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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

22.05.2012 um 16:49
@LivingElvis
Dann verstehe ich nicht wie es zu all den z.T. endlos langen Befragungen ohne Anwalt kommen konnte. Wenn es doch gereicht haette, wenn Ulvi klar gesagt haette: So, Schicht, allein sag ich nix mehr!
Armer dummer Ulvi.. ^^


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 16:54
Zitat von atencionatencion schrieb:Dann verstehe ich nicht wie es zu all den z.T. endlos langen Befragungen ohne Anwalt kommen konnte. Wenn es doch gereicht haette, wenn Ulvi klar gesagt haette: So, Schicht, allein sag ich nix mehr!
Armer dummer Ulvi.. ^^
Hat er offensichtlich nicht gemacht. Warum auch immer.
Er hätte auch jederzeit sagen können, dass er sich nur über den Anwalt äußert.

Meistens läuft das -bei normalen Beschuldigten- aber so ab, dass die erstmals als Zeugen gehört werden (wenn man sich noch nicht sicher ist, wer eigentlich Beschuldigter sein könnte) und sich dann auch nicht verdächtig machen will. Bei diesen "Zeugenaussagen" verwickelt man sich dann in zunehmende Widersprüche bis man irgendwann neu belehrt wird, weil man grade vom Zeugenstatus in den Beschuldigtenstatus gewechselt hat.

Viele wollen dann die "Missverständnisse" ausräumen und verstricken sich immer tiefer.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 16:59
Ich habe durchaus Verständnis für die Polizei und deren kriminalistische Strategien, denn wie sonst sollen die Ermittler zu einem Geständnis kommen, wenn nicht durch ein cleveres Vorgehen, das psychologisch und taktisch möglichst genau auf den zu Befragenden abgestimmt sein muss.

Natürlich muss das Befragen und Vernehmen auf dem Boden der Rechtsordnung geschehen, so dass im Falle eines geistig behinderten Menschen bei wichtigen Vernehmungen immer dafür gesorgt sein sollte, dass sein Rechtsbeistand Zeit dafür hat und auch persönlich anwesend sein kann.

Daher verstehe ich nicht, warum man die Tathergangsrekonstruktion auf den 30.07.2002 terminierte, obwohl der Anwalt des Ulvi sich (laut Aktenvermerk) an diesem Tag im Sommerurlaub befand und die Dauer seines Urlaubs vorher mitgeteilt hatte, so dass man also insoweit nicht unwissend war.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 17:02
@Scipper: das war meine Frage gestern auch: Wusste Schwemmer, dass die Rekonstruktion am 30.07. sein sollte und ist dennoch, nachdem er die Polizei zu weiteren Verhören bevollmächtigt hatte, in den Urlaub gefahren, oder haben ihn die Ermittler kalt ausgetrickst.
Wobei ehrlich gesagt das Kind ja schon in den Brunnen gefallen war.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 17:06
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Viele wollen dann die "Missverständnisse" ausräumen und verstricken sich immer tiefer.
Ja, das sieht man ja an manchen Diskussionen hier auch schon. Ist wohl eine natuerlich menschiche Neigung, sowas ausraeumen zu wollen.
Allerdings haette der Anwalt gerade das dem Ulvi einschaerfen sollen, eben allein kein Wort auszusagen. (Ich wuerde gerade am liebsten den Anwalt verklagen ^^)

Apropos Anwalt. Mir ist auch noch ncht klar welche Rolle der Bagnoli eigentlich bei dem Fall spielte. Der war ja auch Ulvis Anwalt. Schon die ganze Zeit ueber, zusammen mit dem Schwemmer? Oder kam der erst spaeter dazu? Wo war der denn, als Schwemmer im Urlaub war? (gemeinsame Kreuzfahrt, oder was war das?) Wenn es um Vernehmungen geht hoert man immer nur von Schwemmer.. was also hat der Bagnoli die ganze Zeit gemacht?


