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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

21.05.2012 um 14:36
@Scipper: ich würde Dir absolut recht geben, wenn Ulvi den Mord nicht nach Aktenlage dreimal im Vorfeld, am 02., 03. und 24.07 gestanden hätte. Die Ermittler haben also offensichtlich am 30.07. das Geständnis nachgestellt und auf Stimmigkeit überprüft.

@LivingElvis: richtig zitiert.


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 14:50
@Scipper
Nun, erstmal hat der Ulvi, nach eigenem Bekunden, die Peggy eben doch umgebracht, das hat er so gestanden. Und er HAT nunmal den Tathergang an einer Puppe demonstriert (was auch alle Anwesenden überzeugt hat).
Ich denke mal, daß da keine Idioten vor Ort waren, für die ganzen Beteiligten war das schlüssig.
Die haben es gesehen und er hat es gezeigt, schlüssig, wie er auch vorher schlüssig zB von der Vergewaltigung gesprochen hat. Wenn er sich alles ausgedacht hätte, hätte es dann nicht gravierendere Fehler gegeben? Und wie gesagt, er sagt nicht, daß ihm das alles in den Mund gelegt worden wäre, er will sich das alles alleine ausgedacht haben. Halte ich so für unmöglich, gerade wenn man ihn reden hört...


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 14:54
@hawo

Gegen eine Tathergangsrekonstruktion ist nichts einzuwenden, aber muss denn der Tatverdächtige bei einer Tathergangsrekonstruktion persönlich mitwirken (auf Anweisung der Polizei) oder kann er das ablehnen, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass er unschuldig ist und somit gar NICHTS weiß?

Wenn der Ulvi wirklich unschuldig ist, wie er sagt, ist es egal, wann er sein Geständnis widerrief, denn er war dann von Anfang an unschuldig und nicht erst beim Widerruf seines Geständnisses.

Im Fall des Rudi Rupp haben dessen Familienangehörige bei einigen Tathergangsrekonstruktionen mitgewirkt, bis sich herausstellte, dass es so nicht gewesen sein kann, weil man den Rudi Rupp im Fluss fand und ermitteln konnte, dass die Geständnisse und Tatrekonstruktionen nicht zutrafen !


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 14:56
Zitat von ScipperScipper schrieb:Gegen eine Tathergangsrekonstruktion ist nichts einzuwenden, aber muss denn der Tatverdächtige bei einer Tathergangsrekonstruktion persönlich mitwirken (auf Anweisung der Polizei) oder kann er das ablehnen, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass er unschuldig ist und somit gar NICHTS weiß?
Ganz egal, ob schuldig oder unschuldig.

Der Beschuldigte muss gar nichts. Wenn der net mitmacht, gibts halt keine Videorekonstruktion.


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 15:07
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:@Scipper
Nun, erstmal hat der Ulvi, nach eigenem Bekunden, die Peggy eben doch umgebracht, das hat er so gestanden. Und er HAT nunmal den Tathergang an einer Puppe demonstriert (was auch alle Anwesenden überzeugt hat).
Das ist falsch, denn der Ulvi hat sein Geständnis ja mehrmals widerrufen. Das ist der letzte Sachstand. Sogar im Fernsehen hat er ausdrücklich zum Kriminalpsychologen Dr. Thomas Müller gesagt, dass er die Peggy nicht umgebracht hat. Es fehlt bisher aber der Beweis, dass er wirklich unschuldig ist.


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 15:19
Aus dem Faktenthread zur Diskussion:
"Gegen den erklärten Willen des Verteidigers und unter Ausnutzung seiner urlaubsbedingten Abwesenheit erfolgte die Erstellung von Videoaufzeichnungen hinsichtlich der Tatrekonstruktion, die nicht hätten verwertet dürfen."
Es hat 2 Bild-Ton-Aufnahmen der Tatrekonstruktion gegeben. Einmal am 02.07. und einmal am 30.07.2002.

Im Urteil heißt es:

"Die Beschuldigtenvernehmung des Angeklagten am 02.07.2002 begann - nach Aussage der Polizeibeamten KHK R. und KHK M. - am 02.07.2002 gegen 07:50 Uhr und war zunächst gegen 10:37 Uhr beendet worden. Während dieser Zeit war der Verteidiger des Angeklagten zugegen und es wurden nach Aussage der beiden Polizeibeamten mehrere Pausen eingelegt. Anschließend erfolgte nach 10:37 Uhr bis ca. 12:30 Uhr zunächst eine 40-minütige Beschuldigtenvernehmung des Angeklagten, bei der dieser erstmals ein Geständnis ablegte Diese wurde sodann unterbrochen von der Fahrt vom Vernehmungsort Hof nach Lichtenberg, über die eine Bild-Ton-Aufzeichunng gefertigt wurde. (...) " (S. 51 Urteil des LG Hof - Hawo bitte bestätigen)

Dieser Passage ist zu entnehmen, dass die erste Bild-Ton-Aufzeichnung spontan ablief. Dann aber ist die Anwesenheit von Presse und einem Großaufgebot an Polizei auszuschließen.

