bayernwastl schrieb:Es gab keine Vergewaltigung. Somit ist alles weitere sinnlose Spekulation.
@bayernwastl Kannst Du evtl. Angaben dazu machen, wie es zu diesen Verwiruungen (siehe mein Text weiter oben) kommt, daß es sich so darstellt als hätte Ulvi bzgl. der Vergewaltigung ausgesagt und würde zu diesem Tatbestand stehen? Wie gesagt, die Infos sind teilweise widersprüchlich und verwirrend, zumal U. in diversen Reportagen sowas in der Richtung bestätigt, auch die BI und seine Verteidiger scheinen es zu tun und dennoch gibt es auch gegenteilige Angaben.
Weißt Du, wie es dazu kommt?
bayernwastl schrieb:Zu der Unterbringung, - Für Zeigen und Wichsen sind m.E 8 Jahre des Eingesperrt sein mehr als genug. Zum Vergleich, - Robert E zerstörte durch seine Gier nach Kindern zwei Leben, bekam dafür vom selben Gericht 3 Jahre! Wo ist hier die Verhältnismäßigkeit?
Das sehe ich ganz anders als Du (vielleicht bin ich als Frau da automatisch befangen bei dieser Frage, mag sein): Weil einer nur 3 Jahre für Mißbrauch/Vergewaltigung bekommen hat, also meines Erachtens viel zu wenig Strafe, heißt das im Umkehrschluß nicht, daß ein anderer genausowenig bekommen sollte - wenn überhaupt sollten die Strafe für all diese Delikte hoch sein!
Ich weiß schon bzw. habe aber schon verstanden was Du wohl meinst: Dir ist es wichtig, daß ein und dasselbe Gericht so entschieden hat und Du siehst hierin die Ungerechtigkeit bzw. eine Ungleichbehandlung beider Täter.
Mein Erklärungsversuch: dieses "zweierlei" Maß bei Sexualstraftaten und/oder Kindsmißbrauch haben wir genauso innerhalb unterschiedlicher Gerichte zur Genüge - auch bei ganz ähnlichen Sach- und Faktenlagen wird häufig extrem unterschiedlich gerichtet.
Dann mag vielleicht noch eine Rolle spielen, daß bei der Sache Ulvi eben noch zusätzlich der Mordvorwurf bzw. Verdacht im Rücken hat - evtl. ist das höhere Strafmaß im Zweifel begründet, ob U. als Täter nicht eine größere Gefährsung sein könnte weil er eventuell weiter gehen könnte (also Töten oder gefährlich werden). Außerdem eine Möglichkeit wäre die geistige Zurückgebliebenheit Ulvis. Ich halte es für Möglich, daß man das Strafmaß höher ansiedelt weil man der Meinung ist bzw. nicht Ausschließen kann daß Ulvis Behinderung ihm dabei im Wege steht wirklich zu begreifen daß er gewisse Dinge nicht weiter tun darf.
Auch wenn das jetzt nur Spekulationen von mir sind, um Ehrlich zu sein: eine dauerhafte Unterbringung von Ulvi halte ich für Sinnvoll und wegen der Umstände bzgl. der sexuellen Episoden mit Kindern für Angebracht (selbst wenn es bisher zu keiner Vergewaltigung gekommen sein sollte habe ich schon Zweifel ob U. wegen seines Handicaps wegen der anderen geschichten kontrollierbar wäre) . Natürlich ist der Mordvorwurf eine ganz andere Geschichte, die unbedingt Untersucht und Aufgeklärt werden muß - ich habe da auch große Zweifel an seiner Schuld diesbzgl.