Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

25.05.2012 um 17:38
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Für diesen Sachverhalt gibt es genau einen Beweis - Ulvis Geständnis, welches er diesbezüglich nie widerrufen hat. Da kann selbst der Bayernwastl keinen anderen haben.
Da bin ich irgendwie gar nicht so sicher. Auf der BI-Seite finden sich ja durchaus Sachen wie:
8. Der Angeklagte habe Peggy aus Angst getötet, damit seine an ihr begangene Sexualstraftat nicht aufgedeckt werde; Peggy habe sich an diesem 3.5.01 von 13-17 Uhr in der Wohnung von Ulvi aufgehalten. - tatsächlich wurde Peggy an diesem Nachmittag von Zeugen an anderer Stelle gesehen -
Und Ulvi aeussert sich im Video mit Thomas Mueller ja auch anders. Auf die Frage, ob er Peggy kennt, antwortet er ja z.B. nur: "Mit ihr gesprochen habe ich."


Zum Verlauf der Vernehmung am 2.7. - zur Frage im/am Auto oder nicht - habe ich im Cache der BI-Seite noch forlgendes gefunden:
„ Etwa gegen 12 Uhr traf der W. von der Kripo Hof – der Beamte, wie in der Tathergangshypothese vorgegeben – ein. W. führte mich in das Vernehmungszimmer 213 der Polizeidirektion Bayreuth. W. äußerte, dass ich die Wahrheit sagen soll, dass ich die Peggy umgebracht und anschließend weggebracht hätte. Falls ich dies nicht sagen würde, wäre er nicht mehr mein Freund. Den W. kenne ich aus meinem Heimatort Lichtenberg. Wir sind Bekannte und kennen uns aus dem Schützenverein. Auch habe ich W. des öfteren in Lichtenberg getroffen; dieser ging oft Runden mit seinem Hund. Zunächst sagte ich erst mal nichts. Daraufhin hat der W. das noch einmal wiederholt, dass er nicht mehr mein Freund sei, wenn ich jetzt nichts sagen würde. Ich habe mir dann die Geschichte ausgedacht, um den W. nicht zu verärgern, da ich befürchtete, dieser wäre beleidigt und würde nicht mehr mit mir reden und auch nicht mehr mein Freund sein.“



1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

25.05.2012 um 18:00
@atencion

Wenn es zutrifft, dass Ulvi sein Geständnis am 2. Juli 2001 gegen 12 Uhr oder kurz nach 12 Uhr
im "Vernehmungszimmer 213 der Polizeidirektion Bayreuth" ablegte, passt das nicht zu den Berichten, wonach er das Geständnis am 2. Juli 2001 um die Mittagszeit in einem Büro der Polizei in Hof ablegte.


melden

Peggy Knobloch

25.05.2012 um 18:03
@Scipper

Ja, ist mir auch aufgefallen. War es nun Hof oder Bayreuth? Ich erinnere mich auch noch, dass in der Vernehmungsstrategie stand, dass man Hof vermeiden solle, da dieser Ort bei Ulvi bereits negativ besetzt waere.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

25.05.2012 um 18:09
@atencion

Dazu verweise ich auf einen Beitrag von @LivingElvis, in dem die Rede davon war, dass Ulvi das Geständnis bei einer Polizeidienststelle in HOF abgelegt hat. Siehe den letzten Satz in dem Zitat:
"Nach den Angaben des in der Hauptverhandlung uneidlich vernommenen Zeugen ... waren die beiden Polizeibeamten (...) betraut, den Angeklagten jeweils vom Bezirkskrankenhaus abzuholen und zur Vernehmung zu der jeweiligen Dienststelle zu transportieren. Dies sei sowohl (...) als auch am 02.07 (...) der Fall gewesen. (...)" ... "Die Beschuldigtenvernehmung des Angeklagten am 02.07.2002 begann - ... - am 02.07.2002 gegen 07:50 Uhr und war zunächst gegen 10:37 Uhr beendet worden. Während dieser Zeit war der Verteidiger des Angeklagten zugegen und es wurden nach Aussagen der beiden Polizeibeamten mehrere Pausen eingelegt." ... "Anschließend erfolgte nach 10:37 Uhr bis ca. 12:30 Uhr zunächst eine 40-minütige Beschuldigtenvernehmung des Angeklagten, bei der dieser erstmals ein Geständnis ablegte." ... "Diese wurde sodann unterbrochen von der Fahrt vom Vernehmungsort Hof nach Lichtenberg." (Zitate aus Urteil).