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 17:08
@hawo

Den Termin für die Tathergangsrekonstrktion am 30.07.2002 wusste der Anwalt vermutlich nicht im voraus, denn sonst hätte er sinnvollerweise um eine Terminverlegung bis nach seinem Urlaub
gebeten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er bei diesem Ortstermin nicht dabei sein wollte.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 17:19
Zitat von hawohawo schrieb:@Scipper: ich kann Deinen Unmut verstehen! Vor allem ärgert mich, dass ich hier fast seitenweise eine PDF Datei abschreiben muss und ihr euch nicht selbst und direkt von der Richtigkeit überzeugen könnt.
@hawo

Man kann den Text aus PDF-Dateien kopieren, so dass man ihn nicht mühsam abschreiben muss. Ich kann das. Um 100 PDF-Seiten zu kopieren und in eine normale Textdatei umzuwandeln brauche ich schätzungsweise nicht mehr als 15 Minuten, je nach Art der PDF-Datei.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 17:32
ich denke der Anwalt hat seine schriftliche Erlaubnis zur Tathergangsrekonstruktion ohne ihn gegeben.
Finde aber leider die Quelle gerade nicht.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 17:32
@hawo

Nicht du, sondern der @LivingElvis hat neulich geschrieben, der Ulvi "wollte" ohne Anwalt vernommen werden. Das fand ich zynisch, aber vermutlich war es nur ironisch oder sarkastisch gemeint.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 17:37
@Syrah

Die Erlaubnis bezog sich nur auf Befragungen, aber nicht auf eine Tathergangsrekonstruktion.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 17:39
http://www.ulvi-kulac.de/ermittlungen.html

habs gefunden


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 17:40
60472f aktenvermerke


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 17:45
Daraus geht hervor, dass der Anwalt schrieb, der Ulvi sei im Auto zum Fall befragt worden. Denn man hat sich sicherlich nicht nur über das Wetter am 7. Mai 2001 unterhalten. Oder etwa doch?

Ist das überhaupt erlaubt, einen Gefangenen während des Transportes zur Sache zu befragen?

Aus dem Vermerk der Kripo geht hervor, worauf sich die Erlaubnis des Anwalts bezog und es ist erkennbar, von wann bis wann er im Sommerurlaub war: Urlaub vom 24.07. bis 14.08.2002.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 18:00
Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber bei der Bundeswehr galt (als ich dort Soldat war) eine Regelung, wonach mit "Gefangenen" (Soldaten, die wegen diziplinarischer Vergehen in einer Zelle saßen oder die zu den Vernehmungen oder zum Arzt oder zum Sportplatz geführt werden mussten) nicht über ihren Fall zu sprechen war. Nur die dazu Berechtigen waren im Rahmen von Vernehmungen befugt mit den Betreffenden über die ihnen vorgeworfenen Sachen sachlich korrekt zu reden. Und sonst niemand !!!


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 18:15
Daher frage ich: War der Polizeibeamte, der für den Transport des Ulvi zuständig war, überhaupt befugt, mit dem "Gefangenen" während des Gefangenentranportes von und zu den Dienststellen über den Fall oder rein privat zu reden oder ihn zu einem "Zugeben" (Geständnis) zu veranlassen?


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 18:20
Falls das, was in dem Brief des Ulvi drin steht, stimmt, bitte ich um Angabe der Rechtsgrundlagen, die den Beamten dazu ermächtigt haben, den Ulvi in dieser Form zu einer Aussage zu bringen oder wenn das, was der Ulvi da schrieb, völlig falsch ist, bitte ich das entsprechend richtig zu stellen.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 18:55
Ziat von @hawo:
Zitat von hawohawo schrieb:Der 02.07.2002 war tatsächlich ein entscheidender Tag. Ich fasse mal zusammen:

07:50 beginnt die Vernehmung.
Ulvi wird in Aussicht gestellt, als nicht schuldfähig im BKH zu bleiben, auch wenn er den Mord gesteht
Gleichzeitig wird ihm vorgehalten, dass an seiner Arbeitskleidung Blutanhaftungen gefunden wurden.
Die Rolle seines Verteidigers in der Zeit bis 10:37 ist mir an dieser Stelle noch reichlich unklar. Hat er wieder gedolmetscht, hat er gerufen "Wir leugnen alles!", hat er Ulvi gut zugeredet, nicht oder doch zu gestehen?
Evtl. erst gegen 11:00 trifft Ulvi auf PHM H. Falls dieser nicht die ganze Zeit anwesend war.
Dieser beschwert sich bei Ulvi, dass er ja soviel Stress mit ihm hätte, da er - der Beschuldigte - ja nicht gestehen wolle.
Ulvi gesteht.
Dagegen ist nicht einzuwenden, denn bei dieser Vernehmung in den Diensträumen war Ulvis Anwalt anwesend. Von 7:50 Uhr bis 10:37 Uhr hat der Ulvi kein Geständnis abgelegt. Geständig wurde er erst, als sein Anwalt weg war und man ihn ohne seinen Rechtsbeistand befragen konnte. Aber auch das ist mir egal, denn es geht mir nur um die Befragung außerhalb der Diensträume, durch einen Polizisten, der anscheinend in der Lage war, mit dem Ulvi auf dem "Hof" draußen zu sprechen und ihn dazu zu bringen etwas zuzugeben. Diese "Privatunterhaltung" außerhalb der Vernehmungsräume führte schlussendlich zu dem Geständnis. Daher frage ich jetzt nochmals: Auf welcher Rechtsgrundlage beruhte dieses Gespräch mit dem "Gefangenen" draußen auf dem Hof, als man den Ulvi (laut SZ-Bericht) bereits zurück in die Klink fahren wollte, stattdessen aber - logischerweise - wieder in die Diensträume ging und dort das Geständnis weiter vertiefte und sodann schriftlich aufnahm?


