Schade...ich dachte Bayernwastl bringt uns eine Tatablaufhypothese zum Verschwinden Peggys...naja...sei´s drum
bayernwastl schrieb:Als er nun in der Tatrekonstruktion die Puppe abwürgt, nicht Mund und Nase zuhält, naja kleiner Kunstfehler der aber nicht ins Gewicht fällt. Also ich hätte ihm das dann auch erst noch vorgemacht. Zur Sicherheit natürlich nur, nicht das die Puppe Schaden nimmt!
Hier versthe ich den Sarkasmus nicht. Es liest sich so, als habe Ulvi die Puppe bei der Tatrekonstruktion gewürgt, statt, wie er sollte, mit der Hand Mund und Nase zugehalten.
Tatsächlich steht aber in der Tathergangshypothese
(...) wobei eine Einwirkung auf den Hals aufgrund von Schreie der Peggy nicht auszuschließen sind (...)
Quelle: Soko Peggy 2, Papier vom 02.05.02, Punkt 1 "Tathergangshypothese", 2. Spiegelstrich. (1. Scan vom Wastl 20.05.12 um 15:22)
Im Urteil ist zu lesen:
(...) Die Bild-Ton-Aufzeichnung zeigt, wie der Angeklagte auf der abschüssigen Treppe sich neben den auf dem Bauch liegenden Puppenkörper stellt, diesen mit der einen Hand im Bereich der Halswirbelsäule umfasst und mit der anderen Hand am leicht erhobenen Kopf gegen Mund und Nase drückt.
Urteil des LG Hof, AZ: 1 KLs 22 Js 12451/01 jug., Seite 59, letzter Satz
(
@hawo - bitte um Prüfung und Bestätigung)
Demnach macht Ulvi auf dem Tatrekonstuktionsvideo genau das, was hinterher auch im Sachverhalt des Urteils festgestellt wurde. Dass die Kripo vor dem Geständnis ein anderes Szenario angenommen hat, ist ja kaum Beweis oder auch nur Hinweis auf eine Manipulation.
Ansonsten ist das ne übliche Vernehmungsplanung, wie sie genauso auch in den Lehrmaterialen zur Vernehmung, die ich hier mal verlinkt habe, geschildert wird.