melden

Peggy Knobloch

25.05.2012 um 18:18
@atencion
Warum hat er dann vor Gericht nur den Teil seines Geständnisses widerrufen, der den Mord betraf?
Warum nicht komplett?
Zitat von atencionatencion schrieb:„ Etwa gegen 12 Uhr traf der W. von der Kripo Hof – der Beamte, wie in der Tathergangshypothese vorgegeben – ein. W. führte mich in das Vernehmungszimmer 213 der Polizeidirektion Bayreuth. W. äußerte, dass ich die Wahrheit sagen soll, dass ich die Peggy umgebracht und anschließend weggebracht hätte. Falls ich dies nicht sagen würde, wäre er nicht mehr mein Freund. Den W. kenne ich aus meinem Heimatort Lichtenberg. Wir sind Bekannte und kennen uns aus dem Schützenverein. Auch habe ich W. des öfteren in Lichtenberg getroffen; dieser ging oft Runden mit seinem Hund. Zunächst sagte ich erst mal nichts. Daraufhin hat der W. das noch einmal wiederholt, dass er nicht mehr mein Freund sei, wenn ich jetzt nichts sagen würde. Ich habe mir dann die Geschichte ausgedacht, um den W. nicht zu verärgern, da ich befürchtete, dieser wäre beleidigt und würde nicht mehr mit mir reden und auch nicht mehr mein Freund sein.“
Ausweislich der hier schon mehrfach geposteten Auszüge aus dem Urteil, hat der Beamte W., der kein Angehöriger der Kripo war, den Ulvi bereits am Morgen des 02.07. abgeholt.
Zitat von ramisharamisha schrieb:Warum wird für ein Kind kurz vor seinem Verschwinden ein neuer Reisepass beantragt
und nach seinem Verschwinden sogar abgeholt?
Der Reisepass wurde doch hier ausgiebig diskutiert.
Warum sollte ein neuer Reisepass beantragt werden, wenn beabsichtigt ist das Kind zu verschleppen? Insbesondere wenn der alte Reisepass für die Dauer der Überführung in ein anderes Land ausreichend lange gültig ist?

Abgeholt hat den, wenn ich das recht in Erinnerung habe, ein Beamter der Kripo.
Zitat von ramisharamisha schrieb:Warum erkundigt sich ein Stiefvater nach den eventuellen Schwierigkeiten bei der
Verbringung eines Kindes in die Türkei? Angeblich war nicht von Peggy, sondern
von ihrer jüngeren Schwester die Rede, was aber auch egal ist, denn bei beiden
war er nicht der leibliche Vater.
Keine Ahnung. Ist das verbrieft?
Ging der Stiefvater nicht ursprünglich davon aus, Vater der jüngeren Tochter zu sein?
Warum sollte er Peggy verschleppen und nicht die?
Zitat von ramisharamisha schrieb:Was geht in einer Familie vor, wenn die Tochter Angst vor dem Familienoberhaupt
hat und sogar die lebenslustige Lebensgefährtin Kopftuch trägt, wenn seine Eltern
zu Besuch sind?
Da läuft dann einiges schief. Vermutlich prallen zwei "Kulturen" mithin Lebenseinstellungen aufeinander.
Zitat von ramisharamisha schrieb:Was hat es für Auswirkungen wenn "zwei Kulturen aufeinanderknallen" (O-Ton SK)?
Die unterschiedlichsten. Da ist grundsätzlich alles denkbar. Von "gar nichts" über "funktioniert nicht" bis hin zu Straftaten. Keine davon ist eine zwingende Folge.
Zitat von ramisharamisha schrieb:DAS sind nur ein paar der harmlosesten Fragen.
Und die weniger harmlosen?


