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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

18.04.2012 um 02:12
In dem Moment wo jemand freiwillig ein Mordgeständnis bei der Polizei ablegt, ist ihm auch mit vielen und teuren Anwälten nicht mehr zu helfen. Denn es ist sehr schwer ein einmal in die Welt gesetztes und unterschriebenes Geständnis später als erfunden und unwahr abzutun. Man kann es widerrufen, sicherlich, aber ob man damit vor Gericht durchkommt, das ist die Frage, wie der Fall Ulvi zeigt.


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Peggy Knobloch

18.04.2012 um 02:32
@Scipper
Ich finde Deine Postings recht verwirrend, weil Du ein und den selben Sachverhalt oftmals mehrfach ausführst, so kann man kaum antworten...
Zumal Du nichts belegst, sondern wild durcheinanderwürfelst, auf Nachfragen kommt recht wenig.

Die Filmberichte usw findet jeder im Internet, ist ja nett, daß Du das alles nochmal einstellst, meines Erachtens aber unnötig.


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Peggy Knobloch

18.04.2012 um 02:34
Im übrigen hat der Anwalt angeblich eine Frist versäumt, weil ein Faxgerät nicht funktionierte:

"Hallo,

folgendes ist passiert. Ein Anwalt, der von einer Bürgerinitiative
beauftragt wurde, legt Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil über Ulvi K.
(lebenslänglich wegen Mordes an Peggy verurteilt) ein, das Fax kommt jedoch
wegen technischer Probleme nicht an, beim nächsten Versuch ist die Frist
abgelaufen. Nun weist das Bundesverfassungsgericht den Antrag aus formalen
Gründen zurück.
Was kann man tun? Es kann doch in einem Rechtsstaat nicht sein, dass ein
wahrscheinlich unschuldig Verurteilter keine Chance bekommt, nur weil der
Anwalt eine Frist verpasst.

Die Bürgerinitiative plant inzwischen vor den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte zu gehen. Wie sind Eurer Meinung nach die Erfolgsaussichten.

Viele Grüße"

________________________________________________________________

"Zur Ergänzung:
Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichtts hat Aktenzeichen: 2 BvR 526/05.
Die Frist für die Begründung der Verfassungsbeschwerde war abgelaufen, am
letzten Abend war der Versuch sie per Fax zu schicken nicht erfolgreich
Die Begründung des Verfassungsgericht lautet: Der Anwalt habe "nicht das
seinerseits Erforderliche" getan, um die korrekte und und vollständige
Übermittelung sicherzustellen.

Der Grund der Beschwerde:
Ulvi Kulac gestand nach studenlangem Verhör den Mord, um Ruhe vor der
Polizei zu haben. Das rüde Vorgehen der Polizei ist auch durch andere Zeugen
bestätigt. Das Geständnis wurde später widerrufen. Ein Gutachter sagte
jedoch aus, daß Ulvi K. nicht in der Lage sei, so ein Geständnis zu
erfinden.
Direkte Beweise liegen nicht vor, Peggy ist bis heute nicht gefunden. Es
gibt einen Zeugen, der Peggy nach der vermeintlichen Tat noch gesehen haben
will.

Dies sind die Fakten.

In Lichtenberg und in der Umgebung herrscht die Meinung vor, daß die Polizei
und Staatsanwalt mangels Ermittlungserfolg Ulvi als Sündenbock benutzen, da
er Peggy und andere Kinder sexuell mißbraucht hat.

Gruß"

Quelle: http://de.soc.recht.strafrecht.narkive.com/z3sUZdWV/anwalt-verpasst-frist-fur-verfassungsbeschwerde

Das war vor 6 Jahren und man kann sich da nur wundern: Das Faxgerät funktionierte nicht !!!


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Peggy Knobloch

18.04.2012 um 02:41
Dadurch wurde die Verfassungsbeschwerde damals abgewiesen, wenn ich das richtig verstehe.


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Peggy Knobloch

18.04.2012 um 02:43
@Scipper
Und bitte, fang jetzt nicht auch noch an, irgendwelche Gästebucheinträge oder Forumsbeiträge zu posten, das ist echt zuviel und führt nicht weiter!!

