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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

17.05.2012 um 19:50
@hawo
Ja, ich hab auch nen Kerner-Ausschnitt gefunden, der müsste aus 2003 sein. Früher scheint man nichts zu finden.

Ist auch nicht so wichtig. Webschreck hätts ja auch einfach sagen können.
Ich bin mir ohnehin recht sicher, dass auf dem Bild nicht Peggy zu sehen ist.


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Peggy Knobloch

18.05.2012 um 02:04
Am 7. Mai 2012 jährte sich der Fall Peggy zum 11. Mal. Hier ein Filmbericht vom 10. Jahrestag 2011:

https://www.youtube.com/watch?v=UVeryWjgjLY


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Peggy Knobloch

18.05.2012 um 02:13
In Dem von Scipper geposteten Beitrag heißt es ab 01:36, dass Hundertschaften der Polizei ab dem 08. Mai mit der Suche begonnen haben. Der Bericht steht damit in klarem Widerspruch zu Bayernwastls Post vom 15.05 um 01:49 Uhr
Zu der Zeit der Beobachtung am 8 Mai 2001 gab es keine Hundertschaft in Lichtenberg. Herbei reden bringt nichts.
Wäre schön, wenn jemand zur Aufklärung beiragen könnte.


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Peggy Knobloch

18.05.2012 um 03:52
@bayernwastl:

Es war ja wieder klar, daß auf mein (keinesfalls beleidigendes) Posting von Dir wieder nur die üblichen Vorhaltungen kommen. Natürlich hab ich kein Hintergrundwissen (was ich in Bezug auf ghina jetzt Falsches geschrieben hätte bleibt Dein Geheimnis), kein Interesse, blabla.
Wie ne Schallplatte, die hängengeblieben ist, sorry...


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Peggy Knobloch

18.05.2012 um 08:01
Ich finde die Hetze die Ulvis Mutter gegen Peggys Mutter betreibt einfach nur zum Kotzen. Ihr Sohn ist in seinem Heimatort dafür bekannt gewesen das er sich an kleinen Kindern vergeht. Im Fall Peggy hat er die auch ohne Druck oder Drohungen zu gegeben und das war auch nicht der einzigste Fall wo er es zugegeben hat.
Dieses Gästebuch der angeblichen Bürgerinitiativenseite ist ja wohl auch der volle Lacher, dort werden nur Pro-Ulvi Einträge veröffentlicht. Beiträge die sich kritisch zu dem Fall oder Ulvi äußern werden gar nicht erst veröffentlicht oder gleich gelöscht.
Sollen sie ihn ins tiefste Loch schmeißen und den Schlüssel einschmelzen.


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Peggy Knobloch

18.05.2012 um 08:44
@Ted40Saar
im großen und ganzen sehe ich das ähnlich wie du, wobei ich mir nicht so sicher bin das es Ulvis Mutter ist die da die Hetze betreibt. Nur der letzte Satz geht natürlich nicht. Ulvi in ein Loch werfen und den Schlüssel einschmelzen ....nein aber er gehört nach wie vor in die Psychatrie und ich denke da wird er auch zu recht bleiben! An ein Wiederaufnahmeverfahren glaube ich nicht.


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Peggy Knobloch

18.05.2012 um 09:16
Sehe ich auch so - selbst wenn Ulvi Peggy nicht getötet hat, ist er des mehrfachen Kindesmissbrauchs schuldig - wahrscheinlich nicht, weil er wirklich pädophil ist, sondern weil er einfach selbst im Geiste auf Kinderniveau ist und eine Frau mit ihm (und er mit ihr) gar nichts anfangen könnte, sich da also auch gar nichts für ihn ergeben würde, der Trieb aber nun mal trotzdem da ist, das ist ja die Krux bei solchen Tätern. wenn sie ihn laufen lassen, würde er über kurz oder lang auch wieder sich an Kindern vergreifen, also ist er in der Psychiatrie gut aufgehoben, und da scheint es ihm ja auch gut zu gehen.

