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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

06.05.2012 um 11:45
@Cleo1956 und atencion: ehrlich gesagt wundert es mich nicht, dass der Schriftsatz mit den ganzen Kopien von der Seite verschwunden ist. Mal davon abgesehen, dass zehnzeilige Scans nie das Gesamtbild und den Zusammenhang darstellen können, ist es in meinen Augen suboptimal, eine durchaus angesehene Koryphäe der Psychiatrie öffentlich der Inkompetenz zu bezichtigen. Obwohl @LivingElvis natürlich Recht hat, dies hat in Deutschland keinen Einfluss auf ein mögliches Wiederaufnahmeverfahren, macht man sich natürlich im sensiblen forensischen Gebiet Feinde. Am Ende könnte sich sogar ein potenzieller Gegengutachter dreimal überlegen, ob er sich involviert und bei Nichtgelingen des Plans ebenfalls derart vorgeführt wird.

Ich habe das Urteil von einem Bekannten bekommen, der aktiv in der Rechtspflege tätig ist. Da es sich eben nicht um die Uni-Version handelt, habe ich als Außenstehender in einem nichöffentlich geführten Prozess natürlich kein Recht, den gesamten Wortlaut ins Internet zu stellen. Ich bleibe allerdings daran, die "freie" Version zu bekommen, sie zu prüfen und dann zu verlinken.

Insgesamt ist das Urteil in sich stimmig und - basierend auf den damaligen Fakten - über jeden Zweifel erhaben. @Themis hat es genau erkannt: die mit einer Bildhaftigkeit und Selbstverständlichkeit vorgetragenen Taten sind in ihrer Schilderung ekelhaft. Ich habe an keiner Stelle irgendwelche Reue herauslesen können oder gar das Wort selbst gefunden. Wenn ich mir vorstelle, dass ich im Gerichtssaal anwesend gewesen wäre, wenn so über mein Kind gesprochen wird, wären die nächsten zehn Jahre meines Lebens wahrscheinlich geklärt gewesen.

Meine Hoffnung basiert auf dem Wunsch, dass doch noch ein Wunder geschieht. Wenn Peggy ermordet wurde, dann hat es nach der Lektüre der Begründung Ulvi getan.


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Peggy Knobloch

06.05.2012 um 12:29
servus

@Themis
Wo steht, daß Peggy vom Freund der Mutter (zum xtenmal nicht Stiefvater) geschlagen wurde? Ich stelle nicht auf die Aussage der P. gegenüber der S. ab. Denn was sie da genau meinte oder aus ihrer Sicht so angab? Einen Klaps kann man auch als Schlagen interpretieren.

Eine Urteilsbegründung ist vollgeschriebenes Papier - mehr nicht. Ich könnte 20 Urteilsbegründungen einkopieren die sich alle schön lesen. Alle wurden aber von der nächsthöheren Instanz kassiert. Oder bei der späteren Aufklärung des richtigen Sachverhalt zu dem was sie waren, - Makulatur.
Zitat von hawohawo schrieb:1. Simon S.:
"...ging Simon S. mit diesem in dessen (Ulvis) Schlafzimmer. ...manipulierte am Glied von Simon S. bis diese steif wurde" und "Er forderte Simon S. auf, seinen Penis in den Mund zu nehmen."

Simon S. Wenn ich etwas nicht wollte, hat er davon abgelassen. Ich habe fünf mal etwas mit ihm gemacht. Ich habe ihm meine Handy Nr. gegeben.
Das hört sich für mich schon gewaltig anders an. Zudem der "Mißbrauchte" in der Hauptverhandlung sagt, - Ich weiß davon nichts mehr. War das nun so ein gravierendes /negatives/ Ereignis für den Jungen? Oder wurde es von den Erwachsenen nur dazu hingeredet?
Zitat von hawohawo schrieb:2. Malte und Torke F., Patrick G. und Paul K.:
"Mit den Worten 'ich will euch was zeigen' machte er deswegen seine Hose auf, holte sein Glied heraus und onanierte vor den Kindern bis zum Samenerguss, wobei diese zuschauten."
Malte und Torke F., Patrick G. und Paul K. "wir haben uns kaputt gelacht und sind weiter gelaufen."

Alles kommt auf die Sicht des Beteiligten/Betroffenen an. Nicht auf die derer, die etwas anderes damit bezwecken wollen.

