Peggy Knobloch
23.05.2012 um 21:47@LivingElvis
Genau so habe ich mir das auch vorgestellt, dass der Verteidiger alle Register zieht. Ich musste früher mal Klausurarbeiten schreiben im Gutachtensstil, nicht im Urteilsstil. Ich schrieb also zum Beispiel: Der A könnte gegen den B einen Anspruch nach § X oder Y des BGB haben, wenn dies oder jenes so war. Dann habe ich untersucht, ob es so war und am Schluss kam dann ein Ergebnis raus. Daher dachte ich, dass man anhand des Urteils im Fall Ulvi sagen kann, wenn der Ulvi dies und jenes getan hat, dann könnte es rechtlich so sein, dass nicht der § X StGB sondern der § Y StGB oder der § Z StGB anzuwenden ist. Ich gebe aber zu, dass wir zu wenig Fakten kennen, um ein "Rechtsgutachten" abzugeben, zumal das Strafrecht ein sehr schwieriges Fachgebiet ist.
Genau so habe ich mir das auch vorgestellt, dass der Verteidiger alle Register zieht. Ich musste früher mal Klausurarbeiten schreiben im Gutachtensstil, nicht im Urteilsstil. Ich schrieb also zum Beispiel: Der A könnte gegen den B einen Anspruch nach § X oder Y des BGB haben, wenn dies oder jenes so war. Dann habe ich untersucht, ob es so war und am Schluss kam dann ein Ergebnis raus. Daher dachte ich, dass man anhand des Urteils im Fall Ulvi sagen kann, wenn der Ulvi dies und jenes getan hat, dann könnte es rechtlich so sein, dass nicht der § X StGB sondern der § Y StGB oder der § Z StGB anzuwenden ist. Ich gebe aber zu, dass wir zu wenig Fakten kennen, um ein "Rechtsgutachten" abzugeben, zumal das Strafrecht ein sehr schwieriges Fachgebiet ist.