Peggy Knobloch
20.05.2012 um 03:54@Scipper
Scipper, es ist spaet.. denk morgen nochmal drueber nach ;)
Du kannst doch nicht, nur weil so ein "bloeder" Gutachter ein widerrufenes Gestaendnis fuer glaubwuerdig haelt, dann gleich den Schwanz einziehen und sagen: Ja, ok.. wenn der das sagt, dann geben wir das mal auf mit der Unschuld.. ^^ Das ist doch gerade der Job eines Anwalts dem Angeklagten gegen soetwas zu helfen. Du musst dann halt dieses Gutachten anfechten und selbst ein ueberzeugenderes liefern z.B.
Scipper, es ist spaet.. denk morgen nochmal drueber nach ;)
Du kannst doch nicht, nur weil so ein "bloeder" Gutachter ein widerrufenes Gestaendnis fuer glaubwuerdig haelt, dann gleich den Schwanz einziehen und sagen: Ja, ok.. wenn der das sagt, dann geben wir das mal auf mit der Unschuld.. ^^ Das ist doch gerade der Job eines Anwalts dem Angeklagten gegen soetwas zu helfen. Du musst dann halt dieses Gutachten anfechten und selbst ein ueberzeugenderes liefern z.B.