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Peggy Knobloch

98.201 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

20.04.2012 um 22:30
@ramisha: irgendwie war Dein letzter Beitrag ein Show Stopper. :-(
Ich glaube nach wie vor, dass Peggys und Ulvis Schicksal eng zusammenhängen.

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Peggy Knobloch

21.04.2012 um 02:00
servus
Etwas zu den unterschiedlichen Auffassungen zu den Aussagen von Kindern.

Kinder haben in der Regel eine schnelle Auffassungsgabe und ein gutes Gedächnis für Details. Nur bewerten sie das Gesehene - Erlebte aus ihrer Sicht. Und dann ist es das Fingerspitzengefühl des befragenden Beamten, diese Sicht des Kindes auch zu verstehen und im Bericht um zu setzen. Das hat die Soko I bis auf wenige Ausnahmen in der ersten Woche auch gut hin bekommen. Die Soko II war dafür dann nur wie die Axt im Walde unterwegs.

servus und eine schöne Zeit
Wazi Sepp


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Peggy Knobloch

21.04.2012 um 08:16
@bayernwastl
Schade, dass Du auf konkrete Fragen immer so ausweichend oder gar nicht antwortest, und versprochen, ich bin keine Hausfrau, obwohl ich persönlich mit selbigen kein Problem habe!

@hawo fragte Dich:
Zitat von hawohawo schrieb:Kannst Du uns da Informationen zukommen lassen, warum sie schlussendlich - laut BI - als unglaubwürdig eingestuft wurden? Hier können wir mit Sicherheit von Deinem Einblick und Deinen Informationen zehren, ohne laufende Ermittlungen zu gefährden.



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Peggy Knobloch

21.04.2012 um 11:53
servus
@Themis
Der Hausfrauen Spruch war auf die gezielt, die hier nur mitlesen um sich ihrer Langeweile und/oder des Gruselns zu erfreuen. Ich dachte das war verstanden worden. :)
Wie bereits geschrieben bin ich für keine der hier immer aufgeteilten Seiten der Hofberichterstatter. Somit kann ich auch nicht sagen, was die BI als Ausschlußgrund ansieht.
Und in dem Wust an Aussagen, Informationen usw. findet sich von Seiten des Gericht keine Erklärung die man als logisch oder zur Sache gehörig ansehen kann.
Ich bin da schlicht die falsche angesprochene Person. Da müßte der jetzige Manager für einer großen amerikanischen Konzern den Richter Hornig oder Staatsanwalt Heindl fragen. Denn nur die wissen das. Zum anderen hatte die Frankenpost dazu etwas geschrieben. Und ich gehe davon aus, das jeder sich erst einmal selber kundig macht. Und das ist in diesem komplexen Fall nicht in ein paar Stunden zu schaffen.
Wenn ich auf Fragen nicht sofort antworte, kann das auch daran liegen, das ich erst meine Unterlagen sichten müßte. Und das ist nicht in ein paar Stunden gemacht. Denn die ständig wiederkehrenden Fragen sind in den vergangenen 8 Jahren mehr als ausgiebig beschrieben oder besprochen worden.


servus derweil


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Peggy Knobloch

21.04.2012 um 17:52
@hawo: Du hast hier am 18.04.2012 um 11:12 Uhr geschrieben: "Der Tod eines normalen Menschen bei Verlegung der Atemwege tritt nach 5 - 10 Minuten ein. Im Fall Peggy haben wir es mit einem schmächtigen Kind zu tun, welches gerade - je nach Aktenvermerk - 800 bis 1200 Meter mit einem Ranzen auf dem Rücken oder in der Hand gerannt war, daher einen viel höheren Sauerstoffbedarf und wahrscheinlich Todesangst hatte. Selbst wenn Peggy nur zwei Minuten Mund und Nase zugehalten und sie dann bewusstlos auf den Rücken gelegt worden wäre, ist die Wahrscheinlichkeit der Rückverlagerung der (geschwollenen) Zunge mit weiterer Verlegung der Atemwege sehr hoch. Ich würde mich also an den 10 Minuten nicht festhalten."