Versteh mich nicht falsch. Das sind alles interessante Punkte - in die man eine Menge reininterpretieren kann. Das Problem - man interpretiert halt. Man schließt von sich auf andere und lässt seiner Fantasien freien Lauf.

Aber bevor man damit anfängt, sollte man doch die Behauptung erst mal überprüfen, ob sie überhaupt stimmt. Daher kamen auch die Messungen.

Die Ausgangsbehauptung war doch: "Der Dicke Ulvi kann mit seinen 126kg die 1,5km lange Strecke niemals in so kurzer Zeit gelaufen sein."

Klingt erstmal sehr plausibel. Klingt gut. Ein Indiz, dass beim Prozess einseitig ermittelt wurde und Ulvi vielleicht gar nicht der Mörder ist.

Dann kam raus, dass
- Ulvi zur Tatzeit etwa 90kg wog
- Die Strecke nur etwa 575-600m lang ist
- Das Zeitfenster zwischen 10 und 22 Minuten beträgt

Auf einmal wird aus "kann doch gar nicht", "prinzipiell kein Problem".


Das nur mal als Beispiel. Das Telefonat des Stiefvaters wäre da noch erforschenswert. Ich stelle mir da zu erst mal die Frage: Wie ist das Telefonat und sein Inhalt bekannt geworden?


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

25.05.2012 um 18:26
Zitat von atencionatencion schrieb:Ja, ist mir auch aufgefallen. War es nun Hof oder Bayreuth? Ich erinnere mich auch noch, dass in der Vernehmungsstrategie stand, dass man Hof vermeiden solle, da dieser Ort bei Ulvi bereits negativ besetzt waere.
Stimmt, in Wastls Vernehmungspapier stand PD Bayreuth als empfohlener Vernehmungsort. Im Urteil steht Vernehmungsort Hof.

Entweder irrt hier der Richter oder man hat am 02.07. entgegen der Empfehlung doch den Vernehmungsort Hof gewählt. Gründe dafür können vielfältig sein.


melden

Peggy Knobloch

25.05.2012 um 18:27
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Ausweislich der hier schon mehrfach geposteten Auszüge aus dem Urteil, hat der Beamte W., der kein Angehöriger der Kripo war, den Ulvi bereits am Morgen des 02.07. abgeholt.
Hier muss ich mich selbst mal zitieren.
Das ist zwar richtig, aber ausweislich Wastls Vernehmungspapier sollte H. Ulvi mit abholen und sich dann bereit halten.

Von daher kann es schon sein, dass er gegen 12 erst wieder dazu kam.


melden

Peggy Knobloch

25.05.2012 um 18:29
@atencion schrieb: "Ja, ist mir auch aufgefallen. War es nun Hof oder Bayreuth? Ich erinnere mich auch noch, dass in der Vernehmungsstrategie stand, dass man Hof vermeiden solle, da dieser Ort bei Ulvi bereits negativ besetzt waere."
Daher wäre denkbar, dass das nur ein Schreibfehler ist: "Diese wurde sodann unterbrochen von der Fahrt vom Vernehmungsort Hof nach Lichtenberg." Vernehmungsort war vermutlich Bayreuth.


melden

Peggy Knobloch

25.05.2012 um 18:30
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Warum hat er dann vor Gericht nur den Teil seines Geständnisses widerrufen, der den Mord betraf?
Warum nicht komplett?
Tja.. ich habe keine Ahnung!

