Peggy Knobloch
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Themen-Wiki: Peggy KnoblochPeggy Knobloch
06.05.2012 um 18:46Das Gericht stand offensichtlich vor einer ähnlichen Situation und hat daher Ulvi des Mordes für schuldig, im übrigen jedoch freigesprochen:
"Nachdem die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten insoweit nicht ausschließbar vollständig aufgehoben war, ist zu seinen Gunsten davon auszugehen, dass er bei Begehung dieser Taten ohne Schuld im Sinne des §20 StGB gehandelt hat. Der Angeklagte Ulvi Kulac ist daher mangels Schuldfähigkeit insoweit freizusprechen."
aber:
"Im Fall B V.5. hat sich der Angeklagte des Mordes gemäß §211 StGB schuldig gemacht...Der Annahme des Mordmerkmals 'um eine andere Straftat zu verdecken' steht auch nicht entgegen, dass der Angeklagte den sexuellen Missbrauch...mangels Schuldfähigkeit, §20 StGB, ohne Schuld beging."
Im Jahr 2004 waren Absprachen zwischen den Prozessbeteiligten noch nicht so in Mode. Mich wundert dennoch der Hüftschwung von schuldunfähig zu schuldfähig. Vor allem, da in der Revision genau das nicht Bestandteil des Vortrages der Anwälte war. Ich gehe fast davon aus, dass man sich hinter den Kulissen einig war.
"Nachdem die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten insoweit nicht ausschließbar vollständig aufgehoben war, ist zu seinen Gunsten davon auszugehen, dass er bei Begehung dieser Taten ohne Schuld im Sinne des §20 StGB gehandelt hat. Der Angeklagte Ulvi Kulac ist daher mangels Schuldfähigkeit insoweit freizusprechen."
aber:
"Im Fall B V.5. hat sich der Angeklagte des Mordes gemäß §211 StGB schuldig gemacht...Der Annahme des Mordmerkmals 'um eine andere Straftat zu verdecken' steht auch nicht entgegen, dass der Angeklagte den sexuellen Missbrauch...mangels Schuldfähigkeit, §20 StGB, ohne Schuld beging."
Im Jahr 2004 waren Absprachen zwischen den Prozessbeteiligten noch nicht so in Mode. Mich wundert dennoch der Hüftschwung von schuldunfähig zu schuldfähig. Vor allem, da in der Revision genau das nicht Bestandteil des Vortrages der Anwälte war. Ich gehe fast davon aus, dass man sich hinter den Kulissen einig war.
Peggy Knobloch
06.05.2012 um 19:30hawo schrieb:Das Gericht stand offensichtlich vor einer ähnlichen Situation und hat daher Ulvi des Mordes für schuldig, im übrigen jedoch freigesprochen:Das schließt sich nicht aus. Es geht ja darum, dass nach §20 der Täter aufgrund einer seelischen Störung nicht fähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
"Nachdem die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten insoweit nicht ausschließbar vollständig aufgehoben war, ist zu seinen Gunsten davon auszugehen, dass er bei Begehung dieser Taten ohne Schuld im Sinne des §20 StGB gehandelt hat. Der Angeklagte Ulvi Kulac ist daher mangels Schuldfähigkeit insoweit freizusprechen."
aber:
"Im Fall B V.5. hat sich der Angeklagte des Mordes gemäß §211 StGB schuldig gemacht...Der Annahme des Mordmerkmals 'um eine andere Straftat zu verdecken' steht auch nicht entgegen, dass der Angeklagte den sexuellen Missbrauch...mangels Schuldfähigkeit, §20 StGB, ohne Schuld beging."
Im Jahr 2004 waren Absprachen zwischen den Prozessbeteiligten noch nicht so in Mode. Mich wundert dennoch der Hüftschwung von schuldunfähig zu schuldfähig. Vor allem, da in der Revision genau das nicht Bestandteil des Vortrages der Anwälte war. Ich gehe fast davon aus, dass man sich hinter den Kulissen einig war.
Offenbar hat man Ulvi geglaubt, dass er sich bei der Missbrauchsfällen aufgrund seiner Behinderung nichts gedacht habe und nicht wusste, dass das Ganze strafbar ist.
Etwas ganz anderes ist aber die Tötung. Denn nur weil jemand nicht weiß, dass es verboten ist vor Kindern "herumzuwichsen" heißt das ja nicht zwangsläufig, dass man auch nicht weiß, dass es verboten ist ein solches Kind umzubringen.
