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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

29.05.2012 um 13:54
@MinnieMaus
Ne, Peggy war wunderbar versorgt und betreut lt. euren Ansichten, sie bekam Nachmittags ihre Freiheit, vor der Schule bekam sie ihre Freiheit, so lernte sie sich durchzusetzen. Gegen Missbrauch und Dergleichen vor allem....oder aber wars doch nicht so ganz die richtige Kinderwelt, in der sie aufwuchs? :)
Und keinesfalls wurde Peggy auf eine Weise durch ihre Art zu leben gefährdet. Never ever.

Ich gebs auf hier, ehrlich :D


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Peggy Knobloch

29.05.2012 um 13:55
@atencion schrieb heute um 01:20 Uhr:
Zitat von atencionatencion schrieb:@hawo

"An einem nicht näher spezifizierten Tag.. an einem nicht naeher spezifizierten Ort.. " oder wie??
Ehm.. und wer sagte das nochmal? Der Ulvi selbst?
Steht denn wenigstens das Jahr dieses Vorfalles im Urteilstext? Ich denke nicht, dass der Ulvi sich so ausdrückte: "An einem nicht näher spezifizierten Tag, an einem nicht näher spezifizierten Ort."


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Peggy Knobloch

29.05.2012 um 13:56
@MinnieMaus: ich komme mal von unseren Outings als vernachlässigte Kinder weg zu Deiner Frage: "Weiß man, aus wieviel und vor allem welchen Leuten die BI sich zusammensetzt? Das Bild der Initiative auf der Webseite zeigt ja nur die paar Männekes - sind doch bestimmt nicht alle, oder?"


Auf der Seite eines "Aussteigers" hört sich das nicht nach einer Massenorganisation an:
"Bei der Bürgerinitiative (3 Leute-Organisation) "Gerechtigkeit für Ulvi" hat der Mann (R.Z. - Anmerkung von mir) nunmehr auch noch Verbündete gefunden, welche ihm gleich tun."
http://www.repage6.de/member/unserteam/presseujustiz6.html (Archiv-Version vom 22.02.2017)
Und das, nachdem Herr Schmidt anfangs offensichtlich noch versucht hat, die BI rechts zu überholen.

P.S.: die ganze Seite ist interessant...


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Peggy Knobloch

29.05.2012 um 13:56
@DeepThought
Zitat von DeepThoughtDeepThought schrieb:Ne, Peggy war wunderbar versorgt und betreut lt. euren Ansichten, sie bekam Nachmittags ihre Freiheit, vor der Schule bekam sie ihre Freiheit, so lernte sie sich durchzusetzen. Gegen Missbrauch und Dergleichen vor allem....oder aber wars doch nicht so ganz die richtige Kinderwelt, in der sie aufwuchs?
Jetzt ist aber bald gut! WER bitte, hat das hier SO gesagt?
Mir reicht's langsam. Was sollen diese Unterstellungen?


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Peggy Knobloch

29.05.2012 um 13:58
Zitat von ScipperScipper schrieb:Steht denn wenigstens das Jahr dieses Vorfalles im Urteilstext? Ich denke nicht, dass der Ulvi sich so ausdrückte: "An einem nicht näher spezifizierten Tag, an einem nicht näher spezifizierten Ort."
Nein, da steht nur Zeitraum 99/00 bis 07.05.01.


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Peggy Knobloch

29.05.2012 um 14:00
Danke @hawo. Die Seite werde ich mir mal anschauen.


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Peggy Knobloch

29.05.2012 um 14:02
@all: können wir bitte von der Frage wegkommen, wer von uns besser aufgewachsen ist und das Recht hat, ohne tatsächliche Kenntnis der damaligen Situation über Frau K. zu richten? Wenn der Begriff OT nicht schon erfunden wäre, müsste man das nun tun.

Wenn wir uns einigen: Peggy wuchs in Verhältnissen auf, die nicht immer den einschlägigen Werten der Kinderbetreuung genüge taten, wäre das ok?


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Peggy Knobloch

29.05.2012 um 14:04
@DeepThought
Nein, Peggy hatte sicher nicht das optimale Elternhaus und auch nicht die optimale Betreuung andernorts. (wobei sie aber ja schon sehr viel bei der Familie ihrer Freundin war und dort ja schon gut aufgehoben war - aber klar, in erster Linie sollten die Eltern fuer ihr Kind da sein.)
Nur hat das so ja erstmal nichts mit ihrem Verschwinden zu tun. Jedenfalls nicht wenn es der Ulvi war. Wie schon gesagt, auch behueteten Kindern passiert leider oft genug etwas auf den kurzen Wegen, die sie allein machen.
Anders saehe die Sache natuerlich aus, wenn Ulvi nichts mit Peggys Verschwinden zu tun haben sollte. Dann muesste man sich ganz neu fragen was mit ihr geschehen ist und warum und wer da Schuld oder Mitschuld traegt.