Ich frage mich, wie die Ulvi-Verfechter es denn wohl mit ihrem Gewissen vereinbaren könnten, wenn sie ihn echt rauskämpfen würden und er dann irgendwann wieder ein Kind missbraucht?! Man sollte sich bei allem, für was man kämpft, auch immer mal die möglichen Folgen überlegen und fragen, ob man die wirklich vertreten kann. Einen überführten Kinderschänder aus der Gefangenschaft holen halte ich für mehr riskant - auch wenn er für einen Mord sitzt, den er evtl. nicht begangen hat.

Ich glaube nicht, dass er Peggy getötet hat, weil ihre Leiche bis heute nicht aufgetaucht ist und er sie kaum so gut versteckt haben kann, dass man sie bis heute nicht gefunden hätte. Wenn Peggy so zutraulich war wie beschrieben, ist sie wahrscheinlich einfach mit einem Fremden mitgegangen, und wenn der ein Auto hatte, kann sie ÜBERALL sein. Ich verstehe allerdings auch nicht, dass man sich als Mutter mit dem Tod seines Kindes abfindet, freiwillig, wenn noch Hoffnung besteht, dass es gar nicht tot ist. Ich würde nie aufhören, mein Kind zu suchen, bis ich es gefunden habe, tot oder lebendig, und die Hoffnung auf letzteres stirbt doch eigentlich immer zuletzt.

Und da stellt sich eben dann automatisch die Frage, warum sie das kann (sich mit dem Tod abfinden) und ob sie evtl. was weiß, was wir nicht wissen, was ihr diese Sicherheit gibt?


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Peggy Knobloch

18.05.2012 um 09:28
Aber man sagt ja auch immer, eine Mutter spürt sowas. Selbst die Polizei fragt bei Fahndung nach vermissten Kindern auch immer die Eltern/Mutter, was sie für ein Gefühl hat, ob ihr Kind noch lebt?! Denn dieses Gefühl bewahrheitet sich halt meist auch. Wenn die Mutter von Peggy nun in sich das tiefe sichere Gefühl hat, dass Peggy tot ist, dann lässt sich das auch nicht wegreden, und dann lässt es sich auch verstehen, warum sie einen Grabstein zum Trauern haben wollte, obwohl das viele, die noch an eine lebende Peggy glauben möchten, geschmacklos finden und verständnislos den Kopf schütteln.


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Peggy Knobloch

18.05.2012 um 10:24
@Mao1974: hattest Du da das Posting auf Seite 99 gemeint? Da habe ich etwas missverstanden: ich hielt "Wer hier ständig falsch behauptet und beleidigt sieht ein jeder, der nicht völlig naiv ist." für Selbstkritik. Mea Culpa.


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Peggy Knobloch

18.05.2012 um 11:35
@Comtesse: Du hast genau das Problem aufgezeigt, was Gericht und StA jetzt haben: "...also ist er in der Psychiatrie gut aufgehoben, und da scheint es ihm ja auch gut zu gehen." Er ist eben in den Fällen des Kindesmissbrauchs für nicht schuldfähig erkannt worden. Wenn es also zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommt und er im Anklagepunkt des Mordes für nicht schuldig erklärt wird, ist er ein freier Mann. Ein nachträgliches "Verschärfen" eines gesprochenen Urteils im Wiedeaufnahmeverfahren ist nicht möglich.

Bei er gern herausgeholten Keule des "Kindes", das Ulvi sein soll, habe ich meine Bedenken. Das kommt nämlich nur im Bedarfsfall zum Einsatz. Zum gemeinsamen Trinken von Alkohol mit der Dorfbevölkerung und nachts in anderen Orten in Kneipen rumstromern - inkl. Fahrdienst vom Bürgermeister - war er mit seinen 10-12 Jahren offensichtlich nicht zu jung.


