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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

22.05.2012 um 01:35
@hawo

Mir liegt es fern, gegen die Polizei irgendwelche Vorwürfe zu erheben, weil sie den Ulvi mal mit und mal ohne seinen Rechtsanwalt befragt oder vernommen hat. So etwas muss sogar sein, denn man kann nicht warten bis ein Anwalt gerade mal Zeit hat, der sicherlich auch mehr zu tun hat, als ständig an der Seite von Ulvi zu sein und aufzupassen, dass der Ulvi nichts "Falsches" aussagt. Ich habe auch Verständnis dafür, dass der Anwalt im Sommer 2002 in Urlaub ging. Der Ulvi hat also ohne seinen Anwalt ausgepackt, was ich auch verstehe, denn vor der Polizei hat jeder Respekt und man will diese sicherlich auch nicht durch Aussageverweigerungen verärgern, wenn sie einen wichtige Fragen stellt.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 01:42
@atencion

Widerruf
- 10.09.02 bei Prof. Kröber (Explorationsgespräch zum Glaubwürdigkeitsgutachten)
- 10.01.03 Polizei
- 03.02.03 Polizei
(s. 78 Urteil)

Ich hasse es was stehen zu lassen.

Wenns so war, müsste aber das Gericht das Gutachten bereits VOR Widerruf des Geständnisses in Auftrag gegeben haben.

NAcht


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 01:42
@LivingElvis
DANKE! Schlaf gut! :)


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 01:47
@LivingElvis du hast geschrieben:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Also, wenn es jetzt net schon wirklich viel zu spät für mich ist, dann ist die "Auto-Theorie" mit den Ausführungen des Urteils diesbezüglich absolut nicht vereinbar.
Genau darauf wollte ich hinaus, obgleich das an der Sache selbst (Geständnis) nichts ändert.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 02:11
Laut handgeschriebenem Brief hat der Ulvi das Geständnis bei einem ihm offenbar gut bekannten Polizeibeamten abgeben, und zwar durch Zufall und aus heiterem Himmel. Also vermutlich nicht bei den Vernehmungsbeamten, die ihn zuvor vergeblich - mit oder ohne seinen Anwalt - befragt haben.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 02:11
"Zwar hat der Angeklagte - wie der Sachverständige Prof. Dr. Kröber im Rahmen seines Gutachtens in der Hauptverhandlung bekundete - bereits bei einem Explorationsgespräch am 10.09.2002 bekundet, er habe, was seine Geständnisse zum 07.05.2001 anbelange, die Kripo angelogen." Seite 78,
"Auch der Zeuge KHK B. berichtete in der Hauptverhandlung, dass der Angeklagte bei seinen Beschuldigtenvernehmungen vom 10.01. und 03.02.2003 angegeben habe, es treffe nicht zu, dass er Peggy Knobloch umgebracht habe"
So, jetzt habe ich nochmal dir Stellen hier aus dem Thread herausgesucht.

Und ich muss sagen, das mir das so immer noch nicht reicht. Vielleicht aus deshalb das Missverstaendnis was die Widerrufe betrifft. Ich hatte diese Stellen schon gelesen. Aber nicht unbedingt als die immer wieder erwaehnten 3 Widerrufe interpretiert.

Fuer mich ist ein Widerruf das, was "direkt" nach einem Gestaendnis erfolgt. Also der 1. Widerruf nach dem Gestaendnis. Dass man dann dabei bleibt und dies auch bei weiteren Befragungen immer wieder so angibt ist ja nur normal und logisch. Aber diese weiteren gleichlautenden Aussagen wuerde ich dann nicht als Widerruf bezeichnen.

Fuer mich waere also logisch: Ulvi gesteht am 2.7. - widerruft zum 1. Mal - gesteht am 23.7. erneut - widerruft - gesteht am 24.7. wieder macht am 30.7. die Video-Rekonstruktion mit und widerruft danach nochmal. Dabeio bleibt es dann bis zum Prozess.