In dem folgenden Video sind unter anderem Sequenzen zu sehen, die vermutlich aus der Tatrekonstruktion stammen. Zumindest wird Ulvi hier von einiger Polizei vor der Presse durch einen Ort (vermutlich Lichtenberg) geführt. Es liegt also nahe, dass es sich dabei um die Tatrekonstruktion vom 30.07.2002 handelt.

https://www.youtube.com/watch?v=nt5HhlDmPpY

Wenn das so ist, dann kann man bei Minute 10:17 sehen, wie Ulvi Kulac zu seinem Rechtsanwalt Schwemmer geht. Folglich müsste Schwemmer dabei gewesen sein.

Zum Vergleich:

http://www.rechtsanwalt.com/lawyerimage/5059/150/profilbild.jpg

von der Homepage
http://www.anwaltskanzlei-schwemmer.de/


Kann das jemand verifizieren / falsifizieren?


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 15:24
Nachtrag:

Kann vermutlich aufgrund der Kleidung ausgeschlossen werden. Laut Wetterdienst war es am 30.07.2002 sehr warm.

http://www.izb.fraunhofer.de/cgi-bin/wetterform.pl?datum=30.07.2002 (Archiv-Version vom 21.04.2011)


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 15:27
@Scipper
Nein, das ist eben nicht falsch, denn er hat es gestanden. Ob Du nen späteren Widerruf glaubst ist ne andere Sache, aber zunächst hat er gestanden.


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 15:32
Zitat von hawohawo schrieb:@Scipper: ich würde Dir absolut recht geben, wenn Ulvi den Mord nicht nach Aktenlage dreimal im Vorfeld, am 02., 03. und 24.07 gestanden hätte. Die Ermittler haben also offensichtlich am 30.07. das Geständnis nachgestellt und auf Stimmigkeit überprüft.
Laut Aktenvermerk war der Anwalt des Ulvi am 24.07. und 30.07.2002 angeblich im Sommerurlaub:

"Im Einvernehmen mit dem Rechtsanwalt (...) wird festgelegt, dass der Beschuldigte Ulvi K. während der Abwesenheit (Urlaub vom 24.07. - 14.08.2002) des Herrn Rechtsanwalt (...) weiterhin durch die Kriminalpolizei befragt werden kann. (Quelle: Webseite der Bürgerinitative).


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 15:40
Zitat von hawohawo schrieb:ich würde Dir absolut recht geben, wenn Ulvi den Mord nicht nach Aktenlage dreimal im Vorfeld, am 02., 03. und 24.07 gestanden hätte. Die Ermittler haben also offensichtlich am 30.07. das Geständnis nachgestellt und auf Stimmigkeit überprüft.
Ich korrigiere:

Am 02., 23. und 24.07.

Bleibt die Frage, warum der Schwemmer in den Urlaub fährt, nachdem sein Mandant wiederholt gestanden hat und dann ncht mal eine Urlaubsvertretung abstellt.

Wenn ich mich recht entsinne, schrieb der ja was von "das war so nicht abgesprochen".

So richtig überzeugt von der Unschuld seines Mandanten scheint zumindest der Schwemmer nicht gewesen zu sein.


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 15:47
Laut Aktenvermerkt war der Anwalt vom 24.07. bis 15.08.2002 in Urlaub. Falls das stimmt, war er ab Donnerstag dem 16.08.2002 wieder im Dienst. Wann fand die Tathergangsrekonstruktion statt?

@hawo schrieb heute um 14:36 Uhr:
Zitat von hawohawo schrieb:@Scipper: ich würde Dir absolut recht geben, wenn Ulvi den Mord nicht nach Aktenlage dreimal im Vorfeld, am 02., 03. und 24.07 gestanden hätte. Die Ermittler haben also offensichtlich am 30.07. das Geständnis nachgestellt und auf Stimmigkeit überprüft.
Falls das Datum (30.07.2002) stimmt, fand der Ortstermin in der Urlaubszeit des Anwalts statt. Auch bei dem vorherigen Termin (Geständnis vom 24.07.2002) war der Anwalt (laut Vermerk) in Urlaub.


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 15:59
@Scipper: korrekt. Daher kann das von @LivingElvis gepostete Video nicht von der Rekonstruktion am 30.07. sein: Wetter stimmt nicht und Schwemmer ist in meinen Augen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erkennen.


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 16:01
Das Video zeigt sicher die Tatortbegehung waehrend des Prozesses, oder? Da sind doch auch alle nochmal in Lichtenberg angerueckt.