Ich bezweifle, dass der schwergewichtige Ulvi (über 100 kg schwer) diese 800 bis 1200 Meter im Laufschritt zurücklegen konnte. In einem alten Filmbericht sieht man, dass der Ulvi vor 10 Jahren einen recht dicken Bauch hatte. Sein Body-Mass-Index (BMI) dürfte bei über 30 gelegen haben, so dass er diese Stecke zwar gehend, aber nicht im Dauerlauftempo wie ein Jogger zurückgelegt haben kann.


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Peggy Knobloch

21.04.2012 um 19:23
Ich habe aufgrund des Ramisha-Textes von gestern um 16:03 Uhr (Der Thread heißt "Peggy Knobloch" und nicht "Ulvi Kulac") die Allmystery-Verwaltung angeschrieben und um Auskunft gebeten, ob man im Thread "Peggy Knobloch" auch über den damit zusammenhängenden Fall "Ulvi Kulac" sprechen darf oder ob das als Off Topic zu betrachten ist, obgleich Ulvi wegen Mordes an Peggy verurteilt wurde.

Wenn hier nur über den Vermisstenfall Peggy Knobloch geredet werden darf, etwa in dem Sinne, dass spekuliert wird, ob sie lebt oder tot ist - und wo sich sich derzeit befindet - soll es mir recht sein, wobei ich aber gleich dazu sagen muss, dass ich nicht in der Lage bin, dazu was Brauchbares zu sagen.

Ich kann nur zum Fall Ulvi was sagen, weil es darüber ausführliche Film- und Presseberichte gibt sowie eine ausführliche Ausarbeitung des Anwalts, der das Wiederaufnahmeverfahren anstrebt, so dass man sich sachlich und neutral damit befassen kann, ohne wild fabulieren und spekulieren zu müssen.


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Peggy Knobloch

21.04.2012 um 19:44
servus
@Scipper
Das auch über den Ulvi geschrieben werden kann, ist logisch. ramisha hat sicher das gemeint, was ich auch schon mehrfach angemerkt habe. Bekanntes ständig mit den üblichen Fehlern durch zu kauen bringt nichts.

servus derweil


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Peggy Knobloch

21.04.2012 um 20:02
Es wurde von der Polizei fieberhaft nach der vermissten Peggy Knobloch gesucht. Zu Land, zu Wasser und aus der Luft wurde gesucht. Autobahnbrücken und Stollen von alten Bergwerken wurden durchsucht. Auch ein Wünschelrutengänger suchte nach Peggy, wie ich in einem Film sah.

Es ist schön und gut, dass man hier überlegen will, wo Peggy sich jetzt befinden könnte, aber man hat hier bisher zu dieser wichtigen Frage (Wo ist Peggy?) noch keine brauchbare Antwort gefunden.

Natürlich muss auch überlegt werden was Peggy passiert ist und wo sie sich befindet oder wo man sie suchen gehen sollte, aber genau das ist doch das Problem, weil es keine Spuren gibt. Bisher habe ich hier noch keine einzige Landkarte mit einem denkbaren Suchgebiet oder einen Hinweis oder eine Überlegung oder eine Idee gefunden, wo man denn nach Peggy Knobloch suchen gehen sollte.


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Peggy Knobloch

21.04.2012 um 20:16
@bayernwastl

An diesem Fall Peggy Knobloch haben sich bereits viele Leute die Zähne ausgebissen und es gibt zu diesem Vermisstenfall nichts, was nicht bereits 100 Mal von Leuten bedacht und gesagt wurde.

Du hast neulich hier allerlei neue Sachen in die Runde geworfen, aber ob das alles Hand und Fuß hat und ob das jetzt auf einmal den Durchbruch in diesem Vermisstenfall Peggy bringt, weiß ich nicht.

