atencion schrieb:Wie funktioniert das eigentlich mit dem Widerrufen? Was genau muss man tun, damit ein Gestaendnis dann auch als offiziell widerrufen gilt? An wen muss man sich wenden? (also vom Anwalt mal abgesehen)
Was haette Ulvi tun muessen? Und wann hat der Anwalt von Ulvis Gestaendnis erfahren? Auf welchem Weg haette er davon erfahren koennen/muessen? (wenn Ulvi ihn nicht selbst anruft und es ihm sagt)
Der Widerruf erfolgt formlos, aber man sollte ihn halt bei den entsprechenden Behörden tätigen. Schriftlich empfiehlt sich, damit das Ganze zu den Akten kommt und nicht auf den Fluren der PSt bleibt.
Ansonsten kannst Du natürlich auch noch in der Hauptverhandlung (da bis zum Ende der Beweisaufnahme) widerrufen. Da mag sich aber jeder selbst fragen, wie glaubwürdig das erscheint.
Scipper schrieb:Ach so, erst fuhr man den Ulvi in die Klinik und fuhr dann ohne den Ulvi zurück zum Tatort? Was ist denn das für eine Logik, wenn er doch gerade erst vorher das Geständnis abgelegt hatte? Das hätte doch dann dazu geführt, dass man das sofort zeitnah im Büro auch schriftlich aufgenommen hätte!
@hawo Der Scipper hat aber schon recht. Normalerweise würde man erst bestrebt sein, dass in Schriftform zu kriegen. Was allerdings nicht zwangsläufig bedeutet, dass das jeder Polizist immer so macht.
Aber im Urteil steht auf Seite 51:
"Anschließend erfolgte nach 10:37 Uhr bis ca. 12:30 Uhr zunächst eine 40-minütige Beschuldigtenvernehmung des Angeklagten,
bei der dieser erstmals ein Geständnis ablegte. Diese wurde
sodann unterbrochen von der Fahrt vom Vernehmungsort nach Lichtenberg."
Demnach müsste Ulvi ganz normal in der Vernehmung in der PI Hof gestanden haben und nicht irgendwo im Auto.