(wobei ich 23. und 24.7. eigentlich als eine "Vernehmungseinheit" betrachte und eher noch ein weiteres Gestaendnis und einen Widerruf zu einem anderen Zeitpunkt vermute ^^ )

Ich schildere hier wohlgemerkt nur meine Sichtweise/Interpetationnach dem, was mir logisch erscheint. Hinweise oder gar Belege habe ich dafuer nicht. Aber die bisherige Darstellung ueberzeugt mich halt nicht wirklich.. ^^

Ich fasse trotzdem nochmal zusammen - bis jetzt sind uns also folgende Daten bekannt:

Gestaendnisse:

Vernehmungen
- 02.07.02
- 23.07.02
- 24.07.02

Mit Video (Rekon.)
- 02.07.02
- 30.07.02

Widerrufe:

10.09.02 bei Prof. Kröber (Explorationsgespräch zum Glaubwürdigkeitsgutachten)
- 10.01.03 Polizei
- 03.02.03 Polizei


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 02:13
@Scipper

Dieser Ulvi bekannte Polizist wurde extra dafuer mit zu den Vernehmungen herangezogen.
So steht es in der Vernehmungsstrategie, die hier auch schon gepostet wurde und auch auf der BI-Seite zu finden sein muesste.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 02:22
Der mit Ulvi bekannte Polizist ist laut Ulvis Brief wohl nicht identisch mit den Ermittlern, die den Ulvi am 2. Juli 2002 in einem Büro (Dienstzimmer) vernommen haben. Der Polizist - der gute Freund von Ulvi - war wohl nur für den Transport (Fahrdienst/Begleitung) des Ulvi von und zur Klinik zuständig.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 02:23
@Scipper
Tathergangshypothese:

Grund: Vergewaltigung der Peggy
Tathergang: Einwirkung auf den Hals
Bei der Beseitigung der Leiche wirkten weitere Personen familiären Umfelds des Ulvi mit.
Auswertung: Ulvi hat Angst vor dem Gefängnis bzw. einer harten Bestrafung

Zusammensetzung des Vernehmungsteams:

lebensältere Beamte als Vaterfigur, jüngere Beamte zur Situationsdarstellung,
Walter H. als Vertrauensperson bereithalten
Walter H. ist dieser Ulvi bekannte Polizist.


http://www.ulvi-kulac.de/gestandnis.html


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 02:27
@Scipper
Hm? Aber gerade in dem Brief wird der "Henik Walter" doch erwaehnt. (wie immer er wirklich heissen mag - Ulvis Rechtschreibung laesst da viel Interpretationsspielraum. ^^)


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 02:28
@atencion

Ist denn der Namen eines Vernehmungsbeamten mit dem Namen des guten Freundes, bei dem bei dem Ulvi das Geständnis "ad hoc" am 2. Juli 2002 auf dem Parkplatz ablegte, identisch? iuch wage zu behaupten: Nein! Denn er hat sein Geständnis zuerst nur bei diesem Freund (Polizist) abgelegt.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 02:35
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Die Beschuldigtenvernehmung des Angeklagten am 02.07.2002 begann - nach Aussage der Polizeibeamten KHK R. und KHK M. - am 02.07.2002 gegen 07:50 Uhr
Nein.. also erstmal laesst sich von KHK R. und KHK M. nicht auf den von Ulvi erwaehnten "Henik Walter" schliessen. Die Buchstaben R. und M. sind in der Aussprache nicht annaehernd einem H. aehnlich.

Irgenwo gibts sicher auch die Klarnamen der betreffenden Beamten, aber ich mag jetzt nicht mehr suchen und Klarnamen posten ist ja eh immer nicht so schoen.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 02:40
Was ich behaupte oder vermute, kann ich auch durch Texte (Quellen) nachvollziehbar beweisen:

"Die Beschuldigtenvernehmung des Angeklagten am 02.07.2002 begann - nach Aussage der Polizeibeamten KHK R. und KHK M. - am 02.07.2002 gegen 07:50 Uhr und war zunächst gegen 10:37 Uhr beendet worden."

