissen, wo noch überall geschlampt wurde.
Peggy Knobloch
29.05.2012 um 23:25@LivingElvis
Kleine Schreibfehler sind verzeihlich. Schwimmbad statt Badesee oder Hof statt Bayreuth. Nur macht es halt keinen sehr guten Eindruck, wenn in einem Urteilstext mehrere Schreibfehler enthalten sind.
Kleine Schreibfehler sind verzeihlich. Schwimmbad statt Badesee oder Hof statt Bayreuth. Nur macht es halt keinen sehr guten Eindruck, wenn in einem Urteilstext mehrere Schreibfehler enthalten sind.
Peggy Knobloch
29.05.2012 um 23:27@Scipper
Ne, ist nicht verzeihlich. Von einem Gericht erwarte ich mir, dass es genau und korrekt arbeitet.
So kann man sich täuschen... :o
Ne, ist nicht verzeihlich. Von einem Gericht erwarte ich mir, dass es genau und korrekt arbeitet.
So kann man sich täuschen... :o
Peggy Knobloch
29.05.2012 um 23:30DeepThought schrieb:Alter Schwede, wenn da geschlampt werden darf auf die Art und Weise, möchte ich nicht wissen, wo noch überall geschlampt wurde.Das Schlimme ist, dass Du hier -im Gegensatz zu allen anderen- nichts dagegen tun kannst.
Scipper schrieb:Kleine Schreibfehler sind verzeihlich. Schwimmbad statt Badesee oder Hof statt Bayreuth. Nur macht es halt keinen "sehr guten" Eindruck, wenn in einem Urteilstext mehrere Schreibfehler enthalten sind.Nein, die sind nicht verzeihlich. Es geht da um menschliche Schicksale und da ist keine Schlamperei verzeihlich.
Ich habs auch schon erlebt, dass Aussagen in solchen Urteilen komplett rumgedreht wiedergegeben worden sind. Da kannst Du gar nix gegen machen. Sie sind aber -wie unsere Diskussion hier zeigt- oftmals die einzigen amtlichen Dokumente.
Und es wäre ja auch einfach - die Amis zeichnen alles minutiös auf. Da kann man nicht nur hunderprozentig sicher sein, was wer wie wann wo gesagt hat, sondern auch seine Mimik, Gestik und Augenbewegung sehen. Warum sträubt man sich hierzulande gegen sowas?
Vor dem AG wir ein Wortprotokoll wie vor 200 Jahren erstellt und am LG, wo es um die harten Sachen geht, verzichtet man ganz drauf. Das ist nicht "suboptimal", das ist Bananenrepublik.
Peggy Knobloch
29.05.2012 um 23:38@DeepThought
Du bist sehr streng mit dem Gericht, denn es geht nicht um die kleinen Schreibfehler, sondern ums Ergebnis, wie in der Mathematik, wo am Ende nur das Ergebnis stimmen muss, auch wenn einer sich vorher bei einer Zahl verschrieben hat und am Ende trotzdem das richtige Ergebnis herausfand.
Du bist sehr streng mit dem Gericht, denn es geht nicht um die kleinen Schreibfehler, sondern ums Ergebnis, wie in der Mathematik, wo am Ende nur das Ergebnis stimmen muss, auch wenn einer sich vorher bei einer Zahl verschrieben hat und am Ende trotzdem das richtige Ergebnis herausfand.
Peggy Knobloch
30.05.2012 um 00:14@DeepThought: Schwimmbad ist Schwimmbad. Also ein Bad, in dem Menschen schwimmen. Der Glaube, es muss sich hier um ein Hallenbad oder gekacheltes Freibad handeln, ist eigentlich Quatsch. Eben deshalb hat das Gericht "Schwimmbad" und nicht "Freibad" gesagt.
@LivingElvis und @Scipper: ich glaube die Fleischabfall-Container Variante nicht. Selbst in Deutschland des Jahres 2001 gingen Fleischabfälle nicht ungeprüft in die Schweinemast. Besonders zum Aussondern von unverdaulichen Abfällen wie Glas, Metall und Plaste wurde recht genau geprüft, was in die 130 Grad Celsius kam.
@LivingElvis und @Scipper: ich glaube die Fleischabfall-Container Variante nicht. Selbst in Deutschland des Jahres 2001 gingen Fleischabfälle nicht ungeprüft in die Schweinemast. Besonders zum Aussondern von unverdaulichen Abfällen wie Glas, Metall und Plaste wurde recht genau geprüft, was in die 130 Grad Celsius kam.