Deine Neuigkeiten, wie etwa der Todestag am "10. Mai 2001" (was wohl ein Tippfehler war) sind vermutlich für die alten Hasen, die sich mit dem Fall seit 11 Jahren befassen, nichts Neues mehr.


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Peggy Knobloch

22.04.2012 um 09:33
Guten Morgen, lieber @Scipper,
du hast mich gründlich missverstanden: Natürlich gehört Ulvi eng zum Fall Peggy,
natürlich kann, soll und darf man sich zu ihm äußern, aber man sollte nícht das
eigentliche Delikt aus den Augen verlieren: Peggy ist verschwunden!

Und da wurden in der Vergangenheit gravierende Fehler gemacht - absichtlich
oder unabsichtlich. Egal, ob es SMS waren, Augenzeugen, DNA-Anhaftungen
auf Kleidung, Beobachtungen im familiären und unmittelbaren Umfeld,
Aussagen, die das Kind im Umgang mit anderen getätigt hat und statt
kostspieligen, unbefriedigenden Tornadoeinsätzen hätte man lieber ebenso teure
Ermittlungen im in Frage kommenden Ausland anstellen sollen.

Hätte Ulvi nicht ausgesagt, Peggy umgebracht zu haben, wären die Ermittler
gezwungen gewesen, in einem Kreis von Verdächtigen zu recherchieren.
So nimmt man ein dummes Bauernopfer an und erklärt den Fall für gelöst.

Wenn Herr Euler in der Lage ist, Ulvis Unschuld nachzuweisen, dürfte das auch
Anstoß dafür sein, die Suche nach Peggy von der Basis an wieder aufzunehmen
und diesmal hoffentlich gründlicher, als seinerzeit.


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Peggy Knobloch

22.04.2012 um 15:02
@ramisha

Vielen Dank für deine freundliche Antwort. Peggy ist verschwunden und muss gefunden werden. Das ist ein sehr guter Vorsatz, aber bisher ist es leider nicht gelungen Peggy zu finden. Meines Erachtens ist es leichter Ulvis "Geständnis" unter die Lupe zu nehmen, denn dieses Geständnis weist Denkfehler und Ungereimtheiten auf, die sogar ich als unwissender Laie auf den ersten Blick erkennen kann.

Dazu ein Beispiel: Ulvi K. wog im Jahre 2001 vermutlich rund 100 bis 120 Kilo. Daher ist es nahezu unmöglich, dass er die 800 bis 1200 Meter im Laufschritt bewältigen konnte. Abgesehen von dem
Übergewicht war er angeblich Raucher, so dass ihm nach 50 bis 100 Metern die Puste ausging.

Kein Mensch in Lichtenberg sah den Ulvi jemals schnell durch den Ort laufen, hieß es in einem Film. Daher ist dieser wichtige Punkt auf den Prüfstand zu stellen, durch einen Versuch, indem man den Ulvi bittet, den Verfolgungsweg unter Aufsicht und Betreuung eines Arztes im Laufschritt zurückzulegen.


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Peggy Knobloch

22.04.2012 um 21:46
@ramicha du schreibst: "Und da wurden in der Vergangenheit gravierende Fehler gemacht - absichtlich oder unabsichtlich. Egal, ob es SMS waren, Augenzeugen, DNA-Anhaftungen
auf Kleidung, Beobachtungen im familiären und unmittelbaren Umfeld, Aussagen, die das Kind im Umgang mit anderen getätigt hat und statt kostspieligen, unbefriedigenden Tornadoeinsätzen hätte man lieber ebenso teure Ermittlungen im in Frage kommenden Ausland anstellen sollen."
Es wurden keine erkennbaren Fehler bei der Ermittlungsarbeit und bei der realen Vermisstensuche gemacht. Der einzige Fehler in diesem Fall ist das Geständnis des Ulvi. Dieser Fehler ist nicht mehr
zu ändern. Wenn man dem Ulvi helfen will, dann muss dieses Geständnis Wort für Wort unter die Lupe genommen werden, ob es Hand und Fuß hat und ob es den Gesetzen der Logik entspricht.

