Wo wir gerade dabei sind: Auch zum
"entscheidenden Schönheitsfehler" der
"Vergewaltigungsklamotte", den
"auch die Kommissare B und L. in der August 2001 Vernehmung mit der Drohung - "Du kommst ins Gefängnis wenn du das nicht sagst" - und diese Aussage vorgaben - nicht kennen konnten" habe ich eine bestimmte Ahnung. Siehe alte BI-Seite "Urteil":
Hätte sich der sexuelle Missbrauch tatsächlich so ereignet, wie von Ulvi beschrieben, wären ihm die besonderen
Merkmale von Peggy aufgefallen, nämlich
- auffälliger blonder Haarflaum zwischen den Schulterblättern
- auf der linken Pobacke ein Leberfleck.
Vermutlich entstand dieses "Argument" aus einer Mischung einerseits aus dem aufgeschnappten Wissen, dass Kinder in Missbrauchsprozessen bisweilen intime körperliche Merkmale der Täter beschreiben können, sowie andererseits aus Kentnissen über bestimmte Körpermerkmale Peggys; woher auch immer, leiblicher Vater, Angaben der Mutter aus den Polizeiakten oder TSV-Dusche wären Möglichkeiten. Nur ist das so natürlich völliger Quatsch und soweit ich sehe, fehlt denn dieser Punkt auch auf der aktualisierten BI-Seite.
Wenn ein Kind einen Mann beschuldigt, es sei von ihm missbraucht worden, und dann zum Beispiel einen Leberfleck auf dem Po des Mannes beschreiben kann, obwohl er abgestritten hat, sich überhaupt jemals vor dem Kind nackt gezeigt zu haben, dann ist das natürlich ein starkes Indiz dafür, dass das Kind die Wahrheit sagt. Umgekehrt ist die Tatsache, dass dem Kind dieser Leberfleck nicht aufgefallen ist oder es sich nicht mehr erinnert, in der Regel kein Indiz dafür, dass die Anschuldigungen nicht stimmen. Da müsste das Merkmal schon ziemlich außergewöhnlich und unübersehbar sein. Richtig absurd wird es aber, wenn mangelnde Kenntnisse des Täters (!) herangezogen werden, um auf dessen Unschuld hinzuweisen. Wenn das BI-Argument ein Nachweis für die Unschuld sein soll, dann müsste man einen Täter freisprechen, der zwar geständig ist, sich aber nicht an einen Leberfleck erinnern kann. Oder der Aussage eines nicht geständigen Täters umso höheres Gewicht beimessen, je mehr potentielle Details vorhanden sind, die der Täter angibt, nicht zu wissen.
Nicht zuletzt darum ist es auch völlig schleierhaft, in welchem Zusammenhang der "blonde Haarflaum" und der "Leberfleck" im Prozess überhaupt je zur Sprache gekommen sein sollen, bzw. wie eruiert worden sein soll, dass Ulvi davon keine Kenntnisse gehabt habe. Darüber schweigt sich die BI-Seite aus.
Wenn das dieser "Schönheitsfehler" ist, dann ist es verständlich, warum man dieses "Argument", dass doch angeblich die ganze "Vergewaltigungsklamotte" über den Haufen wirft, lieber andeutet, anstatt konkret nennt. Warum man sowas aber überhaupt macht, wenn man an mehr interessiert ist, als in der Öffentlichkeit Überlegenheit vorzuspiegeln, bliebe unverständlich.