Letztendlich gaebe es ja 3 Wege Ulvis Urteil noch anzufechten. Man weist nach, dass Ulvi Peggy am 7.5. nicht umgebracht haben kann. Oder man weist nach, dass die Vergewaltigung nie stattgefunden hat und Ulvi daher kein Motiv hatte, Peggy umzubringen. Oder natuerlich man weist nach, dass Peggy noch lebt oder aber ihr etwas anderes geschehen ist. Es ist klar, dass die BI es parallel auf allen 3 Wegen versucht. Warum anscheinend erst seit dem Urteil und nicht schon vor/waehrend des Prozesses kann ich mir nicht erklaeren.

@LivingElvis
@Scipper

Dass im Urteil von Hof als Vernehmungsort die Rede war, ist mir bekannt. Trotzdem steht auf der BI-Seite Bayreuth und so habe ich es zitiert.


melden

Peggy Knobloch

25.05.2012 um 18:35
@atencion

Im Urteil kann es sich um einen Schreibfehler handeln - oder in dem Text auf der BI-Webseite. Vernehmungsort war vermutlich Bayreuth. Weil Hof laut Vernehmungskonzept negativ besetzt war.


melden

Peggy Knobloch

25.05.2012 um 18:47
@atencion

Leider finde ich das Strategiekonzept für die Vernehmungen nicht mehr. Wo stand das? Es war in diesem Konzept z.B. die Rede von der Gestaltung des Dienstzimmers, damit der Ulvi nicht durch Plakate an den Wänden abgelenkt wird. War in dem Konzept auch die Rede vom passenden Vernehmungsort? Also ob man die Vernehmungen ab dem 2. Juli 2001 in Hof oder in Bayreuth durchführen wollte?


melden

Peggy Knobloch

25.05.2012 um 18:49
@Scipper
Foto 24 ist das Konzept.


melden

Peggy Knobloch

25.05.2012 um 18:51
@MinnieMaus

Vielen Dank, bei dem ganzen "Wust" an Texten finde ich kaum noch etwas auf Anhieb. :)


melden

Peggy Knobloch

25.05.2012 um 22:09
Bayernwastl schrieb am 24.05. um 16:21 Uhr
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:Dazu gleich ein Widerspruch, - angeblich rennt Peggy nach der Vergewaltigung nackt! auf die Straße. Bei der Vergewaltigung lt. Urteil war sie aber Nicht nackt. Und wenn sie nackt auf der Straße ist, geht sie wieder zurück um sich in aller Ruhe anzuziehen. Hofer Logik!
Darauf erwiderte ich am 25.05. um 16:28 Uhr
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Hier liegt kein Fall von weltfremder "Hofer Logik" vor, sondern lediglich wieder mal ein Wastl, der das Lesen nicht gelernt hat.

Im Urteil heißt es auf S.16
"Nunmehr forderte der Angeklagte Peggy auf, sie solle sich ausziehen. Nachdem sich Peggy im Schlafzimmer der Wohnung des Angeklagten ausgezogen hatte, zog sich auch der Angeklagte aus und setzte sich aufs Bett."

und weiter unten

"Peggy weinte mittlerweile und wollte nackt aus der Wohnung rennen. Der Angeklagte hielt sie zurück und Peggy verließ die Wohnung erst, nachdem sie sich angezogen hatte"
Worauf Bayernwastl am 25.05 um antwortete:
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:@LivingElvis

Wenn einer ein Lügner ist dann du. Denn Du verdrehst alles das sich verdrehen läßt. Rechtsverdreher werden so Leute genannt.
Denn, - WO STEHT das Peggy sich GANZ ausgezogen hat? In DEINE verbrämte Logik mein Gutster!
NICHT im URTEIL!
Wenn dem so wäre, dann lügt auch Sat1, denn in diesem Beitrag wird meine Angabe in Minute 10:37 klar bestätigt.

https://www.youtube.com/watch?v=nt5HhlDmPpY


Quod erat demonstrandum....


melden

Peggy Knobloch

25.05.2012 um 23:25
@LivingElvis
Du bist nur noch peinlich, - würden meine Kinder sagen.
Lern lesen, dann beantworte das was ich gefragt habe.

