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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

22.05.2012 um 19:48
@LivingElvis schrieb
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Ich versteh Deine Bedenken, aber die Polizei ist auch kein Tierschutzverein.
Es geht hier nicht um Tierschutz, sondern um die Frage, ob bei den Vernehmungen des Ulvi die geltenden Rechtsvorschriften beachtet wurden. Ich kann das nicht beurteilen, denn ich bin kein Rechtsexperte und kenne zudem auch nicht die Akten dieses Falles. Einige Berichte deuten aber darauf hin, ohne dass dies ein Beweis ist, dass der Ulvi mitunter ohne Anwalt vernommen wurde, wobei ich nicht annehme, dass der Ulvi (der kein Jurist sein dürfte) ohne Anwalt vernommen werden wollte.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 19:59
Dass Ulvi trotz allem (trotz der vielen Vernehmungen und obwohl er ja aeusserte schon fix und fertig gewesen zu sein) immer wieder in den Vernehmungen auch ohne Anwalt aussagte, laesst eigentlich nur 2 Schluesse zu:
1. entweder er hat absolut nicht begriffen, dass er nicht aussagen muss , oder
2. er wollte tatsaechlich aussagen, weil er sich eben wirklich unschuldig fuehlte ...


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 20:05
@atencion schrieb:
Ich verstehe da nun aber die Beschwerde des Anwalts nicht.

Er beschwert sich schriftlich darueber, dass mit Ulvi bereits morgens, auf dem Hinweg im auto ueber den 7.5. gesprochen wurde.
Ich verstehe das auch nicht, denn schlimmer als das Gespräch auf der Hinfahrt (sofern es ein solches gab) war wohl eher das Gespräch unten im Hof (also bevor es zur Rückfahrt kam), sofern der bereits hinreichend bekannte SZ-Bericht diesbezüglich stimmt und nicht frei erfunden ist.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 20:10
Unlogisch ist vor allem eines: Ulvi war "fix und fertig" und wollte sein Ruhe haben, wie er sagte. Dem stand aber seine plötzlich signalisierte Geständnisbereitschaft am 2. Juli 2002 vollkommen entgegen. Daher stellt sich die Frage, wie es zu diesem urplötzlichen Gesinnungswandel des Ulvi kam?


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 20:18
Naja, dass er gestanden hat, weil er fix und fertig war, sagt der Ulvi.. im Nachhinein, beim Widerruf. Er musste ja irgendwie erklaeren, warum er ein falsches Gestaendnis abgelegt hat, dass er nun widerrufen wollte.
Die Begruendung dafuer kann ihm Polizei/Gericht ja nun glauben oder nicht..
Dass es im Widerspruch zu seinem handeln steht ist klar. Warum sollte er, wo er doch schon draussen war und ein Ende + sein Mittagessen in Sicht war, es sich nochmal ueberlegt haben, wenn er eh schon fix und fertig war? Ist nicht logisch.
Einzig halbwegs logische Erklaerung waere, dass er eben nicht nochmal zum Verhoer antanzen wollte und in Zukunft seine Ruhe haben wollte und dafuer auf die Ruhe in dem Moment verzichtete. Das passt aber eigentlich nicht zu Ulvis Art zu denken (mMn).


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 20:40
Vermutlich hat der Ulvi das Geständnis am 2. Juli 2002 aus zwei Gründen abgelegt:

1. Weil die Polizei ab diesem Moment (02.07.2002) sehr froh mit ihm war.
2. Weil ihm nach diesem Geständnis kein Gefängnisaufenthalt drohte.

Ich nehme nicht an, dass er sehr unter Vernehmungsdruck stand, zumal sein Anwalt, auch wenn er nicht ständiig zugegen war, jederzeit aus der Ferne die Hand über ihn gehalten haben dürfte.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 20:41
Vielleicht war Ulvi ja gar nicht fix und fertig............ ?