Peggy Knobloch
30.05.2012 um 00:17hawo schrieb:Schwimmbad ist Schwimmbad. Also ein Bad, in dem Menschen schwimmen. Der Glaube, es muss sich hier um ein Hallenbad oder gekacheltes Freibad handeln, ist eigentlich Quatsch. Eben deshalb hat das Gericht "Schwimmbad" und nicht "Freibad" gesagt.Schwimmbad =/= Badesee
hawo schrieb:ich glaube die Fleischabfall-Container Variante nicht. Selbst in Deutschland des Jahres 2001 gingen Fleischabfälle nicht ungeprüft in die Schweinemast. Besonders zum Aussondern von unverdaulichen Abfällen wie Glas, Metall und Plaste wurde recht genau geprüft, was in die 130 Grad Celsius kam.Glauben tut die keiner.
Peggy Knobloch
30.05.2012 um 00:21@LivingElvis: wie, Schwimmbad ungleich Badesee? Für die Übereinstimmung soll ich jetzt aber keine Quellen bringen, oder?
Peggy Knobloch
30.05.2012 um 00:24ok, bevor es zum Geplänkel kommt:
"Schwimmbäder dienen als Badeanstalt der Erholung und der sportlichen Betätigung im und am Wasser. Hauptbestandteil einer Anlage sind Schwimmbecken zum Baden und Schwimmen. Darum gruppieren sich Umkleide- und Duschräume sowie Sitz- und Liegemöglichkeiten. Andere Einrichtungen im Bereich Wellness können das Angebot ergänzen. Für die meisten öffentlichen Schwimmbäder werden Eintrittsgelder erhoben. Als teilweise kostenlose Alternative werden vor allem im Sommer Badeseen genutzt. Private Schwimmbäder sind meist kleiner und haben oft nur ein Schwimmbecken. Eine andere Art von Badeanstalten waren früher die Volksbäder als Möglichkeit zur regelmäßigen Körperpflege."
So.
"Schwimmbäder dienen als Badeanstalt der Erholung und der sportlichen Betätigung im und am Wasser. Hauptbestandteil einer Anlage sind Schwimmbecken zum Baden und Schwimmen. Darum gruppieren sich Umkleide- und Duschräume sowie Sitz- und Liegemöglichkeiten. Andere Einrichtungen im Bereich Wellness können das Angebot ergänzen. Für die meisten öffentlichen Schwimmbäder werden Eintrittsgelder erhoben. Als teilweise kostenlose Alternative werden vor allem im Sommer Badeseen genutzt. Private Schwimmbäder sind meist kleiner und haben oft nur ein Schwimmbecken. Eine andere Art von Badeanstalten waren früher die Volksbäder als Möglichkeit zur regelmäßigen Körperpflege."
So.
Peggy Knobloch
30.05.2012 um 00:27@LivingElvis
Muss ich jetzt auch noch den Duden rauskramen:
Schwimmbad:
(im Freien oder in einem Gebäude befindliche) Anlage mit [einem] Schwimmbecken [Umkleidekabinen, Liegewiese(n) ect.]
Dieser ewige Widerspruchsgeist nervt einfach. Schwimmbad ist nicht gleich Badesee oder Badeteich.
Schön, wenn Juristen, die Abitur haben, der deutschen Sprache mächtig wären. Ich habe allerdings keine Lust mich jetzt weitere fünf Seiten lang über den Unterschied zwischen Badeteich und Schwimmbad zu unterhalten.
Der Duden wirds schon wissen, wenn nicht die dumme Deep. ;)
Muss ich jetzt auch noch den Duden rauskramen:
Schwimmbad:
(im Freien oder in einem Gebäude befindliche) Anlage mit [einem] Schwimmbecken [Umkleidekabinen, Liegewiese(n) ect.]
Dieser ewige Widerspruchsgeist nervt einfach. Schwimmbad ist nicht gleich Badesee oder Badeteich.
Schön, wenn Juristen, die Abitur haben, der deutschen Sprache mächtig wären. Ich habe allerdings keine Lust mich jetzt weitere fünf Seiten lang über den Unterschied zwischen Badeteich und Schwimmbad zu unterhalten.
Der Duden wirds schon wissen, wenn nicht die dumme Deep. ;)
Peggy Knobloch
30.05.2012 um 00:31@DeepThought: und Du weisst jetzt, was die Richter gemeint haben, als sie "Schwimmbad" postulierten? Deine, die Duden, die Wikipedia oder die bayrische Variante eines "Schwimmbads"?
Ich weiss es nicht, denke aber die Leute haben einen IQ um die 100.
