Ich hab noch was zum Widerruf
schließlich am 2.7.2002 der Polizei gegenüber die Tötung von Peggy Knobloch zugab. Diese Aussage widerrief er jedoch am 10.1.2003, wobei er behauptete, dass er sowohl die Polizei wie seinen Anwalt wie auch die betreuende Psychologin angelogen habe, weil man ihn zu einer Aussage gedrängt habe, er Angst gehabt habe, ins Gefängnis zu müssen und auch der Auffassung gewesen sei, dass Anwalt und Psychologin mit der Polizei zusammenarbeiten würden.
http://www.ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html@ Waldeck
Gut recherchiert, gut kombiniert und gut argumentiert!
Euler schreibt in seinem Brief
"(Was ist denn das Schlimmste, was Sie gemacht haben?) Dass er halt mit der Peggy Verkehr gehabt habe, aber er habe damals das noch nicht als schlimm empfunden. (Warum jetzt?) "Weil, wenn die Peggy noch hier wäre, tät ich sagen, Peggy, es tut mir leid, das mach ich nie wieder und tät auch zu den Eltern der Peggy hingehen und tät mich entschuldigen. Ich war da zu dem Zeitpunkt auch unter Alkohol gestanden"."
"(Darf man denn mit einem 10-jährigen Kind ins Bett gehen?) "Jetzt weiß ich es, dass man das nicht darf, aber früher hab ich das nicht gewusst". (Band II, 763-765)"
"Dagegen räumt er den sexuellen Missbrauch an Peggy jeweils ein (z.B. Band II, Bl. 515, 550-551, 584, 706-708, Band II a 941-944, 948-953, 975-976, 984-986, 1009-1114, 1037-1040, 1084-1085, II b 1304-1341, II c 1724 – 1727 usw.)."
"Dagegen erinnert er sich an die am Tage des sexuellen Mißbrauchs von Peggy getragenen Kleidungsstücke sehr genau (nämlich Pokemon-T-Shirt, Jeans, blauer Pullover, auf der Brust war ein Bär - z.B. Band II a, Bl. 942, 1009, 1111, IIb 1370, 1556, II c 1725, 1728, 1759 usw.)"
Ich lehn mich mal so weit aus dem Fenster, dass man einen Umstand, der von Ulvi gestanden wurde und selbst heute von seinem Anwalt, der das Wiederaufnahmeverfahren betreibt,
nicht ansatzweise bestritten wird, ruhigen Gewissens als Fakt annehmen darf. So gut kann die Suggestion von B und L gar nicht gewesen sein.