Problematisch sehe ich den Kunstgriff zum Mordmerkmal "Verdeckung einer Straftat". Hier würde mich der komplette Abschnitt mal interessieren.
Denn wenn man argumentiert, dass Ulvi das Unrecht des sexuellen Missbrauchs nicht eingesehen haben kann, entfällt zwar nicht zwangsläufig das Mordmerkmal, da die Tat ja immer noch der Nichtentdeckung der Straftat dient, selbst wenn Ulvi nicht wusste, dass das Ganze strafbar ist. Allerdings wird diese bereits schon angreifbare Argumentation auf rechtlicher Ebene noch zusätzlich dadurch geschwächt, dass es auch Probleme auf argumentativer Ebene hinsichtlich der Tatsachenfeststellung gibt. Das Motiv entfällt ganz einfach.
Ich kann mich da des Gedankens nicht erwehren, dass man Ulvi unbedingt so hart wie möglich bestrafen wollte. Wohlwissend, dass der sowieso die Haftstrafe nie antreten wird.
Warum ein Verteidiger im Rahmen der Revision sowas nicht aufgreift ist wohl nur dadurch zu erklären, dass der -aus welchen Gründen auch immer- auf nen Freispruch spekulierte.
Nach meinen bisherigen Kenntnissen des Falls hätte man mit ner halbwegs vernünftigen Verteidigung den Mord locker kippen können und auch die Revision problemlos durchgebracht. Selbst mit dem Geständnis ist da allenfalls eine Verurteilung wegen Totschlags oder gar Körperverletzung mit Todesfolge drin gewesen.
Peggy Knobloch
06.05.2012 um 19:47Edit:
Nach nochmaligem Überlegen wirft die Argumentation sogar grundsätzliche Fragen auf.
Benötigt das subjektive Mordmerkmal "Verdeckung einer Straftat" zwangsläufig die Kenntnis, dass es sich um eine Straftat handelt?
Wenn man dabei bedenkt, dass die Verdeckungsabsicht auch objektiv nicht strafbare Handlungen einschließt und dabei auf die Vorstellung des Täters abgestellt wird, dann stellt sich automatisch die Frage, was ist, wenn die Tat in der Vorstellung des Täters eben nicht strafbar ist.
Meiner Einschätzung des mir Bekannten haben die Richter sich hier auf ganz dünnes Eis begeben.
Ich werd die nächste Woche mal der Frage nachgehen, ob es da überhaupt schon eine weitergehende Meinung zu gibt. Wenn nicht, hätte ich als Verteidiger das allein schon aus Interesse in die Revision mit aufgenommen. Spannende Kiste.
Nach nochmaligem Überlegen wirft die Argumentation sogar grundsätzliche Fragen auf.
Benötigt das subjektive Mordmerkmal "Verdeckung einer Straftat" zwangsläufig die Kenntnis, dass es sich um eine Straftat handelt?
Wenn man dabei bedenkt, dass die Verdeckungsabsicht auch objektiv nicht strafbare Handlungen einschließt und dabei auf die Vorstellung des Täters abgestellt wird, dann stellt sich automatisch die Frage, was ist, wenn die Tat in der Vorstellung des Täters eben nicht strafbar ist.
Meiner Einschätzung des mir Bekannten haben die Richter sich hier auf ganz dünnes Eis begeben.
Ich werd die nächste Woche mal der Frage nachgehen, ob es da überhaupt schon eine weitergehende Meinung zu gibt. Wenn nicht, hätte ich als Verteidiger das allein schon aus Interesse in die Revision mit aufgenommen. Spannende Kiste.
Peggy Knobloch
06.05.2012 um 20:09@LivingElvis
Zum Zeitpunkt des Mordes (wenn es den denn gab) wusste Ulvi ja schon, dass sexuelle Handlungen mit Kindern verboten sind. Das war ja nach dem erwischen durch die Zeugin, die dann seine Mutter darauf ansprach. Und auch nach der Therapie. War das nicht, wenn ich mich recht erinnere, im Oktober 2000?
Von daher haette er dann aber auch am Missbrauch von Peggy schuldig gesprochen werden muessen.
Wenigstens am letzten, vom 3.5. Die anderen Faelle, die @hawo zitiert hat, da weiss ich ja nicht, wann die stattgefunden haben sollen.
Zum Zeitpunkt des Mordes (wenn es den denn gab) wusste Ulvi ja schon, dass sexuelle Handlungen mit Kindern verboten sind. Das war ja nach dem erwischen durch die Zeugin, die dann seine Mutter darauf ansprach. Und auch nach der Therapie. War das nicht, wenn ich mich recht erinnere, im Oktober 2000?