Ich weiss es nicht, denke aber die Leute haben einen IQ um die 100.
Peggy Knobloch
30.05.2012 um 00:34Bitte es ist nicht meine oder irgendjemandens Aufgabe sich darüber Gedanken zu machen, was ein Richter "meint", sondern es ist Aufgabe eines Richters sich klar und unmissverständlich auszudrücken. Dachte ich zumindestens.
Peggy Knobloch
30.05.2012 um 00:34hawo schrieb:wie, Schwimmbad ungleich Badesee? Für die Übereinstimmung soll ich jetzt aber keine Quellen bringen, oder?Ja, Schwimmbad ist ungleich Badesee. Jungs sind ungleich Mädchen, auch wenn beides Menschen sind und sich relativ ähnlich.
Da gibts wenig zu diskutieren. Die Rechtswissenschaft will jeden Furz definieren, aber bei der Tatsachenfeststellung wird n Badesee zum Schwimmbad - mag ja verzeihlich sein, weils keine Auswirkung hat. In dem Fall.
Trotzdem - es bleibt die Frage, warum eine derart unnötige Begriffsunschärfe verziehen werden muss, statt schlicht vermieden wird, werd ich wohl nie verstehen.
@DeepThought
Versteh jetzt nicht, was Du von mir willst. Du willst mir was beweisen, dem ich gar nicht widersprochen habe.
Peggy Knobloch
30.05.2012 um 00:37@LivingElvis
ja wurscht, hab ich eben den falschen geaddet. Ich bitte um Verzeihung, der Richtige hats aber gelesen. :D
Das Gericht drückt sich schlampig aus. Da muss man aber mit dem Duden kommen, bis das bestätigt wird. Das ist mühsam, denn insgeheim weiß es ja jeder, oder?
ja wurscht, hab ich eben den falschen geaddet. Ich bitte um Verzeihung, der Richtige hats aber gelesen. :D
Das Gericht drückt sich schlampig aus. Da muss man aber mit dem Duden kommen, bis das bestätigt wird. Das ist mühsam, denn insgeheim weiß es ja jeder, oder?
Peggy Knobloch
30.05.2012 um 00:37@DeepThought und @LivingElvis: bevor es mir jetzt doch zu doof wird, eine Badeanstalt zu definieren: In meiner Jugend war ein Schwimmbad eine Einrichtung, wo ich schwimmen gehen konnte. Völlig egal, ob mit oder ohne Kacheln.
Eine Frage: was hat das mit dem Sinn des Threads zu tun? Außer Wortklauberei natürlich?
Eine Frage: was hat das mit dem Sinn des Threads zu tun? Außer Wortklauberei natürlich?
Peggy Knobloch
30.05.2012 um 00:39@hawo
Nochmals für den hawo:
Das Gericht hat eine Örtlichkeit in dem Urteil benannt, die es so dort gar nicht gibt. Siehe Duden.
Ich finde das bedenklich, wenn ich mich darauf verlassen soll, dass Gerichte korrekt und ordentlich arbeiten. Ich möchte nicht wissen, was in dem Urteil so noch alles nicht stimmt.
Nochmals für den hawo:
Das Gericht hat eine Örtlichkeit in dem Urteil benannt, die es so dort gar nicht gibt. Siehe Duden.
Ich finde das bedenklich, wenn ich mich darauf verlassen soll, dass Gerichte korrekt und ordentlich arbeiten. Ich möchte nicht wissen, was in dem Urteil so noch alles nicht stimmt.
Peggy Knobloch
30.05.2012 um 00:44@DeepThought: prima. Da hat das Gericht eine in Deinen Augen falsche Bezeichnung verwendet: damit sind natürlich drei Berufsrichter und zwei Schöffen sowas von unqualifiziert, dass mindestens berechtigte Zweifel am Urteil angebracht sind. Ein Wort aus 132 Seiten...
P.S.: ich hab sogar Schreibfehler gefunden, wollen wir die auch noch verwenden?
P.S.: ich hab sogar Schreibfehler gefunden, wollen wir die auch noch verwenden?
Peggy Knobloch
30.05.2012 um 00:47@hawo
und das verstehst du unter" korrekte Arbeitsweise eines Gerichts?"
Das erweckt in dir nicht Zweifel, dass da mehr geschlampt wurde als nur bei Ausstellung des Urteils???
und das verstehst du unter" korrekte Arbeitsweise eines Gerichts?"
Das erweckt in dir nicht Zweifel, dass da mehr geschlampt wurde als nur bei Ausstellung des Urteils???