Für meine Begriffe störst Du damit eine sinnvolle Diskussion, die grade mal in Gang kommt.
Leider geht das nicht, wenn von Dir alle paar Minuten ein unnützer Link kommt.


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Peggy Knobloch

18.04.2012 um 06:56
@Scipper
Also ich kenne mich natürlich nicht mit den Einzelheiten einer Verfassungsbeschwerde aus, mir kommt es aber merkwürdig vor, diese per Fax zu verschicken?


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Peggy Knobloch

18.04.2012 um 10:22
Ob Ulvi wohl wußte dass Peggy erst nach 10 Minuten ohne Sauerstoffzufuhr tot wäre? Und der Zustand in dem sie sich nach 2 Minuten befunden hätte Bewußtlosigkeit und sie nicht tot war? Ganz ehrlich, ich hätte es nicht gewußt und jemand mit dem Geisteszustands eines Kindes wohl höchstwahrscheinlich auch nicht.... daher ist Ulvus Version vom Tathergang doch ziemlich unwahrscheinlich, oder was meint ihr?


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Peggy Knobloch

18.04.2012 um 10:45
Syrah...daher ist Ulvis Version vom Tathergang doch ziemlich unwahrscheinlich, oder was meint ihr?

Ja! Die ganzen Ulvi-Aussagen sind wertlos. Wo ist die Leiche? Das ist die wichtigste Frage. Zwei Minuten oder zehn Minuten, es fehlt die Leiche.
Jeder normale Mensch wäre längst total verwirrt über die vielen Gespräche, eigene Aussagen, fremde Einflüsterungen. Vermischung von Wünschen, Realität, Möglichkeiten.

Was ist mit diesen "renommierten Experten" wie Körber los? Im Fall Breivik widersprechen sich die Experten total. Es fehlt einfach der total gewöhnliche Alltagsverstand: wo ist die Leiche?!


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Peggy Knobloch

18.04.2012 um 11:12
Die Quintessenz der letzten Postings muss man sich mal im Kopf zergehen lassen. Da existiert ein Strafverteidiger, der nicht nur seinem Mandanten nicht rät, die Aussage zu verweigern, sondern den Ermittlungsbehörden massiv hilft, das Geständnis zu erreichen. Beispiele: Aufforderung an Ulvi, die Fragen der Polizisten zu beantworten, "Übersetzen" in eine einfache Sprache, explizite Erlaubnis, Ulvi auch in seiner Abwesenheit zu verhören. Dazu muss er eine mehr als bescheidene Leistung in der Hauptverhandlung abgeliefert haben. In meinen Augen hat ihn der Fall nicht die Bohne interessiert.
Dann wird ein Anwalt mit einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Er versäumt die Frist für die Krone der anwaltlichen Tätigkeit: einem Verfahren in Karlsruhe. Warum? Faxgerät kaputt? @Themis: ich sehe das wie Du: Für so ein Verfahren läuft ein Anwalt zum BVerfG, wenn es der Sache dienlich ist. Oder sah er die Erfolglosigkeit voraus?
Jetzt ein neuer Anwalt mit dem Wiederaufnahmebegehren. Glücklicherweise existieren hier keine Fristen, denn Ende 2011 ist schon etwas vorbei. Bisher nichts als medienwirksame Schaumschlägerei.
Doch nochmal zu den ominösen 10 Minuten. Der Tod eines normalen Menschen bei Verlegung der Atemwege tritt nach 5 - 10 Minuten ein. Im Fall Peggy haben wir es mit einem schmächtigen Kind zu tun, welches gerade - je nach Aktenvermerk - 800 bis 1200 Meter mit einem Ranzen auf dem Rücken oder in der Hand gerannt war, daher einen viel höheren Sauerstoffbedarf und wahrscheinlich Todesangst hatte. Selbst wenn Peggy nur zwei Minuten Mund und Nase zugehalten und sie dann bewusstlos auf den Rücken gelegt worden wäre, ist die Wahrscheinlichkeit der Rückverlagerung der (geschwollenen) Zunge mit weiterer Verlegung der Atemwege sehr hoch. Ich würde mich also an den 10 Minuten nicht festhalten.
@Scipper: Du hast mit Deiner Einschätzung bezüglich Geständnis und Rücknahme absolut recht. Ein Widerruf wird - wie bei Ulvi - (fast) immer als unglaubwürdig eingeschätzt. Dies dient der Rechtssicherheit, da sonst folgender Fall eintreten könnte: ein Beschuldigter gesteht die Straftat, worauf hin die Ermittlungen eingestellt und Anklage erhoben wird. Vor Gericht widerruft er dann das Geständnis was zum Freispruch aus Mangel an Beweisen führt.
Bezüglich der Menschrechtskonvention habe ich meine Bedenken. Erstens hätte der Verteidiger diesen Weg beschritten, wenn es erfolgversprechend gewesen wäre (und vor dem EGMR gilt die BRAGO nicht) und zweitens erkenne auch ich keinen Verstoß gegen die Artikel 3, 5 oder 6, da sich alles auf dem Boden der deutschen StPO/StGB abgespielt hat. Europarecht bricht zwar im Zweifelsfall nationales Recht, lässt aber den Staaten einen Spielraum in ihren eigenen Verantwortlichkeiten. Damit ist das Anschreien oder subjektiv empfundene (oder evtl. eingeredete) schmerzhafte Anfassen für Europa nicht gerichtsfest genug.