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 19:12
Es sieht so aus, dass die Vernehmung um 10:37 Uhr beendet war. Daher ging der Anwalt weg. Dann, so meine Überlegung, brachte man den Ulvi nach unten in den Hof, um ihn mit einem Auto in die Bezirksklinik in Bayreuth zurückzufahren, damit er dort pünktlich zum Mittagessen erscheint. Man stand also auf dem Hof und dann geschah das, was in dem SZ-Bericht kurz und bündig nachzulesen ist:

"Und dann, am 2. Juli 2002, geschieht es. Die Vernehmung ist schon beendet, der Verteidiger ist schon weg, Ulvi steht unten auf dem Hof, wo das Fahrzeug wartet, um ihn ins Bezirkskrankenhaus Bayreuth zurückzubringen. Plötzlich sagt er, er wolle noch eine Aussage machen. Man bringt ihn zurück ins Vernehmungszimmer, und dort legt Ulvi K. ein Geständnis ab." (Süddeutsche Zeitung, 28.04.2004).

Also setzte man die Vernehmung, die bereits seit dem Weggang des Anwaltes um 10:37 Uhr beendet war, rund 40 Minuten lang (mit kleinen Pausen) bis zur Mittagspause fort, weil das vermutlich mit dem Anwalt und der Klinik vereinbart war, denn dem Ulvi stand sein Mittagessen in der Klinik zu. So stelle ich mir den Ablauf vor. Das Gespräch unten im Hof auf dem Parkplatz um 10:37 Uhr (?) war der Auslöser.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 19:31
Klarstellung: Mit der Klinik und/oder dem Anwalt war sicherlich vorher vereinbart, wann der Ulvi wieder zurückgefahren werden soll nach Bayreuth (wegen dem Mittagessen), aber nicht, dass er ohne seinen Anwalt bis zur "Mittagspause" befragt werden darf. Auslöser für die Rückkehr ins Dienstgebäude und die weitere Vernehmung ohne Rechtsbestand war der Vorfall (Privatgespräch) unten auf dem Hof. Falls ich mich irre, was denkbar ist, bitte ich mir das hier zu sagen. Es geht mir nicht um Vorwürfe, sondern nur um die Feststellung des Sachverhaltes.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 19:45
Ich verstehe da nun aber die Beschwerde des Anwalts nicht.

Er beschwert sich schriftlich darueber, dass mit Ulvi bereits morgens, auf dem Hinweg im auto ueber den 7.5. gesprochen wurde.

Leider ist dabei auf den Scans der BI das Datum der Vernehmung nicht mit angegeben. Ich habe den Verdacht, dass die Beschwerde sich auf eine andere Vernehmung bezieht. Nicht auf die am 02.027.

Denn es scheint mir doch hoechst unlogisch, dass sich Schwemmer nach dem Gestaendnis (ausschliesslich) ueber ein Gespraech auf der Hinfahrt beschwert, aber das Gestaendnis und die Fortsetzung der Vernehmung ohne ihn dabei mit keinem Wort erwaehnt.
Er spricht ja die Vernehmungsbeamten in dieser Beschwerde direkt an. Das haette er so ja aber auch schon muendlich waehrend der Vernehmung tun koennen (denn eine richtige Beschwerde ist es ja nicht.. eher nur ein leichtes Maulen ^^ ). Und wenn er erst nach der Vernehmung davon erfahren hat.. dann haette er sich eher ueber die zum Gestaendnis fuehrende weitere Befragung aufregen muessen. ^^
(ich hasse auch dieses Geschnipsel der BI immer.. kann man die Sachen nicht kompplett einscannen?! )


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