Peggy Knobloch
20.05.2012 um 18:09Nachtrag: Das eine ist die Hypothese (Theorie) und das andere die reale Tatrekonstruktion vor Ort.
atencion schrieb:Aber wenigstens vom Gestaendnis gibt es ja keine Aufzeichnung/kein Wortprotokoll. Nur ein Erinnerungsprotokoll.Gibt es das nicht schriftlich? Schwer vorstellbar...
atencion schrieb:Aber das ist doch gerade einer der strittigen Punkte. Ausgerechnet da lief doch das Tonband nicht mit. Und es wurde auch nicht woertlich protokolliert. Klar, der Ulvi hats dann unterschrieben. Aber wie es zustande kam, ist nicht nachvollziehbar. Die Fragen (ev. auch wieder suggestiv) sind nicht dokumentiert.Das ist aber schon was anderes als Gedächtnisprotokoll.
atencion schrieb:Irgendwo habe ich gelesen (sorry ich weiss nicht mehr wo es war, aber werde mal suchen) , dass man sich schon am Auto befand und Ulvi zurueckbringen wollte. Da soll er ploetzlich gesagt haben, dass er doch noch gern eine Aussage machen wollte.Du wirst lachen - ich hab so Sachen schon erlebt.
Klingt das wahrscheinlich? ^^
atencion schrieb:@ScipperIch bin nicht zu 100 % von der Unwahrhaftigkeit des Geständnisses des Ulvi überzeugt. Ich schließe nicht aus, dass er die Tat begangen hat, und zwar aufgrund der Tatrekonstruktion vor Ort. Es ist kaum anzunehmen, dass der Rechtsanwalt bei diesem immens wichtigen Ortstermin nicht anwesend war.
Welcher wirklich unschuldige (und zum falschen und spaeter widerrufenen Gestaendnis gedraengte) Mandant waere bitte damit einverstanden vor Gericht auf Totschlag zu plaedieren statt auf Freispruch?
Wenn ich unschuldig bin will ich weder 8 noch 15 Jahre in den Knast. Dann will ich nen Freispruch. Und ob 8 oder 15 Jahre.. das waere fuer mich die gleiche Hoelle.. Nur wenn ich auf unschuldig plaediert habe, habe ich noch ne Chance, diese auch spaeter noch zu beweisen. Wenn ich von vornherein auf Totschlag gehe, dann muss ich ja den Totschlag auch gestehen. Also noch ein falsches Gestaendnis?? ^^ Und wenn ich Pech habe macht der Richter doch nen Mord draus? Nee, danke.
Wenn der Anwalt des Ulvi bei diesem Ortstermin (Tathergangsrekonstruktion) anwesend war, dann müsste er ja mit eigenen Augen den Rekonstruktionsvorgang hautnah gesehen haben. Unter diesen Umständen war also kaum noch für die Unschuld seines Mandanten zu plädieren, sondern allenfalls auf Totschlag im Affekt oder auf Köperverletzung mit Todesfolge oder auf Unzurechnungsfähigkeit.Jaein. Wenn Ulvi dem Verteidiger glaubhaft gemacht hat, dass das net stimmt, gehts wieder.
Deine Verteidigungsstrategie funktioniert nicht, wenn ein Mandant oder Angeklagter erstens die Tat gesteht und den Tathergang zweitens vor Ort im Freien an einem Puppenkörper demonstriert, so dass nur noch ein Professor dem Gericht bestätigen muss, dass das Geständnis glaubwürdig ist.
LivingElvis schrieb:Ulvi soll aber doch mehrfach gestanden haben. Wenn ich das recht überblicke 2x bei der Kripo und einmal beim Gutachter?Genau das habe ich hier auch schon mehrfach gefragt, aber bisher keine Antwort bekommen. Und natuerlich auch selbst keine ergoogeln koennen.
Das müsste man mal zusammenstellen, damit man da verlässlich was zu sagen kann.
