@Scipper Es nutzt nichts, hier seitenlang Deine Entrüstung zu bekunden, wenngleich ich sie gut verstehen kann.
Juristisch ist der Fall Peggy "geklärt", somit entbehrt die Polizei jeder Grundlage weitere Ermittlungen diesbezüglich anzustellen, wenn nicht erhebliche neue Hinweise auftauchen. Das ist vorliegend nicht der Fall.
Das Urteil hält natürlich dem Blick von Rechtsexperten stand. Was glaubst Du, was die Richter sind? Juristisch wird das Ding sauber sein. Man muss da wissen, dass die Rechtswissenschaft streng zwischen Tatsachenfeststellung und Rechtsfehlern unterscheidet.
Und so wird man auch vergeblich nach einem Wortprotokoll suchen - am LG wird schlicht keins geschrieben, weil es keine weitere Tatsacheninstanz gibt. (eine der schlimmsten Fehler unserers Systems, will aber kein Nichtbetroffener wirklich ändern) Alle Aussagen gibt der Vorsitzende wieder. Meist so, dass sie ins Urteil passen. Was daneben irgendwelche Prozeßbeobachter kritzeln, ist völlig irrelevant - man kann das glauben, man kann es auch lassen.
Ein IQ von 68 ist übrigens gerade mal im Bereich einer leichten geistigen Behinderung. Dazu kommen Verschläge um bis zu 15 Punkte je nach Messverfahren und Tagesform. Das Gericht durfte also sehr wohl davon ausgehen, dass Ulvi schuldfähig ist. Auch ein geistig leicht Behinderter ist in aller Regel in der Lage das Unrecht einer Kindstötung einzusehen. Ob man eine Verurteilung auf dessen Aussage stützt, ist eine andere Frage. Das Urteil müsste aber zu kriegen sein. Daraus wird man lesen können, ob und inwieweit ein Gutachter Ulvi für glaubhaft erklärt hat.
Übrigens ist es keine gute Idee, die Unschuld an irgendwelchen sportlichen Leistungskriterien festzumachen. Wer schon mal in Panik vor irgendwas weggelaufen ist, der weiß, dass man da kurzzeitig eine andere Leistungsfähigkeit aufbringt, als man dies unter normalen Umständen tun würde. Beim "Jagdtrieb" gilt dasselbe.