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Peggy Knobloch

29.05.2012 um 14:08
@LivingElvis

Vielen Dank. Das Jahr ist nicht feststellbar, weil der Ulvi leider keinen Daten behält (nehme ich an). Wüsste er das Jahr, hätte er das sicher angeben. Denn er war stolz, wenn er eine Frage möglichst genau beantworten konnte, wie z.B. die kleine Rechenaufgabe bei seiner Gerichtsverhandlung.


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Peggy Knobloch

29.05.2012 um 14:21
@Scipper
Das waren ja auch einige Fälle. Wenn das nichts besonderes ist, behalten sich die wenigsten Menschen das Datum.


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Peggy Knobloch

29.05.2012 um 14:25
@LivingElvis

Das ist klar. Das "Freizeitzentrum Lichtenberg" ist ein Badesee, also kein Schwimmbad. Oder ist dieses Freizeitzentrum gemeint: Freizeitzentrum Lichtenberg, Seestr. 161, in Lichtenberg?


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Peggy Knobloch

29.05.2012 um 14:37
Das sollte es sein. Die "Seestraße" führt ja zum Badesee. Das Freizeitzentrum wird das Gebäude südsüdöstlich des Sees sein.


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Peggy Knobloch

29.05.2012 um 14:45
@LivingElvis

Es wird so sein wie du sagst. Aber in der Seestraße 161 ist offenbar kein Schwimmbad, sondern nur eine Kegelbahn. Also zwar ein Freizeitzentrum, aber ohne Schwimmbecken. Außerdem wollte der Ulvi ein Schwimmbad außerhalb von Lichtenberg besuchen. Zitat von Elvis: "Er fragte sie, ob sie mit ihm zum Schwimmbad des Freizeitzentrums außerhalb des Stadtgebietes von Lichtenberg komme, was Peggy auch tat." Der Badesee gilt auch als Freizeitzentrum von Lichtenberg. Ulvi wollte also schwimmen gehen.


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Peggy Knobloch

29.05.2012 um 14:57
Hier sieht man Bilder (Impressionen) vom Freizeitzentrum und Naturbadesee von Lichtenberg:

http://www.lichtenberg-oberfranken.de/impressionen/freizeit.html (Archiv-Version vom 07.07.2010)

"Freizeitzentrum und Naturbadesee: Für umfassendes Freizeitvergnügen und Badespass wurde das entsprechende Zentrum mit Restaurant, Turnhalle, Sauna und Kegelbahn direkt am Frankenwaldsee errichtet, was zahlreiche Touristen anlockt. Ein Campingplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe." (Quelle: www.lichtenberg-oberfranken.de).


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Peggy Knobloch

29.05.2012 um 15:13
Zitat von hawohawo schrieb:@DeepThought: weil die Mutter im Schichtdienst berufstätig war? Und Ulvi war bereits vor den letzten Vorfällen in psychologischer Behandlung.
Gibt es in Lichtenberg keinen Kinderhort für die Kinder von berufstätigen Müttern? Ich frage das, weil man kein Kind nach der Schule (nachmittags) ohne Aufsicht lassen sollte. Das soll kein Vorwurf sein, denn viele alleinerziehende Mütter haben nicht das Geld für die Ganztagskinderbetreuung im Hort. Die Bezeichnungen sind unterschiedlich: Kindertagesstätte (Kita), auch Kinderhort. Die genaue Definition und Beitragshöhe ist regional unterschiedlich.


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Peggy Knobloch

29.05.2012 um 15:37
Das Problem der Kinderbetreuung am Nachmittag (nach der Schule) ist nicht zu unterschätzen, weil heute viele Mütter alleinerziehend und berufstätig sind. Es ist also nicht immer jemand da, der sich um das Kind kümmert oder nachschaut, ob es Hausaufgaben für die Schule zu erledigen hat. Generell haben Eltern eine Aufsichtspflicht über ihre Kinder, was aber - und das muss man bedenken - bei berufstätigen Müttern oder Vätern durchaus nicht immer sehr einfach ist.
Als Schlüsselkind wird ein Kind bezeichnet, das nach Schulschluss regelmäßig ohne Betreuung ist, zum Beispiel weil seine Eltern berufstätig sind. Der heute eher selten verwendete Begriff wurde 1956 vom Münchner Pädagogen und Psychologen Otto Speck geprägt. In den USA gibt es den entsprechenden Begriff Latchkey Child schon seit 1944. Das vor allem im westdeutschen Sprachgebrauch negativ besetzte Wort spielt darauf an, dass solche Kinder damals meist einen eigenen Wohnungsschlüssel hatten, der nicht selten offen sichtbar an einer Schnur um den Hals baumelte. Betroffen waren und sind in der Regel 9- bis 14-jährige Kinder, denn für sie waren die Schul/Kita-Horte schon geschlossen, während die Jugendfreizeitstätten für sie noch keine Angebote lieferten.

