Leider hatte ich einen wichtigen Text vom
@LivingElvis nicht gelesen und daher nicht gewusst, dass er mir sogar in einem wichtigen Punkt zugestimmt hat. Hier ist der wichtige Text vom LivingElvis:
LivingElvis schrieb:"Den Mord soll Ulvi begangen haben, weil er fürchtete, dass Peggys Vater ihn verprügelt, wenn es rauskommt. "Verdecken einer Straftat" setzt nicht zwangsnotwenig voraus, dass der Täter auch weiß, dass es sich dabei um einen Straftatbestand handelt, sondern das Handeln in seiner Vorstellung bereits außerstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.
Ich find´s dogmatisch schwierig und einen ziemlichen "Kunstgriff" der Justiz. Als Verteidiger hätte ich deswegen das Urteil in der Revision nicht wegen dem Gutachen angegriffen, sondern genau mit dem Punkt den @Scipper da aufgegriffen hat.
Sollte es Ulvi gewesen sein, so wäre ein Verurteilung wegen Totschlag durchaus wahrscheinlich. Ich verstehe nicht, warum der Schwemmer diesbezüglich nicht zumindest hilfsweise vorgetragen hat."
Daher verstehe ich nicht, warum Ulvis Verteidiger (angeblich hatte er zwei Anwälte) nicht auf Totschlag im Affekt plädiert haben. Das Gericht mag zwar seine eigene Meinung haben, aber ich würde als Verteidiger zumindest mit allen Kräften und Tricks und Finessen versuchen für meinen Mandanten das Allerbeste rauszuholen, also zum Beispiel auf "Totschlag im Affekt" plädieren, wenn ich das Gericht partout nicht von der "Unschuld" meines Mandanten überzeugen könnte oder wenn mein Mandant gegen meinen Rat oder in meiner Abwesenheit eigenmächtig einen "Mord" gestanden hätte. Ich bin aber kein Anwalt und stelle mir das vielleicht alles zu einfach vor. Mir wär es aber höchst peinlich, wenn ein Mandant - ohne meine Zustimmung - irrgendwelche ihn belastenden wahren oder unwahren Geständniss ablegen würde.