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Peggy Knobloch

18.05.2012 um 11:40
@hawo

Es steckt halt eines Kindes Geist im Körper eines Mannes, das ist das Problem. Diese Männer sind rein hormonell nun mal MÄNNER, keine Kinder, die können (und dürfen) saufen, fahren, Sex haben... Es gibt viele 10-12jährige, die das auch gern tun würden, wenn sie es dürften/könnten. ;)


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Peggy Knobloch

18.05.2012 um 11:41
@Comtesse: mein Sohn ist jetzt 13. Dem würde ich den Hosenboden aber sowas von stramm ziehen... :-)


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Peggy Knobloch

18.05.2012 um 11:49
@hawo
Ja, klar, aber wenn er 18 wäre und nur im Kopf noch immer 13, würdest du es ihm doch erlauben, wenn er es will, oder? Er müsste ja schon entmündigt sein, um es dann sich überhaupt noch verbieten zu lassen. ;)


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Peggy Knobloch

18.05.2012 um 11:50
Im Übrigen, wenn man sich manche gestandene Männer so z.B. am Vatertag ansieht, könnte man meinen, dass viele von denen auch geistig nie über das 13. Lebensjahr hinausgewachsen sind. ;)


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Peggy Knobloch

18.05.2012 um 11:53
Wie wahr, wie wahr! Glücklicherweise betreffen mich diese deutschen Feiertage nicht.

Aber auf die Argumentation nochmal zurückzukommen: wenn er 18 wäre und im Kopf 13 würde ich mir schwer überlegen, was er darf und was nicht: Autofahren? Kredite aufnehmen? Sex mit seiner 9jährigen Freundin haben?


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Peggy Knobloch

18.05.2012 um 13:20
An die Personen,

die den Ulvi lebenslänglich (!!!) eingesperrt hinter Gittern oder in der Psychiatrie haben wollen:

Meines Wissens wurde Ulvi vom Landgericht "nur" wegen Mordes (§ 211 StGB) verurteilt, aber nicht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 StGB), weil er diesbezüglich für
schuldunfähig erklärt wurde. Das Strafrecht beruht in Übereinstimmung mit dem Menschenbild des Grundgesetzes auf dem Schuld- und Verantwortungsprinzip. Wer ohne Schuld handelt, kann deshalb nicht bestraft werden („nulla poena sine culpa“). Die Schuldunfähigkeit ist in den § 19, § 20 und § 21 StGB geregelt. Wir haben es also nur mit der sehr wichtigen Frage zu tun, ob er den Mord wirklich begangen hat ODER ob der wahre Täter seit 11 Jahren frei herumläuft, weil er nicht ermittelt und gefasst werden konnte.


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Peggy Knobloch

18.05.2012 um 13:22
Zitat von AchtsamkeitAchtsamkeit schrieb:im großen und ganzen sehe ich das ähnlich wie du, wobei ich mir nicht so sicher bin das es Ulvis Mutter ist die da die Hetze betreibt
Glaub ich nicht. In dem Interview hat sich Frau Kulac trotz mehrmaliger Aufforderung nicht dazu durchringen können öffentlich die Frau Knobloch zu bezichtigen. Auch war dabei erkenntlich, dass die sich mehrfach nicht an die Absprachen hielt, so dass die Moderatoren sich ihre Fragen selbst beantworten musste.

Die kämpft für ihren Sohn und hält ihn vermutlich auch für unschuldig. So wie es eben jede gute Mutter tun würde. Wie sagte meine immer? Es ist eine schlechte Mutter, die nicht zu ihrem schlechten Kind hält.

Man kann ihr da vorwerfen, dass sie die Kindesmissbräuche herunterspielt und nicht rechtzeitig reagiert hat, aber das sie sich da der Realität ungern stellt, ist m.E absolut verständlich. Die sieht halt die BI als Sammlung netter Menschen, die ihr Hoffnung und Halt geben.

Viel verwerflicher finde ich da das Vorgehen von Frau Rödel.
Zitat von hawohawo schrieb:Du hast genau das Problem aufgezeigt, was Gericht und StA jetzt haben: "...also ist er in der Psychiatrie gut aufgehoben, und da scheint es ihm ja auch gut zu gehen." Er ist eben in den Fällen des Kindesmissbrauchs für nicht schuldfähig erkannt worden. Wenn es also zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommt und er im Anklagepunkt des Mordes für nicht schuldig erklärt wird, ist er ein freier Mann. Ein nachträgliches "Verschärfen" eines gesprochenen Urteils im Wiedeaufnahmeverfahren ist nicht möglich.
Stimmt nicht ganz. Die Unterbringung in der Psychatrie erfolgte nach § 63 StGB im Hinblick auf jene Taten in denen er nach § 20 StGB wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wurde.