Die fehlende nachschulische Betreuung und Erziehung wurde und wird vielfach als ungünstig für die Entwicklung von Kindern angesehen und für Probleme wie schlechte Schulleistungen und jugendliche Delinquenz verantwortlich gemacht. Für die Entwicklung eines Kindes ist aber nicht entscheidend, ob ein Elternteil unmittelbar nach der Schule zuhause ist, sondern wie intensiv und regelmäßig man sich um die betroffenen Kinder kümmert. Das können Elternteile, Horterzieher, Schulsozialpädagogen, Nachbarn oder andere Verwandte sein. Schlüsselkinder verfügen nicht selten über eine große Selbstständigkeit.

In der DDR hatte der Begriff Schlüsselkind auf Grund der nahezu vollständigen Versorgung mit Schulhortplätzen keine negative Bedeutung. Im Gegenteil, so war es für viele Kinder ein Statusgewinn, im Laufe der vier möglichen Hortjahre Schlüsselkind zu werden und gleich nach der Schule oder früher vom Hort allein nach Hause gehen zu dürfen.

Im Rahmen der PISA-Studie 2000 wurden beim Bildungserfolg 15-jähriger deutscher Schüler keine wesentlichen Unterschiede zwischen Schlüsselkindern und Kindern, bei denen mindestens ein Elternteil ganztags zu Hause ist, festgestellt. Die Schlüsselkind-Debatte spielt auch in der Diskussion um Ganztagsschulen eine Rolle.

Wikipedia: Schlüsselkind



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Peggy Knobloch

29.05.2012 um 16:02
Zitat von Elvis: "Er fragte sie, ob sie mit ihm zum Schwimmbad des Freizeitzentrums außerhalb des Stadtgebietes von Lichtenberg komme, was Peggy auch tat." Außerhalb des Stadtgebietes !!!

Die Seestraße mit dem Naturschwimmbad (Frankenwaldsee) liegt weit weg vom Stadtzentrum Lichtenberg. Ein Blick in den Stadtplan zeigt, wie weit der Weg bis dorthin ist, ausgehend vom Marktplatz. Daher verstehe ich nicht, wieso der Ulvi das Kind (Peggy) dorthin mitnehmen durfte. Es hätte dem Ulvi verboten werden müssen, überhaupt mit diesem Kind "Ausflüge" zu machen und dem Kind (Peggy) hätte eine Aufsichtsperson sagen müssen, dass es nicht mit dem Ulvi mitzugehen hat.


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Peggy Knobloch

29.05.2012 um 16:12
Wenn sich das 1999 oder 2000 ereignete, war Peggy ja erst 7 oder 8 Jahre alt. Ich verstehe daher beim bestem Willen und bei allem Verständnis für alleinerziehende und berufstätige Mütter nicht, wieso niemand auf das kleine Kind an diesem Tag (Ausflug zum Badesee) aufgepasst hat. Gab es denn in Lichtenberg keine Kindertagesstätte oder einen Schulkinderhort, woihin die Peggy gehen konnte?


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Peggy Knobloch

29.05.2012 um 16:12
Und auch, wenn Frau Knoloch im Schichtdienst tätig war: Sie hatte zu dem besagten
Zeitpunkt ihren türkischen Lebensgefährten und gerade bei Schichtdienst könnte man
sich mit etwas gutem Willen abstimmen.

In dem Zusammenhang wäre wirklich interessant, wie das mit Peggys jüngerer Schwester
und ihrer Beaufsichtigung gehandhabt wurde und ob Frau K. voll oder nur Teilzeit arbeitete.

Das Video, das Peggys Freundin und deren Mutter zeigt, lässt schlussfolgern, dass diese
Frau absolut nicht ständig und gezielt auf Peggy aufpassen sollte und wollte, sondern dass
z.B. auch das "Mitessen" eher sporadisch war.


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Peggy Knobloch

29.05.2012 um 16:18
@ramisha

Es scheint - leider - niemand verhindert zu haben, dass der Ulvi die Peggy ins "Schwimmbad" mitnahm, was beweist, dass in dieser Sache die Aufsichtspflicht - auch über den Ulvi - nicht funktioniert hat, denn der Ulvi war nicht berechtigt das Kind ohne Erlaubnis der Kindesmutter irgendwohin mitzunehmen. Das unberechtigte Mitnehmen von Kindern zu Ausflügen durch unbefugte Personen ist u.U. sogar strafbar.


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