WO steht im Urteil das Peggy sich GANZ ausziehen sollte??????????????????????????????????????????

Die "Vergewaltigungsklamotte" hat nämlich einen kleinen, aber entscheidenden Schönheitsfehler. Den auch die Kommissare B und L. in der August 2001 Vernehmung mit der Drohung - "Du kommst ins Gefängnis wenn du das nicht sagst" - und diese Aussage vorgaben - nicht kennen konnten. Nur werde ich Dir den sicher nicht verraten. Frag doch deinen Justiz Kontakt.

Wenn du ein echtes Interesse am Fall und am Schicksal der Peggy hättest, würdest du nicht ständig provozieren. Damit beende ich mit - Rien ne va plus.

servus derweil
wazi sepp


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

26.05.2012 um 00:18
@bayernwastl
Da frag ich mich, was Deine Kinder über Dich sagen....
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:WO steht im Urteil das Peggy sich GANZ ausziehen sollte?
Hör auf mit den Klaubereien. Es steht im Urteil:

"Nunmehr forderte der Angeklagte Peggy auf, sie solle sich ausziehen. Nachdem sich Peggy im Schlafzimmer der Wohnung des Angeklagten ausgezogen hatte, zog sich auch der Angeklagte aus und setzte sich aufs Bett."

und weiter unten

"Peggy weinte mittlerweile und wollte nackt aus der Wohnung rennen. Der Angeklagte hielt sie zurück und Peggy verließ die Wohnung erst, nachdem sie sich angezogen hatte" (S.16)


Nein da steht nicht "GANZ". Aber "NACKT" bedeutet nicht "HALBNACKT" und es bedeutet auch nicht "hat sich einen Schuh ausgezogen".

Ob da jetzt meinetwegen noch ein Söckchen angezogen war, ändert gar nichts daran, dass -und das ist der Kernpunkt- es keinen Bruch in der Logik gibt. Denn Stein des Anstosses war Dein Post vom 24.05. 16:21
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:Dazu gleich ein Widerspruch, - angeblich rennt Peggy nach der Vergewaltigung nackt! auf die Straße. Bei der Vergewaltigung lt. Urteil war sie aber Nicht nackt. Und wenn sie nackt auf der Straße ist, geht sie wieder zurück um sich in aller Ruhe anzuziehen. Hofer Logik!
Den klabüster ich jetzt gern auch noch mal in die wesentlichen Teile für Dich auseinander mein Gutster:



1. Problem (Nackt oder GANZ nackt?)
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:lt. Urteil war sie aber Nicht nackt
Im Urteil heißt es "wollte nackt aus der Wohnung rennen." (s.o) Ich weiß nicht, ob sie tatsächlich nackt war oder nicht und wie weit ihre Nacktheit da gegangen sein muss, aber lt. Urteil war sie "nackt" und somit ist Dein Satz, wonach sie lt. Urteil nicht nackt gewesen sei, falsch.


2. Problem (Wollen und Tun?)
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:angeblich rennt Peggy nach der Vergewaltigung nackt! auf die Straße.
Auch das hat außer Dir keiner behauptet. Im Urteil heißt es, sie "wollte nackt aus der Wohnung rennen". Mit keiner Silbe steht da, dass sie es auch gemacht hat.


3. Problem (Logik oder Logikbruch?)
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:Und wenn sie nackt auf der Straße ist, geht sie wieder zurück um sich in aller Ruhe anzuziehen. Hofer Logik!
Da sie, lt Urteil, nie nackt auf die Straße ist, brauchte sie lt Urteil auch nicht umzudrehen.