Sprich
- Wann hat Ulvi gestanden
- Wie wurde es protokolliert.
Scipper schrieb:Ich bin nicht zu 100 % von der Unwahrhaftigkeit des Geständnisses des Ulvi überzeugt.Ich auch nicht!
atencion schrieb:Arbeitsteilig Punkte abarbeiten und versuchen zu belegen - sehr gern. Bin ich dabei. Wobei ich mir allerdings das Belegen schwierig vorstelle. Nach allem, was ich hier schon erlebt habe.. ^^Es wird schwer, da verbindliche Standards festzulegen. Es wäre also eher themenbezogen zu arbeiten, indem man zum Beispiel eine Behauptung nimmt und dann das Für und Wider aufführt. Hierfür müssen dann entweder die Quellen benannt werden oder das Ganze als Eigenarbeit (wie zB Scippers tolle Bemaßung) kennzeichnen und beschreiben wie und womit man dabei vorgegangen ist. So könnte man dann eines nach dem anderen abarbeiten und was unten rauskommt nimmt man als relativ gesichert an.
atencion schrieb:Aber was du dann schreibst wegen Tatrekonstruktion etc. - die haette es (nach damaligem Stand derDinge = Ulvi galt als unschuldig) mit Anwalt gar nicht geben duerfen. Ebensowenig wie das Gestaendnis.Versteh ich nicht.
atencion schrieb:Nach all dem ging er ja weiter von Ulvis Unschuld aus. Wie koennte er also einer Tatrekonstruktion zustimmen? Seiner (offiziellen) Kenntnis nach gab es keine Tat. Was also haette da rekonstruiert werden koennen?Es geht ja nicht um die Überzeugung des Anwalts, sondern um das, was der Mandant ihm erzählt.
atencion schrieb:Na Ulvi galt "offiziell" (davon ging die Verteidigung ja aus) als unschuldig. Hat dann nach ewigen Verhoeren gestanden und dann widerrufen. Der Widerruf erfolgte, nehme ich an, mit Wissen/Hilfe des Anwalts. Also ging er weiter von seiner Unschuld aus. Dann kann es doch keine Tatrekonstruktion geben, bei der der Anwalt zuschaut und die ihn dann letztendlich auch von der Schuld ueberzeugt. Wenn Ulvi sagt er ist unschuldig, dann kann der Anwalt doch keiner Tatrekonstruktion zustimmen - dann gab seiner Kenntnis nach ja keine Tat.Wann genau hat sich die BI denn gegründet?
LivingElvis schrieb:Es geht ja nicht um die Überzeugung des Anwalts, sondern um das, was der Mandant ihm erzählt.Ja, das meine ich doch. Wir sind uns schon einig, druecken uns wohl grad nur dumm aus.. ^^
Gesteht der Mandant, so ist im schon die Zusammenarbeit mit der Polizei zu empfehlen, allein um damit Reue zu zeigen und so eventuell das Strafmaß zu mildern bzw. schon positiv auf den Vollzugsplan hinzuarbeiten.
Widerruft der Mandant dann, so ist unabhängig davon, ob der Anwalt ihm glaubt, der Mandant nach seiner Einlassung zu vertreten.
LivingElvis schrieb:Es wird schwer, da verbindliche Standards festzulegen. Es wäre also eher themenbezogen zu arbeiten, indem man zum Beispiel eine Behauptung nimmt und dann das Für und Wider aufführt. Hierfür müssen dann entweder die Quellen benannt werden oder das Ganze als Eigenarbeit (wie zB Scippers tolle Bemaßung) kennzeichnen und beschreiben wie und womit man dabei vorgegangen ist. So könnte man dann eines nach dem anderen abarbeiten und was unten rauskommt nimmt man als relativ gesichert an.Ja, ich auch. :) Mal sehn wer sich noch beteiligt und dann koennen wir ja mal Themenpunkte verteilen.
So in etwa stelle ich mir das vor.