Von daher haette er dann aber auch am Missbrauch von Peggy schuldig gesprochen werden muessen.
Wenigstens am letzten, vom 3.5. Die anderen Faelle, die @hawo zitiert hat, da weiss ich ja nicht, wann die stattgefunden haben sollen.
Peggy Knobloch
06.05.2012 um 20:26@atencion
Guter Punkt! Dann machts Sinn.
Die werden auf die 4. Alternative "schwere andere seelische Abartigkeiten" abgestellt haben. Und da auf Triebhaftigkeit. Das hast Du bei der Tötung nicht.
Is blöde ohne das Urteil rumzurätseln. Ich hoffe, ich bekomm das mal zu lesen.
Guter Punkt! Dann machts Sinn.
Die werden auf die 4. Alternative "schwere andere seelische Abartigkeiten" abgestellt haben. Und da auf Triebhaftigkeit. Das hast Du bei der Tötung nicht.
Is blöde ohne das Urteil rumzurätseln. Ich hoffe, ich bekomm das mal zu lesen.
Peggy Knobloch
06.05.2012 um 20:51@Scipper
Danke fuer den Hinweis. Hatte zwar auch schon im Cache gesucht, aber anscheinend an der falschen Stelle. Habs jetzt auch wiedergefunden. Allerdings bis jetzt noch nicht die Stelle, auf die ich mich beziehen wollte. Bin dort aber gerade noch ueber etwas anderes gestolpert, das ich gleich mal kopieren werde.
@LivingElvis
Ja, ist bloed ohne das Urteil. Noch besser waeren auch die Vernehmungsprotokolle. Also keine zusammenfassende Wiedergabe der Aussagen, sonder der Wortlaut. Allerdings hilft uns das Urteil oder die Protokolle auch nur dabei, eventuell besser einschaetzen zu koennen, ob es so gewesen sein kann oder nicht und ob die Aussagen suggestiv beeinflusst waren oder nicht. Was wirklich passiert ist.. da hilft es wohl nicht dabei, dies herauszufinden. Vor allem wenn das Gestaendnis eben doch falsch war. Wie du schon sagst, die Urteilsbegruendungen sind immer stimmig.
Danke fuer den Hinweis. Hatte zwar auch schon im Cache gesucht, aber anscheinend an der falschen Stelle. Habs jetzt auch wiedergefunden. Allerdings bis jetzt noch nicht die Stelle, auf die ich mich beziehen wollte. Bin dort aber gerade noch ueber etwas anderes gestolpert, das ich gleich mal kopieren werde.
@LivingElvis
Ja, ist bloed ohne das Urteil. Noch besser waeren auch die Vernehmungsprotokolle. Also keine zusammenfassende Wiedergabe der Aussagen, sonder der Wortlaut. Allerdings hilft uns das Urteil oder die Protokolle auch nur dabei, eventuell besser einschaetzen zu koennen, ob es so gewesen sein kann oder nicht und ob die Aussagen suggestiv beeinflusst waren oder nicht. Was wirklich passiert ist.. da hilft es wohl nicht dabei, dies herauszufinden. Vor allem wenn das Gestaendnis eben doch falsch war. Wie du schon sagst, die Urteilsbegruendungen sind immer stimmig.
Peggy Knobloch
06.05.2012 um 21:00atencion schrieb:Ja, ist bloed ohne das Urteil. Noch besser waeren auch die Vernehmungsprotokolle. Also keine zusammenfassende Wiedergabe der Aussagen, sonder der Wortlaut. Allerdings hilft uns das Urteil oder die Protokolle auch nur dabei, eventuell besser einschaetzen zu koennen, ob es so gewesen sein kann oder nicht und ob die Aussagen suggestiv beeinflusst waren oder nicht. Was wirklich passiert ist.. da hilft es wohl nicht dabei, dies herauszufinden. Vor allem wenn das Gestaendnis eben doch falsch war. Wie du schon sagst, die Urteilsbegruendungen sind immer stimmig.N gutes polizeiliches Vernehmungsprotokoll beinahltet heutzutage Frage und Antwort, da kann man schon einiges ableiten.
Leider ist das grade bei älteren Polizisten noch nicht überall Usus.
Ich versteh ohnehin nicht, warum nicht überall (Polizei, Gericht) mitgefilmt wird. Die Speicherung ist heute kein Problem mehr und das Ganze würde endlich transparent. Man kann das Ganze ja dann tippen lassen, aber zumindest ist alles überprüfbar.