Ich habe einen Text gefunden, in dem der Ulvi beschrieben hat, wie sein Geständnis zustandekam:

"An dem Tag wo das war mit dem Blut war ich fertig mit den Nerven und als der (...) weg war hat der (...) gesagt, dass ich zugeben soll, dass ich die Peggy umgebracht hab, sonst ist er nicht mehr mein Feund. Da hab ichs zugeben. U.K." (Quelle: Abbildung von Notizettel auf www.ulvi-kulac.de).


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Peggy Knobloch

22.04.2012 um 22:03
Leider habe ich mich im wichtigsten Wort (Freund) vertippt; daher der Text jetzt ohne den Fehler:

"An dem Tag wo das war mit dem Blut war ich fertig mit den Nerven und als der (...) weg war hat der (...) gesagt, dass ich zugeben soll, dass ich die Peggy umgebracht hab, sonst ist er nicht mehr mein FREUND. Da hab ichs zugeben. U.K." (Quelle: Abbildung von Notizettel auf www.ulvi-kulac.de).

Falls das stimmt, hat jemand dem geistig behinderten Ulvi (IQ 67) mit Entzug seiner Freundschaft gedroht, wenn er nicht zugibt, dass er Peggy umgebracht hat, worauf er den Mord gestanden hat. Kein intelligenter Mensch würde auf so einen miesen Trick hereinfallen und ein falsches Geständnis ablegen. Daher gehörte das gesamte Geständnis auf den Prüfstand.


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Peggy Knobloch

22.04.2012 um 22:29
Nachsatz: Daher gehört das gesamte Geständnis auf den Prüfstand. Sollte sich bei dieser Prüfung durch Fachleute herausstellen, dass das Geständnis falsch ist, dann wäre zu überlegen, ob man den Fall Ulvi K. eventuell vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg bringen soll.

Falls sich das Geständnis jedoch als richtig und wahrhaftig erweist, erübrigt sich das natürlich und in dem Fall wäre dann nur noch zu fragen, wo sich Peggy befindet und wer sie versteckt hat, denn der Ulvi kann sie nicht selbst versteckt haben, denn er besitzt weder ein Auto, noch einen Führerschein.


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Peggy Knobloch

22.04.2012 um 23:44
Zu überprüfen wäre durch Fachleute, ob im Fall Ulvi K. eventuell durch vorgefasste Meinungen gegen die "Unschuldsvermutung" oder gegen den Grundsatz "in dubio pro reo" verstoßen wurde.

"Inhalt der Unschuldsvermutung: Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss. Die Vermutung der Unschuld endet mit der Rechtskraft der Verurteilung."

"Der Grundsatz In dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“), kurz Zweifelssatz, ist ein schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben. Der Grundsatz ist im deutschen Recht gesetzlich nicht normiert, wird aber abgeleitet aus Art. 103 II GG, Art. 6 II EMRK sowie aus § 261 StPO. Der Grundsatz hat Verfassungsrang."

(Quelle: Wikipedia)


Wenn man dem Ulvi helfen will, muss das Geständnis des Ulvi von A bis Z überprüft werden, was hoffentlich in dem Wiederaufnahmeverfahren geschieht, das von seinem Anwalt angestrebt wird.


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Peggy Knobloch

23.04.2012 um 01:06
@Scipper: genau deswegen möchte ich das Urteil sehen. Es muss einen Grund geben, warum drei Berufsrichter und zwei Schöffen (!) zweifelsfrei von Ulvis Schuld überzeugt waren. Nach den Veröffentlichungen der BI hätte er von jedem venünftigen Gericht - und ich rechne das LG Hof dazu - in dubio pro reo freigesprochen werden müssen. Statt dessen ist er nur im ersten Anklagepunkt, Kindesmißbrauch in 21 Fällen, freigesprochen worden, während das Gericht seine Schuld im Bezug auf den Mord an Peggy als erwiesen angesehen hat.