Noch etwas zu der 28jährigen mit der er eine "Beziehung" hatte. Die Frau war ebenfalls in Betreuung. Nach einigen Treffen ließ er sich von seinen Eltern verleugnen wenn die Frau vorbei kam. Er zeigte kein Interesse mehr. Nach einer langen intakten Beziehung sieht mir das aber nicht aus.

servus derweil


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Peggy Knobloch

06.05.2012 um 12:36
@bayernwastl
Bei der Vernehmung verwickelte er sich in Widersprüche, gab nur widerwillig zu, dass er Peggy misshandelt hatte und sie sich vor ihm fürchtete.
Welt, 02.05.04, und das ist nur ein Beispiel, dass ich auf die Schnelle gefunden habe. Es gab auch die Aussage von einer Mutter von Peggys Freundin, die wiederholt blaue Flecken bei Peggy gesehen hat und der Peggy erzählt hat, dass sie sich vor dem Freund ihrer Mutter gefürchtet hat.

Natürlich ist alles eine Frage der Sichtweise, aber welche Sichtweise sollte denn dafür sorgen, dass ich den Missbrauch von Ulvi an Peggy nicht als solchen sehen soll?


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Peggy Knobloch

06.05.2012 um 12:42
servus
@Themis
Zitat von ThemisThemis schrieb:Natürlich ist alles eine Frage der Sichtweise, aber welche Sichtweise sollte denn dafür sorgen, dass ich den Missbrauch von Ulvi an Peggy nicht als solchen sehen soll?
Jedes Ding hat zwei Seiten. Ich kenne nur eine. Das reicht für mich eben nicht aus. Zudem nicht klar ist, ob es das wirkliche Erleben vom Ulvi oder eine implizierte Geschichte ist.
eine schöne Zeit..
Wastl


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Peggy Knobloch

06.05.2012 um 12:46
@bayernwastl schrieb: Wo steht, daß Peggy vom Freund der Mutter (zum xtenmal nicht Stiefvater) geschlagen wurde?
"Ein Stiefvater ist ein Mann, der in einer Lebensgemeinschaft mit einer Frau ... lebt und dadurch für ein durch den Partner in diese Beziehung eingebrachtes Kind eine soziale Vaterrolle einnimmt. Mit der Bezeichnung Stiefvater ist noch keine rechtliche Beziehung zum Kind gegeben. Besteht zwischen dem Stiefvater und dem Elternteil eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft, so sind Stiefvater und Stiefkind verschwägert. Eine darüber hinausgehende rechtliche Beziehung kann nur durch Adoption entstehen, jedoch kann der Stiefvater durch Einbenennung in Deutschland dem Stiefkind seinen Familiennamen geben." Wikipedia: Stiefvater


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Peggy Knobloch

06.05.2012 um 12:50
@bayernwastl
Oh bitte, soll denn jetzt wirklich alles was in irgendeiner Weise belastend für ihn ist, vorgesagt oder erzwungen sein? Dann hat er aber wirklich ein erstaunliches Erinnerungsvermögen, wenn er sich die ganzen aufgezwungenen Aussagen so gut merken kann, dass er sie so vor Gericht wiedergeben kann.


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Peggy Knobloch

06.05.2012 um 12:54
atencion schrieb um 03:19: hawo schrieb: "Nach Studien in Europa haben 10% aller Frauen in ihrer Kindheit sexuelle Übergriffe erlebt, in den USA sogar bis zu 25%. Die USA-Zahl halte ich für übertrieben, da damit der Eindruck erweckt wird, einer von vier Männern sei nicht nur latent, sondern offensiv pädophil."

Hierzu noch: 10% oder 25% Opfer heisst ja nicht, dass es 10% oder 25% Täter gibt. Es gibt da sicher, besonders bei leichteren Übergriffen, die, eben, ja vielleicht nicht einmal bekannt werden, viele Mehrfachtäter. (hoffe ich jetzt mal für die Männerwelt ^^ )
Richtig, denn aufgrund der Mehrfachtäterquote ergeben 25 % Opfer nicht zwingend 25 % Täter. Zudem wäre dabei auch eine denkbare Frauenquote beim Täterprozentsatz mit einzukalkulieren.


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Peggy Knobloch

06.05.2012 um 12:59
@hawo schrieb um 11:45: @Cleo1956 und atencion: ehrlich gesagt wundert es mich nicht, dass der Schriftsatz mit den ganzen Kopien von der Seite verschwunden ist. ...
Im Internetarchiv (http://archive.org) ist die Webseite mit dem Brief (Stand 2011) noch zu finden.


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Peggy Knobloch

06.05.2012 um 13:03
servus
@Themis
Das zu bewerten ist nur möglich, wenn alles zu Sache gehörende am Stück gelesen und gewürdigt werden kann. Was hier keinesfalls der Fall ist.