So - und bevor die alten Vorhalte kommen - ich weiß nicht ob es so war, wie es im Urteil steht. Aber ich weiß, was im Urteil steht und daher weiß ich auch, dass das, was der Wastl behauptet, dass es im Urteil stehen soll, gerne mal so gar nicht im Urteil steht.

Deswegen ist auch das
[Die "Vergewaltigungsklamotte" hat nämlich einen kleinen, aber entscheidenden Schönheitsfehler. Den auch die Kommissare B und L. in der August 2001 Vernehmung mit der Drohung - "Du kommst ins Gefängnis wenn du das nicht sagst" - und diese Aussage vorgaben - nicht kennen konnten. Nur werde ich Dir den sicher nicht verraten. Frag doch deinen Justiz Kontakt.

Wenn du ein echtes Interesse am Fall und am Schicksal der Peggy hättest, würdest du nicht ständig provozieren.
Wieder mal Geschwurbel. Der Wastl weiß, es, aber der Wastl sagts nicht. Warum? Möglicherweise hälts wieder ner Überprüfung nicht stand?

Der Ulvi hat sich übrigens erstaunlich gut an die Vorgaben von B und L gehalten. Vom August 2001 hat er sich das behalten und noch zur Gerichtsverhandlung, die vom 11/03 bis 04/04 ging wohl so wiederholt. Beachtlich für jemanden, der, wenns um was Belastendes geht, zu doof zu Allem sein soll.

Ob er das mit dem "Schönheitsfehler" wiederholt hat? Keine Ahnung. Ich kenn ihn ja nicht. Der Wastl hält ihn geheim. Für 3 Richter und 2 Schöffen schien´s überzeugend gewesen zu sein. Offenbar ist´s auch keinem von den anwesenden Presseleuten aufgefallen. Ich hab nix gelesen. Steht was auf der BI-Seite? Gibts irgendein Elsa/Ulvi-Kulac oder Rödel-Interview wo das aufgegriffen wird?


Was ich aber bei all dem Krams noch net raffe, lieber Wastl, was genau haben denn die ganzen Richter, Schöffen, Staatsanwälte, Polizisten davon haben, wenn die dem armen Ulvi einen Mord anhängen?
Das da rumgeschlampt wird, kenn ich aus eigener Erfahrung, aber hier muss ja ne massive Verschwörung gelaufen sein.


melden

Peggy Knobloch

26.05.2012 um 01:01
@bayernwastl
.
Du verrennst Dich grad wieder, schon aufgefallen?

Und wie immer, wenn Du nicht weiter weisst kommen die ollen Schoten wie "interessierst Dich eh nicht", "kannst nicht lesen" usw.
DAS ist peinlich!

Deinen Gruppenthread solltest Du nicht Tatsachenthread, sondern eher "Wastls Schwurbelthread" nennen, denn mehr ist es nicht.


melden

Peggy Knobloch

26.05.2012 um 01:11
@Mao1974

Also bisher haben die Gruppen, die ich geführt hab, keine Klagen bezüglich "Verrennen" geführt.
Dir auch schöne Pfingsten

Ps: der Thread wird erst noch erstellt und benannt. Dann kann es also nur "Wastl´s Schwurbel Thread ohne Mao1974" heissen. ;) Rien ne va plus.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

26.05.2012 um 01:33
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:Also bisher haben die Gruppen, die ich geführt hab, keine Klagen bezüglich "Verrennen" geführt.
Dir auch schöne Pfingsten
Dass mich das jetzt überhaupt nicht wundert, ist das wirklich Beängstigende daran.


melden

Peggy Knobloch

26.05.2012 um 02:07
@bayernwastl
So darfst Du ihn auch gerne nennen, wäre mir eine Ehre ;-)
An sowas würde ich mich ohnehin nicht beteiligen, das überlass ich denen, die Dir noch glauben...

@LivingElvis
Mich wunderts auch nicht, da werden sich schon die entsprechenden Kandidaten einfinden :-)


melden