Aber da heult ja immer gleich einer rum, wegen infromationelle Selbstbestimmung und blablabla. Dabei nutzt es nur.
Peggy Knobloch
06.05.2012 um 21:04Ich zitier mal von der BI-Sete, bevors weg ist. :
Das Geständnis von Herrn KULAC wirkt auf mich auch nur bei oberflächlicher Betrachtung plausibel. Mit der Befragungstiefe ergeben sich jedoch eklatante Widersprüche, die Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Geständnisses aufkommen lassen:
- das verängstigte Kind flieht nicht nach Hause (was für ein Kind normal wäre), sondern in unbewohntes Gebiet
- während der gesamten "Flucht" trennt sich Peggy nicht von ihrer Schultasche, mal trug sie während ihrer Fluchtvorganges die Schultasche auf dem Rücken mal in der Hand (z.B. II b 1498, 1543, 1595 II c Bl. 1728, 1810)
- 1689 ff: zunächst wird und beschuldigt, die Leiche beseitigt zu haben
- 1718 ff. nachdem diese entlastet sind, wird übergangslos. (unter Einfluss der Hoffmannschen und polizeilichen Suggestionen) der Vater als Leichenbeseitiger genannt
- 1718 Er legt zusammen mit Vater den Leichnam ins Auto
- 1719 Der Vater hat Peggy alleine weggebracht
- 1720 Den Schulranzen hat der Vati weggefahren
- 1728 Peggy trug Jeanshose, Oberteil weiß er nicht
- 1730 Herr KULAC verfolgte trotz seiner Schwerfälligkeit das Kind in "schnellem Lauf' und überholte es sogar
- 1731 er wird in die Eier getreten, dass er Sterne sieht
- 1732 Peggy blutet an Stirn und rechtem Bein (warum waren beim Sturz nicht auch die Hände aufgeschlagen?)
- 1733 Es läuft kein Blut runter
- 1734 hat ihr von hinten Mund und Nase zugehalten (wie konnte er dann sehen, dass sie die Augen schloss)
- 1738 will während der Dauer des Erstickungsvorgangs auf seine Uhr gesehen haben (10 Minuten lang - kannte dabei aber nicht die Uhr)
- 1739-1740 hat Peggy an beiden Beinen zur Mauer hingeschleift und den Schulranzen ebenfalls dorthin gelegt
- 1740 Er und sein Vater haben Peggy ins Auto getragen
- 1742 Vater hat Peggy im Kofferraum weggefahren, er weiß nicht wohin
- 1743 Ulvi hat den Schulranzen in das Auto gelegt
- 1745 Peggy wurde in Decke eingewickelt
- 1746 Die Decke war (obwohl Wunden kaum bluteten?) blutverschmiert
- 1748 seine Arbeitsjacke war mit Blut verschmiert (hier weitere Suggestion durch Polizei)
-1750 er erklärt, er habe seinem Rechtsanwalt berichtet, wo sich die Leiche befindet
-1751 sein Vater habe ihm gesagt, wo die Leiche liegt
-1752 das sei 2 Tage nach dem Wegbringen gewesen
-1753 er war aber nicht an dem Ort, an dem die Leiche liege
-1759 Peggy hatte Jeanshose und weißes Pokemon-T-Shirt an
-1760 bezeichnet jetzt die genaue Stelle, wo Vater die Leiche vergrub (war jetzt plötzlich doch dabei)
-1762 in seinem Beisein hat Vater ein Loch gegraben
-1762 er hat zusammen mit seinem Vater Peggy in das Loch eingebracht
-1763 das Loch wurde ca. 60-70 cm tief ausgehoben
-1764 Peggy wurde gleich zum Loch mitgenommen
-1765 Schulranzen wurde nicht vergraben, sondern nach 3 Tagen zur Müllhalde nach Naila verbracht
-1767 zuvor wurde Schulranzen mit nach Hause genommen
-1767 der Schulranzen war mit grüner Decke abgedeckt
-1768 Peggy wurde vom Vater und ihm in dem Loch vergraben
-1769 Der Schulranzen wurde in die gleiche (blutverschmierte) Decke eingewickelt, wie zuvor Peggy
-1771 er erklärt nochmals, wie tief Peggy vergraben wurde (60-70 cm)
-1773 Peggy wurde aus der Decke genommen und von ihm und dem Vater begraben
-1785 Der Schulranzen mit der grünen (blutverschmierten) Decke in einem Karton zum Recyclinghof gefahren (auch 1808)
-1786 kann den Schulranzen nicht beschreiben
-1786 kann sich nicht an die Farbe des Schulranzens erinnern
-1787 er hat zusammen mit dem Vater den Schulranzen auf der Recyclinganlage entsorgt
-1787 er weiß nicht, ob Peggy sonstige Gegenstände bei sich trug
-1787 (heißt es wieder) nein Vati hat die Peggy weg und ich war nicht dabei
-1791 Ja, hier haben wir Decke und Schulranzen entsorgt (Wertstoffhof bei Ortsbesichtigung)
-1793 Ranzen wurde in einem grünen Container entsorgt
-1793 Da waren noch andere Leute dabei und haben das weg gehauen
-1795 schildert nochmals Beseitigung des Ranzens
-1798 den Schulranzen haben er und sein Vater in den Keller in (hinter) die alte Heizung getan (auch 1809)
-1798 er weiß nicht, warum sein Vater den Schulranzen nicht entsorgt hat
-1805 am Leichenablageort erklärt er (nachdem keine Leiche gefunden wird) er habe die Polizei angelogen
-1806 ff. er erklärt wieder, sein Vater habe alleine die Leiche beseitigt".
