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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

21.05.2012 um 12:48
@TinaMare
Danke, so habe ich das auch verstanden!


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 13:33
Letzter themenrelevanter Eintrag von @atencion
LivingElvis schrieb:
Was n ziemlich klares Indiz dafür ist, dass es sich bei dem Geständnis nicht für einen bloßen "Furz" vom Ulvi handelt, weil der grad mal seine Ruhe haben wollte, sondern die Version zumindest eine gewisse zeitlang beibehalten wurde. Das unter anwaltlichem Beistand.


Ja, das weiss ich ja halt nicht. Deswegen will ich ja unbedingt wissen, wann/wie diese 3 Gestaendnisse gemacht und wann/wie/durch wen sie wieder widerrufen wurden!

Irgendwo auf der BI-Seite steht, dass Ulvi ja bis zum Gestaendnis ganz intensiv verhoert wurde (zeitlich) . Danach (also auch nach dem Widerruf nehme ich jetzt mal an) gab es lange keine Befragungen mehr.

Und ich weiss grad auch nicht wann die Tatrekonstruktion war.. Also wie lange nach dem Gestandnis.. Gleich mal suchen gehen.. ^^

Also mit wiki hab ich (technisch) nix am Hut. Und will mir auch nicht noch mehr aufhalsen ;)
Vielleicht koennen wir es machen wie bei Frauke Liebs.. Da gibt es ja ne Gruppendiskussion, wo nur bestimmte User schreiben koennen. Und da kommen halt nur Sachen rein, die so gut wie moeglich belegt sind und vorher hier diskutiert wurden.



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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 14:06
Schlimmer als das Geständnis finde ich die Tathergangsrekonstruktion, denn wenn der Ulvi, wie er sagt, die Peggy NICHT umgebracht hat, dann hätte er nicht an der Tathergangsrekonstruktion
durch die Polizei mitwirken dürfen, sondern allenfalls als Zuschauer daran teilnehmen sollen.


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 14:13
@Scipper: bist Du sicher, dass Ulvi sein Geständnis vor dem 30.07.2002 widerrufen hatte?


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 14:18
Ich habe gerade im Urteil nachgeschlagen: "Zwar hat der Angeklagte - wie der Sachverständige Prof. Dr. Kröber im Rahmen seines Gutachtens in der Hauptverhandlung bekundete - bereits bei einem Explorationsgespräch am 10.09.2002 bekundet, er habe, was seine Geständnisse zum 07.05.2001 anbelange, die Kripo angelogen." Seite 78, @LivingElvis, bitte um Bestätigung.
Also offensichtlich einige Zeit später.


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 14:28
@hawo

Der Ulvi hat - nach eigenem Bekunden - die Peggy NICHT umgebracht und wenn das stimmt, dann kann er persönlich keinen Tathergang (Mord oder Totschlag) an einer Puppe nachstellen, es sei denn, man hätte ihm quasi "Regieanweisungen" gegeben, wie er den etwaigen Tathergang vorzuspielen hat.

Wann er sein Geständnis widerrufen hat, weiß ich nicht, aber wenn er unschuldig ist, wie er sagt, dann hätte er bei der Tathergangsrekonstruktion ausdrücklich bekunden müssen, dass er gar nicht weiß, wo, wann und wie die etwaige Tat geschah und daher gar nichts zur Tatrekonstruktion beitragen kann.

Er hätte dann zwar auch - wenn er denn unbedingt wollte - den "Mord" quasi vorspielen können, aber immer mit dem Hinweis, dass er Peggy nicht umgebracht hat und er nur auf Anweisung handelt und gar nicht aus eigenem Erleben und Wissen in der Lage ist, den etwaigen Tathergang nachzustellen.


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Peggy Knobloch

21.05.2012 um 14:34
Zitat von hawohawo schrieb:Ich habe gerade im Urteil nachgeschlagen: "Zwar hat der Angeklagte - wie der Sachverständige Prof. Dr. Kröber im Rahmen seines Gutachtens in der Hauptverhandlung bekundete - bereits bei einem Explorationsgespräch am 10.09.2002 bekundet, er habe, was seine Geständnisse zum 07.05.2001 anbelange, die Kripo angelogen." Seite 78, @LivingElvis, bitte um Bestätigung.
Also offensichtlich einige Zeit später.
Bestätigt.

Es geht sogar noch weiter:
"Auch der Zeuge KHK B. berichtete in der Hauptverhandlung, dass der Angeklagte bei seinen Beschuldigtenvernehmungen vom 10.01. und 03.02.2003 angegeben habe, es treffe nicht zu, dass er Peggy Knobloch umgebracht habe"
(direkter Anschlusssatz - Hawo bitte bestätigen)

Für mich liest sich dass so, als habe Ulvi erstmals am 02.07.2002 gestanden und frühestens am 10.09.2002 bei einem Explorationsgespräch zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit dieses Geständnisses widerrufen. Demzufolge hätte Ulvi am 10.01.2003, also ein halbes Jahr später, das Geständnis erstmals bei der Polizei widerrufen.

Wenn das so ist, kann Schwemmer um den Widerruf des Geständnisses nicht sonderlich bemüht gewesen sein, was widerrum ausschließen würde, dass er darüber sonderlich aufgebracht gewesen ist.


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