hawo schrieb:@LivingElvius: im großen und ganzen richtig, allerdings sollten wir zwischen Körperverletzung mit Todesfolge - wo ich den Tod des Opfer zumindest billigend in Kauf nehme - und Totschlag/Mord sehr klar unterscheiden. Wenn das Urteil stimmt, hat Ulvi den Tod des Opfers nicht nur billigend in Kauf genommen. Damit schließt KV mit Todesfolge aus.
Hawo, es wäre unzulässig hier Unterscheidungen zu machen, die die Rechtssprechung so nicht vorsieht. Da kommt man hinterher zu falschen Schlüssen.
Sowohl für Mord, als auch für Totschlag reicht es völlig aus, wenn der Täter den Tod billigend in Kauf nimmt. Nennt sich dolus eventualis. Er muss es schlicht für möglich halten.
Für die KV mit Todesfolge reicht Fahrlässigkeit bezüglich der Folge schon aus.
Die Anforderungen an den Tötungsvorsatz sind also bei allen 3 Delikten viel geringer, als gemeinhin angenommen.
Die Frage, die sich stellt ist, ob ein tapsiger Mensch, der einer 9-jährigen den Mund zuhalten will, nicht möglicherweise versehentlich die Nase mitzuhält. Das muss zumindest angedacht werden. Ob das im konkreten Fall dann so ist, ist letztlich eine andere Frage. Es ist aber nicht von vorneherein kategorisch auszuschließen.
Der Vorsatz wird im Urteil kaum erörtert, lediglich festgestellt. Mit dem dort festgestellten kann es definitiv keine KV mit Todesfolge sein. Da hast Du recht.
hawo schrieb:Affekt schließt auf Grund der Folgerichtigkeit und Zweckbestimmung der nachfolgenden Handlungen ebenfalls aus. Ulvi wendet sich willentlich an - irgendjemanden - der die Leiche dann beseitigt. Damit schließt Affekt aus.
Den Begriff des "Affekts" habe ich nicht eingebracht. Der ist auch mit Vorsicht zu genießen. Allgemein versteht man darunter eine nicht krankhafte Bewusstseinsstörung zum Tatzeitpunkt. Da haben wir hier überhaupt keine Hinweise für.
Allerdings halte ich es für unzulässig vom Nachtatverhalten auf den Gemütszustand während der Tat abzustellen.
bayernwastl schrieb:Mein Ansatz zur wichtigen Vorgeschichte zu kommen, wurde ja mit pseudo juristischem Fingerhakeln überdeckt.
Nö, Dein "Ansatz" wurde "überdeckt", weil er sich gänzlich in unbelegtem Rumgeschwurbel, Fabulieren und wüsten Beschimpfungen von Realpersonen erschöpft.
Du hast zwar allen mir erdenklichen Klatsch gepostet, der Belegen soll, dass die "Frau K." ja ein schlechter Mensch und in Deinem Sinne keine Mutter ist - allein einen halbwegs schlüssigen Hinweis, wie denn jetzt das Verschwinden der Peggy am 07. Mai abgelaufen sein soll, der fehlt. Es ist halt völlig wumpe, wie gut Frau K. als Mutter war - selbst wenn ihr das Verschwinden von Peggy recht gewesen wäre, beweist das alleine überhaupt nichts. Und mit wem die Frau K. alles ein Verhältnis hatte auch nicht.
Mittlerweile würde der hier wohl auch nicht mehr ernstgenommen. Denn wenn auch klar ist, dass Du guten Zugang zu Quellen hast - bist Du halt mehrfach beim -nennen wir das Kind beim Namen- Lügen und Manipulieren von Tatsachen, so dass sie zu Deinem Geschwurbel passen, aufgefallen.
Deswegen habe ICH Dich auch nicht zum Faktenthread eingeladen, obwohl Deine Quellenlage für diesen extrem wichtig wäre. Das Problem ist, dass Du Dich nie an die Threadregeln halten würdest, sondern DEINE MEINUNG und nichts anderes posten würdest. (Sollte sich das hier mal bessern, würde ich sogar dafürstimmen, Dich aufzunehmen)
Du bist mittlerweile schon so in Deiner eigenen Welt versunken, dass Du völlig beratungsresistent geworden bist. Du behauptest etwas, präsentierst (ausnahmsweise) mal einen Beleg dafür und blendest die Hinweise, dass dieser Beleg auf das genaue Gegenteil Deines Schlusses hindeutet, völlig aus.
Pippi-Langstrumpf-Prinzip.