Peggy Knobloch
29.08.2012 um 01:21@Thawra
Daß Ulvi Kinder sexuell belästigt hat, das steht so fest. Die Schuldfähigkeit ist eine andere Frage. Er will nicht gewusst haben, daß es verboten ist, wie er sagt, aber er gibt es zu.
Hängt der Begriff "Kinderschänder" an der Schuldfähigkeit?
Daß Ulvi Kinder sexuell belästigt hat, das steht so fest. Die Schuldfähigkeit ist eine andere Frage. Er will nicht gewusst haben, daß es verboten ist, wie er sagt, aber er gibt es zu.
Hängt der Begriff "Kinderschänder" an der Schuldfähigkeit?