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Peggy Knobloch

18.04.2012 um 14:49
Vermutlich wurde der Ulvi von der Polizei vor seinen Vernehmungen ausdrücklich darüber belehrt, dass er nach der StPO das Recht auf Aussageverweigerung hat und dass er im Prinzip nur seine Personalien (Namen, Geburtsdatum, Anschrift) unter Vorlage seines gültigen Personalausweises angeben muss.

Meines Erachtens war der größte Fehler, der in diesem Verfahren gemacht wurde, dass der Ulvi ein Geständnis abgelegt hat, statt schlicht und ergreifend einfach nur beharrlich zu schweigen und das Verfahren im Bezirkskrankenhaus oder im Gefängnis und vor Gericht schweigend mitzuverfolgen.

Er hätte, das ist meine Meinung, die ganze "Arbeit" einem guten Anwalt überlassen sollen, der ihm, wenn er denn ein guter Anwalt gewesen wäre, sicherlich auch gesagt hätte, dass er am Besten kein einziges Wort sagt und das gesamte Reden nur ihm, also seinem Rechtsanwalt, überlassen soll.


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Peggy Knobloch

18.04.2012 um 15:04
Ich hatte mal Unterricht im Rechtswesen und habe von einem Dozenten gesagt bekommen: "Kein Angeklagter muss bei seiner eigenen Überführung im Sinne eines Geständnisses mitwirken und im Gegensatz zu Zeugen darf ein Angeklagter vor Gericht sogar lügen oder beharrlich schweigen."


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Peggy Knobloch

18.04.2012 um 15:09
@Scipper

Naja, schweigen wirkt auch verdächtig, reden gilt als kooperativ und lässt eher an Unschuld denken als ein beharrliches schweigen. Vielleicht hat Ulvi auch deshalb generell erstmal ausgesagt bzw. wurde dazu ermuntert. Aber allein hätte man ihn dabei nicht lassen dürfen.


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Peggy Knobloch

18.04.2012 um 15:19
@atencion

Es mag sein, dass beharrliches Schweigen eines Angeklagten vor Polizei und Gericht verdächtig wirkt, aber das ist besser als ein Geständnis abzulegen und das Geständnis hinterher zurückzuziehen.


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Peggy Knobloch

18.04.2012 um 15:24
@Scipper
Deswegen war mein letzter Satz: "Aber allein hätte man ihn damit nicht lassen dürfen." :)


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Peggy Knobloch

18.04.2012 um 16:08
Die Wahrnehmung seiner gesetzlichen Rechte darf dem Beschuldigten/Angeklagten nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Das betrifft insbesondere das Recht zur Aussageverweigerung, jedoch auch die freie Wahl des Verteidigers (man stelle sich vor, das Strafmaß würde wegen unsympathischen Auftretens des Beistands erhöht) bis hin zur straffreien Flucht aus der Untersuchungshaft.
Möglich ist die Verbesserung der Situation des Angeklagten durch Verzicht auf das Recht zur Aussageverweigerung, wenn dieser also ein umfangreiches Geständnis ablegt und offenkundig Reue zeigt.