Das bedeutet, dass, würde das Wiederaufnahmeverfahren nur dergestalt erfolgreich sein, dass Ulvi zwar des Mordes an Peggy freigesprochen würde, so bliebe die Unterbringung in der Psychatrie bestehen, da sie sich überhaupt nicht auf den Mord an Peggy bezieht.

Etwas anderes ergäbe sich, wenn zugleich auf Schuldfähigkeit in den Kindesmissbrauchsfällen erkannt würde. Dann wäre Ulvi des Mordes freigesprochen, der Grund für die psychatrische Unterbringung entfiele, eine Bestrafung verböte sich jedoch nach der Reformatio in Peius.

Das Problem wurde allerdings längst erkannt und angegangen:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/051/1605137.pdf

Im solchen Fällen wird die Reformatio in Peius einfach durchbrochen. Das heißt, Ulvi würde dann für die Kindesmissbrauchsfälle verurteilt und müsste die Strafe auch absitzen.

Bei Interesse kann man sich, mit entsprechend gutem Magen, auch mal das Urteil durchlesen, welches Grund der Gesetzesänderung war:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/04/2-367-04.php


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Peggy Knobloch

18.05.2012 um 13:35
@LivingElvis
hm, vielleicht hab ich es nicht deutlich genug geschrieben * grübel*, ich bin auch der Meinung das es NICHT Ulvis Mutter ist die diese Hetze betreibt.


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Peggy Knobloch

18.05.2012 um 13:40
@Achtsamkeit
Doch hast Du. Auf @Ted40Saar ´s Post hast Du gemeint, dass Du "nicht so sicher" bist. Ich wollte das nur nochmal verstärken.

Wir sind der gleichen Meinung. :)


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Peggy Knobloch

18.05.2012 um 14:00
Es mag sein, dass Ulvi vom Gericht zu Recht wegen Mordes verurteilt wurde, aber ich sagte bereits, dass er NICHT wegen Kindesmissbrauchs (§ 176 StGB ) verurteilt wurde, sonden NUR wegen Mordes, wobei sich die Frage stellt, aufgrund welcher greifbaren Beweise (Fakten) die Verurteilung erfolgte.

Die Leiche des Mordopfers Peggy wurde bisher nicht aufgefunden. Es wurden auch keine Spuren am Tatort entdeckt und sichergestellt. Ferner hat kein Zeuge den Mord bezeugt oder real gesehen.

Wie bereits der Kriminalpsychologe Dr. Thomas Müller in einem Filmbericht (Urteil Mord) sagte, fehlt es an einem objektiven Sachbeweis, um zweifelsfrei die Täterschaft des Ulvis zu beweisen. Als einzigen Beweis gibt es nur das Geständnis des Ulvi sowie die Mutmaßung, dass er der Täter sein könnte oder muss, weil er die Details in dem Geständnis (z.B. den Erstickungstod durch Mund- und Nasezuhalten) aufgrund seiner anerkannten geistigen Behinderung (IQ 67) nicht alleine erfunden haben kann.

Fakt ist, dass mehrere Zeugen verschiedenen Alters (Schüler und Erwachsene) angegeben haben, dass sie die Peggy nach dem angeblichen Mord auf den Straßen in Lichtenberg lebend gesehen haben UND dass ein älterer Zeuge angab, dass Ulvi ihm zum fraglichen Zeitpunkt beim Holzaufschichten half.

Falls diese Zeugen sich nicht alle geirrt haben, hat der Ulvi also keinen Mord begangen und sofern dennoch wirklich ein Mord vorliegt, läuft der wahre Täter seit nunmehr 11 Jahren frei herum.

Vor Gericht gilt der alte Grundsatz "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten - aber mir scheint, dass man in diesem Fall Ulvi diesen Grunsatz zwar kennt, aber ihn nicht beachtet hat und ich hoffe daher, dass der Fall Ulvi in einem Wiederaufnahmeverfahren ganz neu aufgerollt wird.


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