Peggy Knobloch
06.05.2012 um 21:06So wurde der Tatablauf anscheinend rekonstruiert:
Nach (lückenhaften) Berechnungen der Polizei und seinem "Geständnis" hätte Ulvi KULAC für die Tatausführung tatsächlich folgenden Zeitrahmen benötigt:
Ausgangspunkt Raiffeisenbank - Hermannsruh (lt. Polizei) 7:12 Minuten
Hermannsruh - Schlossplatz (lt. Polizei) 3:20 Minuten
Mund und Nase zudrücken, bis Peggy tot war (lt. Geständnis) 10:00 Minuten
Wiederbelebungsversuche (lt. Geständnis) 10:00 Minuten
Eine Zigarette bei der Leiche rauchen (lt. Geständnis) 5:00 Minuten
Peggy hinter die Schlossmauer tragen (lt. Geständnis) 5:00 Minuten
In der Schloßklause den Vater holen und mit diesem hinter die Schloßmauer
laufen (lt. Geständnis) 5:00 Minuten
Peggy hinaus zum Schlossplatz ins Auto bringen (lt. Geständnis) 10:00 Minuten
Weg Hermannsruh - Anwesen des Zeugen Vo. (lt. Polizei) 9.29 Minuten
Gesamt: 1 Stunde 5 Minuten
Peggy Knobloch
06.05.2012 um 21:15Nach den eben zitierten Angaben aus dem Gestaendnis soll Peggy also gleich nach der Tat ins Auto geschafft worden sein. Die Frage war hier ja kuerzlich aufgetaucht, ob sie nicht jemand dort an der Mauer haette liegen sehen muessen.
Was ich mich noch frage und wozu ich noch nichts vernuenftiges gefunden habe, ist das mit dem dreimaligen Gestaendnis. Es heisst ja immer Ulvi haette die Tat drei mal gestanden und drei mal widerrufen. Kann mich da vielleicht jemand aufklaeren, wie dies ablief? Also wann und unter welchen Umstaenden diese 3 Gestaendnisse erfolgten? Und wann sie dann jeweils widerrufen wurden und von wem? Von Ulvi selbst oder dann nachtraeglich durch den Anwalt? Und wie lange nach dem Gestaendnis erfolgte der Widerruf?
Was ich mich noch frage und wozu ich noch nichts vernuenftiges gefunden habe, ist das mit dem dreimaligen Gestaendnis. Es heisst ja immer Ulvi haette die Tat drei mal gestanden und drei mal widerrufen. Kann mich da vielleicht jemand aufklaeren, wie dies ablief? Also wann und unter welchen Umstaenden diese 3 Gestaendnisse erfolgten? Und wann sie dann jeweils widerrufen wurden und von wem? Von Ulvi selbst oder dann nachtraeglich durch den Anwalt? Und wie lange nach dem Gestaendnis erfolgte der Widerruf?
Peggy Knobloch
06.05.2012 um 21:32atencion schrieb:Ausgangspunkt Raiffeisenbank - Hermannsruh (lt. Polizei) 7:12 MinutenDas ist der Zeitrahmen in dem Ulvi die 1,1-1,5km bewältigt haben soll?
Hermannsruh - Schlossplatz (lt. Polizei) 3:20 Minuten
Peggy Knobloch
06.05.2012 um 22:14@LivingElvis
Ich nehme an, dass es so in der Tatrekonstruktion gestoppt wurde.
