@bayernwastl Da frag ich mich, was Deine Kinder über Dich sagen....
bayernwastl schrieb:WO steht im Urteil das Peggy sich GANZ ausziehen sollte?
Hör auf mit den Klaubereien. Es steht im Urteil:
"Nunmehr forderte der Angeklagte Peggy auf, sie solle sich ausziehen. Nachdem sich Peggy im Schlafzimmer der Wohnung des Angeklagten ausgezogen hatte, zog sich auch der Angeklagte aus und setzte sich aufs Bett."
und weiter unten
"Peggy weinte mittlerweile und wollte nackt aus der Wohnung rennen. Der Angeklagte hielt sie zurück und Peggy verließ die Wohnung erst, nachdem sie sich angezogen hatte" (S.16)
Nein da steht nicht "GANZ". Aber "NACKT" bedeutet nicht "HALBNACKT" und es bedeutet auch nicht "hat sich einen Schuh ausgezogen".
Ob da jetzt meinetwegen noch ein Söckchen angezogen war, ändert gar nichts daran, dass -und das ist der Kernpunkt- es keinen Bruch in der Logik gibt. Denn Stein des Anstosses war Dein Post vom 24.05. 16:21
bayernwastl schrieb:Dazu gleich ein Widerspruch, - angeblich rennt Peggy nach der Vergewaltigung nackt! auf die Straße. Bei der Vergewaltigung lt. Urteil war sie aber Nicht nackt. Und wenn sie nackt auf der Straße ist, geht sie wieder zurück um sich in aller Ruhe anzuziehen. Hofer Logik!
Den klabüster ich jetzt gern auch noch mal in die wesentlichen Teile für Dich auseinander mein Gutster:
1. Problem (Nackt oder GANZ nackt?)
bayernwastl schrieb:lt. Urteil war sie aber Nicht nackt
Im Urteil heißt es "wollte
nackt aus der Wohnung rennen." (s.o) Ich weiß nicht, ob sie tatsächlich nackt war oder nicht und wie weit ihre Nacktheit da gegangen sein muss, aber lt. Urteil war sie "nackt" und somit ist Dein Satz, wonach sie lt. Urteil nicht nackt gewesen sei, falsch.
2. Problem (Wollen und Tun?)
bayernwastl schrieb:angeblich rennt Peggy nach der Vergewaltigung nackt! auf die Straße.
Auch das hat außer Dir keiner behauptet. Im Urteil heißt es, sie "wollte nackt aus der Wohnung rennen". Mit keiner Silbe steht da, dass sie es auch gemacht hat.
3. Problem (Logik oder Logikbruch?)
bayernwastl schrieb:Und wenn sie nackt auf der Straße ist, geht sie wieder zurück um sich in aller Ruhe anzuziehen. Hofer Logik!
Da sie, lt Urteil, nie nackt auf die Straße ist, brauchte sie lt Urteil auch nicht umzudrehen.
So - und bevor die alten Vorhalte kommen - ich weiß nicht ob es so war, wie es im Urteil steht. Aber ich weiß, was im Urteil steht und daher weiß ich auch, dass das, was der Wastl behauptet, dass es im Urteil stehen soll, gerne mal so gar nicht im Urteil steht.
Deswegen ist auch das
[Die "Vergewaltigungsklamotte" hat nämlich einen kleinen, aber entscheidenden Schönheitsfehler. Den auch die Kommissare B und L. in der August 2001 Vernehmung mit der Drohung - "Du kommst ins Gefängnis wenn du das nicht sagst" - und diese Aussage vorgaben - nicht kennen konnten. Nur werde ich Dir den sicher nicht verraten. Frag doch deinen Justiz Kontakt.
Wenn du ein echtes Interesse am Fall und am Schicksal der Peggy hättest, würdest du nicht ständig provozieren.
Wieder mal Geschwurbel. Der Wastl weiß, es, aber der Wastl sagts nicht. Warum? Möglicherweise hälts wieder ner Überprüfung nicht stand?
Der Ulvi hat sich übrigens erstaunlich gut an die Vorgaben von B und L gehalten. Vom August 2001 hat er sich das behalten und noch zur Gerichtsverhandlung, die vom 11/03 bis 04/04 ging wohl so wiederholt. Beachtlich für jemanden, der, wenns um was Belastendes geht, zu doof zu Allem sein soll.
Ob er das mit dem "Schönheitsfehler" wiederholt hat? Keine Ahnung. Ich kenn ihn ja nicht. Der Wastl hält ihn geheim. Für 3 Richter und 2 Schöffen schien´s überzeugend gewesen zu sein. Offenbar ist´s auch keinem von den anwesenden Presseleuten aufgefallen. Ich hab nix gelesen. Steht was auf der BI-Seite? Gibts irgendein Elsa/Ulvi-Kulac oder Rödel-Interview wo das aufgegriffen wird?
Was ich aber bei all dem Krams noch net raffe, lieber Wastl, was genau haben denn die ganzen Richter, Schöffen, Staatsanwälte, Polizisten davon haben, wenn die dem armen Ulvi einen Mord anhängen?
Das da rumgeschlampt wird, kenn ich aus eigener Erfahrung, aber hier muss ja ne massive Verschwörung gelaufen sein.