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Peggy Knobloch

23.04.2012 um 13:11
@hawo

Sehr richtig. Der genaue Wortlaut des Urteils ist sehr wichtig, um dazu was sagen zu können. Ich nehme an, dass der gesamte Text des Urteils gemäß dem Gesetz unter den Datenschutz fällt.


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Peggy Knobloch

23.04.2012 um 13:49
Ich würde mich sehr wundern, wenn ein solches facettenreiches Urteil:

- geistig behinderter Täter
- keine Leiche
- reiner Indizienprozess
- unterschiedlichste Zeugenaussagen
- Mordanklage, obwohl der niedrige Beweggrund der Vertuschung einer Straftat nicht vorlag: Ulvi wurde vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen, da er die Strafbarkeit nicht hat erkennen können

nicht zum Gegenstand der Forschung an Universitäten gemacht und damit publiziert worden wäre. Selbstverständlich anonymisiert, was das Suchen nach Az., U.K. oder P.K. unmöglich macht. Vielleicht können wir gemeinsam auf die Suche gehen.


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Peggy Knobloch

23.04.2012 um 13:55
@hawo

Wir kennen den Wortlaut des Urteils nicht, aber wir wissen, was bei Wikipedia über den Fall Uli K.
steht und sind sicherlich in der Lage, zumindest dazu unsere rein persönliche Meinung zu sagen:

"Am 30. September 2003 wurde vor dem Landgericht Hof unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess eröffnet. Wegen eines Fehlers in der Schöffenbesetzung wurde der Prozess abgebrochen und am 7. Oktober wieder aufgenommen. Am 28. April 2004 wurde Ulvi Kulaç zu lebenslanger Haft verurteilt. Hauptindiz war das Geständnis des Angeklagten. Der Richter hielt es für rechtmäßig zustande gekommen und glaubwürdig. Außerdem sei der Angeklagte bei einem IQ von 68 schuldfähig.

Die Verteidigung ging in Revision mit der Begründung, ein so perfektes Verbrechen könne von ihrem Mandanten nicht begangen worden sein. Außerdem habe es Zeugen gegeben, die Peggy angeblich noch um 19:00 Uhr gesehen hätten, während laut Staatsanwaltschaft die Tat gegen 13:30 Uhr begangen worden sei. Am 25. Januar 2005 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision, das Urteil ist damit rechtskräftig. Ulvi Kulaç sitzt seine Strafe in einem psychiatrischen Krankenhaus in Bayreuth ab. Ulvis Eltern, Peggy Knoblochs leiblicher Vater sowie Großeltern und Teile der Bevölkerung von Lichtenberg glauben an die Unschuld von Ulvi Kulaç und haben eine Bürgerinitiative gegründet.

Da dem als geistig behindert geltenden Ulvi Kulaç zur Zeit des Prozesses ein Betreuer nicht gewährt worden war, wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, die noch nicht beschieden worden ist. Ein Betreuer für Ulvi Kulaç wurde mittlerweile gerichtlich berufen."

Quelle: Wikipedia: Ulvi Kulaç



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Peggy Knobloch

23.04.2012 um 14:24
@hawo

Der Fall Ulvi K. dürfte für Juristen und Jurastudenten interessant sein, denn in diesem Fall wurde ein geistig behinderter Mensch (IQ 67) für schuldfähig erachtet und wegen Mordes verurteilt, wobei die angebliche Tat nur durch sein Geständnis "bewiesen" ist und es an realen Fakten mangelt. Um sich über so eine Sache zu wundern, muss man kein Professor der Rechtswissenschaften sein.


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