Was mir allerdings beim Tatablauf auch die ganze Zeit schon komisch vorkommt ist der Tatakt selbst.
Es soll ja gesagt haben er habe Peggy mit einer Hand im Genick gepackt und dann mit der anderen Hand Mund und Nase zugehalten. Wie? Im stehen? Oder waehrend sie am Boden lag?
Und habt ihr mal diese Handhaltung ausprobiert? Ich finde die arg unbequem. Und das soll er volle 10 Minuten so gemacht haben? Nase und Mund gleichzeitig mit einer Hand zugehalten? Durchgehend fest, so dass Peggy wirklich nicht zwischendurch Luft schnappen konnte? Peggy war ein Kind, ok, aber kein Baby. Sie haette sich doch sicher am Anfang noch stark gewehrt. Kommt mir so sehr komisch vor, der Tatablauf. (was aber immer noch nicht ausschliesst, dass Ulvi es war.. nur wenn, dann muss es mMn anders geschehen sein)
Ich nehme an, dass es so in der Tatrekonstruktion gestoppt wurde.
Was mir allerdings beim Tatablauf auch die ganze Zeit schon komisch vorkommt ist der Tatakt selbst.
Es soll ja gesagt haben er habe Peggy mit einer Hand im Genick gepackt und dann mit der anderen Hand Mund und Nase zugehalten. Wie? Im stehen? Oder waehrend sie am Boden lag?
Und habt ihr mal diese Handhaltung ausprobiert? Ich finde die arg unbequem. Und das soll er volle 10 Minuten so gemacht haben? Nase und Mund gleichzeitig mit einer Hand zugehalten? Durchgehend fest, so dass Peggy wirklich nicht zwischendurch Luft schnappen konnte? Peggy war ein Kind, ok, aber kein Baby. Sie haette sich doch sicher am Anfang noch stark gewehrt. Kommt mir so sehr komisch vor, der Tatablauf. (was aber immer noch nicht ausschliesst, dass Ulvi es war.. nur wenn, dann muss es mMn anders geschehen sein)
Peggy Knobloch
06.05.2012 um 22:23@atencion schrieb heute um heute um 20:51: @Scipper - Danke fuer den Hinweis. Hatte zwar auch schon im Cache gesucht, aber anscheinend an der falschen Stelle. Habs jetzt auch wiedergefunden. Allerdings bis jetzt noch nicht die Stelle, auf die ich mich beziehen wollte. Bin dort aber gerade noch ueber etwas anderes gestolpert, das ich gleich mal kopieren werde.@atencion, am besten man kopiert sich den wichtigen Text, der jetzt noch im Google-Cache steht, weil nach einer gewissen Zeit - möglicherweise - auch die Cache-Speicherungen ganz weg sind.
Peggy Knobloch
06.05.2012 um 22:49@hawo
Wenn ich hier mal Wunschkonzert spielen darf: Mich würde insbesondere interessieren, was das Urteil zum abgehörten Telefongespräch zwischen dem später Verurteilten und seinem Vater sagt. Vor allem, was das Gericht aus den Worten des Vaters herauslas.
Interessant finde ich auch das hier:
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/peggy-prozess-mutter-kann-angeklagtem-kein-alibi-geben-1.2071169
Wenn ich hier mal Wunschkonzert spielen darf: Mich würde insbesondere interessieren, was das Urteil zum abgehörten Telefongespräch zwischen dem später Verurteilten und seinem Vater sagt. Vor allem, was das Gericht aus den Worten des Vaters herauslas.
Interessant finde ich auch das hier:
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/peggy-prozess-mutter-kann-angeklagtem-kein-alibi-geben-1.2071169
Für Wirbel sorgte ein abgehörtes Telefongespräch der Mutter mit dem Verteidiger. Demnach soll Ulvi K. die Tat bereits gestanden haben.
Ihr Sohn habe an dem Tag von Peggys Verschwinden um 13.30 Uhr das Haus verlassen, um einem Nachbarn Essen zu bringen und sei gegen 15.45 Uhr zurückgekehrt, sagte die 66-Jährige am Mittwoch vor dem Landgericht in Hof aus. Laut Anklage soll der 25-jährigen Aushilfskellner das Mädchen zwischen 13.00 und 14.00 Uhr erstickt haben, um eine Vergewaltigung der Neunjährigen zu vertuschen.
Für Streit sorgten am Rande der Vernehmung Angaben der Staatsanwaltschaft, wonach sie ein Telefongespräch zwischen der Mutter und dem Verteidiger ihres Sohnes, Wolfgang Schwemmer, mitgeschnitten habe, als sie den Anschluss der Eltern abhören ließ.
