Peggy Knobloch
22.05.2012 um 15:40Aber rechtlich ists ja eh egal, wo genau er nun (zuerst) gestanden hat. Es gibt ein Protokoll und ich gehe mal davon aus, dass Ulvi sein Gestaendnis auch unterschrieben hat. Das ists was dabei vor Gericht (erstmal) zaehlt.
Dass Ulvi nicht seinem IQ und seinen Faehigkeiten entsprechend fair behandelt wurde waehrend der Vernehmungen und dass sein Anwalt ihn ganz schoen haengenlassen hat, ist, denke ich mal, auch unbestritten.
Ich hatte gestern schon mal erwaehnt, dass ich hierbei auch nochmal ueber die Unterschrift unter dem Gestandnis gestolpert bin. (ich nehme an es gibt dieses unterschriebene Gestaendnis) Haette man da nicht ansetzen koennen wegen "Verfahrensfehlern" ? (sorry, ich kenne die rechtlichen Begriffe dafuer nicht)
Ulvi konnte sein Gestaendnis ja nichtmal wirklich lesen. Wie konnte er es dann also ohne Beistand mit Unterschrift bestaetigen?
Dass Ulvi nicht seinem IQ und seinen Faehigkeiten entsprechend fair behandelt wurde waehrend der Vernehmungen und dass sein Anwalt ihn ganz schoen haengenlassen hat, ist, denke ich mal, auch unbestritten.
Ich hatte gestern schon mal erwaehnt, dass ich hierbei auch nochmal ueber die Unterschrift unter dem Gestandnis gestolpert bin. (ich nehme an es gibt dieses unterschriebene Gestaendnis) Haette man da nicht ansetzen koennen wegen "Verfahrensfehlern" ? (sorry, ich kenne die rechtlichen Begriffe dafuer nicht)
Ulvi konnte sein Gestaendnis ja nichtmal wirklich lesen. Wie konnte er es dann also ohne Beistand mit Unterschrift bestaetigen?