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Peggy Knobloch

18.04.2012 um 16:23
@atencion

Ich habe gesagt, dass der Ulvi die ganze "Arbeit" (Abgabe von Erklärungen) einem guten Anwalt hätte überlassen sollen. Das habe ich so gemeint: Der Ulvi hätte beharrlich schweigen sollen, weil er kein Jurist oder Fachmann ist. Seine Kooperationsbereitschaft gegenüber dem Staat hätte der Ulvi beweisen können, indem er nur seinen Anwalt - in wohlüberlegter Art und Weise - für sich sprechen lässt. Wozu braucht man denn sonst einen Anwalt? Ein Anwalt ist dazu da, dass er für seinen Mandaten spricht.


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Peggy Knobloch

18.04.2012 um 16:46
@hawo

Du hast bisher sehr gute Beiträge hier geleistet, was ich hier einmal erwähnen möchte. Wir leben in einem Rechtsstaat und daher hat, so meine ich, gerade ein geistig behinderter Mensch das Recht, dass man die Besonderheiten seiner Persönlichkeit bei Befragungen und Vernehmungen berücksichtigt.

Ich nehme an, dass die Polizei dem Ulvi keineswegs etwas Böses wollte. Die Polizei wollte halt Peggy finden, weil man hoffte, sie vielleicht lebend zu finden, so dass eine gewisse Eile geboten war. Man wollte von dem Ulvi wissen, ob er das Kind Peggy entführt und es vielleicht irgendwo versteckt hat.

Das erklärt vielleicht, warum die Ermittler diesen Ulvi auch mitunter alleine ohne seinen Rechtsanwalt befragt haben, obgleich man sich denken konnte, dass dabei nichts Brauchbares herauskommen konnte, weil der Ulvi angeblich eine rege Fantasie hat und durchaus auch Stories erfinden kann.


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Peggy Knobloch

18.04.2012 um 18:45
Allerdings, um die Chronologie wieder herzustellen zitiere ich den Sachverständigen aus den Akten: "Hat Tat immer bestritten. Er selbst gibt an, bei der noch nicht 14- jährigen Peggy Knobloch in Lichtenberg ebenso sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, Peggy Knobloch sei kurze Zeit darauf verschwunden und die Polizei denke nun, dass er mit dem Verschwinden von Peggy Knobloch zu tun habe." Er hat also den Missbrauch vorher eingeräumt und galt dann mit Recht als dringend tatverdächtig.
Egal was kommt, ich kann mich weder für eine Entlassung aus der Psychiatrie noch für die geforderte Haftentschädigung (für eine bisher nicht angetretene Haft?) erwärmen. Er hat in meinen Augen nachweislich Kinder missbraucht. Und da kann ich ihn nicht mal wegen seiner Behinderung in Schutz nehmen, da den zumindest zwei Opfern es herzlich egal sein müsste ob ihnen von einem Professor oder Sonderschüler Gewalt angetan wurde.
Ich sehe da das Problem für die StA und das Wiederaufnahmegericht. Ulvi wurde als Mörder verurteilt und dafür der Missbrauch niedergeschlagen. Wenn er in einem neuen Verfahren freigesprochen wird, ist auch die Therapie hinfällig. Eine Wiederaufnahme kann in keinem Falle zu einer Verschlechterung des Standes führen, also kann im Missbrauchsfall keine Strafe mehr verhängt werden. Man wird sich also dreimal überlegen, ob einer Wiederaufnahme zugestimmt wird.


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Peggy Knobloch

18.04.2012 um 19:17
Mich würde nochmal interessieren, welche Aussagen zum Abtransport/Verstecken der Leiche gemacht wurden. Hat da vielleicht jemand eine möglichst ausführliche, seriöse und neutrale Quelle? Konnte bis jetzt nichts ausführliches finden.


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Peggy Knobloch

18.04.2012 um 19:51
@hawo

Es geht um die Frage, ob Ulvi ein Mörder ist, denn er ist wegen Mordes verurteilt worden. Falls es zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommt und er in allen Punkten freigesprochen wird, dann ist er freizulassen, wobei die Aufnahme in eine soziale Einrichtung (Betreutes Wohnen) sinnvoll wäre.


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