Und da nun durch Teile der Urteilsbegründung, die zum Fall Ulvi gehört, der Thread völlig aus der Spur läuft, werde ich vorerst nur noch mitlesen. Mich interessiert das was bis zum 7 Mai passiert ist.

@Scipper
Richtig, Google vergißt nichts. Man muß nur richtig nachschauen. :)

einen schönen Restsonntag
wastl


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Peggy Knobloch

06.05.2012 um 13:09
@bayernwastl
Einfach ein stillter Mitleser zu sein, steht Dir natürlich frei. Mich interessieren grundsätzlich auch die Sachen, die bis zum 7. Mai passiert sein könnten, nur leider wurde hierbei bisher nichts ans Licht gebracht, was ich außergewöhnlich verdächtig finde.


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Peggy Knobloch

06.05.2012 um 13:11
Alle, die jetzt mal weg von Ulvi und wieder zum Verschwinden von Peggy kommen wollen,
sollten sich doch noch mal @bayernwastl's Beitrag vom 28.03., 23:27 zu Gemüte ziehen.
Motive zu Peggys Verschwinden zu suchen, ist eher angesagt, als Ulvi erneut zu
verurteilen oder ihn rauszupauken - dazu wird sich Herr Euler hoffentlich die erforderliche
Zeit nehmen.


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Peggy Knobloch

06.05.2012 um 13:16
@bayernwastl schrieb: @Scipper, Richtig, Google vergißt nichts. Man muß nur richtig nachschauen.
Ich habe mich vertan. Der Brief ist nicht im Intertarchiv (Wayback Machine), sondern bei Google-Cache zu finden. Man muß nur richtig nachschauen. Das Internet vergisst bekanntlich nichts. :)


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Peggy Knobloch

06.05.2012 um 13:20
@bayernwastl

Nochmal zu deiner Frage, wo steht, dass Peggy von dem Freund ihrer Mutter geschlagen wurde. In Deinem eigenen Beitrag vom 28.03., 23:27, den @ramisha gerade erwähnt hat.
Es war bekannt, dass sie einem Aufeinandertreffen mit ihrem Stiefvater ohne Beisein der Mutter auswich, dass Peggy vom Stiefvater geschlagen wurde; Peggy hatte ihre blauen Flecken und Striemen auf dem Rücken gezeigt.Bei jemanden zu läuten und nach Essen und Trinken zu fragen, war für Peggy „normal“
@ramisha
Ich habe mir den Beitrag noch einmal durchgelesen und das bestätigt nur dass, was ich vor kurzem geschrieben habe, so viele Leute in Lichtenberg wußten angeblich darüber Bescheid, dass Peggy nicht gerne nach Hause ging, dass sie Angst vor ihrem Stiefvater hatte, dass sie blaue Flecken und Striemen hatte, nach Essen gefragt hat und all diese Leute haben es nie für nötig gehalten einzugreifen????


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Peggy Knobloch

06.05.2012 um 13:23
@Themis schrieb heute um 12:50: @bayernwastl Oh bitte, soll denn jetzt wirklich alles was in irgendeiner Weise belastend für ihn ist, vorgesagt oder erzwungen sein? Dann hat er aber wirklich ein erstaunliches Erinnerungsvermögen, wenn er sich die ganzen aufgezwungenen Aussagen so gut merken kann, dass er sie so vor Gericht wiedergeben kann.
Zu dem sogenannten Geständnis des Ulvi: Aus dem Brief des Anwalts geht hervor, dass man dem Ulvi vieles in den Mund gelegt hat (sinngemäß). Ob es so war, kann ich natürlich nicht beurteilen. :)


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Peggy Knobloch

06.05.2012 um 13:26
@Scipper
Das ist richtig, aber ich bezog mich jetzt auf die Gerichtsverhandlung und den sexuellen Missbrauch an Kindern. Den hat Ulvi nie abgestritten, es wird hier nur so gerne verharmlost und das stört mich. Und ich glaube nicht, dass ihm das zusätzlich zu dem Mord an Peggy in den Mund gelegt wurde.


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Peggy Knobloch

06.05.2012 um 13:42
@hawo schrieb heute um 11:45: Meine Hoffnung basiert auf dem Wunsch, dass doch noch ein Wunder geschieht. Wenn Peggy ermordet wurde, dann hat es nach der Lektüre der Begründung Ulvi getan.
@hawo

Es fehlt aber bisher laut Profiler Dr. Thomas Müller der objektive Sachbeweis, also zum Beispiel die Leiche des Opfers und ein Zeuge, der die Tat und den Täter bei der Tatausführung sah. Im übrigen bezweife ich nach wie vor, dass der schwergewichtige Ulvi (damals rund 125 Kilo wiegend) in der Lage war, die Strecke (vorbei an den Schrebergärten um die Burgmauer herum; laut Filmbericht 1,5 km) im Laufschritt zurückzulegen. Schon nach 50 Metern dürfte ihm als Raucher die Puste ausgegangen sein.