Anwalt Schwemmer reagierte empört und kündigte eine rechtliche Überprüfung des Vorgangs an. In dem abgehörten Gespräch habe der Anwalt angegeben, dass sein Mandant auch ihm den Mord gestanden habe, erklärte Staatsanwalt Gerhard Heindl.
Peggy Knobloch
06.05.2012 um 22:59atencion schrieb:Ich nehme an, dass es so in der Tatrekonstruktion gestoppt wurde.Kann eigentlich nicht, dann hätten wir ja keine Diskussion, ob Ulvi das geschafft haben könnte.
atencion schrieb:Es soll ja gesagt haben er habe Peggy mit einer Hand im Genick gepackt und dann mit der anderen Hand Mund und Nase zugehalten. Wie? Im stehen? Oder waehrend sie am Boden lag?Also Mund und Nase einer 9-Jährigen mit einer Hand zuhalten sollte kein Problem für einen Mann wie Ulvi sein. Dass er die dabei die ganze Zeit mit der anderen Hand am Genick gepackt hat, glaube ich nicht, er soll ja hinter ihr gestanden haben.
Und habt ihr mal diese Handhaltung ausprobiert? Ich finde die arg unbequem. Und das soll er volle 10 Minuten so gemacht haben? Nase und Mund gleichzeitig mit einer Hand zugehalten? Durchgehend fest, so dass Peggy wirklich nicht zwischendurch Luft schnappen konnte? Peggy war ein Kind, ok, aber kein Baby. Sie haette sich doch sicher am Anfang noch stark gewehrt. Kommt mir so sehr komisch vor, der Tatablauf.
Ich vermute, dass es so gemeint ist, dass er Peggy mit der einen Hand am Genick gepackt hat, sie so in Postion manövriert hat und dann mit der anderen Hand auf Mund und Nase den Kopf gegen seinen Körper presste.
Die Gegenwehr einer 9-Jähreigen gegen einen 120kg Mann dürfte relativ bescheiden aussehen. Und dass der Todeskampf ganze 10 Minuten gedauert haben soll, spricht eher dafür, dass Peggy immer mal wieder Luft bekommen hat. Bei aktiver Gegenwehr tritt bei komplett zugehaltenen Atemwegen die Bewusstlosigkeit und nachfolgend auch der Tod recht schnell ein.
Peggy Knobloch
06.05.2012 um 23:03Waldeck schrieb:Für Streit sorgten am Rande der Vernehmung Angaben der Staatsanwaltschaft, wonach sie ein Telefongespräch zwischen der Mutter und dem Verteidiger ihres Sohnes, Wolfgang Schwemmer, mitgeschnitten habe, als sie den Anschluss der Eltern abhören ließ.Ach du Gott....was n Anwalt! Da platz ich ja gleich. Sowas bespricht man niemals am Telefon.
Anwalt Schwemmer reagierte empört und kündigte eine rechtliche Überprüfung des Vorgangs an. In dem abgehörten Gespräch habe der Anwalt angegeben, dass sein Mandant auch ihm den Mord gestanden habe, erklärte Staatsanwalt Gerhard Heindl.
Was hat denn der gedacht? Dass die Abhörung unterbrechen, weil da einer "Schwemmer" sagt? Und dann noch wenn der Vater als Teilnehmer in Betracht kommt.
Wo haben die Kulacs den den aufgegabelt? Saß der Sonntags morgens als Letzter noch besoffen in der Schloßklause, oder was?
Oh Mann...der ist auch noch Fachanwalt für Strafrecht.
Peggy Knobloch
06.05.2012 um 23:08@Themis
+@hawo
:
Auch mich hat Ulvis Aussage zur Vergewaltigung an Peggy erschüttert, kann mir ebenfalls nicht vorstellen, daß ihm DAS von den Ermittlern vorgegeben wurde und daß er sich soetwas mit all den Details ausgedacht hat nehme ich ihm auch nicht ab.
Unvorstellbar!
Daß von Ulvis Fürsprechern bis heute von Frau Knobloch verlangt wird, sie solle mit ihnen zusammenarbeiten, ist vor dem Hintergrund eines solchen Prozesses mit derlei Aussagen nichtmehr rational nachvollziehbar, jedenfalls für mich. Die Seite der BI wird ja offenbar gerade überarbeitet. Unter der Rubrik "Peggy verschwindet" war seit gestern kurzzeitig immer wieder zu lesen, man verbitte sich Frau Knoblochs Kritik bei SternTV (die aber durchaus berechtigt und sehr verhalten war), direkt im Anschluss daran selbstverständlich alte und neue Angriffe.