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 20:51
Ich habe noch eine dritte Möglichkeit, warum er urplötzlich das Geständnis ablegte:

3. Er wollte am 02.07.2002 pünktlich zum Mittagessen wieder in der Klinik sein.

Es kann 100 Gründe geben, warum jemand auf heiterem Himmel etwas gesteht.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 20:57
Korrektur: Es kann 100 Gründe geben, warum jemand aus heiterem Himmel etwas gesteht.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 20:58
@Achtsamkeit
Nee, klar, er hatte richtig Spass dabei .. ;)

Aber im Ernst: ich finde das ist etwas, was man wirklich schwer einschaetzen kann. Einerseits ist Ulvi ja so ein "Gemuetsmensch" und fuegt sich in das was nun mal gerade ist. Nimmt es halt so hin wie es ist. Ausserdem steht er gern im Mittelpunkt und freut sich wenn man ihm Aufmerksamkeit schenkt.
Andererseits schlauchen viele und oft stundenlange Vernehmungen (es waren lt. Frau Kulac insgesamt 46) wohl jeden. Und ich glaube, fuer Ulvi ist es schon Stress, wenn man ihm nicht glaubt und er immer und immer wieder dasselbe beteuern muss. Das mag er mMn. gar nicht. Von daher denke ich schon, dass er irgendwann ziemlich fertig war von all dem. Wie sehr nun speziell an dem Tag, nach der ja vergleichsweise noch kurzen Vernehmung, weiss ich allerdings nicht.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 21:00
@atencion
nicht fix und fertig sein und Spaß haben ist ja dann doch noch ein Unterschied :-)


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 21:04
@Achtsamkeit
Ich glaube dieses "fix und fertig" wurde ihm eh von Mutter/BI eingetrichtert. Es klingt immer wie aufgesagt, wenn er diese Worte gebraucht. Aber gut gings ihm waehrend/nach den ganzen Vernehmungen sicher auch nicht.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 21:05
was ich damit sagen wollte ist .... dieses "ich war fix und fertig " und deshalb hab ichs halt gesagt passt einfach für mich nicht zu der gesamt Situation und deswegen glaube ich es nicht.
@atencion
Ähm.......... genau, wir sind einer Meinung :-)


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 22:13
Zitat von ScipperScipper schrieb:Es geht hier nicht um Tierschutz, sondern um die Frage, ob bei den Vernehmungen des Ulvi die geltenden Rechtsvorschriften beachtet wurden. Ich kann das nicht beurteilen, denn ich bin kein Rechtsexperte und kenne zudem auch nicht die Akten dieses Falles. Einige Berichte deuten aber darauf hin, ohne dass dies ein Beweis ist, dass der Ulvi mitunter ohne Anwalt vernommen wurde, wobei ich nicht annehme, dass der Ulvi (der kein Jurist sein dürfte) ohne Anwalt vernommen werden wollte.
Also zumindest diesbezüglich ja - es war soweit man das beurteilen kann rechtmäßig.

Die Vernehmung ist an keinen bestimmten Ort gebunden. Prinzipiell kann das alles sein. Wenn Du mit Deinem Auto in eine Verkehrskontrolle gerätst, erfolgt auch ne Betreoffenenvernehmung, halt durch das geöffnete Fenster.

Man darf da auch ruihig davon ausgehen, dass es der Willen des Ulvi war. Der Bursche mag minderbemittelt sein, aber nicht gänzlich willenlos. Ob er die Tragweite seiner Entscheidung überblickt ist ne andere Frage. Aber die grundsätzlich zu klären ist nunmal Sache des Anwaltes oder auch der Eltern.