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 16:08
Zitat von atencionatencion schrieb:Das Video zeigt sicher die Tatortbegehung waehrend des Prozesses, oder? Da sind doch auch alle nochmal in Lichtenberg angerueckt.
Das käme hin.


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 16:11
@atencion: das macht Sinn! Der schon zitierte sehr kurze Haarschnitt während des Prozesses und das Übergewicht - Ulvi soll ja bis zur HV fast 30 kg zugenommen haben - deuten darauf hin.
Obwohl natürlich auch die Temparturen am 02.07 gepasst hätten. Wobei dann wieder die Frage auftaucht, wo kommen die Reporter her und wie ist Schwemmer wieder ins Spiel gekommen. Angeblich hatte er dem Verhör nach 10:37 Uhr nicht mehr beigewohnt.


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 16:16
@hawo hat die Daten des Geständnisses (es geht wohl um das Jahr 2002 ?) wie folgt korrigiert:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Am 02., 23. und 24.07.

Bleibt die Frage, warum der Schwemmer in den Urlaub fährt, nachdem sein Mandant wiederholt gestanden hat und dann ncht mal eine Urlaubsvertretung abstellt.
Unklar ist bisher, wann der Ortstermin (Rekonstruktion des Tatherganges mit Ulvi) stattgefunden hat. Das müsste doch damals in der Zeitung gestanden haben oder auf der BI-Webseite stehen.

Falls das stimmt, hat der Ulvi die Tat erst im Jahre 2002 gestanden - also auch nicht sofort, wie mancher meint - und ausgerechnet dann, als sein Anwalt sich in Sommerurlaub begeben wollte !


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 16:22
Zitat von hawohawo schrieb:Angeblich hatte er dem Verhör nach 10:37 Uhr nicht mehr beigewohnt.
So les ich das auch im Urteil. Das kann aber auch missverständlich geschrieben sein.
Gibts da noch ne andere Quelle zu?
Unklar ist bisher, wann der Ortstermin (Rekonstruktion des Tatherganges mit Ulvi) stattgefunden hat. Das müsste doch damals in der Zeitung gestanden haben oder auf der BI-Webseite stehen.

Falls das stimmt, hat der Ulvi die Tat erst im Jahre 2002 gestanden - also auch nicht sofort, wie mancher meint - und ausgrechnet dann, als sein Anwalt sich in Sommerurlaub begeben wollte !
Nein, die Termine sind klar
- 02.07.2002
- 30.07.2002

Sein Anwalt ist am 24.07. in den Urlaub gefahren, Ulvi hat erstmals 3 Wochen vorher am 02.07.2002 gestanden.


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 16:35
@LivingElvis: na klar gibt's da noch eine Quelle zu. Welche wohl?
Und sogar Ulvi hat sich geäußert: "An dem Tag wo das war mit dem Blut war ich fertig mit den Nerven und als der Schwemmer weg war hat der Henrik W. gesagt, dass ich zugeben soll dass ich die Peggy umgebracht hab. Sonst ist er nicht mehr mein Freund. Da hab ichs zugegeben. Ulvi Kulac"
1aa6cd zugegeben


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 16:37
Aufgrund der bisherigen Postings von Hawo und Elvis gehe ich jetzt von folgenden Daten aus:

1. Abgabe des Geständnisses: Am 02., 23. und 24.07.2002.

2. Urlaubszeit des Anwaltes laut Aktenvermerk: Urlaub vom 24.07. - 14.08.2002.

3. Ortstermin mit Rekonstruktion des Tathergangs mit Ulvi: am 30.07.2002 (Anwalt in Urlaub).

4. Widerruf des Geständnisses beim Professor: "bereits bei einem Explorationsgespräch am 10.09.2002 bekundet, er habe, was seine Geständnisse zum 07.05.2001 anbelange, die Kripo angelogen."

5. Ein Zeuge (Ermitter) "berichtete in der Hauptverhandlung, dass der Angeklagte bei seinen Beschuldigtenvernehmungen vom 10.01. und 03.02.2003 angegeben habe, es treffe nicht zu, dass er Peggy Knobloch umgebracht habe."

Fraglich ist, ob und warum der Ulvi das Geständnis nicht SOFORT widerrufen hat, als sein Anwalt aus dem Urlaub zurückkam (ab 15.08.2002), falls er dazu ohne Anwalt nicht in der Lage gewesen ist?


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 16:40
Nachtrag: Interessant ist auch, dass der Anwalt genau zu dem Zeitpunkt - am 02.07.2002 vormittags - beim Verhör anwesend war, als Ulvi die angeblichen Blutanhaftungen an seinem Arbeitsanzug vorgehalten wurden. Ulvi wurde also unter Anwesenheit seines Anwalts fertiggemacht. Ich fass es nicht.


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