Ob er nun des Mordes schuldig ist vermag ich nicht zu beurteilen (die Vergewaltigung ist allerdings ein fettes Motiv), das Lichtenberger Unschuldslämmchen war er jedoch ganz sicher nicht und diese Darstellung geht mir mittlerweile ziemlich auf die Nerven :-(
+@hawo
:
Auch mich hat Ulvis Aussage zur Vergewaltigung an Peggy erschüttert, kann mir ebenfalls nicht vorstellen, daß ihm DAS von den Ermittlern vorgegeben wurde und daß er sich soetwas mit all den Details ausgedacht hat nehme ich ihm auch nicht ab.
Unvorstellbar!
Daß von Ulvis Fürsprechern bis heute von Frau Knobloch verlangt wird, sie solle mit ihnen zusammenarbeiten, ist vor dem Hintergrund eines solchen Prozesses mit derlei Aussagen nichtmehr rational nachvollziehbar, jedenfalls für mich. Die Seite der BI wird ja offenbar gerade überarbeitet. Unter der Rubrik "Peggy verschwindet" war seit gestern kurzzeitig immer wieder zu lesen, man verbitte sich Frau Knoblochs Kritik bei SternTV (die aber durchaus berechtigt und sehr verhalten war), direkt im Anschluss daran selbstverständlich alte und neue Angriffe.
Ob er nun des Mordes schuldig ist vermag ich nicht zu beurteilen (die Vergewaltigung ist allerdings ein fettes Motiv), das Lichtenberger Unschuldslämmchen war er jedoch ganz sicher nicht und diese Darstellung geht mir mittlerweile ziemlich auf die Nerven :-(
Peggy Knobloch
06.05.2012 um 23:16"Herr K. verfolgte trotz seiner Schwerfälligkeit das Kind in schnellem Lauf und überholte es sogar."Laut Profiler-Müller-Filmbericht mit Luftbild des angeblichen Fluchtwegs rannten Peggy und Ulvi durch ein Schreibergartengelände, bis zu einem Treppenpfad am Fuße der Burgmauer. Diese Wegstrecke beträgt laut Film-Kommentar 1,5 km. Ulvi dürfte damals 125 kg gewogen haben. Ich bezweifle daher, dass er das Kind in einem "schnellen Lauf" (1,5 km weit) verfolgen konnte. Schaut man sich das Luftbild an, fragt es sich, warum das Kind diesen bogenförmigen Umweg entlang gelaufen sein soll, statt den kürzeren Weg vom Marktplatz über die Straße zur Schloßklause zu laufen, falls das Kind (aufgrund der Fluchtrichtung) zur Schlossklause fliehen wollte. Dort kommt der Fluchtweg schlussendlich an, wobei fraglich ist, ob man vom Trampelpfad aus über die alten Treppenstufen und durch einen Durchlass in der Burgmauer (das sieht aus der Luft wie eine Festungsanlage aus) hochgehen kann oder ob man die Burgmauer ganz bis zum Ende der Burgmauer umrunden muss, um auf das Plateau zu kommen.
Peggy Knobloch
06.05.2012 um 23:20@Themis
Wenn ich Ulvi hier manchmal als "unschuldig" bezeichne, dann meine ich damit sein kindliches Gemuet. Ich denke nicht, dass er den Kindern Boeses wollte. Dass er trotzdem in der Lage ist Schlimmes zu tun, bestreite ich nicht. @Scipper hat vorhin so schoen aus dem StGB zitiert:
Wenn ich Ulvi hier manchmal als "unschuldig" bezeichne, dann meine ich damit sein kindliches Gemuet. Ich denke nicht, dass er den Kindern Boeses wollte. Dass er trotzdem in der Lage ist Schlimmes zu tun, bestreite ich nicht. @Scipper hat vorhin so schoen aus dem StGB zitiert:
Scipper schrieb:l "ein erheblicher Altersunterschied zwischen Täter und Opfer ein erstes Indiz für das Bestehen eines 'Machtgefälles' zwischen den Partnern ist"Dieses "Machtgefaelle", was fuer mich jemanden, der es ausnutzt, auch moralisch schuldig werden laesst, das sehe ich bei Ulvi nicht. Jedenfalls nicht im geistigen Bereich.(im koerperlichen war er natuerlich ueberlegen, klar)