Folgende Konstellationen wären möglich
- Ulvi sagt frei aus
- Ulvi äußert sich nur in Anwesenheit des Verteidger
- Ulvi äußert sich nur über seinen Verteidiger
- Ulvi äußert sich nur schriftlich
- Ulvi äußert sich nur partiell (das geht auch schrifltich und/oder über den Verteidiger)
- Ulvi äußert sich gar nicht
Offenbar haben die Kulacs sich dafür entschieden Alternative 1 zu wählen. Da sagt die Kripo natürlich nicht nein.


Wenn Ulvi einen Betreuer gehabt hätte, dann hätte der jeder Vernehmung gem § 52 (2) StPO zustimmen müssen. Da aber offenbar der Schwemmer reiner Verteidiger war, man sich zur Alternative 1 entschlossen hatte und auch kein Betreuer bestellt war, durfte Ulvi genau wie jeder andere auch vernommen werden. Da gibts insoweit wenig dran zu rütteln, auch wenn es faktisch nicht zufriedenstellend ist. Die Fehler haben aber Ulvi, seine Familie und Schwemer gemacht. Nicht die Kripo.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 22:14
Zitat von ScipperScipper schrieb:Ich habe noch eine dritte Möglichkeit, warum er urplötzlich das Geständnis ablegte:

3. Er wollte am 02.07.2002 pünktlich zum Mittagessen wieder in der Klinik sein.

Es kann 100 Gründe geben, warum jemand auf heiterem Himmel etwas gesteht.
Richtig. Kann auch sein, dass der Ulvi den PHM als "Freund" behalten wollte, es kann aber auch sein, dass das Geständnis schlicht wahr ist. Ausschließen kann ich nichts davon.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 22:20
Zitat von hawohawo schrieb:das war meine Frage gestern auch: Wusste Schwemmer, dass die Rekonstruktion am 30.07. sein sollte und ist dennoch, nachdem er die Polizei zu weiteren Verhören bevollmächtigt hatte, in den Urlaub gefahren, oder haben ihn die Ermittler kalt ausgetrickst.
Wobei ehrlich gesagt das Kind ja schon in den Brunnen gefallen war.
Die haben doch offensichtlich im Prozess so alles an möglichen Verwertungsverboten für das Geständnis versucht anzubringen. Macht ja auch Sinn. Daher führt das Gericht auch zu jeder Formvorschrift und zu dem 136a mehrseitig was aus. Das ist ja nun nicht gerade üblich.

Allerding shat der Schwemmer offenbar nie etwas derartiges gerügt. Das legt die Vermutung nahe, dass zumindest eine gewisse Zeit lang das Geständnis allgemein akzeptierte Version war - auch vom Schwemmer.

Dann aber kann der natürlich seelenruhig in den Urlaub fahren.

Wenn die Ermittler den kalt ausgetrickst hätten, so gehe ich davon aus, dass das groß und breit von der BI ausgeschlachtet worden wäre, wenn die schon so nen Fetzen wegen ner Befragung im Auto veröffentlichen.