Und der Polizist, bei dem Ulvi als erster "auspackte" hieß HW, wie aus Ulvis Brief hervorgeht.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 02:41
@Scipper
Dein "Beleg" sagt aber nichts darueber aus, ob HW nicht auch noch dabei war oder spaeter dazu kam.
Wirklich belegt ist es dadurch nicht.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 02:45
@atencion

Ich weise nur darauf hin, dass der HW ganz offenbar nicht mit dem R und M identisch ist, so dass also erstmal klar sein dürfte, dass der Ulvi bei diesen beiden Ermittlern erstmal nichts zugegeben hat, denn er hat das nur bei seinem guten Freund HM getan, wie der Ulvi in seinem Brieflein geschrieben hat.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 02:50
Zitat von atencionatencion schrieb:@Scipper
Dein "Beleg" sagt aber nichts darueber aus, ob HW nicht auch noch dabei war oder spaeter dazu kam. Wirklich belegt ist es dadurch nicht.
@atencion

Du kannst ja selbst recherchieren, ob es so ist wie ich sagte, denn ich kann mich geirrt haben.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 02:57
@Scipper
Da muesste man wieder das Vernehmungsprotokoll haben oder ev. ensprechende Verweise aus dem Urteil. Wo dann z.B. steht: Bei der Vernehmung anwesend waren M. und R. und... ???

Ich habe ja parallel zu dir die gleiche Quelle zitiert und dir darin zugestimmt, dass HW mit den dort genannten Beamten nicht identisch sein kann. Aber das Zitat bezieht sich ja nur darauf, dass die Beamten M und R befragt wurden.. es sagt nichts darueber, onb nicht vielleicht doch noch ein dritter Beamter anwesend war. (der aberzu dieser Vernehmung in dem Moment eben nicht befragt worden war)


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 03:02
@Scipper
Aber ist es nicht eigentliuch eal, ob Ulvi auf dem Hof oder im Dienstzimmer erstmals gestanden hat?
Selbst wenn er es (im Beisein von R. und K. im oder am Auto gestanden hat, dann hat er es ja anscheinend spaeter im Dienstzimmer und vor Ort in Lichtenberg (immer an jenem 2.7. meine ich jetzt) wiederholt. Und am Ende unterschrieben, neme ich an.

Wobei mir gerade auffaellt.. Wenn Ulvi wirklich praktisch nicht lesen konnte... Wie konnte er dann sein Gestaendnis ueberpruefen und unterschreiben? Die haetten ihm auch ein Jahres-Abo fuer den Playboy hinlegen koennen und er haette es unterschrieben.
Schon von daher haette er eigentlich nie ohne Beistand verhoert werden duerfen.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 03:09
@atencion

Aus dem bereits erwähnten SZ-Bericht geht klar hervor, dass der Ulvi das Geständnis ablegte, als er bereits in die Klinik zurückgefahren werden sollte, also zwischen Tür und Angel, wobei der mit ihm befreundete Polizist vermutlich extra der Ermittlungsgruppe zugeteilt wurde, als väterlicher Freund, weil es dem Ulvi natürlich bei einem guten Freund leichter fiel, ein Geständnis abzulegen. Dieser gute Freund hat anschließend ein Gedächtnisprotokoll aus der Erinnerung verfasst, weil er leider kein Tonbandgerät (Voice Recorder) dabei hatte, als der Ulvi urplötzlich irgendwas zugegeben hat.


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Peggy Knobloch

22.05.2012 um 03:23
@atencion

Es ist mir nicht egal wie und bei wem das erste Geständnis zustandekam, denn der Rest war nur noch reine Fleißarbeit, nachdem der Ball erstmal ins Rollen gekommen war. Das war ungefähr so wie beim Inspektor Columbo, der mitunter so ganz nebenbei sagt: "Ich hätte da noch eine kleine Frage ..."


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