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Peggy Knobloch

06.05.2012 um 13:58
@Themis schrieb heute um 13:26: Das ist richtig, aber ich bezog mich jetzt auf die Gerichtsverhandlung und den sexuellen Missbrauch an Kindern. Den hat Ulvi nie abgestritten, es wird hier nur so gerne verharmlost und das stört mich. Und ich glaube nicht, dass ihm das zusätzlich zu dem Mord an Peggy in den Mund gelegt wurde.
Hier wird nichts verharmlost, denn auch Sexualstraftaten jeder Art sind natürlich sehr verwerflich und unmoralisch. Es geht aber auch um die Frage, ob das Mordgeständnis des Ulvi der Wahrheit entspricht. Ein sog. "Sachbeweis" zur Untermauerung der Beweisführung und des Geständnisses liegt nicht vor.


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Peggy Knobloch

06.05.2012 um 14:04
@Themis
Der Missbrauch der Kinder soll und darf nicht kleingeredet werden,
aber aus diesem Grund ist Ulvi ja auch in einer Bayreuther Einrichtung
verwahrt.


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Peggy Knobloch

06.05.2012 um 14:26
Zitat von hawohawo schrieb:Ich bleibe allerdings daran, die "freie" Version zu bekommen, sie zu prüfen und dann zu verlinken.
Das wäre super.
Zitat von hawohawo schrieb:Insgesamt ist das Urteil in sich stimmig und - basierend auf den damaligen Fakten - über jeden Zweifel erhaben
Kann ich wenig zu sagen. Nur soviel - Urteile sind immr stimmig, da die Begründung natürlich zum Urteil passend geschrieben wird.

Hab ich das richtig verstanden, dass Du auch ein Wortprotokoll dazu hast?
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:Eine Urteilsbegründung ist vollgeschriebenes Papier - mehr nicht. Ich könnte 20 Urteilsbegründungen einkopieren die sich alle schön lesen. Alle wurden aber von der nächsthöheren Instanz kassiert. Oder bei der späteren Aufklärung des richtigen Sachverhalt zu dem was sie waren, - Makulatur.
Da hast Du zumindest teilweise recht.
Wichtig ist für das LG nur, dass keine Rechtsfehler daraus hervorgehen. Ob die Tatsachenfeststellung der Wahrheit entspricht wird außer bei einer Wiederaufnahme oder bei einer Zurückverweisung im Zuge einer erfolgreichen Revision nach einem Reschtsfehler überhaupt nicht mehr überprüft.

Und wie gesagt - der Richter schreibt seine Begründung selbst und natürlich zum Urteil passend. So dumm kann der gar nicht sein, dass sich das für unerfahrene Leser schlecht liest. Da muss man schon einige Urteile gelesen haben und die Fakten bzw. Verhandlung dahinter kennen, dass man da Anstosspunkte findet.

Ansonsten verhält sich das nicht anders, wie wenn man Sachbücher liest - die können sich in ihrer These komplett unterscheiden. Wenn man die unbedarft liest, scheinen die alle schlüssig.
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:Alles kommt auf die Sicht des Beteiligten/Betroffenen an. Nicht auf die derer, die etwas anderes damit bezwecken wollen.
Nein. Eben nicht.
Starfbar ist strafbar und wenn der andere hundertmal damit einverstanden ist. Wenn ich nem 15-Jährigen ne Pulle Schnaps verkaufe oder n paar Hardcore-Pornos, dann finder der das in der Regel auch ganz toll. Oder Kokain. Und trotzdem bleibts strafbar. Sonst könnten wir uns den ganzen Jugendschutz sparen, weil die "wollen" das ja so.

Das ist ja die Dauer-Pädo-Ausrede: "Die wollte das doch auch". Wurscht. Unter 14 ist es strafbar. Ab da gibts quasi ne Übergangsregelung und erst ab 16 greift die sexuelle Selbstbestimmung, wobei da auch wiederrum Ausnahmen strafbar sind.


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Peggy Knobloch

06.05.2012 um 15:39
@LivingElvis
Ich frage mich, wie man 10- bis 12Jährige behandeln soll, die das Gleiche wie Ulvi taten.
Er selbst ist doch in seiner geistigen Entwicklung auf dieser Stufe stehen geblieben.
Dass er körperlich ein Mann ist, macht die Sache natürlich kompliziert.


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