Würde mich zumindest sehr wundern, wenn der Schwemmer das so einfach hingenommen hätte.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 22:32
Ich glaube auch nicht, dass der Ulvi am 2. Juli 2002 nach der Vernehmung "fix und fertig" war, denn die Vernehmung dauerte incl. Pausen nur rund 2,5 Stunden (7:50 Uhr bis 10:37 Uhr). Außerdem war bei dieser Vernehmung sein Anwalt dabei. Nachdem diese Vernehmung zu Ende war, wurde er nach dem von Hawo und Elvis zitierten Urteilstext nur noch rund 40 Minuten ohne Anwalt befragt, weil er - wie aus dem SZ-Bericht hervorgeht - bekundet hatte, ein Geständnis ablegen zu wollen. Als dies erledigt war, wurde er gegen 12:30 Uhr wieder zurück in die Klinik nach Bayreuth gefahren, wo er dann noch rechtzeitig sein Mittagessen einnehmen konnten. Ein besonderer Druck oder schwerer Stress ist aus den bisher bekannten Berichten über diesen Tag nicht zu erkennen.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 22:56
Gegen den Sommerurlaub (24.07. bis 14.08.2002) des Anwaltes ist nichts einzuwenden, denn er hatte diesen (laut Aktenvermerk) offenbar vorher bei der Kripo angemeldet. Unklar ist, ob er einen Vertreter hatte, der im Rahmen der Urlaubsvertretung am Ortstermin vom 30.07.2002 teilnahm. An diesem Tag wurde - laut irgendeinem Bericht - der Tathergang mit einem Puppenkörper an einem Treppenaufgang an der Schlossmauer in Lichtenberg unter Mitwirkung des Ulvi nachgestellt. Man muss sich fragen, warum dieser wichtige Termin "ausgerechnet" in die Urlaubszeit des Anwaltes gelegt wurde, obgleich dies an der Sache im Ergebnis nichts ändert. Denn aufgrund des vorherigen Geständnisses des Ulvi ging es nur noch um die Rekonstruktion vor Ort. Wenn Ulvi nicht damit einverstanden gewesen wäre, hätte er das auch ablehnen können, denn dazu benötigte er nicht unbedingt einen Anwalt, um dies vor Ort mündlich zu bekunden.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 23:09
Zitat von ScipperScipper schrieb:An diesem Tag wurde - laut irgendeinem Bericht - der Tathergang mit einem Puppenkörper an einem Treppenaufgang an der Schlossmauer in Lichtenberg unter Mitwirkung des Ulvi nachgestellt.
Steht so im Urteil.

Ich glaube Du machst Dir falsche Vorstellungen von der Bedeutung eines Verteidigers bei solchen Dingen. Das ist nicht Cold Case, wo der Verteidiger mit gespitzten Ohren daneben sitzt und darauf wartet, seinem Mandanten zu raten nichts weiter zu sagen oder laut "Einspruch" ruft.

In Deutschland ist die Situation eine andere. Die Polizei und auch die StA haben sowohl belastende, als auch entlastende Dinge zu ermitteln. Das heißt, die sind per se auch nicht "gegen" jemanden und verschwören sich auch nicht, wenngleich es nicht so selten ist, dass man sich relativ früh auf jemanden "einschießt".

Bei der Vernehmung hat der Verteidiger eigentlich recht wenig zu tun. Zur Tatsachenfeststellung kann er seinem Mandanten prinzipiell nicht entgegensprechen, denn der Mandant sollte ja äußern, was wahr ist. Da der Verteidiger zur Tatzeit nicht bei Ulvi war, kann der dem kaum sagen, was er dazu sagen soll. Der wäre damit ganz schnell im Straftatbestand des § 258 StGB drin.

Deswegen sitzt der bei sowas nur dabei und achtet drauf, dass die Formvorschriften eingehalten werden und keine verbotenen Vernehmungsmethoden angewandt werden. Man kann sich vorstellen, dass das bei stundenlangen Vernehmungen ein recht langweiliger Job ist.

Von daher wunderts mich nicht, wenn der Schwemmer 3 Wochen nach dem ersten Geständnis seines Mandanten in den Urlaub fährt. Was soll denn noch passieren? Der Mandant hat gestanden, jetzt gehts allenfalls um die rechtliche Bewertung. Da nähern wir uns meiner 3. Hypothese.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 23:12
@LivingElvis schrieb:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Dann aber kann der natürlich seelenruhig in den Urlaub fahren.
Natürlich darf ein Anwalt auch in Urlaub fahren, wobei zu beachten ist, dass er seinen Urlaub zuvor bei der Kripo angemeldet hatte. Nachdem der Ulvi "eigenmächtig" am 2. Juli 2002 ein Geständnis abgelegt hatte, war daran nichts mehr zu ändern, außer mit einem kompletten Widerruf, was eine Sache von 15 Minuten sein dürfte, um diesen zu Papier zu bringen und an die zuständige Polizei zu schicken.


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